Full text: 1951 (0079)

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Erste Ausnahmezulage (Dezember 1949) 
Gemäß Regierungsverordnung vom 23. 11. 1949 
— Amtsbl. Nr. 83 — wurde am 9. 12. 1949 eine 
einmalige Ausnahmezulage zur Auszahlung ge 
bracht an 
a) alle Arbeiter mit Ausnahme der Lehrlinge, 
deren Lohn im Oktober unter 11 400,— Frs. 
lag, in Höhe von 3000,— Frs. (Höchstbetrag); 
b) diejenigen Arbeiter, deren Lohn im Oktober 
zwischen 11 400,— Frs. und 14 400,— Frs. lag 
(Differenzbetrag zwischen Lohn und 14 400,— 
Francs). 
Außerdem erhielten Arbeiter, die Anspruch auf 
obige Zulage hatten und Familiengeld beziehen, 
zusätzlich einen Betrag in Höhe von 20 # /o des im 
Oktober zustehenden Familiengeldes. 
Diese Zulage war Steuer- und versicherungsfrei. 
Zweite Ausnahmezulage (Febr. 1950) 
Laut Verordnung vom 16. 2. 1950 — Amtsbl. Nr. 
16/50 — erhielten alle Arbeiter und Arbeiterinnen, 
die im Monat Januar 1950 Belegschaftsmitglied 
waren und deren Bruttolohn für Januar unter 
18 000,— Frs. lag, eine einmalige Ausnahmezulage. 
Sie betrug: 
3000,— Frs. für Arbeiter mit einem Bruttolohn von 
14 000,— Frs. oder weniger, 
75 % des Differenzbetrages zwischen 14 001,— und 
18 000,— Frs. 
Auch diese Zulage war Steuer- und versicherungs 
frei. 
Lohngestaltung im Saarbergbau im Jahre 1949 
Im Berichtsjahr ist die Anordnung über die Fest 
legung des Statuts der Belegschaft der Regie des 
Mines de la Sarre in Nr. 85 des Amtsblattes des 
Saarlandes veröffentlicht worden. Wesentliche Ände 
rungen gegenüber dem früheren Zustand sind nicht 
eingetreten. 
Die unter dem Titel: „Die Löhne im Saarbergbau" 
— im Beigmannskalender 1949 und 1950 veröffent 
lichten Bestimmungen — sind durch den Erlaß des 
Statuts für die Belegschaftsmitglieder der Saar 
gruben rechtlich fundamentiert. 
Die Lohngestaltung aus dem Jahre 1949 ist aus 
nachstehender Tabelle ersichtlich: 
Gesamteinkommen 1949 
unter und über Tage 19 301 940 816 Frs. 
und Steuerrückvergütung 719 836 800 Frs. 
(Cedularsteuer) 
Gesamteinkommen total 20 021 777 616 Frs. 
Leistungslohn 
der Gedingearbeiter je Schicht 855,73 Frs. 
der sonstigen Arbeiter u. Tg. je Schicht 627,35 Frs. 
alle Arbeiter u. Tg. je Schicht 764,35 Frs. 
alle Arbeiter ü. Tg. je Schicht 471,17 Frs. 
alle Arbeiter unt. u. ü. Tg. je Schicht 655,24 Frs. 
Nettolohn Arbeiter unter Tg. je Schicht 1187,44 Frs. 
Nettolohn Arb, u. u. ü. Tg. je Schicht 1024,33 Frs. 
Im Gesamteinkommen sind außerdem enthalten: 
Frauen- und Kindergeld 
1 579 758 105 Frs. 
Nachtzuschlag 
262 736 195 Frs. 
Zuschläge für Sonntagsarbeit 
164 964 931 Frs. 
Zuschläge für überarbeit 
53 154 845 Frs. 
Prämien (Fonct. u. Situat.) 
98 835 312 Frs. 
Ergebnispr. einschl. Progr.-Pr. 
391 788 859 Frs. 
Ausgleichsentschädigung 
541 634 142 Frs. 
Alterszuschlag 
598 562 354 Frs. 
Regelmäßigkeitsprämie 
1 316 170 879 Frs. 
Wohnungsgeld 
3 726 829 Frs. 
Bezahlte Feiertage 
92 047 300 Frs. 
Fahrgelderstattung 
393 415 726 Frs. 
Einheitszulage 
1 116 519 184 Frs. 
Wegegeld 
4 579 217 Frs. 
Steuerrückvergütung 
719 836 800 Frs. 
Wohnungsbaufond 
260 962 588 Frs. 
Ausnahmezulage 
4 449 167 Frs. 
Urlaubsentschädigung: 
Erholungsurlaub 
1 151 646 871 Frs. 
Erfüll, staatsb. Pflicht, Heirat, 
Geburt usw. 
46 773 396 Frs. 
Urlaubsabgeltung für Pensionäre 
und Ausgeschiedene 
3 687 407 Frs 
Belegschaft: 
4. letzter Arbeitstag 1949 
62 513 
(letzter Arbeitstag 1948) 
62 524 
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BECKERS BIER
	        
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