bleiben unter anderem: „... Wälder, Wege, Wasier,
Weiden, gebannte Büsche und Wiesen,_sowie das
Recht Bänke für Fleisch, Fische, Wachs, Salz, Stahl
und andere Waren zu errichten ..." Auch hieraus dürfen
wir wohl wieder den Schluß ziehen, daß es nicht nur ein¬
geführte Waren gewesen sind, die dieses Vorrecht be-
saßen. Es werden sich im Saarland Stahlschmieden und
das eine oder andere Schmelzwerk befunden haben, die
de» Bedarf des Landes an Eisen und Stahl deckten.
Das Salz wird wohl auch nicht ausländisches Probutt
gewesen sein. Wenn nähere Angaben über die Salz¬
gewinnung im Saargebiet bis dahin fehlen, so darf man
daraus nicht den Schluß ziehen, daß der Reichtum des
Landes daran damals unbekannt gewesen oder gar nicht
ausgenutzt worden sei.
Ähnlich verhielt es sich mit dem Steinkohlen¬
bergbau. Zum eigentlichen Abbau in regelrecht an¬
gelegten Gruben war es bis dahin noch nicht gekommen.
Die Bewohner des Saargaues machten sich im Laufe
des 14. Jahrhunderts daran, die Kohlenschätze des Landes
auf ihre Weise auszubeuten. Eine Zeitlang gruben die
Leute auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht nur
Kupfer und anderes Erz, sondern auch sicher schon nacb
Steinkohle. Soweit nun Flöze aus gräflichem Gebiet
zu Tage traten, gehörten sie der rechtlichen Seite nach
dem Landesherrn. Dieser hatte ein sogenanntes „Regal",
d. h. ein landesherrliches Recht darauf. Der Herrschaft
gehörte soweit der gräfliche Besitz reichte, „Bann und
Mann, Wälder und Wege, Wasier und Weide, Wege
und Stege, der Fund unter der Erde und über der Erde,
Flug und Zug ( — Fischzug)" wie es im Weistum von
St. Arnual aus dem Jahre 1417 heißt. Diese Rechte
übten die Grasen von Saarbrücken damals dahingehend
aus, daß sie gegen die Zahlung einer bestimmten Geld¬
entschädigung das Graben und Schürfen der Steinkohle
jedwedem gestaltete, der darum einkam. Erst hundert
Jahre später wurde dem willkürlichen Raubbau, der sich
daraus entwickelte, durch Aufkauf der entstandenen Pri¬
vatgruben seitens der Saarbrücker Herrschaft ein Ende
gemacht.
Obwohl in amtlichen Schriftstücken und Urkunden
bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts niemals der Stein¬
kohlenbergbau ausdrücklich erwähnt wird, hat man den¬
noch wie aus dem vorhergehenden zu ersehen ist, nach
Steinkohle gegraben. Die erste Urkunde, die ausdrück¬
lich die Kohlengruben erwähnt, ist ein Sühnebrief aus
der Regierungszeit der Gräfin Elisabeth von Saar¬
brücken, der Witwe des Grafen Philipp von Saarbrücken,
aus dem Jahre 1431. Diesen Sühnebrief mußte der
Ritter Richard von Greifenklau ausfertigen. Er ver¬
pflichtet sich darin, am Donnerstag nach Dreikönigstag
des Jahres >431 „kein eisenschmitten noch koblengruben
in dem Sinderdal oder darumb (zu Schifswciler und bei
Neunkirchen) zu halten noch anzulegen," sondern mußte
diese auf ewig« Zeiten seiner Landesherrin, der Gräfin
Elisabeth und deren Erben überlasten. Wenn Ritter
Richard von Greifenklau hier auf Kohlengruben und
Eisenschmelzen verzichtet, müffcn also dieselben schon an-
gelegt und geraume Zeit betrieben worden sein. Freilich
wird der Abbau der Kohlen noch mit den einfachsten
Mitteln vor sich gegangen sein. Auf die Art und Welse
der Kohlen- und Eisenerzgewinnung einzugehen, ist hier
nicht der Ort. Es genügt nachgewiesen zu haben, daß
die Anfänge der Industrie aus dieser Zeit sogar urkund¬
lich als Grubenanlagen und Eisenwerke gekennzeichnet sind.
Eine weitere Urkunde über das Vorhandensein von
Kohlengruben und Hüttenwerken ist uns aus dem Jahre
1529 erhalten. In diesem Jahre wurde nämlich zu Ncu-
münfter ein Iahrgeding abgehalten. Dieses zählt das
Graben der Steinkohlen in der Grafschaft Ottweiler
ausdrücklich zu den Rechten des Landesherrn.
Von jetzt ab haben wir eine Reihe von Urkunden,
die uns über die Industrie und insbesondere über den
Bergbau im Saargebiet unterrichten, so daß wir von nun
an die Entwicklung ziemlich genau verfolgen können. Die
zahlreichen Kalkbrennereien, die Ziegelfabriken, und
später die Glashütten verwandten zwar immer noch di«
Holzkohle, bis später der landesherrliche Befehl kam, daß
sie soweit wie möglich Steinkohle in den einzelnen Indu-
striezwcigen und auch zum Hausbrand verwenden mußten.
Daß bei der Blütezeit, die die Städte im Mittelalter
erlebten und bei dem hohen Ansehen, das die Zünfte in
der damaligen Zeit genosien, auch die übrigen Industrie¬
zweige und Gewerbe sich zu einer bis dahin ungekannten
Höhe entwickelten, läßt sich leicht denken. Leider hat die
Nachreformationszeit durch ihre Kriege manches zerstört.
Das Saarland braucht« lange, um sich davon zu erbolen.
In der Folgezeit sind dann allmählich die Industrie und
der Saarbergbau zu der Bedeutung und Ausdehnung
gelangt, wie wir sie heute kennen.
Benutzte Literatur: 1. Ruppersberg, Geschichte des
Saargebietes. 2. Klein, Berichte des Konservators der
geschichtlichen Denkmäler im Saargebiet. 3. Schütz, Aue
der Geschichte des Saar- und Bliesgaues. 4. Saar¬
brücker Bergmannskalendcr.
Das alle Schloß in Neunkirchen
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Aufn. NS.- Kulturgemeinde
Neunkirchen