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ferner Jean Dolfus und John Rochat von
Mulhouse eifrig für das Projekt warben,
war die Ausführung desselben kaum noch
zweifelhaft. Industrielle und andere Interes
senten in grosser Zahl hatten das erforder
liche Kapital in kürzester Frist zusammen
gebracht.
Die französische Regierung legte 18 59
einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der
ausser dem Bau des Kanals noch die Schaf
fung einer Seitenwasserstrasse des Rhöne-
kanals zum Rhein bis Colmar vorsah. Eben
ein Jahr später wurden dann beide Bau
vorhaben genehmigt. Die Regierung ver
pflichtete sich, nachdem mit Preussen Ver
handlungen aufgenommen worden waren,
einen Kanal zwischen dem Rhein-Marne-
Kanal und der preussischen Grenze zu
bauen, der bei Sarreguemines in die Saar
einmünden sollte. Die preussische Regierung
ihrerseits erklärte sich bereit, die Saar wei
terhin abwärts bis Louisenthal schiffbar zu
machen. Im Frühjahr 1862 wurden die Bauar
beiten auf der ganzen Linie begonnen, was
für Frankreich an reiner Kanalarbeit eine
Strecke von 63 km bedeutete, die zu finan
zieren war. Die 12 km lange Strecke von
Sarreguemines bis Güdingen wurde auf ge
meinschaftliche Kosten gebaut, während die
ins preussische Gebiet fallende 14 km betra
gende reine Flussbereinigung von dieser Re
gierung allein bestritten wurde. Zwei grosse
lothringische Weiher, der von Gondrexange
und jener von Mittersheim, waren bestimmt,
neben der Saar dem Kanal die erforderlichen
Wassermengen zuzuführen.
Man förderte die Arbeiten derart, dass im
Sommer 1865 bereits der normale Stau her
gestellt und ein Jahr später der Kanal dem
Verkehr übergeben werden konnte. Damit
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Dev Mittersheimer Weiher