Full text: 1948 (0076)

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700-Jahrfeier der Grube Heinitz am 12. Juli 1947 
Enthüllung der Gedenktafel 
Die Regelmäßigkeitsprämie ist 
gemäß Entscheidung der Verwal 
tungskommission des Saarlandes 
lohnsteuerfrei. Sie gilt auch nicht 
als Entgelt im Sinne der Reichs- 
versicherungs-Ordnung. Beiträge 
zur Saarknappschaft sind deshalb 
von der Regelmäßigkeitsprämie 
nicht zu zahlen. 
Um unseren Belegschaftsmit 
gliedern die Möglichkeit zu geben, 
für sich und ihre Familien-Ange- 
hörigen notwendige Gebrauchs 
güter, soweit sie auf dem Markt 
zur Verfügung stehen, kaufen zu 
können, erhalten mit Wirkung 
vom 1. Oktober 1946 ab die Be 
legschaftsmitglieder von Unter 
tage und vom 1. 12. 1946 ab auch 
die Belegschaftsmitglieder von 
Übertage je Monat Regelmäßig 
keitsprämien - Bezugsscheine = 
Deblockadescheine (Prime de re- 
gularite) in der Gesamthöhe von 
1/3 der je Monat dem einzelnen 
Belegschaftsmitglied gewährten 
Regelmäßigkeitsprämie. Beträgt 
z. B. die Regelmäßigkeitsprämie 
im Monat M. 24.—, so erhält das 
infrage kommende Belegschafts 
mitglied einen Regelmäßigkeits 
prämien - Bezugsschein in Höhe 
von M. 8.—. Mit diesen Bezugs 
scheinen, die keinen Geldwert 
darstellen, können die Beleg 
schaftsmitglieder in den Verkaufs 
stellen der Genossenschaften und sonstigen 
Geschäften Gegenstände für den persönlichen 
Gebrauch oder Haushaltungsgegenstände der 
verschiedensten Art kaufen. Die Verkaufs 
stellen ziehen die Regelmäßigkeitsprämien- 
Bezugsscheine ein und rechnen mit den für 
sie infrage kommenden Stellen hierüber ab. 
Die Regelmäßigkeitsprämien - Bezugsscheine 
werden in Stücken zu M. 10,—, 5,—, 2,—, 1,— 
und 0,50 von unseren Betrieben ausgegeben. 
Auch die Arbeiter mit festem Monatslohn 
sowie die gewerblichen Lehrlinge erhalten 
Regelmäßigkeitsprämien-Bezugsscheine. 
Mit Ende Monat Juni 1947 wurden Frauen-, 
Kinder- und Männer-Straßenschuhe sowie 
Haushaltungsgegenstände aller Art im Ge 
samtwert von 1,1 Millionen Mark auf Regel- 
mäßigkeitsprämien-Bezugsscheine abgegeben. 
Prämienkohlen. 
Die Prämienkohlen werden ab 1. 9. 1945 an 
nachstehende Arbeitergruppen gewährt: 
1) Streb-Belegschaften, einschließlich der 
hierzu gehörigen Rutschenmeister, Rohr 
schlosser, Bandmeister, Schießmeister so 
wie Lader- oder Bandwärter an dem Über 
gang vom Streb- zum Streckenband, 
2) Orts-Belegschaften der Streckenvortriebe, 
der Abbaustrecken, soweit diese Strecken 
vortriebe mit Abbaustrecken Zusammen 
hängen und an Arbeiter der Aus- und 
V orrichtungsbetriebe. 
Die Prämienkohlen erhalten ab 1. 1. 1947 
auch die aufsichtsführenden Angestellten von 
Untertage, welche produktive Arbeiten beauf 
sichtigen. 
Ab 1. Juli 1946 gelten für die Gewährung 
der Prämienkohlen die gleichen Schichten 
voraussetzungen, wie dies für die Gewährung 
der Regelmäßigkeitsprämie angeordnet ist. 
Die Verwendung der Prämienkohle ist nicht 
an die Bedingung geknüpft, wie dies bei den 
Deputatkohlen der Fall ist. Die Deputatkohlen 
dürfen bekanntlich nur im eigenen Haushalt 
Verwendung finden. 
Der Wert der Prämienkohlen, die im Jahre 
1946 unentgeltlich abgegeben wurden, betrug 
M. 579 967.—. 
Zusatzverpflegung 
für die Bergarbeiter 
Die Zuteilung an Lebensmitteln jeglicher 
Art ist seit Mitte 1946 bis heute mit ener 
gischer Hilfe der Militärregierung und der 
Mission Frangaise des Mines de la Sarre — 
dieses muß man, ohne sich dem Vorwurf der 
Schönfärberei auszusetzen, dankend zum Aus 
druck bringen — wesentlich besser geworden. 
Ob wir nach einem Jahr das gleiche sagen 
können, hängt nicht vom guten Willen der 
Militärregierung oder der Mission Frangaise
	        
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