Full text: 1952 (0080)

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legenheit vorhanden“, die Hälfte des bisher von 
ihr bezogenen Einkommens mit 145 Thalern als 
jährliche lebenslängliche Pension ab 1. 7. 1820 
„in Gnaden bewilligt". 
Die Geschichte der Witwe Heintz ist auch 
die der Niederlage Kohlwaage für den bisher 
erwähnten Zeitabschnitt. 
Aus dem Besitz der Fürsten von Nassau- 
Saarbrücken ging letztere in den der französi 
schen Republik über, wurde dann für IQ 1 /* Jahre 
an die Gesellschaft Equer verpachtet, kam 
wieder unter französische Leitung und dann 
schließlich mit dem Saarbrücker Land an die 
Krone Preußen. 
Der Geschäftsbetrieb während dieser Zeit bot 
wenig Bemerkenswertes. Der Absatz an Kohle 
und Koks stieg und fiel mit der Entwicklung 
des Grubenbetriebes, litt unter den kriegeri 
schen Verhältnissen und hob sich wieder mit 
der Belebung von Handel und Industrie. Beim 
Übergang des Saarbrücker Landes an Preußen 
bestand die Kohlwaage aus einem mit einer 
Mauer umgebenen Lagerplatz, mehreren Maga 
zingebäuden, den nötigen Ladevorrichtungen 
für die Saarschiffe und einem Wohngebäude 
für den Verwalter, also den Schichtmeister 
sowie den Kohlenmesser, nebst einem nicht 
unbedeutenden Besitz an Ländereien. Mit Ein 
richtung der preußischen Verwaltung kam die 
Kohlwaage unter unmittelbare Aufsicht der am 
8. 12. 1815 gebildeten Königlichen Bergamts- 
Commission und des aus dieser am 22. 9. 1816 
hervorgegangenen Königlich-Preußischen Berg 
amtes zu Saarbrücken. Die Kassen- und Schicht 
meistereigeschäfte, den An- und Verkauf der 
Kohlen und des Kokses, die Magazinierung und 
Verladung sowie die Beaufsichtigung der Ar 
beiter besorgte ein Verwalter im Range eines 
Schichtmeisters oder Oberschichtmeisters, der 
zugleich die Schichtmeisterei- und Kassenge 
schäfte für die Rußhütter Gruben und später 
diejenigen für die Grube Jägersfreude führte, 
auch aus deren Kassen sein Gehalt bezog, 
während er für die Erledigung der Geschäfte 
eines Schichtmeisters der Niederlage Kohl 
waage außer freier Wohnung, freier Nutzung 
von Gärten und sonstigen Ländereien lediglich 
vier Fuder Deputatkohlen erhielt. Ihm waren 
die Kohlenmesser, die bis in die 1840er Jahre 
einen Wochenlohn von drei Thalern erhielten, 
und die Ladeknechte unterstellt. Unmittelbarer 
Vorgesetzter des Verwalters der Kohlwaage 
war ein Revier-Obersteiger (Geschworener, 
Obergeschworener), der sich im Genuß einer 
zur Niederlage gehörenden Wohnung befand, 
noch acht Fuder Deputatkohlen bezog und 
seinerseits wieder dem Bergamt beziehungs 
weise dem betreffenden Revier- 
Bergmeister untergeordnet war. 
Die Niederlage Kohlwaage 
diente lediglich dem Wasser 
absatz von Kohlen und Koks 
der Gruben Rußhütte, Jägers 
freude und „Duttweiler-Sulz 
bach“. Nur vorübergehend wur 
den, weil diese Gruben den 
Anforderungen nicht genügen 
konnten, Kohlen von Welles- 
weiler und König — von 
letzterer auch mehrere Jahre 
lang Koks — mit herangezogen. 
Eine Reihe von Jahren hindurch 
betrug die Absatzmenge je 2500 Fuder Kohlen 
und 200 Fuder Koks, und gegen Ende der 1820er 
Jahre hatte sie die Höhe von 3500 Fuder Kohlen 
und 2000 Fuder Koks erreicht. Bis Ende der 
1840er Jahre blieb der Kohlenabsatz auf dieser 
Höhe, während sich der Absatz an Koks bis da 
hin noch auf 3500 Fuder verstärkte. 
Die für die Niederlage gültigen Kohlenver 
kaufspreise einschließlich Verladegebühren, also 
frei Saarschiff, begannen im Jahre 1816 mit 
5 Thalern 22 Silbergroschen oder 22 Franken 
für das Fuder, fielen aber schon im nächsten 
Jahre auf 5 Thaler 5 Sgr. und stellten sich 
schließlich 1820 auf 5 Thaler 10 Sgr., 1830 auf 
5 Thaler 14 Sgr., 1840 auf 5 Thaler rund und 
1850 auf 5 Thaler 4 Sgr. 
Die „Manufactur" Dillingen genoß einen Ra 
batt von 25 % auf den Grubenpreis, während 
der Fuhrlohn von der Grube nach der Nieder 
lage sowie die Lager- und Ladekosten voll in 
Anrechnung gebracht wurden, wonach eine 
Vergünstigung von rund einem Thaler auf das 
Fuder verblieb. 
Den übrigen Großabnehmern wurde ein 
größeres Aufgewicht-Rabatt „in natura" — je 
nach der Höhe ihres Bezuges gegeben. 
Die Kokspreise begannen mit 8 Thalern 18 
Sgr. für das Fuder im Jahre 1816 und betrugen 
1820 = 10 Thlr. 16 Sgr. 4 Pfennig, 1830 = 8 Thlr. 
21 Sgr. 6 Pf., 1840 = 9 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf., 1850 - 
8 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf., wobei ein Rabatt für die 
Koksbezüge nicht bewilligt wurde.
	        
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