Full text: 1952 (0080)

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Ein Stein des Schlosses im Hause Nr. 12 
Mainzer Domkirche, und zu einem solchen 
Amt wurde nur zugelassen, wer zum hohen 
Adel gehörte. Ein Angehöriger des Geschlech 
tes war Abt des Klosters St. Maximin in Trier, 
ein anderer war Burggraf und Amtmann des 
Erzbischofs von Trier und verwaltete als sol 
cher die Grafschaft Blieskastel. Außer dem 
obersteinischen Lehen Eppelborn hatte die 
Familie ursprünglich auch eigene Güter (Allo- 
dien) und eine Burg in diesem Ort, die sie 
aber dann zum größten Teil als Lehen den 
Herren von Oberstein auftrug, das heißt, sie 
übergab die Güter den Obersteinern und erhielt 
sie von ihnen wieder als Lehen zurück. Mit 
dem letzten Rest machte sie es ähnlich und 
trug ihn als Lehen dem Erzbischof Balduin von 
Trier auf. Sie war auch sonst begütert und 
hatte zum Beispiel Einkünfte in Lebach und im 
Sinnertal bei Neunkirchen. Außerdem besaß sie 
zeitweise den heute verschwundenen Hof Röt 
lingen bei Bübingen. 
Im Jahre 1426 trugen die Herren v. Oberstein 
ihr Lehen Eppelborn {Dorf und Burg) dem 
Herzog von Lothringen auf. Dieser beauftragte 
seine Amtmänner auf der 
Schaumburg bei Tholey mit dem 
Schutze von Eppelborn. Die 
Herren v. Oberstem wurden 
nun bis um 1600 regelmäßig 
von Lothringen und Eppelborn 
beliehen. Diese hatten es frei 
lich nie selbst in Händern, son 
dern wieder an die Herren v. 
Eppelborn und nach deren Aus 
sterben an ihre Erbnachfolger 
weiter verliehen. Ein solches 
Lehen, das von dem Lehens 
träger weitervergeben wurde, 
nannte man Afterlehen. Als 
Entschädigung für den von dem 
Schaumburger Amtmann ge 
währten, oftmals recht frag 
würdigen Schutz mußten die 
Bauern von Eppelborn bis zur 
Französischen Revolution jähr 
lich einige Malter Schirmhafer nach der Schaum 
burg liefern. 
Die Erbtochter Irmgard des Friedrich v. 
Eppelborn war 1390 in zweiter Ehe mit dem 
Ritter Friedrich v. Greiffenklau zu Vollraths 
verheiratet. Ihr Sohn Friedrich v. Greiffenklau 
erhielt 1426 von Philipp v. Daun, Herr zu Ober 
sfein, das lothringische Lehen Eppelborn. 
Die Familie v. Greiffenklau war ein aus 
Winkel im Rheingau stammendes ritterliches 
Geschlecht, das wahrscheinlich in einem Zweig 
durch Vermittlung des Grafen Philipp I. von 
Nassau-Saarbrücken in unsere Gegend kam 
und viele Saarbrücker Lehen, vor allem in der 
Herrschaft Ottweiler besaß. Der letzte der 
Saarbrücker Linie dieser Familie, Dietrich v. 
Greiffenklau zu Vollraths, Herr zu Ippelborn, 
starb nach 1511 kinderlos, und seine Besitzun 
gen und Lehen fielen an die Kinder seiner 
Schwestern Sophie und Margarethe, Heinrich 
v. Hagen und Friedrich v. Fleckenstein, von 
denen sich die Herren v. Hagen in einer beson 
deren Linie in Eppelborn behaupten konnten. 
Als aber 1590 der ledige Georg Heinrich v. 
Plagen von lothringischen Soldaten getötet 
wurde, fielen seine Besitzungen an seine 
Schwestern Anna Amalie, mit Hans Bernhard 
v. Lewenstein verheiratet, und Maria Agnes, 
verheiratet mit dem Wildgrafen Karl v. Daun. 
Bei der Erbteilung erhielt Hans Bernhard v. 
Lewenstein die Herrschaft Eppelborn. Im Jahre 
1668 starb Christoph Ludwig v. Lewenstein als 
Letzter der Familie, und Eppelborn fiel an seine 
Schwester, eine Frau v. Buseck. Die Familie 
v. Buseck, die aus Hessen gekommen war und 
sich in Calmesweiler ein noch heute bewohntes 
Schloß erbaute, behielt die Herrschaft bis zur 
Französischen Revolution. Die dort gelegenen 
Familiengüter erhielt sie später wieder zurück. 
Obwohl sie dann an die Freiherren v. Thünne- 
Schlößchen der Freiherrn v. Buseck in Buhach
	        
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