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Löhne im Saarbergbau
Arbeitergruppen in Kategorien zusammenge
faßt wurden.
Die Löhne der Arbeiter im festen Monats
lohn — es sind dies in der Mehrzahl Arbeiter,
in deren Schichtzeit Arbeitsbereitschaft fällt
— wurden um 15 v. H. erhöht. Die Regelmäßig
keitsprämie wird dieser Arbeitergruppe nicht
gewährt.
Sonderbeihilfen für Lehrlinge, die
außer dem Lohn oder der Erziehungsbeihilfe
gezahlt werden.
Mit Wirkung vom 1. 12. 1946 ist im Saar
bergbau eine neue Lohnordnung und gleich
zeitig eine Erhöhung der Gedinge- und Schicht
löhne in Kraft getreten. Bis zu diesem Tage
wurden — mit wenigen Ausnahmen — für die
Gedinge- und Schichtlöhner die gleichen
iLöhne je Stunde gezahlt, wie dies ab 1. März
L931 der Fall war. Das gleiche gilt für die
Jrauenzulage und das Kindergeld.
Das erreichte Mehreinkommen der Saar
bergleute in der Zeit vom 1. März 1935 bis
Anfang 1945 wurde durch Mehrarbeit und
Prämien, die mit dem Gedinge gekoppelt Die Berglehrlinge von Untertage erhalten
waren, erzielt. außer der Beihilfe von M. 0,30 je Schicht
Am 13. 12. 1937 wurde d ; ’chtzeit der (<ji e m jt dem Lohn ausgezahlt wird), eine
TJntertage-Belegschaft - auf 8 Std. Sonderbeihilfe je Schicht von M. 0,20 -f 0,20.
p Ti p % Th <^r t iw. ^ ° o Die Berglehrlinge von Übertage erhalten
plr'c- cyO Lfff' außer der Beihilfe von M. 0,20 je Schicht eine
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mitglieder bedeuteten dies.. \ 'ge- Sonderbeihilfe je Schicht von M. 0.15 + 0,15.
rungen eine reine Verlängt V l s- Desgleichen erhalten die gewerblichen Lehr
zeit. ^ 'q 1 lin S e (Schlosser, Schreiner, Schmiede usw.)
Ab 30.11.1946 sind die letzte v*, sowie die kaufmännischen Lehrlinge und An-
hinsichtlich der Leistungs-Präi. ^ ^ lemlinge zu ihrer Erziehungsbeihilfe („Lohn )
dinge-Arbeiter gefallen. Ab d. 'Oy 'ine Sonderbeihilfe je Arbeitstag von M. 0,15
kommen wieder die reinen Leistung . y«. 0,15.
Geltung. />*-. ^ ’e Sonderbeihilfen der Berg-, ge-
Ab 1. 12. 1946 wurden die Löhne det ; chen und kaufmännischen Lehrlinge
tage-Belegschaft wie folgt erhöht: <y lernlinge werden jedoch nicht mit dem
^ gr der Erziehungsbeihilfe ausgezahlt,
ei der Kreissparkasse des Kreises
a) der Leistungslohn der Vollhauer im Geo.
wurde von M. 8,20 auf M. 9,84 = 20 v.
erhöht.
In Wegfall kamen die Prämien von 100 v. H.
für den Teil des Lohnes, welcher M. 8.20 je
Schicht überstieg. Gleichzeitig wurde das bis
dahin gezahlte Einsatzgeld von M. 0,50 je
Schicht für über 44 Jahre alte Arbeiter, die
im Gedinge beschäftigt wurden, nicht mehr
gezahlt.
b) den unter Tage beschäftigten Schicht-
löhnem wurde der Lohn um 10 v. H.
im Durchschnitt erhöht.
Die unter a) und b) angeführten Arbeiter
waren schon seit 1. Juli 1946 im Besitz der
Regelmäßigkeitsprämie, welche 10 v. H. der
erreichten Gedinge- oder der festgesetzten
Schichtlöhne beträgt.
c) Für sämtliche Schicbtlöhner über Tage
wurden die Löhne im Durchschnitt um
10 v. H. zuzüglich der Regelmäßigkeits
prämie, die — wie das auch unter Tage
der Fall ist — 10 v. H. beträgt, erhöht.
Die Frauenzulage und das Kindergeld wer
den zu dem Lohn je Schicht in unveränderter
Höhe auch weiterhin gezahlt. Das gleiche gilt
auch für die Urlaubslöhne. Die Frauenzulage
und das Kindergeld werden darüber hinaus
auch für diejenigen Tage, für welche der Ar
beiter infolge Krankheit oder Unfall von der
Saarknappschaft ein Krankengeld bezieht,
gewährt.
Die Lohnordnung wurde in ihrem „Gesicht“
übersichtlicher gestaltet, indem gleichwertige
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verzinslich angelegt.
’ung der Sonderbeihilfe erfolgt
y r e mit der Hauptlöhnung, bei
vA ersten Mal als Hauer bzw.
9/10 entlohnt werden.
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Kreissparkasse angesammelten Betrages ein
schließlich der auf die Hälfte des Betrages
entfallenden Zinsen ausgezahlt. Der Rest des
in einem solchen Falle anfallenden Betrages
wird der Unterstützungskasse des Betriebes
zugeführt, in dem der frühere Berg-, ge
werbliche oder kaufmännische Lehrling die
letzte Schicht verfahren hat.
Hierzu ein Wort an die Eltern der Lehrlinge
und an die Lehrlinge selbst:
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