Full text: 1951 (0079)

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I 
„Deren Music soll in acht Persohnen / als 
zweyen Bassisten / zweyen Tenoristen / zweyen 
Altisten / und zweyen Discantisten bestehen / 
und wenn einer / oder mehr / hiervon ab 
gehen / oder sonst ihre Stimmen zum Singen 
untüchtig werden / sollen sie solches bey dem 
Berghauptmann anmelden / und andere in dieser 
Music Erfahrne zur Aufnehmung vorstellen / 
auch jederzeit nebenst denen zweyen Jungen 
darbey abrichten / und mit sich führen / damit 
wenn einer von denen Discantisten abgesungen / 
man so fort die Stelle ersetzen können. 
II 
Wöchentlich zum wenigsten einmahl bey 
einem ihres Mittels zusammen kommen / sich 
im Singen fleißig exercieren und nicht nur auf 
die Alten / sondern auch auf neue Berg-Reyhen 
und Melodien befleißigen / sonderlich aber auf 
solche Texte trachten / darinnen Bergmännische 
Redens-Arten / und vornehmlich die Erhebung/ 
Lob / und Nutzen des Bergwerks / auch Auf 
munterung zum Bergbau enthalten / dargegen 
alle groben Zotten und Schandlieder / dadurch 
GOTT nur erzürnet / und die Anhörenden ge 
ärgert werden / gäntzlich meyden. 
III 
Wenn Churfürstliche Durchlauchtigkeit sie mit 
gewissen Kleidern versehen lassen / sollen sie 
selbige bey Aufwartungen gebrauchen / und so 
viel möglich schonen / inmittelst aber sich in 
einerley Kleidung halten / und zwar in weißen 
Bein-Kleidern / und Strimpfen / schwartzen 
Gruben-Kitteln / und Schacht-Hüten / mit 
Ledern / Knien-Bügeln / und Parten / auch 
gelben Band in denen Halss-Kraussen und 
Schacht-Hüten. 
VI 
Bey dergleichen / und allen anderen Auf 
wartungen / (im Schloß des Kurfürsten) sich 
fleißig / nüchtern / bescheiden / treu / und 
einig bezeigen / alle und jede Ungebührlichkeit / 
und Excesse in Vollsauffen / und Bezäncke / so 
wohl gegen andere / als unter sich selbst 
meyden / darbey auch wohl wahrnehmen / 
daß sie rein / deutlich / und ohne Bauten / 
singen / und sich nicht überschreyen. 
IX 
Außer Churfürstlichen und von dero Herren 
Räthen / auch anderen hohen Ministris bey Hof 
verlangten Aufwartungen / weder auf dem 
Lande / noch in der Stadt / es sey auf Hoch 
zeiten / oder anderen fröhlichen Zusammen- 
künfften / weniger in öffentlichen Wein- und 
Bierhäusern / weder insgesambt / noch etliche 
von ihnen / ohne des Berg-Hauptmanns aus 
drückliche Vergünstigung / und Nachlaß / nicht 
aufwarten; und wenn sie ja Erlaubnüß erlangen / 
keiner ohne den andern / sondern das gantze 
Chor zusammen / die Aufwartung verrichten / 
darbey aber des Nachts-Singen auf der Gasse 
sich gäntzlich enthalten." 
¥ 
Aus diesen 9 Geboten geht hervor, daß bereits 
im 17. Jahrhundert ein Knappenchor bestanden 
hat, dessen Ziele nicht sonderlich von unserem 
heutigen abweichen. Es ist erstaunlich, daß 
selbst damals schon eine einheitliche Kleidung 
getragen wurde. 
Der erste Bericht über das Auftreten der Berg 
sänger, der uns zur Verfügung steht, ist späteren 
Datums. Anläßlich des Besuchs König Friedrich 
Wilhelms IV. mit der Königin am 20. 9. 1842 
veröffentlicht der „Saarbrücker Anzeiger“ — der 
damalige Vorläufer der „Saarbrücker Zeitung" — 
folgende Reportage: „Während Ihre Majestäten 
in dem Empfangsaale die Vorstände der ver 
schiedenen Behörden, die Geistlichkeit, das 
Landgerichtskollegium, den Stadtrath und die 
zum Empfang versammelten Damen sich vor 
stellen ließ, entwickelte sich vor dem Hause ein 
Aufzug von 1200 Bergleuten mit zwei Musik 
chören an der Spitze. Der Anblick so vieler 
dunkler Männergestalten in der alterthümlichen 
Bergmannstracht mit den seltsam bewegten 
Grubenlichtern und Fackeln, inmitten des 
glänzenden Lichtes, das die den großen Platz 
umgebenden Gebäude ausströmten, war von 
eigenthümlicher Wirkung, noch verstärkt durch 
den Gesang bergmännischer Lieder, die von 
150 Sängern vorgetragen wurden." 
B Ü ROMASCH I N E N 
Generalvertr eler: 
H. FLAMMERSFELD 
SAARBRÜCKEN, Breite Strasse 82-84 
Telefon 8953
	        
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