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postgebiihrcntafcl
nach dem Stande vom 1. Juli 1934.
I. Werkehr innerhalb des SaargeöieLs, sowie nach Deutschland und Irankreich.
A. Postverkehr.
20 g
100 g
2&0 g
500 g
20 g
100 g
250 g
500 g*)
Briefe:
a) im Ortsverkehr bis
über 20 „
„ 100 „
„ 250 „
b) im Fernverkehr „
über 20 „
„ 100 ..
« 250 „
Postkarten:
a) im Ortsverkehr
b) tm Fernverkehr
Drucksachen:
a) in Form einfacher, ohne Um¬
schlag versandter Karten, auch
mit anhängender Antwortkarte
b) tm übrigen bis 50 g . . . .
über 50 „ 100 g . . . .
10» „ 250 g ....
,. 250 „ 500 g*) . . .
Bliudenschriftsendunge» bis zum
Höchstgewicht von 5 Kg ... .
Postwurfsendungen (nur tm in-
nersaarländ. Verkehr zugelassen):
a) Drucksachen bis 50 g
b) Mischladungen — Drucksachen
und Warenproben — bis 20 g
Eeschäftspapiere bis 250 g . .
über 250 „ 500 g*) .
Warenproben bis 250 g . .
über 250 „ 500 g . .
Mischsendungen (zusammenge¬
packte Drucksachen, Geschäftspa-
piere und Warenproben)
bis 250 g ... .
über 250 „ 500 g*) . . .
*) Briefe, Drucksachen, Geschäfts-
papiere und Mtschsendungen nach
dem Reichspostgebtet und Frank¬
reich usw., die das zulässige
Meistgewtcht überschreiten, unter¬
liegen den internationalen Ge¬
bührensätzen. Siehe unter II.
Päckchen:
a) Päckchen bis 2 Kg
Höchstmaße: 40 : 25 : 10 oder
40 : 30 : 5 oder 50 : 20 : 10 cm,
in Rollensorm 75 : 10 cm.
b) Briefpäckcheu bis 1 kg . . . .
Höchstmaße: 25 : 15 : 10 oder
30 : 20 : 5 cm, in Rollenform
30 : 15 cm.
(Wertangabe bet beiden Päckchen¬
arten unzulässig; im Verkehr
nach dem Retchspostgebiet sind
beide Päckchenarten zugelassen;
jedes Päckchen ist mit dem grü¬
nen Zollzetrel zu bekleben; außer¬
dem ist eine Zollinhaltserklärung
an jedem Päckchen haltbar zu
befestigen. Nach Frankreich sind
nur Briefpäckchen in verschlosse¬
nem Zustand mit dem Vermerk
.petit paguet-lettre» zugelassen.)
Fr Ct.
Wertbriefe:
1. Beförderungsgebühr wie für
gleich schwere gewöhnliche Briefe
2. Behandlungsgebühr:
a) bis 500 Franken Wertangabe
b) üb er 600 „ „
25
50
3. Verstcherungsgebührf.je500Fr.
der Wertangabe oder einen Teil
davon
mindestens jedoch. . .
Postanweifungeu:
a) gewöhnliche bis
über 25 „
50
100
250
500
750
25 Fr.
50 „
100 „
250 ..
500 „
750
iOOO ..
über 1000 Fr. fürjeweitereöOOFr.
oder einen Teil davon mehr . . .
(Höchstbetrag unbeschränkt.)
b) telegraphische
1. Gebühr wie für gewöhnliche
Postanweisung (a)
2. Besonderer Zuschlag für die
lelegraphischeübermittlung
und die Eilzustellung des
Betrags an den Empfänger
(Höchstbetrag unbeschränkt.)
(Im Verkehr nach Frankreich er¬
mäßigen sich bei telegraphischen
Postanweisungen die vorstehen¬
den Gebührensätze um 2,— Fr.)
Zu den Postanweisungen nach
dem Retchspostgebiet ist der Aus¬
landsvordruck zu verwenden; sie
sind aus Reichsmark auszustellen:
Höchstbetrag 1000 Reichsmark.
