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Erste Ausnahmezulage (Dezember 1949)
Gemäß Regierungsverordnung vom 23. 11. 1949
— Amtsbl. Nr. 83 — wurde am 9. 12. 1949 eine
einmalige Ausnahmezulage zur Auszahlung ge
bracht an
a) alle Arbeiter mit Ausnahme der Lehrlinge,
deren Lohn im Oktober unter 11 400,— Frs.
lag, in Höhe von 3000,— Frs. (Höchstbetrag);
b) diejenigen Arbeiter, deren Lohn im Oktober
zwischen 11 400,— Frs. und 14 400,— Frs. lag
(Differenzbetrag zwischen Lohn und 14 400,—
Francs).
Außerdem erhielten Arbeiter, die Anspruch auf
obige Zulage hatten und Familiengeld beziehen,
zusätzlich einen Betrag in Höhe von 20 # /o des im
Oktober zustehenden Familiengeldes.
Diese Zulage war Steuer- und versicherungsfrei.
Zweite Ausnahmezulage (Febr. 1950)
Laut Verordnung vom 16. 2. 1950 — Amtsbl. Nr.
16/50 — erhielten alle Arbeiter und Arbeiterinnen,
die im Monat Januar 1950 Belegschaftsmitglied
waren und deren Bruttolohn für Januar unter
18 000,— Frs. lag, eine einmalige Ausnahmezulage.
Sie betrug:
3000,— Frs. für Arbeiter mit einem Bruttolohn von
14 000,— Frs. oder weniger,
75 % des Differenzbetrages zwischen 14 001,— und
18 000,— Frs.
Auch diese Zulage war Steuer- und versicherungs
frei.
Lohngestaltung im Saarbergbau im Jahre 1949
Im Berichtsjahr ist die Anordnung über die Fest
legung des Statuts der Belegschaft der Regie des
Mines de la Sarre in Nr. 85 des Amtsblattes des
Saarlandes veröffentlicht worden. Wesentliche Ände
rungen gegenüber dem früheren Zustand sind nicht
eingetreten.
Die unter dem Titel: „Die Löhne im Saarbergbau"
— im Beigmannskalender 1949 und 1950 veröffent
lichten Bestimmungen — sind durch den Erlaß des
Statuts für die Belegschaftsmitglieder der Saar
gruben rechtlich fundamentiert.
Die Lohngestaltung aus dem Jahre 1949 ist aus
nachstehender Tabelle ersichtlich:
Gesamteinkommen 1949
unter und über Tage 19 301 940 816 Frs.
und Steuerrückvergütung 719 836 800 Frs.
(Cedularsteuer)
Gesamteinkommen total 20 021 777 616 Frs.
Leistungslohn
der Gedingearbeiter je Schicht 855,73 Frs.
der sonstigen Arbeiter u. Tg. je Schicht 627,35 Frs.
alle Arbeiter u. Tg. je Schicht 764,35 Frs.
alle Arbeiter ü. Tg. je Schicht 471,17 Frs.
alle Arbeiter unt. u. ü. Tg. je Schicht 655,24 Frs.
Nettolohn Arbeiter unter Tg. je Schicht 1187,44 Frs.
Nettolohn Arb, u. u. ü. Tg. je Schicht 1024,33 Frs.
Im Gesamteinkommen sind außerdem enthalten:
Frauen- und Kindergeld
1 579 758 105 Frs.
Nachtzuschlag
262 736 195 Frs.
Zuschläge für Sonntagsarbeit
164 964 931 Frs.
Zuschläge für überarbeit
53 154 845 Frs.
Prämien (Fonct. u. Situat.)
98 835 312 Frs.
Ergebnispr. einschl. Progr.-Pr.
391 788 859 Frs.
Ausgleichsentschädigung
541 634 142 Frs.
Alterszuschlag
598 562 354 Frs.
Regelmäßigkeitsprämie
1 316 170 879 Frs.
Wohnungsgeld
3 726 829 Frs.
Bezahlte Feiertage
92 047 300 Frs.
Fahrgelderstattung
393 415 726 Frs.
Einheitszulage
1 116 519 184 Frs.
Wegegeld
4 579 217 Frs.
Steuerrückvergütung
719 836 800 Frs.
Wohnungsbaufond
260 962 588 Frs.
Ausnahmezulage
4 449 167 Frs.
Urlaubsentschädigung:
Erholungsurlaub
1 151 646 871 Frs.
Erfüll, staatsb. Pflicht, Heirat,
Geburt usw.
46 773 396 Frs.
Urlaubsabgeltung für Pensionäre
und Ausgeschiedene
3 687 407 Frs
Belegschaft:
4. letzter Arbeitstag 1949
62 513
(letzter Arbeitstag 1948)
62 524
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BECKERS BIER