nisse stabil. Der Abbau in den Bankbetrieben,
der bis zum Jahre 1933 festzustellen war, wurde
abgestoppt. Darüber hinaus wurden im Rahmen
des allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs Neu-
einstellungen vorgenommen. Die Schaffung
eines Reichstarifs für das Vankgewerbe und die
Bemühungen, die öffentlichen Sparkassen unter
diesen Reichstarif zu bringen, haben in den
Gefolgschaftskreisen Beruhigung bzw. Befrie¬
digung hervorgerufen. Es ist jedoch vielerorts
noch manches nachzuholen.
Bei den Angestellten einzelner Berufszweige
der Gaubetriebsgemeinschaft „Freie Be¬
rufe" wurden bezüglich der Entlohnung Neu¬
regelungen geschaffen. Tarifordnungen für an¬
dere Zweige sind zurzeit in Bearbeitung.
Die Eefolgschaftsmitglieder der Betriebe der
RBG. „Landwirtschaft" werden von dem
Gefolgschaftswart des Reichsnährstandes be¬
treut. Solange diese Betriebe unter der Obhut
der Deutschen Arbeitsfront standen, war eine
stete und ständige Arbeit, das Ziel, eine Ver¬
besserung der Lebenshaltung dieser nicht gut
bezahlten Gefolgschaftsmitglieder, zu erreichen.
2n der Lederindustrie wurden durch die
Schaffung eines Reichstarifes geregelte Ver¬
hältnisse herbeigeführt und die in der Schuh¬
industrie vorhandene Minderentlohnung be¬
seitigt. Da die Schuhindustrie sehr vom Wetter
und von der Mode abhängig ist, haben wir
wechselnd mit Absatz- bzw. Veschaffungsschwierig-
keiten zu rechnen. Im Einvernehmen mit den
zuständigen Regierungs- und Parteistellen ist es
bisher gelungen, die größten Schwierigkeiten
aus dem Wege zu räumen und eine ständige
Beschäftigung eines Großteils der Schuharbeiter
zu gewährleisten.
Die vor der Machtübernahme vollkommen
darniederliegenden Betriebe der Gaubetriebs¬
gemeinschaft „Stein und Erde", wie Zie¬
geleien, Steinbruchbetriebe usw. wurden durch
den Wirtschaftsaufschwung im Dritten Reich
wieder belebt und beschäftigen heute eine Zahl
von Gefolgschaftsmitgliedern, die die der besten
Nachkriegsjahre schon erreicht hat. Auch hier
wurde durch den Erlaß von Tarifordnungen,
durch Ausscheiden von für die Gefolgschaften
schädlichen Konkurrenzverhältnissen und durch
Schaffung von Einrichtungen für „Schönheit der
Arbeit" vieles geleistet.
Die Gaubetriebsgemeinschaft „Der deutsche
Handel" betreut alle Betriebe des Einzel¬
handels, des Groß- und Ausfuhrhandels, des
Gaststättengewerbes und des Ambulanten- und
Vermittlergewerbes. 2m Gaststättengewerbe
wurden durch Einführung einer Tarifordnung
die größten Notstände beseitigt. Desgleichen
wurde im Einzelhandel durch eine neue Tarif¬
ordnung eine einheitliche Regelung geschaffen.
Während im Saarland die Lohn- und Arbeits-!
bedingungen des Großhandels bereits tariflich
einheitlich verankert sind, harrt in der Pfalz,
eine Vielzahl von früheren Tarifverträgen
einer abschließenden und allgemein gültigen
Regelung.
Die Tätigkeit der Deutschen Arbeitsfront er*
streckt sich aber auch auf eine Bereinigung besi
Ambulanten- und Vermittlergewerbes. Die Auf-!
gaben im deutschen Handel sind bei weitem!
noch nicht erfüllt, aber es wird das Bestreben!
der betreffenden Dienststellen der DAF. sein.!
von Tag zu Tag mehr Ordnung in das viel¬
gestaltige Gebiet des Handels zu bringen, damit!
auch hier im kleinsten Betrieb nationalsozialisti¬
scher Wille zum Durchbruch kommt.
Die Deutsche Arbeitsfront als Gemeinschaft^
aller schaffenden Deutschen hat auch denz
Fllhrungsanspruch auf „Das Deutsche
Handwer k". Die Gaubetriebsgemeinschaft
„Das Deutsche Handwerk" hat sich deshalb in
emsiger Kleinarbeit um all die vielfältigen
Zweige des Handwerks gekümmert und durch!
Anbahnung des Erlasses von verschiedenen
Tarifordnungen geregelte Verhältnisie ge-'
schaffen. Bei der Vielgestaltigkeit des Hand¬
werks und der besonderen Lage mancher Zweige
in unserem Gaugebiet kann gesagt werden, dah
die Tätigkeit der DAF. einen segensreichen
Einfluß hat und daß ihre Arbeit durch den peb
sönlichen Einsatz des Reichsleiters der DAF!
Pg. Dr. Ley, für das Deutsche Handwerk nach¬
haltig gefördert wird und das Handwerk da¬
durch zu einer neuen Blüte gelangt.
Während die Gaudetriebsgemeinfchaften sich
den Belangen der Betriebe und der Gestaltung
der Vetriebsgemeinschaften widmen, werden in
einer Reihe von weiteren Abteilungen der DAF.
bestimmte Aufgaben in enger Verbindung mit
den Gaubetriebsgemeinschaften in zentraler Zu-
sammenfassung geleistet.
Der Gausozialabteilung obliegt die
Aufgabe, die Lebenshaltung und die Bedingun¬
gen, unter welchen der einzelne Volksgenosie in
die Arbeitsgemeinschaft des Volkes eingeglie¬
dert ist, stetig zu überwachen und von Fall p!
Fall grundsätzlich Stellung zu nehmen oder sich
bei der Ausarbeitung grundsätzlicher sozial
politischer Maßnahmen einzuschalten. Sie Hai
dafür Sorge zu tragen, daß eine lebendige Ver-!
biudung zwischen dem schaffenden Volk und den
gesetzgebenden und verwaltenden Staatsorganen'
besteht. Sie gibt Anregungen zum Sozialrecht
und zur Sozialrechtsanwendung auf Grund bei
Erfahrungen im praktischen Betriebsleben. S«
beobachtet die Auswirkungen der Sozialwirt¬
schaft auf Lebenshaltung, Löhne, Preise und!
Arbeitseinsatz. 2hre soziale Betreuung erstreb
88