Full text: 69.1941 (0069)

bleiben unter anderem: „... Wälder, Wege, Wasier, 
Weiden, gebannte Büsche und Wiesen,_sowie das 
Recht Bänke für Fleisch, Fische, Wachs, Salz, Stahl 
und andere Waren zu errichten ..." Auch hieraus dürfen 
wir wohl wieder den Schluß ziehen, daß es nicht nur ein¬ 
geführte Waren gewesen sind, die dieses Vorrecht be- 
saßen. Es werden sich im Saarland Stahlschmieden und 
das eine oder andere Schmelzwerk befunden haben, die 
de» Bedarf des Landes an Eisen und Stahl deckten. 
Das Salz wird wohl auch nicht ausländisches Probutt 
gewesen sein. Wenn nähere Angaben über die Salz¬ 
gewinnung im Saargebiet bis dahin fehlen, so darf man 
daraus nicht den Schluß ziehen, daß der Reichtum des 
Landes daran damals unbekannt gewesen oder gar nicht 
ausgenutzt worden sei. 
Ähnlich verhielt es sich mit dem Steinkohlen¬ 
bergbau. Zum eigentlichen Abbau in regelrecht an¬ 
gelegten Gruben war es bis dahin noch nicht gekommen. 
Die Bewohner des Saargaues machten sich im Laufe 
des 14. Jahrhunderts daran, die Kohlenschätze des Landes 
auf ihre Weise auszubeuten. Eine Zeitlang gruben die 
Leute auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht nur 
Kupfer und anderes Erz, sondern auch sicher schon nacb 
Steinkohle. Soweit nun Flöze aus gräflichem Gebiet 
zu Tage traten, gehörten sie der rechtlichen Seite nach 
dem Landesherrn. Dieser hatte ein sogenanntes „Regal", 
d. h. ein landesherrliches Recht darauf. Der Herrschaft 
gehörte soweit der gräfliche Besitz reichte, „Bann und 
Mann, Wälder und Wege, Wasier und Weide, Wege 
und Stege, der Fund unter der Erde und über der Erde, 
Flug und Zug ( — Fischzug)" wie es im Weistum von 
St. Arnual aus dem Jahre 1417 heißt. Diese Rechte 
übten die Grasen von Saarbrücken damals dahingehend 
aus, daß sie gegen die Zahlung einer bestimmten Geld¬ 
entschädigung das Graben und Schürfen der Steinkohle 
jedwedem gestaltete, der darum einkam. Erst hundert 
Jahre später wurde dem willkürlichen Raubbau, der sich 
daraus entwickelte, durch Aufkauf der entstandenen Pri¬ 
vatgruben seitens der Saarbrücker Herrschaft ein Ende 
gemacht. 
Obwohl in amtlichen Schriftstücken und Urkunden 
bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts niemals der Stein¬ 
kohlenbergbau ausdrücklich erwähnt wird, hat man den¬ 
noch wie aus dem vorhergehenden zu ersehen ist, nach 
Steinkohle gegraben. Die erste Urkunde, die ausdrück¬ 
lich die Kohlengruben erwähnt, ist ein Sühnebrief aus 
der Regierungszeit der Gräfin Elisabeth von Saar¬ 
brücken, der Witwe des Grafen Philipp von Saarbrücken, 
aus dem Jahre 1431. Diesen Sühnebrief mußte der 
Ritter Richard von Greifenklau ausfertigen. Er ver¬ 
pflichtet sich darin, am Donnerstag nach Dreikönigstag 
des Jahres >431 „kein eisenschmitten noch koblengruben 
in dem Sinderdal oder darumb (zu Schifswciler und bei 
Neunkirchen) zu halten noch anzulegen," sondern mußte 
diese auf ewig« Zeiten seiner Landesherrin, der Gräfin 
Elisabeth und deren Erben überlasten. Wenn Ritter 
Richard von Greifenklau hier auf Kohlengruben und 
Eisenschmelzen verzichtet, müffcn also dieselben schon an- 
gelegt und geraume Zeit betrieben worden sein. Freilich 
wird der Abbau der Kohlen noch mit den einfachsten 
Mitteln vor sich gegangen sein. Auf die Art und Welse 
der Kohlen- und Eisenerzgewinnung einzugehen, ist hier 
nicht der Ort. Es genügt nachgewiesen zu haben, daß 
die Anfänge der Industrie aus dieser Zeit sogar urkund¬ 
lich als Grubenanlagen und Eisenwerke gekennzeichnet sind. 
Eine weitere Urkunde über das Vorhandensein von 
Kohlengruben und Hüttenwerken ist uns aus dem Jahre 
1529 erhalten. In diesem Jahre wurde nämlich zu Ncu- 
münfter ein Iahrgeding abgehalten. Dieses zählt das 
Graben der Steinkohlen in der Grafschaft Ottweiler 
ausdrücklich zu den Rechten des Landesherrn. 
Von jetzt ab haben wir eine Reihe von Urkunden, 
die uns über die Industrie und insbesondere über den 
Bergbau im Saargebiet unterrichten, so daß wir von nun 
an die Entwicklung ziemlich genau verfolgen können. Die 
zahlreichen Kalkbrennereien, die Ziegelfabriken, und 
später die Glashütten verwandten zwar immer noch di« 
Holzkohle, bis später der landesherrliche Befehl kam, daß 
sie soweit wie möglich Steinkohle in den einzelnen Indu- 
striezwcigen und auch zum Hausbrand verwenden mußten. 
Daß bei der Blütezeit, die die Städte im Mittelalter 
erlebten und bei dem hohen Ansehen, das die Zünfte in 
der damaligen Zeit genosien, auch die übrigen Industrie¬ 
zweige und Gewerbe sich zu einer bis dahin ungekannten 
Höhe entwickelten, läßt sich leicht denken. Leider hat die 
Nachreformationszeit durch ihre Kriege manches zerstört. 
Das Saarland braucht« lange, um sich davon zu erbolen. 
In der Folgezeit sind dann allmählich die Industrie und 
der Saarbergbau zu der Bedeutung und Ausdehnung 
gelangt, wie wir sie heute kennen. 
Benutzte Literatur: 1. Ruppersberg, Geschichte des 
Saargebietes. 2. Klein, Berichte des Konservators der 
geschichtlichen Denkmäler im Saargebiet. 3. Schütz, Aue 
der Geschichte des Saar- und Bliesgaues. 4. Saar¬ 
brücker Bergmannskalendcr. 
Das alle Schloß in Neunkirchen 
156 
Aufn. NS.- Kulturgemeinde 
Neunkirchen
	        
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