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1483 zwischen dem Grafen Johann Ludwig von
Saarbrücken und dem Abt Paul von Wadgassen ge¬
troffen wurde. Die Verwaltung der Pfarrei Neun-
kirchen durch einen Mönch von Wadgassen, der von
seinem Abt ernannt wurde, dauerte bis ins 16.
Jahrhundert. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts
wollte der Abt von Wadgaffen die Rechte, die seine
Abtei ehedem in Neunkirchen besaß, erneut geltend
machen. Aber er wurde durch ein Urteil des Präsi¬
dialgerichts in Saarlouis abgewiesen (1691).
Diese erste Kirche ist die einzige Kirche des Ortes
bis zum 18. Jahrhundert geblieben. Schon vor der
Reformation war sie unter den Schutz des heiligen
Apostels Bartholomä gestellt worden, dessen Festtag
der 24. August ist. Daher findet die große Kirmes
von Neunkirchen auch heute noch am letzten Sonntag
des August statt.
Als im Jahre 1575 der Graf Albrecht die luthe¬
rische Reform in seiner Grafschaft Ottweiler, zu der
nach der Teilung des Saarbrücker Herrscherhauses
Neunkirchen gehörte, einführte, wurde die Kirche den
Protestanten zur Ausübung ihres Kultes gegeben;
die Ausübung des katholischen Gottesdienstes wurde
streng verboten.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg im Jahre 1650
zählte Neunkirchen noch neun Einwohner. Der Krieg
hatte die Kirche verschont; sie wird in einer Zähl¬
liste aus dem Jahre 1634 angeführt, desgl. in einer
aus dem Jahre 1686. Die Liste von 1643 erwähnt
auch das Pfarrhaus.
Am 25. Mai 1680 kam anläßlich seines Hirten¬
besuches des Sprengels Sarrebourg, zu dem auch
das Erzpriestertum Neumünster gehörte, Seine Ehr¬
würden Georg d'Aubusson de la Feuillade, Bischof
von Metz, nach Neunkirchen. Er stattete der Gräfin
Dorothea - Katharina, die das Schloß von Neun¬
kirchen bewohnte, „einen sehr kurzen" Besuch ab.
Sie war die Gattin des lutherischen Grafen Johann
Ludwig von Ottweiler. der „wegen einer Reise nach
Deutschland abwesend" war. Das Protokoll der
Reise berichtet darüber: „Wir waren gezwungen,
ihr einen sehr kurzen Besuch zu machen, da wir nicht
befriedigt waren von der Art, in der sie unsern
Erlaß in Ottweiler veröffentlicht hatte und auch
entrüstet über die Reden, welche sie gegenüber einem
von uns entsandten Priester geführt hatte, ferner
weil sie mit Gewalt verhindert hatte, daß der
Erlaß in ihren Landen erschien und auch dem
genannten Geistlichen erklärt hatte, daß einzig
und allein der Herr Graf von Nafsau-Ottweiler
in Gemäßheit des Friedensvertrages von Münster,
der den lutherischen Fürsten die geistliche Ge¬
richtsbarkeit oder zum mindesten eine absolute
Gewalt in der kirchlichen Disziplin gibt, für Ott¬
weiler selbst die Bifchofsgewalt hätte. Wir erhoben
ihr gegenüber, so ehrerbietig es uns möglich war,
Klage wegen ihres Vorgehens und gaben ihr kund,
daß, da ihr Land in unserer dem König durch den
Vertrag von Münster abgetretenen Diözese liege,
von den deutschen Gesetzen keine Rede mehr sein
könne, weder auf weltlichem noch auf geistlichem
Gebiete". (Es handelte sich um einen Erlaß vom
14. April 1680, den der Bischof zur Ankündigung
seines Besuches hatte veröffentlichen lassen). —
Im Jahre 1707 hatte Neunkirchen 215 Einwohner,
darunter 155 Protestanten, 7 Reformierte und 53
Katholiken. Diese Katholiken waren noch immer
ihrer Kirche beraubt. Damals gab es in der ganzen
Grafschaft Ottweiler nur eine einzige katholische
Kirche; das war die Kapelle, die Ludwig XIV. im
Jahre 1681 in Ottweiler hatte erbauen lassen und
die gegenüber von der gegenwärtigen, im Jahre
1834 eingeweihten katholischen Kirche lag.
