Full text: 63.1935 (0063)

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postgebiihrcntafcl 
nach dem Stande vom 1. Juli 1934. 
I. Werkehr innerhalb des SaargeöieLs, sowie nach Deutschland und Irankreich. 
A. Postverkehr. 
20 g 
100 g 
2&0 g 
500 g 
20 g 
100 g 
250 g 
500 g*) 
Briefe: 
a) im Ortsverkehr bis 
über 20 „ 
„ 100 „ 
„ 250 „ 
b) im Fernverkehr „ 
über 20 „ 
„ 100 .. 
« 250 „ 
Postkarten: 
a) im Ortsverkehr 
b) tm Fernverkehr 
Drucksachen: 
a) in Form einfacher, ohne Um¬ 
schlag versandter Karten, auch 
mit anhängender Antwortkarte 
b) tm übrigen bis 50 g . . . . 
über 50 „ 100 g . . . . 
10» „ 250 g .... 
,. 250 „ 500 g*) . . . 
Bliudenschriftsendunge» bis zum 
Höchstgewicht von 5 Kg ... . 
Postwurfsendungen (nur tm in- 
nersaarländ. Verkehr zugelassen): 
a) Drucksachen bis 50 g 
b) Mischladungen — Drucksachen 
und Warenproben — bis 20 g 
Eeschäftspapiere bis 250 g . . 
über 250 „ 500 g*) . 
Warenproben bis 250 g . . 
über 250 „ 500 g . . 
Mischsendungen (zusammenge¬ 
packte Drucksachen, Geschäftspa- 
piere und Warenproben) 
bis 250 g ... . 
über 250 „ 500 g*) . . . 
*) Briefe, Drucksachen, Geschäfts- 
papiere und Mtschsendungen nach 
dem Reichspostgebtet und Frank¬ 
reich usw., die das zulässige 
Meistgewtcht überschreiten, unter¬ 
liegen den internationalen Ge¬ 
bührensätzen. Siehe unter II. 
Päckchen: 
a) Päckchen bis 2 Kg 
Höchstmaße: 40 : 25 : 10 oder 
40 : 30 : 5 oder 50 : 20 : 10 cm, 
in Rollensorm 75 : 10 cm. 
b) Briefpäckcheu bis 1 kg . . . . 
Höchstmaße: 25 : 15 : 10 oder 
30 : 20 : 5 cm, in Rollenform 
30 : 15 cm. 
(Wertangabe bet beiden Päckchen¬ 
arten unzulässig; im Verkehr 
nach dem Retchspostgebiet sind 
beide Päckchenarten zugelassen; 
jedes Päckchen ist mit dem grü¬ 
nen Zollzetrel zu bekleben; außer¬ 
dem ist eine Zollinhaltserklärung 
an jedem Päckchen haltbar zu 
befestigen. Nach Frankreich sind 
nur Briefpäckchen in verschlosse¬ 
nem Zustand mit dem Vermerk 
.petit paguet-lettre» zugelassen.) 
Fr Ct. 
Wertbriefe: 
1. Beförderungsgebühr wie für 
gleich schwere gewöhnliche Briefe 
2. Behandlungsgebühr: 
a) bis 500 Franken Wertangabe 
b) üb er 600 „ „ 
25 
50 
3. Verstcherungsgebührf.je500Fr. 
der Wertangabe oder einen Teil 
davon 
mindestens jedoch. . . 
Postanweifungeu: 
a) gewöhnliche bis 
über 25 „ 
50 
100 
250 
500 
750 
25 Fr. 
50 „ 
100 „ 
250 .. 
500 „ 
750 
iOOO .. 
über 1000 Fr. fürjeweitereöOOFr. 
oder einen Teil davon mehr . . . 
(Höchstbetrag unbeschränkt.) 
b) telegraphische 
1. Gebühr wie für gewöhnliche 
Postanweisung (a) 
2. Besonderer Zuschlag für die 
lelegraphischeübermittlung 
und die Eilzustellung des 
Betrags an den Empfänger 
(Höchstbetrag unbeschränkt.) 
(Im Verkehr nach Frankreich er¬ 
mäßigen sich bei telegraphischen 
Postanweisungen die vorstehen¬ 
den Gebührensätze um 2,— Fr.) 
Zu den Postanweisungen nach 
dem Retchspostgebiet ist der Aus¬ 
landsvordruck zu verwenden; sie 
sind aus Reichsmark auszustellen: 
Höchstbetrag 1000 Reichsmark. 
