Full text: 66.1938 (0066)

gräbereien, wie sie während der „glorreichen" 
Dölkerbundsherrschaft in der Umgebung von 
Wellesweiler und vielen anderen Orten des 
Saarlandes betrieben wurden. 
Im Ottweiler Herrschaftsgebiete bestanden 
vor dem 30jährigen Kriege folgende Kohlen- 
gräbereien: 
1. in der Umgegend von Wellesweiler am Mai¬ 
kesselskopf und Kohlengruberwald, 
2. in der Umgebung von Bexbach am Lichten- 
kopf, 
3. in der Umgegend von Wiebelskirchen im Kohl¬ 
wald, 
4. in der Umgegend von Neunkirchen im Zieh¬ 
wald, ferner im sogen. „Sindertale" (Sinner- 
tal), Waldbächertale bzw. Weilerbachtale. 
Die ältesten Kohlengräbereien in der Graf¬ 
schaft Saarbrücken waren in jener Zeit: 
1. die Gräbereien in der Gegend von Sulzbach- 
Dudweiler, 
2. die Gräbereien in der Gegend von Geislautern. 
Auch in der Gegend von Quierschied sol¬ 
len in jener Zeit Kohlen bekannt gewesen und 
gegraben worden sein. 
Welche der genannten Gruben nun eigentlich 
als die früheste im Saarbrücker Kohlengebiete 
anzusehen ist, ist schwer zu sagen. Wie bereits 
ausgeführt, wird die Steinkohle im Neumünsterer 
Schöffenweistum vom Jahre 1429 erwähnt. Dies 
läßt darauf schließen, daß Kohlenfunde zu jener 
Zeit bekannt waren und weiter kann man daraus 
folgern, daß man sich damals schon über die Ver¬ 
wertbarkeit der Steinkohle im Klaren war. Es 
darf weiter angenommen werden, daß zwischen 
dem ersten Auffinden bzw. der ersten nutz¬ 
bringenden Verwendung im Sarlande bis zur 
ersten urkundlichen Festlegung vom Bestehen von 
Kohlengruben, ein Zeitraum von vielen Jahr¬ 
zehnten, vielleicht sogar einem Jahrhundert 
liegt. Das Interesse für den neuen Brennstoff 
war zu jener Zeit, infolge des enormen Holz¬ 
reichtums, noch ein sehr geringes und wurde erst 
bei dessen Verknappung und dem Auftauchen der 
Eisen- bzw. Schmelzhütten und Schmieden, die 
die ersten Abnehmer der Kohlen waren, lang¬ 
sam geweckt. Ein Vertrag zwischen der Gräfin 
Witwe Elisabeth zu Nassau-Saarbrücken und 
ihrem Lehnsmanne, dem Ritter Friedrich Ereif- 
fenclau von Vollradt vom Jahre 1430 erwähnt 
Eisenschmieden und Kohlengruben im „Sinder¬ 
tale" bei Neunkirchen. Ein Vertrag vom Jahre 
1536 zwischen dem Schultheiß Mathias Degen 
von Gersheim und dem Grafen Johann Ludwig 
zu Nassau-Saarbrücken erwähnt Kohlengruben 
zu Sulzbach. Die bedeutendste der Kohlen¬ 
gräbereien in jener Zeit war wohl die zu 
Sulzbach. Sie war die erste Lieferantin des 
Pfalzgräflichen Hofes zu Zweibrücken, jeden¬ 
falls schon vor dem Jahre 1551; denn in diesem 
Jahre beschwert sich der Pfalzgraf Wolfgang von 
Zweibrllcken bei dem Grafen Philipp von Nas¬ 
sau-Saarbrücken, daß die Kohlengrube zu Sulz¬ 
bach eingefallen sei und bittet, seinen Kohlen¬ 
bedarf auf einer anderen Grube decken zu dürfen, 
..bis vorgemelte Sultzbacher kolengrub widerumb 
geräumt und ingericht wirde." Graf Philipp 
versprach Abhilfe und gab die Versicherung ab, 
„daß zweifelsohne Ew. Gnaden mit kolen zu 
Sultzbach noch woll zu helffen sey". Im Jahre 
1558 beschwert sich der pfalzgräfliche Hof erneut, 
diesmal über eine durch die Kohlengräberei Sulz¬ 
bach vorgenommene Preiserhöhung für Kohlen. 
Nach Beilegung des Zwistes bezog die Zwei¬ 
brücker Hofhaltung ohne weitere Störungen bis 
zum Jahre 1595 ihre Kohlen von Sulzbach, von 
welchem Jahre ab die Grube Wellesweiler 
an deren Stelle trat, die den pfalzgräflichen, 
später herzoglichen Hof in Zweibrücken bis zum 
Beginn der französischen Revolution mit ihren 
Kohlen belieferte. 
Erstmalig wird die Kohlengrube Wellesweiler 
anläßlich eines Tauschvertrages vom 14. April 
1575 erwähnt. Nach diesem Vertrage übergab 
Samuel von St. Jngbrecht (St. Ingbert) seinen 
Anteil an dem Dorfe Wellesweiler nebst dem 
zugehörigen „Köllgruberfeld" dem Grafen 
Albrecht von Nassau-Saarbrücken gegen Ueber- 
lassung des Hofes Kirchheim an der Vlies. 
Haßlacher erwähnt, daß gegen Ende des 16. 
Jahrhunderts auf den Gemarkungen der Gemein¬ 
den Wellesweiler und Wiebelskirchen von 
Eemeindeeingesessenen umfangreiche Kohlengrü- 
bereien betrieben wurden. Der Betrieb in den 
Gemarkungen der beiden Gemeinden geschah 
gemeinschaftlich, die Kohlengräber teilten sich in 
Arbeit und Einnahmen, wie auch in die Abga¬ 
ben an die Landesherrschaft Nassau-Saarbrücken. 
Von jedem Wagen waren seitens der Kohlen- 
gröber ein Zoll in der Höhe von 1 Batzen ' 
(= 4 Kreuzer — 16 Pfennig) an die Herrschaft 
abzuführen. 
Die Kohlenlieferungen der Grube Wellesweiler 
erstreckten sich zu dieser Zeit schon weit in die 
Rheinpsalz hinein. Nach einem Vertrage vom 
9. November 1600 und einem späteren Vertrage 
vom Jahre 1603 wurde zwischen dem Pfalzgrafen 
Johann von Zweibrücken und den Erben des 
verstorbenen Grafen Albrecht von Nassau-Saar¬ 
brücken für den Wagen Kohlen ein Preis von 
10 Albus (— 80 Pfg.) vereinbart. Die Zwei¬ 
brücker Hofhaltung, wie auch die Untertanen 
bezahlten für den Wagen 13 Albus (— 1,04 Mk.), 
hatten dafür aber „keinen Wein und Brod" wie 
vordem in Sulzbach zu zahlen. Am 18. März 
1616 wurde zwischen dem Pfalzgrafen von Zwei¬ 
brücken und dem Grafen Ludwig von Nassau- 
Saarbrücken ein Abkommen getroffen, wonach 
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