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Ein Stein des Schlosses im Hause Nr. 12
Mainzer Domkirche, und zu einem solchen
Amt wurde nur zugelassen, wer zum hohen
Adel gehörte. Ein Angehöriger des Geschlech
tes war Abt des Klosters St. Maximin in Trier,
ein anderer war Burggraf und Amtmann des
Erzbischofs von Trier und verwaltete als sol
cher die Grafschaft Blieskastel. Außer dem
obersteinischen Lehen Eppelborn hatte die
Familie ursprünglich auch eigene Güter (Allo-
dien) und eine Burg in diesem Ort, die sie
aber dann zum größten Teil als Lehen den
Herren von Oberstein auftrug, das heißt, sie
übergab die Güter den Obersteinern und erhielt
sie von ihnen wieder als Lehen zurück. Mit
dem letzten Rest machte sie es ähnlich und
trug ihn als Lehen dem Erzbischof Balduin von
Trier auf. Sie war auch sonst begütert und
hatte zum Beispiel Einkünfte in Lebach und im
Sinnertal bei Neunkirchen. Außerdem besaß sie
zeitweise den heute verschwundenen Hof Röt
lingen bei Bübingen.
Im Jahre 1426 trugen die Herren v. Oberstein
ihr Lehen Eppelborn {Dorf und Burg) dem
Herzog von Lothringen auf. Dieser beauftragte
seine Amtmänner auf der
Schaumburg bei Tholey mit dem
Schutze von Eppelborn. Die
Herren v. Oberstem wurden
nun bis um 1600 regelmäßig
von Lothringen und Eppelborn
beliehen. Diese hatten es frei
lich nie selbst in Händern, son
dern wieder an die Herren v.
Eppelborn und nach deren Aus
sterben an ihre Erbnachfolger
weiter verliehen. Ein solches
Lehen, das von dem Lehens
träger weitervergeben wurde,
nannte man Afterlehen. Als
Entschädigung für den von dem
Schaumburger Amtmann ge
währten, oftmals recht frag
würdigen Schutz mußten die
Bauern von Eppelborn bis zur
Französischen Revolution jähr
lich einige Malter Schirmhafer nach der Schaum
burg liefern.
Die Erbtochter Irmgard des Friedrich v.
Eppelborn war 1390 in zweiter Ehe mit dem
Ritter Friedrich v. Greiffenklau zu Vollraths
verheiratet. Ihr Sohn Friedrich v. Greiffenklau
erhielt 1426 von Philipp v. Daun, Herr zu Ober
sfein, das lothringische Lehen Eppelborn.
Die Familie v. Greiffenklau war ein aus
Winkel im Rheingau stammendes ritterliches
Geschlecht, das wahrscheinlich in einem Zweig
durch Vermittlung des Grafen Philipp I. von
Nassau-Saarbrücken in unsere Gegend kam
und viele Saarbrücker Lehen, vor allem in der
Herrschaft Ottweiler besaß. Der letzte der
Saarbrücker Linie dieser Familie, Dietrich v.
Greiffenklau zu Vollraths, Herr zu Ippelborn,
starb nach 1511 kinderlos, und seine Besitzun
gen und Lehen fielen an die Kinder seiner
Schwestern Sophie und Margarethe, Heinrich
v. Hagen und Friedrich v. Fleckenstein, von
denen sich die Herren v. Hagen in einer beson
deren Linie in Eppelborn behaupten konnten.
Als aber 1590 der ledige Georg Heinrich v.
Plagen von lothringischen Soldaten getötet
wurde, fielen seine Besitzungen an seine
Schwestern Anna Amalie, mit Hans Bernhard
v. Lewenstein verheiratet, und Maria Agnes,
verheiratet mit dem Wildgrafen Karl v. Daun.
Bei der Erbteilung erhielt Hans Bernhard v.
Lewenstein die Herrschaft Eppelborn. Im Jahre
1668 starb Christoph Ludwig v. Lewenstein als
Letzter der Familie, und Eppelborn fiel an seine
Schwester, eine Frau v. Buseck. Die Familie
v. Buseck, die aus Hessen gekommen war und
sich in Calmesweiler ein noch heute bewohntes
Schloß erbaute, behielt die Herrschaft bis zur
Französischen Revolution. Die dort gelegenen
Familiengüter erhielt sie später wieder zurück.
Obwohl sie dann an die Freiherren v. Thünne-
Schlößchen der Freiherrn v. Buseck in Buhach