Der einzuzahlende Frankenbe¬
trag wird von dem Annahme¬
beamten ermittelt.
Eilzustellung bei Vorauszahlung
durch den Absender:
1. nach dem Orlszustellbezirk
a) eine Briefsendung .
b) ein Paket
2. nach dem Landzustellbeztrk
a) eine Briessendung .
b) ein Paket
Einschreibgebühr
Zustellgebühr:
a) für Post- und Zahlungsanwei¬
sungen nebst den Geldbeträgen
b) für jedes Paket tm Ortszustell-
bezirk
im Landzustellbeztrk bis 2'/- Kg
„ .. über 27» „
Lnftpostbriefsendungen unter¬
liegen neben den gewöhnlichen
Gebühren einem Lustpostzuschlag
von 50 Centimen für je 20 g; bei
Postkarten und Postanweisungen
werden 50 Centimen erhoben.
Pakete.
3) Saargebiet.
Postpakete dis 5 Kg
über 5 „ 10 „
„ 10 „ 15 .
16 „ 20 .
Dringende Pakete
1. Gebühr wie vorstehend für
Postpakete
2. Sondergebühr .
Wertpakete
a) versiegelte:
l. Paketgebühr wie vor¬
stehend.
Fr. Ct
2 —
3 —
— 50
3 —
4 ! 50
H i
7 j 50
2. Behandlungsgebühr bis
500 Fr. Wertangabe . .
Behandlungsgebühr über
500 Fr. Wertangabe . .
3. Verficherungsgebühr für
je 500 Fr. der Wert¬
angabe oder einen Teil
davon
mindestens jedoch . .
b) unversiegelte:
Paketgebühr und Ver¬
steh erungsgebühr wie vor¬
stehend.
Paketlagergeviihr für jedes Pa¬
ket, das ohne Verschulden der
Post lagert, täglich .
bis zum Höchstbetrag von . . .
Fr. Ct.
2
50
- 75
20 —
b) Deutschland und Frankreich.
Beförderungsgebühren für Pakete nach:
a) dem Retchspostgebiet
gewöhnliche bis 1 Kg
über
1
5 „ 10
10 15
15 .. 20
3 Fr.
4 Fr
. 6 „
10 „
.14 „ —
. 18 .. 25
50 Et.
75 „
25 ..
75 Et.
50 „
75 ,.
50 „
75 ..
dringende gewöhnl. das dreifache der Sätze.
b) Frankreich-Festland
gewöhnliche bis 1 Kg
über 1 „ 5 „
.. 5 .. 10 „
„ 1>> 15 „
15 .. 20
Für dringende Pakete wird die dreifache
Beförderungsgebühr erhoben.
Wertpakete:
1. Beförderungsgebühr wie vor.
2. Behandlungsgebühr 2 Fr. 50 Et.
3. Versicherungsgebühr für je 800 Franken
Goto Wertangabe oder einen Teil davon:
a) nach d. Reichspostgebtet 10 Et. Gold
b) nach Frankreich .... 10 „ „
c) nach Korsika u. Algerien 25 „ „
Wertpakete sind nur zugelassen bis zu
einer Wertangabe von:
4000 Gold-Franken oderA>000 srz. Franken
nach Elsaß-Lothringen
2000 „ oder 10000 srz Franken
nach dem übrig. Frankreich.
«Wegen der Nebengebühren bei Paketen,
statistischen usw. Gebühren erteilen die
Poslanstalten Auskunft.
B. Postscheckverkehr.
Bareinzahluugen mit Zahlkarte
(nur auf Konten deim Postscheckamt
Saarbrücken)
bis 25 Frs.
über 25 „ 100 „
„ 100 „ 500 ..
„ 500 „ 1000 „
1000 Frs. ....
(Höchstberrag unbeschränkt; über die
Gebühren f. telegrapbische Zahlkar-
Fr.! Ct.