Full text: 63.1935 (0063)

<Das Mitnehmen wn Arbeitern auf der Lokomotiye ist streng verboten. 
(§ 21 den Di'ensfanujeijung für die Lokomotivführer ,) 
«Dieser schwere cUnsaiT beweist die ‘Wichtigkett dieser Vorschrift. 
Qlovbst Du ¡¡eher ¿ergmannf daß noch weitere ähnliche 'Unfälle sich Zuträger müssen, um die 'Unvorsichtigkeit Deiner Kameraden 
zu unterbinden ¿Kämpfe Qecieii otefi Leichtsinn (Deiner Gefährten ! 
Eigene Vorsicht - bester Unfallschutz! 
Sie ¿Folgen einer Übertretung c/er Vorschriften! 
*ltnfct/i J. am 5. 5 33 auf einer Saargrube 
Fahrtrichtung der Lokomotive vor dem 
njnfdft 
(Dieser Mann hat nicht 
beachtet, was 
Sicherheit voran 
bedeutet
	        
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