Full text: 66.1938 (0066)

der erstere berechtigt war, für Kohlenlieferungen 
nach der Pfalz ein sogenanntes „Geleydtgeld" 
von den Gruben zu erheben. Diese Abgaben 
scheinen den Kohlenabsatz doch schwer geschädigt 
zu haben, weshalb sich die Kohlengräber ver¬ 
anlaßt sahen, zur Selbsthilfe zu greifen. Auf 
eine pfalzgräfliche Beschwerde vom 8. Februar 
1619, daß die Kohlengrubenbesitzer sich weigerten, 
fernerhin die Zweibrücker Hofschmiede mit Kohlen 
zu beliefern, sah sich die Nassau-Saarbrückische 
Regierung veranlaßt, die Kohlengräber zu ver¬ 
nehmen. Diese sagten weitere Kohlenlieferungen 
zu, wenn man sie von dem „Geleydtgeld" wieder 
befreite. Dieses betrug pro Wagen 3 Albus 
(= 24 Pfg.) und war an die Zollstelle Limbach- 
Pfalz abzuführen. Die Grubenbesitzer führten 
außerdem Gegenbeschwerde und gaben an, daß 
die Zweibrücker Fuhrleute ihre Wagen zum Nach¬ 
teile der Grubenbesitzer mit dem doppelten bis 
dreifachen Kohlenquantum belüden, obwohl sie 
pro Wagen nur einen halben Gulden (—13 Albus 
— 1,04 Mk.) bezahlten. Der Kohlenstreit fand, 
einmal durch die gegenseitige Konkurrenz und 
zum anderen durch die Uneinigkeit der Kohlen¬ 
gräber untereinander bald ein Ende. Am 12. 
März 1619 wandten sich sämtliche Wellesweiler 
und Wiebelskircher Kohlengräber in gesonderten 
Bittschriften an den Grafen Ludwig von Saar¬ 
brücken um Erlaß einer Kohlenordnung. Es fei 
hier angeführt, daß die Kohlengräber der Grube 
Sulzbach-Dudweiler bereits am 12. November 
1586 auf ihre Bitte hin von der Grafschaft 
Nassau-Saarbrücken eine Kohlenordnung erhalten 
hatten. DieseKohlenordnung umfaßt lOAbschnitte 
oder Paragraphen und enthält Bestimmungen 
und Verhaltungsmaßregeln über die Kohlen- 
verladung, Kohlengewinnung, Abgaben und 
Strafen. Der Passus 7 soll seiner Originalität 
wegen hier wörtlich wiedergegeben werden: 
„Dieweil auch zu zeiten ein kahler dem 
anderen seine kohlen freventlicher weiß ent¬ 
wendet, so ist zum Siebendten versehen, daß 
wo einer darüber ergriffen, derselbe Unserem 
gnädigsten Herrn kn 4 gülden büß und fürters 
der zunfft zu 4 maaßen wein verfallen seyn 
soll." 
t Ob nun für die Wellesweiler und Wiebels¬ 
kircher Kohlengrubenbesitzer eine Kohlenordnung 
wirklich erlassen wurde, ist unbekannt. Die 
beginnenden Wirren des 30jährigen Krieges 
legten für viele Jahrzehnte die Kohlengewinnung 
in sämtlichen Territorialgebieten lahm, die Ort¬ 
schaften entvölkerten sich, wurden nahezu menschen¬ 
leer und lagen jahrzehntelang fast völlig verödet. 
Nach dem 30jährigen Kriege beschränkte sich 
die Kohlengewinnung im Ottweiler Herrschafts¬ 
gebiete hauptsächlich auf die Wellesweiler Gruben 
und die Grube Kohlwald bei Wiebelskirchen. 
Erft Jahrzehnte später hören wir von Kohlen- 
gräbereien im Weilerbachtale bei Neunkirchen 
und im sogen. Hochwalde zwischen Neunkirchen 
und Bildstock. Im Jahre 1730 hören wir auch 
von Kohlengräbereien in der Grafschaft Blies- - 
kaftel, insbesondere aus der Gegend von St. 
Ingbert, wo Bauern im nördlichen Wald- 
distrikte Stollen anlegten. 
Die landesherrlichen Einnahmen aus dem ge¬ 
samten Gebiete der Herrschaft Ottweiler wurden 
in einer Aufstellung des Oberamtes Ottweiler 
des Jahres 1688 mit nur 6 Gulden, im Jahre 
1726 mit 41 und im Jahre 1749 mit 120 Gulden 
nachgewiesen. 
In der Grafschaft Saarbrücken wurden ums 
Jahr 1730 bei den Dörfern Sulzbach und Dud- 
weiler 16 Eräbereien betrieben, die zusammen 
76 Leute beschäftigten. Weiter waren um diese ««, 
Zeit Eräbereien im Köllertale (bei Engel¬ 
fangen, Rittenhofen, Lummerschied) ferner bei 
Geislautern, auf der Fenne, zu Gers- 
weiter und im Fischbachtale im Gange. 
Die Anzahl Kohlengräber belief sich auf etwa 18. 
Die Einnahmen aus sämtlichen Gruben der 
Herrschaft Saarbrücken im Jahre 1730 erreichte 
den Betrag von 85 Gulden. 
Von einer ordnungsgemäßen Kohlengewinnung 
war zu dieser Zeit ebensowenig wie vor dem 
30jährigen Kriege die Rede. Die eigentliche 
Gewinnung der Steinkohle bestand auf sämt¬ 
lichen Gruben der beiden Herrschaftsbezirke Saar¬ 
brücken und Ottweiler noch immer in einer durch¬ 
aus regellosen Gräberei am Flözausgehenden. 
Die Saarbrücker Kammerdirektion macht in ihrem 
Schreiben vom 3. 4. 1479 an den Oberamtmann 
zu Ottweiler diesen auf vorhandene Uebelstände 
auf den Ottweiler Gruben aufmerksam und ver¬ 
merkt, 
„daß bei Serenissimi nostri Hochfürstliche 
Durchlaucht der gewesene Hofbestünder Koch 
die mündliche Vorstellung getan, was maßen 
die Steinkohlen im Ottweiler'schen nicht ' 
bergmännisch gebaut, sondern nur der obere 
Kohlengang gleichsam als auf einen raub 
aufgearbeitet, die unteren und besten Gänge 
aber in der Erde belassen würden; demnach 
Höchftdiefelbe gnädigst befehlen, dieses 
gründlich zu untersuchen und Vorschläge zu 
thuen, ob und wie diese Steinkohlen in Zu¬ 
kunft zu gnädigster Herrschaft besserem 
Nutzen auf bergmännische Art und Weise zu 
beneficieren fein möchten." 
Tatsächlich ergab die Untersuchung, daß auf 
den Gruben des Ottweiler Herrfchaftsbezirkes 
Uebelftände vorherrschten, daß z. B. der Kohlen¬ 
beständer Neurohr zu Wellesweiler auf feiner 
Grube nur Raublöcher grub. Neurohr begrün¬ 
dete seine nicht bergmännische und unsachgemäße 
Kohlengewinnung mit dem Fehlen jeglichen 
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