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I
„Deren Music soll in acht Persohnen / als
zweyen Bassisten / zweyen Tenoristen / zweyen
Altisten / und zweyen Discantisten bestehen /
und wenn einer / oder mehr / hiervon ab
gehen / oder sonst ihre Stimmen zum Singen
untüchtig werden / sollen sie solches bey dem
Berghauptmann anmelden / und andere in dieser
Music Erfahrne zur Aufnehmung vorstellen /
auch jederzeit nebenst denen zweyen Jungen
darbey abrichten / und mit sich führen / damit
wenn einer von denen Discantisten abgesungen /
man so fort die Stelle ersetzen können.
II
Wöchentlich zum wenigsten einmahl bey
einem ihres Mittels zusammen kommen / sich
im Singen fleißig exercieren und nicht nur auf
die Alten / sondern auch auf neue Berg-Reyhen
und Melodien befleißigen / sonderlich aber auf
solche Texte trachten / darinnen Bergmännische
Redens-Arten / und vornehmlich die Erhebung/
Lob / und Nutzen des Bergwerks / auch Auf
munterung zum Bergbau enthalten / dargegen
alle groben Zotten und Schandlieder / dadurch
GOTT nur erzürnet / und die Anhörenden ge
ärgert werden / gäntzlich meyden.
III
Wenn Churfürstliche Durchlauchtigkeit sie mit
gewissen Kleidern versehen lassen / sollen sie
selbige bey Aufwartungen gebrauchen / und so
viel möglich schonen / inmittelst aber sich in
einerley Kleidung halten / und zwar in weißen
Bein-Kleidern / und Strimpfen / schwartzen
Gruben-Kitteln / und Schacht-Hüten / mit
Ledern / Knien-Bügeln / und Parten / auch
gelben Band in denen Halss-Kraussen und
Schacht-Hüten.
VI
Bey dergleichen / und allen anderen Auf
wartungen / (im Schloß des Kurfürsten) sich
fleißig / nüchtern / bescheiden / treu / und
einig bezeigen / alle und jede Ungebührlichkeit /
und Excesse in Vollsauffen / und Bezäncke / so
wohl gegen andere / als unter sich selbst
meyden / darbey auch wohl wahrnehmen /
daß sie rein / deutlich / und ohne Bauten /
singen / und sich nicht überschreyen.
IX
Außer Churfürstlichen und von dero Herren
Räthen / auch anderen hohen Ministris bey Hof
verlangten Aufwartungen / weder auf dem
Lande / noch in der Stadt / es sey auf Hoch
zeiten / oder anderen fröhlichen Zusammen-
künfften / weniger in öffentlichen Wein- und
Bierhäusern / weder insgesambt / noch etliche
von ihnen / ohne des Berg-Hauptmanns aus
drückliche Vergünstigung / und Nachlaß / nicht
aufwarten; und wenn sie ja Erlaubnüß erlangen /
keiner ohne den andern / sondern das gantze
Chor zusammen / die Aufwartung verrichten /
darbey aber des Nachts-Singen auf der Gasse
sich gäntzlich enthalten."
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Aus diesen 9 Geboten geht hervor, daß bereits
im 17. Jahrhundert ein Knappenchor bestanden
hat, dessen Ziele nicht sonderlich von unserem
heutigen abweichen. Es ist erstaunlich, daß
selbst damals schon eine einheitliche Kleidung
getragen wurde.
Der erste Bericht über das Auftreten der Berg
sänger, der uns zur Verfügung steht, ist späteren
Datums. Anläßlich des Besuchs König Friedrich
Wilhelms IV. mit der Königin am 20. 9. 1842
veröffentlicht der „Saarbrücker Anzeiger“ — der
damalige Vorläufer der „Saarbrücker Zeitung" —
folgende Reportage: „Während Ihre Majestäten
in dem Empfangsaale die Vorstände der ver
schiedenen Behörden, die Geistlichkeit, das
Landgerichtskollegium, den Stadtrath und die
zum Empfang versammelten Damen sich vor
stellen ließ, entwickelte sich vor dem Hause ein
Aufzug von 1200 Bergleuten mit zwei Musik
chören an der Spitze. Der Anblick so vieler
dunkler Männergestalten in der alterthümlichen
Bergmannstracht mit den seltsam bewegten
Grubenlichtern und Fackeln, inmitten des
glänzenden Lichtes, das die den großen Platz
umgebenden Gebäude ausströmten, war von
eigenthümlicher Wirkung, noch verstärkt durch
den Gesang bergmännischer Lieder, die von
150 Sängern vorgetragen wurden."
B Ü ROMASCH I N E N
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