tigert für Kranken-, Unfall-. Haftpflicht-,
Angestellten-, Invaliden- und Lebensver¬
sicherungen, ferner Beiträge an Bauspar¬
kassen zur Erlangung von Baudarlehen.
Die Abzüge für Sonderausgaben dürfen jährlich
den Betrag von 500.— RM. nicht übersteigen.
Dieser Betrag erhöht sich jedoch um 300.— RM.
für die Ehefrau, 300 RM. für das 1. Kind, 400
RM. für das 2. Kind, 600 RM. für das 3. Kind,
800 NM. für das 4. Kind und um 1000 RM. für
das 4. und jedes weitere Kind.
Für Hausgehilfinnen, die zum Haus¬
halt des Steuerpflichtigen gehören, wird auf
Antrag seitens des Finanzamtes ein steuerfreier
Betrag von monatlich 50.— RM. für jede Haus¬
gehilfin auf der Steuerkarte berücksichtigt.
Die einbehaltene Lohnsteuer hat der Arbeit¬
geber regelmäßig an das Finanzamt zu über¬
weisen oder in bar einzuzahlen. Steuermarken
dürfen ab 1. Januar 1935 nicht mehr geklebt
werden. Der Arbeitgeber haftet für ordnungs¬
gemäße Einbehaltung der Lohnsteuer.
Messen und Märkte 1936")
Saarbrücken
Stadt und Land
Alt-Saarbrücken: Jeden Diens¬
tag, Donnerstag und Sams¬
tag Wochenmarkt.
Burbach: Jeden Montag Schlacht¬
viehmarkt. Mittwoch Klein-
oiehmarkt, jeden Mittwoch
und Samstag Wochenmarkt.
Malstatt: Jeden Dienstag und
Freitag Wochenmarkt.
St. Arnual: 6. September Kram¬
markt (2 Tage) nachmittags.
St. Johann: Jeden Montag,
Mittwoch und Freitag
Wochenmarkt. An allen
Wochentagen von 5 bis 11
und 16 bis 18 Uhr Gro߬
handelsmarkt (Obst, Ge¬
müse, Südfrüchte und ähn¬
liche Produkte der Land¬
wirtschaft, des Obst- und
Gartenbaues).
Altenkessel: Kirmes 16. August
Wochenmarkt jeden Freitag
Altenwald:: Kirmes 21. und 22.
Juni, Wochenmarkt jeden
Mittwoch und Samstag.
Auersmacher: Kirmes 8. und 9.
November.
Bliesransbach: Kirmes 8. und
November.
Bietschied: Kirmes 5. Juli.
Bildstock: Wochenmarkt jeden
Dienstag.
Bischmisheim: Kirmes 11. und
12. Oktober.
Brebach und Ortsteil Neufechin¬
gen: Kirmes 27. und 28.
September.
Bübingen, Fechingen, Güdingen.
Scheidt mit dem Ortsteil
Neuscheidt und Rentrisch:
Kirmes 11. und 12. Oktober.
Clarenthal und Krughütte: Kir¬
mes 30. August.
Curhof: Kirmes 30. August und
29. November.
Dudweiler: Kirmes 20. Septem¬
ber, Wochenmarkt jed. Mon¬
tag und Freitag.
Dilsburg: Kirmes 13. Septem¬
ber.
Eiweiler: Kirmes 7. August.
Engelfangen: Kirmes 3. Juni
und 20. September, Wochen¬
markt jeden Freitag.
Fenne: Kirmes 14. und 15. Juni.
Fischbach: Kirmes 3. und 4.
Mai, Wochenmarkt jeden
Samstag.
Friedrichsthal: Kirmes 13. Sep¬
tember. Wochenmarkt jeden
Donnerstag.
Geislautern: Kirmes 16. und 17.
August.
Gersweiler und Ottenhausen:
Kirmes 30. August, Gers¬
weiler Wochenmarkt jeden
Mittwoch und Samstag.
Göttelborn: Kirmes 26 und 27.
Juli.
Großrosseln: Kirmes 11. Okto¬
ber, Wochenmarkt jeden
Mittwoch und Samstag.
Güchenbach: Kirmes 13. Septem¬
ber, Wochenmarkt jeden
Mittwoch:
Hellenhausen: Kirmes 15. Sep¬
tember.
Heusweiler: Kirmes 13. Septem¬
ber, Kram- und Viehmarkt
5. März, 28. Mai, 1. Ok¬
tober, Wochenmarkt jeden
Donnerstag.
Hirtel: Kirmes 13. September.
Holz: Kirmes 19. April.
Karlsbrunn: Kirmes 8. Novem¬
ber.
Kleinblittersdorf: Kirmes 8.
und 9. November, Wochen¬
markt jeden Dienstag und
Samstag.
Köllerbach: Kirmes 20. Septem¬
ber.
Kölln: Frühkirmes für Köller¬
bach und Walpershofen 21.
und 22. Juni, Hauptkirmes
20. und 21. September.
Kutzhof: Kirmes 26. Juli.
Lauterbach: Kirmes 6. Septem¬
ber.
Ludweiler: Kirmes 13. Septem¬
ber, Kram- und Viehmarkt
14. Mai und 15. September,
Wochenmarkt jeden Don¬
nerstag.
Lummerschied: Kirmes 26. Juli
Hilschbach: Kirmes 13. Septem¬
ber.
Naßweiler: Kirmes 6. Septem¬
ber.
Niedersalbach: Kirmes 13. Sep¬
tember.
) Auf Grund amtlicher Jkkitteilunczen bearbeitet
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