der erstere berechtigt war, für Kohlenlieferungen
nach der Pfalz ein sogenanntes „Geleydtgeld"
von den Gruben zu erheben. Diese Abgaben
scheinen den Kohlenabsatz doch schwer geschädigt
zu haben, weshalb sich die Kohlengräber ver¬
anlaßt sahen, zur Selbsthilfe zu greifen. Auf
eine pfalzgräfliche Beschwerde vom 8. Februar
1619, daß die Kohlengrubenbesitzer sich weigerten,
fernerhin die Zweibrücker Hofschmiede mit Kohlen
zu beliefern, sah sich die Nassau-Saarbrückische
Regierung veranlaßt, die Kohlengräber zu ver¬
nehmen. Diese sagten weitere Kohlenlieferungen
zu, wenn man sie von dem „Geleydtgeld" wieder
befreite. Dieses betrug pro Wagen 3 Albus
(= 24 Pfg.) und war an die Zollstelle Limbach-
Pfalz abzuführen. Die Grubenbesitzer führten
außerdem Gegenbeschwerde und gaben an, daß
die Zweibrücker Fuhrleute ihre Wagen zum Nach¬
teile der Grubenbesitzer mit dem doppelten bis
dreifachen Kohlenquantum belüden, obwohl sie
pro Wagen nur einen halben Gulden (—13 Albus
— 1,04 Mk.) bezahlten. Der Kohlenstreit fand,
einmal durch die gegenseitige Konkurrenz und
zum anderen durch die Uneinigkeit der Kohlen¬
gräber untereinander bald ein Ende. Am 12.
März 1619 wandten sich sämtliche Wellesweiler
und Wiebelskircher Kohlengräber in gesonderten
Bittschriften an den Grafen Ludwig von Saar¬
brücken um Erlaß einer Kohlenordnung. Es fei
hier angeführt, daß die Kohlengräber der Grube
Sulzbach-Dudweiler bereits am 12. November
1586 auf ihre Bitte hin von der Grafschaft
Nassau-Saarbrücken eine Kohlenordnung erhalten
hatten. DieseKohlenordnung umfaßt lOAbschnitte
oder Paragraphen und enthält Bestimmungen
und Verhaltungsmaßregeln über die Kohlen-
verladung, Kohlengewinnung, Abgaben und
Strafen. Der Passus 7 soll seiner Originalität
wegen hier wörtlich wiedergegeben werden:
„Dieweil auch zu zeiten ein kahler dem
anderen seine kohlen freventlicher weiß ent¬
wendet, so ist zum Siebendten versehen, daß
wo einer darüber ergriffen, derselbe Unserem
gnädigsten Herrn kn 4 gülden büß und fürters
der zunfft zu 4 maaßen wein verfallen seyn
soll."
t Ob nun für die Wellesweiler und Wiebels¬
kircher Kohlengrubenbesitzer eine Kohlenordnung
wirklich erlassen wurde, ist unbekannt. Die
beginnenden Wirren des 30jährigen Krieges
legten für viele Jahrzehnte die Kohlengewinnung
in sämtlichen Territorialgebieten lahm, die Ort¬
schaften entvölkerten sich, wurden nahezu menschen¬
leer und lagen jahrzehntelang fast völlig verödet.
Nach dem 30jährigen Kriege beschränkte sich
die Kohlengewinnung im Ottweiler Herrschafts¬
gebiete hauptsächlich auf die Wellesweiler Gruben
und die Grube Kohlwald bei Wiebelskirchen.
Erft Jahrzehnte später hören wir von Kohlen-
gräbereien im Weilerbachtale bei Neunkirchen
und im sogen. Hochwalde zwischen Neunkirchen
und Bildstock. Im Jahre 1730 hören wir auch
von Kohlengräbereien in der Grafschaft Blies- -
kaftel, insbesondere aus der Gegend von St.
Ingbert, wo Bauern im nördlichen Wald-
distrikte Stollen anlegten.
Die landesherrlichen Einnahmen aus dem ge¬
samten Gebiete der Herrschaft Ottweiler wurden
in einer Aufstellung des Oberamtes Ottweiler
des Jahres 1688 mit nur 6 Gulden, im Jahre
1726 mit 41 und im Jahre 1749 mit 120 Gulden
nachgewiesen.
In der Grafschaft Saarbrücken wurden ums
Jahr 1730 bei den Dörfern Sulzbach und Dud-
weiler 16 Eräbereien betrieben, die zusammen
76 Leute beschäftigten. Weiter waren um diese ««,
Zeit Eräbereien im Köllertale (bei Engel¬
fangen, Rittenhofen, Lummerschied) ferner bei
Geislautern, auf der Fenne, zu Gers-
weiter und im Fischbachtale im Gange.
Die Anzahl Kohlengräber belief sich auf etwa 18.
Die Einnahmen aus sämtlichen Gruben der
Herrschaft Saarbrücken im Jahre 1730 erreichte
den Betrag von 85 Gulden.
Von einer ordnungsgemäßen Kohlengewinnung
war zu dieser Zeit ebensowenig wie vor dem
30jährigen Kriege die Rede. Die eigentliche
Gewinnung der Steinkohle bestand auf sämt¬
lichen Gruben der beiden Herrschaftsbezirke Saar¬
brücken und Ottweiler noch immer in einer durch¬
aus regellosen Gräberei am Flözausgehenden.
Die Saarbrücker Kammerdirektion macht in ihrem
Schreiben vom 3. 4. 1479 an den Oberamtmann
zu Ottweiler diesen auf vorhandene Uebelstände
auf den Ottweiler Gruben aufmerksam und ver¬
merkt,
„daß bei Serenissimi nostri Hochfürstliche
Durchlaucht der gewesene Hofbestünder Koch
die mündliche Vorstellung getan, was maßen
die Steinkohlen im Ottweiler'schen nicht '
bergmännisch gebaut, sondern nur der obere
Kohlengang gleichsam als auf einen raub
aufgearbeitet, die unteren und besten Gänge
aber in der Erde belassen würden; demnach
Höchftdiefelbe gnädigst befehlen, dieses
gründlich zu untersuchen und Vorschläge zu
thuen, ob und wie diese Steinkohlen in Zu¬
kunft zu gnädigster Herrschaft besserem
Nutzen auf bergmännische Art und Weise zu
beneficieren fein möchten."
Tatsächlich ergab die Untersuchung, daß auf
den Gruben des Ottweiler Herrfchaftsbezirkes
Uebelftände vorherrschten, daß z. B. der Kohlen¬
beständer Neurohr zu Wellesweiler auf feiner
Grube nur Raublöcher grub. Neurohr begrün¬
dete seine nicht bergmännische und unsachgemäße
Kohlengewinnung mit dem Fehlen jeglichen
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