gräbereien, wie sie während der „glorreichen"
Dölkerbundsherrschaft in der Umgebung von
Wellesweiler und vielen anderen Orten des
Saarlandes betrieben wurden.
Im Ottweiler Herrschaftsgebiete bestanden
vor dem 30jährigen Kriege folgende Kohlen-
gräbereien:
1. in der Umgegend von Wellesweiler am Mai¬
kesselskopf und Kohlengruberwald,
2. in der Umgebung von Bexbach am Lichten-
kopf,
3. in der Umgegend von Wiebelskirchen im Kohl¬
wald,
4. in der Umgegend von Neunkirchen im Zieh¬
wald, ferner im sogen. „Sindertale" (Sinner-
tal), Waldbächertale bzw. Weilerbachtale.
Die ältesten Kohlengräbereien in der Graf¬
schaft Saarbrücken waren in jener Zeit:
1. die Gräbereien in der Gegend von Sulzbach-
Dudweiler,
2. die Gräbereien in der Gegend von Geislautern.
Auch in der Gegend von Quierschied sol¬
len in jener Zeit Kohlen bekannt gewesen und
gegraben worden sein.
Welche der genannten Gruben nun eigentlich
als die früheste im Saarbrücker Kohlengebiete
anzusehen ist, ist schwer zu sagen. Wie bereits
ausgeführt, wird die Steinkohle im Neumünsterer
Schöffenweistum vom Jahre 1429 erwähnt. Dies
läßt darauf schließen, daß Kohlenfunde zu jener
Zeit bekannt waren und weiter kann man daraus
folgern, daß man sich damals schon über die Ver¬
wertbarkeit der Steinkohle im Klaren war. Es
darf weiter angenommen werden, daß zwischen
dem ersten Auffinden bzw. der ersten nutz¬
bringenden Verwendung im Sarlande bis zur
ersten urkundlichen Festlegung vom Bestehen von
Kohlengruben, ein Zeitraum von vielen Jahr¬
zehnten, vielleicht sogar einem Jahrhundert
liegt. Das Interesse für den neuen Brennstoff
war zu jener Zeit, infolge des enormen Holz¬
reichtums, noch ein sehr geringes und wurde erst
bei dessen Verknappung und dem Auftauchen der
Eisen- bzw. Schmelzhütten und Schmieden, die
die ersten Abnehmer der Kohlen waren, lang¬
sam geweckt. Ein Vertrag zwischen der Gräfin
Witwe Elisabeth zu Nassau-Saarbrücken und
ihrem Lehnsmanne, dem Ritter Friedrich Ereif-
fenclau von Vollradt vom Jahre 1430 erwähnt
Eisenschmieden und Kohlengruben im „Sinder¬
tale" bei Neunkirchen. Ein Vertrag vom Jahre
1536 zwischen dem Schultheiß Mathias Degen
von Gersheim und dem Grafen Johann Ludwig
zu Nassau-Saarbrücken erwähnt Kohlengruben
zu Sulzbach. Die bedeutendste der Kohlen¬
gräbereien in jener Zeit war wohl die zu
Sulzbach. Sie war die erste Lieferantin des
Pfalzgräflichen Hofes zu Zweibrücken, jeden¬
falls schon vor dem Jahre 1551; denn in diesem
Jahre beschwert sich der Pfalzgraf Wolfgang von
Zweibrllcken bei dem Grafen Philipp von Nas¬
sau-Saarbrücken, daß die Kohlengrube zu Sulz¬
bach eingefallen sei und bittet, seinen Kohlen¬
bedarf auf einer anderen Grube decken zu dürfen,
..bis vorgemelte Sultzbacher kolengrub widerumb
geräumt und ingericht wirde." Graf Philipp
versprach Abhilfe und gab die Versicherung ab,
„daß zweifelsohne Ew. Gnaden mit kolen zu
Sultzbach noch woll zu helffen sey". Im Jahre
1558 beschwert sich der pfalzgräfliche Hof erneut,
diesmal über eine durch die Kohlengräberei Sulz¬
bach vorgenommene Preiserhöhung für Kohlen.
Nach Beilegung des Zwistes bezog die Zwei¬
brücker Hofhaltung ohne weitere Störungen bis
zum Jahre 1595 ihre Kohlen von Sulzbach, von
welchem Jahre ab die Grube Wellesweiler
an deren Stelle trat, die den pfalzgräflichen,
später herzoglichen Hof in Zweibrücken bis zum
Beginn der französischen Revolution mit ihren
Kohlen belieferte.
Erstmalig wird die Kohlengrube Wellesweiler
anläßlich eines Tauschvertrages vom 14. April
1575 erwähnt. Nach diesem Vertrage übergab
Samuel von St. Jngbrecht (St. Ingbert) seinen
Anteil an dem Dorfe Wellesweiler nebst dem
zugehörigen „Köllgruberfeld" dem Grafen
Albrecht von Nassau-Saarbrücken gegen Ueber-
lassung des Hofes Kirchheim an der Vlies.
Haßlacher erwähnt, daß gegen Ende des 16.
Jahrhunderts auf den Gemarkungen der Gemein¬
den Wellesweiler und Wiebelskirchen von
Eemeindeeingesessenen umfangreiche Kohlengrü-
bereien betrieben wurden. Der Betrieb in den
Gemarkungen der beiden Gemeinden geschah
gemeinschaftlich, die Kohlengräber teilten sich in
Arbeit und Einnahmen, wie auch in die Abga¬
ben an die Landesherrschaft Nassau-Saarbrücken.
Von jedem Wagen waren seitens der Kohlen-
gröber ein Zoll in der Höhe von 1 Batzen '
(= 4 Kreuzer — 16 Pfennig) an die Herrschaft
abzuführen.
Die Kohlenlieferungen der Grube Wellesweiler
erstreckten sich zu dieser Zeit schon weit in die
Rheinpsalz hinein. Nach einem Vertrage vom
9. November 1600 und einem späteren Vertrage
vom Jahre 1603 wurde zwischen dem Pfalzgrafen
Johann von Zweibrücken und den Erben des
verstorbenen Grafen Albrecht von Nassau-Saar¬
brücken für den Wagen Kohlen ein Preis von
10 Albus (— 80 Pfg.) vereinbart. Die Zwei¬
brücker Hofhaltung, wie auch die Untertanen
bezahlten für den Wagen 13 Albus (— 1,04 Mk.),
hatten dafür aber „keinen Wein und Brod" wie
vordem in Sulzbach zu zahlen. Am 18. März
1616 wurde zwischen dem Pfalzgrafen von Zwei¬
brücken und dem Grafen Ludwig von Nassau-
Saarbrücken ein Abkommen getroffen, wonach
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