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700-Jahrfeier der Grube Heinitz am 12. Juli 1947
Enthüllung der Gedenktafel
Die Regelmäßigkeitsprämie ist
gemäß Entscheidung der Verwal
tungskommission des Saarlandes
lohnsteuerfrei. Sie gilt auch nicht
als Entgelt im Sinne der Reichs-
versicherungs-Ordnung. Beiträge
zur Saarknappschaft sind deshalb
von der Regelmäßigkeitsprämie
nicht zu zahlen.
Um unseren Belegschaftsmit
gliedern die Möglichkeit zu geben,
für sich und ihre Familien-Ange-
hörigen notwendige Gebrauchs
güter, soweit sie auf dem Markt
zur Verfügung stehen, kaufen zu
können, erhalten mit Wirkung
vom 1. Oktober 1946 ab die Be
legschaftsmitglieder von Unter
tage und vom 1. 12. 1946 ab auch
die Belegschaftsmitglieder von
Übertage je Monat Regelmäßig
keitsprämien - Bezugsscheine =
Deblockadescheine (Prime de re-
gularite) in der Gesamthöhe von
1/3 der je Monat dem einzelnen
Belegschaftsmitglied gewährten
Regelmäßigkeitsprämie. Beträgt
z. B. die Regelmäßigkeitsprämie
im Monat M. 24.—, so erhält das
infrage kommende Belegschafts
mitglied einen Regelmäßigkeits
prämien - Bezugsschein in Höhe
von M. 8.—. Mit diesen Bezugs
scheinen, die keinen Geldwert
darstellen, können die Beleg
schaftsmitglieder in den Verkaufs
stellen der Genossenschaften und sonstigen
Geschäften Gegenstände für den persönlichen
Gebrauch oder Haushaltungsgegenstände der
verschiedensten Art kaufen. Die Verkaufs
stellen ziehen die Regelmäßigkeitsprämien-
Bezugsscheine ein und rechnen mit den für
sie infrage kommenden Stellen hierüber ab.
Die Regelmäßigkeitsprämien - Bezugsscheine
werden in Stücken zu M. 10,—, 5,—, 2,—, 1,—
und 0,50 von unseren Betrieben ausgegeben.
Auch die Arbeiter mit festem Monatslohn
sowie die gewerblichen Lehrlinge erhalten
Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine.
Mit Ende Monat Juni 1947 wurden Frauen-,
Kinder- und Männer-Straßenschuhe sowie
Haushaltungsgegenstände aller Art im Ge
samtwert von 1,1 Millionen Mark auf Regel-
mäßigkeitsprämien-Bezugsscheine abgegeben.
Prämienkohlen.
Die Prämienkohlen werden ab 1. 9. 1945 an
nachstehende Arbeitergruppen gewährt:
1) Streb-Belegschaften, einschließlich der
hierzu gehörigen Rutschenmeister, Rohr
schlosser, Bandmeister, Schießmeister so
wie Lader- oder Bandwärter an dem Über
gang vom Streb- zum Streckenband,
2) Orts-Belegschaften der Streckenvortriebe,
der Abbaustrecken, soweit diese Strecken
vortriebe mit Abbaustrecken Zusammen
hängen und an Arbeiter der Aus- und
V orrichtungsbetriebe.
Die Prämienkohlen erhalten ab 1. 1. 1947
auch die aufsichtsführenden Angestellten von
Untertage, welche produktive Arbeiten beauf
sichtigen.
Ab 1. Juli 1946 gelten für die Gewährung
der Prämienkohlen die gleichen Schichten
voraussetzungen, wie dies für die Gewährung
der Regelmäßigkeitsprämie angeordnet ist.
Die Verwendung der Prämienkohle ist nicht
an die Bedingung geknüpft, wie dies bei den
Deputatkohlen der Fall ist. Die Deputatkohlen
dürfen bekanntlich nur im eigenen Haushalt
Verwendung finden.
Der Wert der Prämienkohlen, die im Jahre
1946 unentgeltlich abgegeben wurden, betrug
M. 579 967.—.
Zusatzverpflegung
für die Bergarbeiter
Die Zuteilung an Lebensmitteln jeglicher
Art ist seit Mitte 1946 bis heute mit ener
gischer Hilfe der Militärregierung und der
Mission Frangaise des Mines de la Sarre —
dieses muß man, ohne sich dem Vorwurf der
Schönfärberei auszusetzen, dankend zum Aus
druck bringen — wesentlich besser geworden.
Ob wir nach einem Jahr das gleiche sagen
können, hängt nicht vom guten Willen der
Militärregierung oder der Mission Frangaise