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der Handwerkskammer ausgestellt wird, den
Facharbeiterbrief für die technischen Zeichner
und Chemielaboranten, den Bergvermessungs
techniker-, den Kaufmannsgehilfen- oder den
Bürogehilfenbrief, die Fahrhauer- und Meister
bescheinigung, das Steiger-Abschlußzeugnis oder
noch andere, von der Regie des Mines für die
Teilnehmer an Sonderlehrgängen nach be
standener Prüfung ausgestellte Zeugnisse.
Der Lehrling und der Knappe
Die Berufsausbildung, die dabei auf den Saar
gruben selbst erteilt wird, dient zunächst ein- m
mal der Heranbildung der Knappen. Im Saar
land ist für den Bergmannsberuf eine drei
jährige, normale Berufsausbildung vorgeschrie
ben. Der Berglehrling schließt nach bestandener
Aufnahmeprüfung mit der Regie des Mines
einen Lehrvertrag ab und wird in die beim
Oberbergamt geführte Lehrlingsrolle einge
schrieben. Das Mindestalter für die Anlegung ist
14 Jahre. Im Alter von 14 bis 16 Jahren erhält
der Lehrling seine praktische Ausbildung über
Tage, nämlich in den Lehrstätten und Lehr
stollen ebenso wie auf den verschiedenen
Ubertageanlagen wie Sieberei, Holzplatz und
Werkstatt für die Instandhaltung der Maschinen
und des Grubenmaterials und auf den Bau
stellen. Mit 16 Jahren fährt er in die Grube ein
und arbeitet während eines Jahres im Lehr
revier, wo er sich unter der Anleitung von
Ausbildungshauern und -steigern mit den Unter
tagearbeiten vertraut macht. Die Ausbildungs
zeit wird jedoch auf zwei Jahre für die mit
16 Jahren und auf eineinhalb Jahre für die mit
17 Jahren angelegten Lehrlinge herabgesetzt.
Sämtliche Lehrlinge sind zum Besuch der berg
männischen Berufsschule für 40 volle Schichten
während jedes Ausbildungsjahres verpflichtet.
Die Lehrpläne werden der Bergbehörde zur Ge
nehmigung vorgelegt. Am Schluß der Ausbil
dung findet dann die Knappenprüfung statt, die
in Anwesenheit von Vertretern der Bergbe
hörde abgehalten wird und sich sowohl auf eine
praktische Prüfung unter Tage als auch auf
schriftliche Arbeiten und eine mündliche
Prüfung erstreckt. Der Knappenbrief mit dem
goldenen Schlägel und Eisen auf dem schwarzen
Einband wird in feierlicher Form in einer Ver
anstaltung überreicht, an der „die Ingenieure,
Aufsichtspersonen und Lehrer der Grube und
die Vertreter des Oberbergamtes teilnehmen.
Aus dem Knappen wird ein Hauer. Nach zwei
jähriger Tätigkeit in der Grube, die nach einem
von der Bergbehörde genehmigten Programm
geregelt wird, und nach Teilnahme an einem
60stündigen theoretischen Lehrgang kann der
Knappe die Hauerprüfung ablegen.
Für die Bergleute, die erst nach erreichtem
18. Lebensjahr auf der Grube angelegt werden,
ist eine kürzere Ausbildungszeit vorgesehen.
Nach einer zweiwöchigen Lehrzeit einführenden
Das Bergeauslesen
erfordert alle Aufmerksamkeit der Lehrlinge
Charakters über Tage, während der sie z. B.
lernen, einen Stempel zu schneiden und die
Untertagemaschinen umzulegen und während
der sie insbesondere mit den Unfallverhütungs
vorschriften bekannt gemacht werden, arbeiten
sie sechs Monate im Lehrrevier. Danach werden
sie an verschiedenen Betriebspunkten unter der
Anleitung von ausgebildeten Hauern beschäf
tigt. Nach dreijähriger Tätigkeit unter Tage
können sie am Hauerlehrgang teilnehmen und
die Hauerprüfung ablegen.
Alle benötigten Handwerker, nämlich die
Schlosser, Dreher, Schmiede, Elektriker, Elektro
wickler, Elektromechaniker, Fernmeldemonteure,
Kraftfahrzeugschlosser und Schreiner erhalten
ihre vollständige Ausbildung in den Berufs
schulen und den Betrieben der Regie.
Auch die Zeichner, Laboranten, Vermessungs
techniker und Bürolehrlinge machen eine drei
jährige Lehrzeit durch. Sie besuchen 40 Tage im
Jahr eine öffentliche Berufsschule und legen die
Schlußprüfung vor der Industrie- und Handels
kammer ab.
Fahrhauer und Meister sind Aufsichts
personen, die auf der Grube an einem Sonder
lehrgang, bestehend aus 30 zweistündigen Vor
trägen im Laufe von ungefähr zwei Monaten,
und an einer zusätzlichen Ausbildung von sechs