Der einzuzahlende Frankenbe¬ 
trag wird von dem Annahme¬ 
beamten ermittelt. 
Eilzustellung bei Vorauszahlung 
durch den Absender: 
1. nach dem Orlszustellbezirk 
a) eine Briefsendung . 
b) ein Paket 
2. nach dem Landzustellbeztrk 
a) eine Briessendung . 
b) ein Paket 
Einschreibgebühr 
Zustellgebühr: 
a) für Post- und Zahlungsanwei¬ 
sungen nebst den Geldbeträgen 
b) für jedes Paket tm Ortszustell- 
bezirk 
im Landzustellbeztrk bis 2'/- Kg 
„ .. über 27» „ 
Lnftpostbriefsendungen unter¬ 
liegen neben den gewöhnlichen 
Gebühren einem Lustpostzuschlag 
von 50 Centimen für je 20 g; bei 
Postkarten und Postanweisungen 
werden 50 Centimen erhoben. 
Pakete. 
3) Saargebiet. 
Postpakete dis 5 Kg 
über 5 „ 10 „ 
„ 10 „ 15 . 
16 „ 20 . 
Dringende Pakete 
1. Gebühr wie vorstehend für 
Postpakete 
2. Sondergebühr . 
Wertpakete 
a) versiegelte: 
l. Paketgebühr wie vor¬ 
stehend. 
Fr. Ct 
2 — 
3 — 
— 50 
3 — 
4 ! 50 
H i 
7 j 50 
2. Behandlungsgebühr bis 
500 Fr. Wertangabe . . 
Behandlungsgebühr über 
500 Fr. Wertangabe . . 
3. Verficherungsgebühr für 
je 500 Fr. der Wert¬ 
angabe oder einen Teil 
davon 
mindestens jedoch . . 
b) unversiegelte: 
Paketgebühr und Ver¬ 
steh erungsgebühr wie vor¬ 
stehend. 
Paketlagergeviihr für jedes Pa¬ 
ket, das ohne Verschulden der 
Post lagert, täglich . 
bis zum Höchstbetrag von . . . 
Fr. Ct. 
2 
50 
- 75 
20 — 
b) Deutschland und Frankreich. 
Beförderungsgebühren für Pakete nach: 
a) dem Retchspostgebiet 
gewöhnliche bis 1 Kg 
über 
1 
5 „ 10 
10 15 
15 .. 20 
3 Fr. 
4 Fr 
. 6 „ 
10 „ 
.14 „ — 
. 18 .. 25 
50 Et. 
75 „ 
25 .. 
75 Et. 
50 „ 
75 ,. 
50 „ 
75 .. 
dringende gewöhnl. das dreifache der Sätze. 
b) Frankreich-Festland 
gewöhnliche bis 1 Kg 
über 1 „ 5 „ 
.. 5 .. 10 „ 
„ 1>> 15 „ 
15 .. 20 
Für dringende Pakete wird die dreifache 
Beförderungsgebühr erhoben. 
Wertpakete: 
1. Beförderungsgebühr wie vor. 
2. Behandlungsgebühr 2 Fr. 50 Et. 
3. Versicherungsgebühr für je 800 Franken 
Goto Wertangabe oder einen Teil davon: 
a) nach d. Reichspostgebtet 10 Et. Gold 
b) nach Frankreich .... 10 „ „ 
c) nach Korsika u. Algerien 25 „ „ 
Wertpakete sind nur zugelassen bis zu 
einer Wertangabe von: 
4000 Gold-Franken oderA>000 srz. Franken 
nach Elsaß-Lothringen 
2000 „ oder 10000 srz Franken 
nach dem übrig. Frankreich. 
«Wegen der Nebengebühren bei Paketen, 
statistischen usw. Gebühren erteilen die 
Poslanstalten Auskunft. 
B. Postscheckverkehr. 
Bareinzahluugen mit Zahlkarte 
(nur auf Konten deim Postscheckamt 
Saarbrücken) 
bis 25 Frs. 
über 25 „ 100 „ 
„ 100 „ 500 .. 
„ 500 „ 1000 „ 
1000 Frs. .... 
(Höchstberrag unbeschränkt; über die 
Gebühren f. telegrapbische Zahlkar- 
Fr.! Ct.
	        
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