Full text: 68.1940 (0068)

Streit um das Bergregal 
Vor mehr als 200 Jahren begannen die 
Mönche des Klosters Wadgaffen mit dem Abbau 
der Steinkohlen. Reibereien zwischen dem Abt 
und dem Grafen von Saarbrücken waren dauernd 
an der Tagesordnung. Annähernd 75 Jahre 
kämpften beide Parteien um ihr Recht. Durch 
die französische Revolution wurde diese Streit¬ 
frage um die Konzessionsberechtigung entschieden. 
Die wichtigsten Begebenheiten aus diesem Streit 
sollen hier erhalten bleiben: 
Wann zum ersten Male im Hostenbach-Wad- 
gasser Distrikt Kohlen gefördert wurden, ist nicht 
bekannt. Bekannt ist nur, daß der Abbau durch 
das überaus reiche und mächtige Kloster zu Wad¬ 
gaffen betrieben wurde. Sicher waren die ge¬ 
schäftstüchtigen Mönche schon früh bestrebt, nach 
dem Vorbilde der Gruben auf dem rechten Saar¬ 
ufer auch die in Hostenbach zu Tage ausgehen¬ 
den Flöze auszubeuten. Doch die erste authen¬ 
tische Nachricht über Kohlengewinnung der Abtei 
Wadgaffen finden wir erst 1725. Damals erhob 
der Graf von Saarbrücken-Naffau einen Ein¬ 
und Durchfuhrzoll von den Bauern, die in Hosten¬ 
bach Kohlen geladen hatten. Sehr wahrschein¬ 
lich ist es dem Abte möglich gewesen, die Kohlen 
infolge der günstigeren Verhältniffe billiger auf 
den Markt zu bringen und so den Saarbrückern 
eine unangenehme Konkurrenz zu werden. Doch 
der Abt von Wadgaffen erhob 1726 gegen den 
Grafen einen Protest wegen des Zolles beim 
Reichskammergericht. Dieser Protest trug außer 
den Unterschriften des Abtes und des Priors 
noch 12 andere Unterschriften. Die Gerichts¬ 
verfahren waren damals ein recht langwieriges 
und kostspieliges Unternehmen. Denn erst nach 
bald 30 Jahren, am 28. April 1755, ergingen 
vier Kammergerichtsurteile zu Gunsten der Abtei 
Wadgaffen. Das erste, das die Zölle zum Gegen¬ 
stand hatte, lautete: „Der Graf wird ermahnt, 
die Landesherrlichkeit nicht weiter auszudehnen 
und das Kloster in dem hergebrachten Besitz der 
Steinkohlen- und Eisenerzgruben auf seinem 
Grund und Boden nicht zu stören." Doch der 
Zank um den Besitz von Gerechtsamen sowohl 
zum Bergbau, sowie zum Befahren der Saar 
mit Ponten geht weiter. Der Graf, der „Reme- 
dium revisionis“ beantragt hatte, hatte keinen 
Erfolg. Er sah sich genötigt, an den Kaiser zu 
appellieren. Dabei wurden folgende den Berg¬ 
bau betreffende Punkte erörtert: „Das Berg¬ 
werksregeln ist weder durch Vergleich noch durch 
Urteln dem Kloster jemals zuerkannt worden, 
nach dem Lehnrecht steht nur der Landesherrschaft 
zu, allerlei Bergwerke-Erz und Metalle zu suchen 
Das Kloster zu Wadgassen und der Bergbau 
und zu bauen. Das Kloster ist vermessen gewesen, 
sich sonderlich Steinkohlengruben eigenmächtig 
anzumaßen. Da nun das Abmahnungsverbot 
fruchtlos abgegangen, habe er befohlen, die Gru¬ 
ben zuwerfen zu lasten; dem Kloster sei mehr zu¬ 
erkannt worden als dasselbe gebeten." Das 
Kloster stellt andererseits eine Aufstellung der 
Verluste, die der Graf ihm zugefügt hat, dem 
Kammergericht zu: „Die Steinkohlen und andere 
Foffilien und Mineralien betr. ad 14, Wegen 
verschiedener Einwurf- und Zuhauungen der Kol- 
gruben, und Abführung etlicher 30 Fuhren Kolen 
auf Saarbrücken hat das Kloster Verlust gehabt 
147 fl. Mehr jedes Jahr (ratione Luceri ces- 
santes) 360 fl.; machen in 4 Jahren 1440 fl." 
Am 10. Januar 1759 führten endlich die Ver¬ 
handlungen zu einem gütlichen, umfaffenden Ver¬ 
gleich, der 23 verschiedene Positionen enthält. 
Die den Bergbau betreffende besagt: „Es wird 
dem Kloster, die Steinkohlen nach Willkür zu 
graben und außer Land, jedoch nicht die Saar 
hinauf zu vertreiben, gestattet." Der Bergleichs¬ 
vertrag trug 50 Unterschriften. Der Vertrag 
scheint aber doch wenig Beachtung durch den 
Fürsten gefunden zu haben, denn in einem Be¬ 
richt über die Gesamtlage zwischen Saarbrücken 
und dem Kloster nach dem Tode des Abtes Michel 
Stein heißt es: „Das Kloster erhielt in den letz¬ 
ten 50 Jahren vom Kammergericht sehr günstige 
Urteln gegen Saarbrücken, aber wie werden die¬ 
selben vom Fürsten beachtet? Die Gruben bei 
Wadgaffen bleiben zugeschmiffen, viele Kohlen 
werden nach Saarbrücken gefahren, Nachen und 
Pontons bei Bous sind weggenommen und wer¬ 
den nicht wieder hergebracht, durch 4 Jahre ist 
der Verkehr zwischen Bous und Wadgaffen völ¬ 
lig unterbunden." 
Im Jahre 1768 wurde die Abtei Wadgaffen 
vom Fürsten von Saarbrücken-Naffau durch Ver¬ 
trag an Frankreich abgetreten. Bereits im Jahre 
1769 suchte ein französischer Kavallerieoffizier, 
Leroy de la Rone, bei der Regierung in Paris 
um Verleihung des Abbaurechts für die Hosten- 
bacher Kohlenfundstätten nach. Wir ersehen dies 
aus einem Schriftstück vom 25. Mai 1769, wel¬ 
ches der oberste Verwaltungsbeamte (Intendant) 
der Provinz Lothringen, de la Glaiziere, der 
frühere Minister unter König Stanislaus, an 
den Subdelegierten in Bolchen, Thomas, richtete. 
Es lautet in freier Übersetzung ungefähr folgen¬ 
dermaßen: „Der Staatssekretär übermittelt uns 
die Befehle Seiner Majestät wegen des Gesuches 
des Herrn Leroy de la Rone, welcher um Ver¬ 
leihung der in der Herrschaft Hostenbach gelege¬ 
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