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Frieda, Albert und Anna II . ..
Umbauten auf Hauptfördermaschinen der Saargruben
In den letzten Jahren wurden verschiedene
^lauptschachtfördermaschinen der Saargruben
von Trommel- auf Treibscheibenförderung um
gebaut. Zu diesen umgebauten Maschinen
gehören die elektrische Fördermaschine am
Schacht I in Viktoria, die Dampffördermaschinen
Frieda und Albert in Maybach, die Dampfför
dermaschine Anna II in Kohlwald und die elek
trische Fördermaschine am Schacht IV in Jägers
freude. Einige weitere Trommelmaschinen sind
im Umbau (Altenwald Schacht I) oder sollen
noch umgebaut werden.
Nachstehend werden die Wirkungsweise und
der Anwendungsbereich der beiden Förder
arten erläutert und die Gründe für die Umstel
lung von Trommel- auf Treibscheibenförderung
angegeben.
1. Trommelfördermaschinen
Vorherrschend ist die aus zwei Hälften be
stehende zylindrische Seiltrommel, bei der die
eine Hälfte zum Auf- und Abwickeln des über
schlägigen und die andere Hälfte zum Auf- und
Abwickeln des unterschlägigen Förderseiles
dient. Je nach der Aufwärts- oder Abwärtsfahrt
der Förderkörbe wickelt sich das entsprechende
Förderseil auf seiner Trommelhälfte auf bzw. ab
(siehe Abb. 1). Das Förderseil legt sich dabei in
die dazu eingedrehten Seilrillen des Holzbelages
auf dem eisernen Trommelmantel ein.
Die Seiltrommel läßt nur eine Breite zu, bei
welcher der Ablenkungswinkel zu den beiden
Seilscheiben im Fördergerüst einen maximalen
Wert von 1°30" nach Möglichkeit nicht über
schreiten soll. Trotz großer Durchmesser sind
daher mit der Trommel nur Förderteufen von
etwa 500 m erreichbar. Die hohen Gewichte und
die großen zu beschleunigenden Massen der
schweren und breiten Trommeln verursachen
einen hohen Energieverbrauch.
Der Vorteil der Trommelförderung liegt in
der Möglichkeit, beim Fahren ohne Unterseil
eine Versteckung der beiden Trommelhälften
durchzuführen und dadurch mit zwei Förder
körben von mehreren Sohlen zu fördern. Hinzu
kommt die bessere Kontrollmöglichkeit der am
meisten beanspruchten Seileinbände, da die
Seilenden in gewissen Zeitabständen gekappt
werden können, wenn man einige Reservewin
dungen auf den Trommeln aufgewickelt hat.
Deshalb dürfen nach der Baupolizeiverordnung
die Seile einer Trommelmaschine länger auf-
iiegen, in der Regel drei bis vier Jahre gegen-