Eine gräfliche Verordnung aus dem Jahre 1739
brachte in Erinnerung, daß die Ausübung des
katholischen Kultus immer noch in der
ganzen Grafschaft Saarbrücken, mit der die Graf¬
schaft Ottweiler 1723 wiederum vereinigt worden
war, verboten sei. Die Verordnung sagt „auf
dem Lande"; die Städte waren also ausgenommen.
Aber es gab auch noch andere Ausnahmen.
Der Artikel IV des Vertrages von Ryswick (1697)
enthielt eine wichtige Klausel: Die katholische Reli¬
gion mußte erhalten und garantiert werden in allen
von Ludwig XIV. abgetretenen Ortschaften, in denen
sie während der französischen Besetzung bis zum
Jahre 1697 Wurzel geschlagen hatte.
Im Juni 1699 übergab der französische Botschafter,
Herr von Chamoy, dem Landtag des Reiches die
Liste von 1951 Ortschaften, die unter die berühmte
„Klausel von Ryswick" fielen. Unter diesen Orten
befanden sich für die Gesamtheit der Grafschaft Saar¬
brücken (Saarbrücken, Saarwerden und Ottweiler)
nicht nur die vier Städte Saarbrücken, St. Johann,
Ottweiler und Homburg, sondern noch mehr als 50
Ortschaften minderer Bedeutung Die Aufzählung
in der „Diözese Metz" und für die „Herrschaft Ott¬
weiler" umfaßt neben der Stadt Ottweiler noch acht
Ortschaften, von denen eine „Neukirchen", ist.
Im Laufe der Friedensverhandlungen nach dem
Spanischen Erbfolgekrieg (1701—1713) unternahmen
Graf Ludwig Erato von Saarbrücken und sein Ver¬
wandter Friedrich Ludwig ernsthafte Schritte, um
die Aufhebung der Klausel von Ryswick zu erreichen;
aber ihre Intervention war vergeblich.
Im Jahre 1741 zählte Neunkirchen ungefähr 400
Einwohner. Aber die Zählliste dieses Jahres unter¬
scheidet zwischen „Neunkirchen" und „Neunkirchen-
Eisenwerk". In Neunkirchen gab es 62 Haushal¬
tungen: 48 lutherische, 1 reformierte, 13 katholische.
Für Neunkirchen-Eisenwerk ergaben sich 13 Haushal¬
tungen: 4 lutherische, 1 reformierte, 8 katholische.
Zu dieser Zeit gab es in der protestantischen
Pfarrei Neunkirchen wieder eine katholische Kapelle,
die besonders für die Hüttenarbeiter von Neun¬
kirchen bestimmt war; vielleicht befand sie sich in
der unmittelbaren Umgebung der Hütte. Sie wurde
am 31. März 1742 durch ein Feuer zerstört, Fürst
Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken wider¬
setzte sich ihrer Wiederherstellung, woraufhin die
Einwohner geltend machten, daß „der katholische
Gottesdienst hier seit einer sehr langen Zeit ab¬
gehalten wurde, sogar noch vor dem Frieden von
Ryswick. und daß der allerchristlichste König *) dem
Vikar, der ihn abgehalten habe, auch stets das
„königliche" Gehalt gezahlt habe". Es handelte sich
also sehr wahrscheinlich um eine Kapelle, die aus
der Zeit der französischen Besetzung nach 1679 her¬
rührte. Im Jahre 1652 hatte Graf Johann Ludwig
von Saarbrücken - Ottweiler die Hüttenwerke von
Neunkirchen, die im Dreißigjährigen Krieg zerstört
worden waren, wiederhergestellt. Es ist bereits ge¬
jagt worden, daß Neunkirchen (1699) in der Auf¬
stellung der Orte, die unter die Klausel des Ver-
*) Titel des französischen Königshauses.