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I. Die Verordnung der Regierungskommission
des Saargebietes vom 28. Juli 1920:
1. Das Wappen,
2. Die Flagge.
II. Art und Wesen der Flagge.
III. Art und Wesen des Wappens.
I.
Wappen und Flagge des Saargebietes wurden
durch Verfügung der Regierungskommission des
Saargebietes vom 28. Juli 1920 geschaffen. Diese
Verfügung wurde im Amtsblatt vom 7. August
1920 veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut:
7. August 1920.
Nr. 118. — Verfügung hinsichtlich des Wappens
des Saargebietes.
Gemäß Par. 19 der Anlage zu Abschnitt 4
des dritten Teiles des Friedensvertrages von
Versailles und gemäß der Beschlüsse der Regie-
rungskommission vom 21. und 28. Juli 1920,
verordnet die Regierungskommission, wie folgt:
Paragraph 1.
1. Das Wappen des Saargebietes stellt einen
gevierteilten Schild dar und setzt sich aus nach¬
folgenden, verschiedenen saarländischen Stadt¬
wappen entnommenen, heraldischen Bestand¬
teilen zusammen:
Im rechten Feld oben: auf schwarzem Grund
eill^ silbernes Zugrad mit ebensolchen Schlägeln.
^ Im rechten Feld unten: aufgehende goldene
Sonne auf blauem Grunde.
Im linken Feld oben: rote Rose auf silbernem
Grunde.
Im linken Feld unten: silberner Löwe auf
blauem, mit vier Kreuzchen belegten Unter¬
gründe.
Paragraph 2.
2. Entsprechend den Grundfarben der ein¬
zelnen Wappenschilder setzen sich die Farben
des Saargebietes in ihrer Reihenfolge also zu¬
sammen: blau, silbern und schwarz.
Demgemäß führt die Flagge des Saargebietes
die drei Farben: blau, weiß und schwarz, und
zwar gehen die Farben in horizontaler Richtung,
blau oben, weiß in der Mitte, schwarz unten.
Saarbrücken, den 28. Juli 1920.
Im Namen der Regierungskommission
der Präsident
gez.: V. R a u l t
Staatsrat.
II.
So enthalten also die vier Felder, welche zu¬
sammen das Wappen des Saargebietes dar¬
stellen, zweimal einen blauen Grund (und
zwar rechtes und linkes Feld unten), einen sil¬
bernen Grund (linkes Feld oben) und einen
schwarzen Grund (rechtes Feld oben). Nun sind
dies auch, wie wir soeben feststellten, die Farben,
welche die Regierungskommission wühlte, um
daraus die Saargebietsflagge zu bilden.
Man könnte hinsichtlich des Ursprungs der
drei saarländischen Landesfarben wohl auch
anderer Ansicht sein. Das Saargebiet wurde
ja aus Teilen der preußischen Rheinprovinz
und der zu Bayern gehörenden Pfalz gebildet.
Die preußischen Farben sind aber nun: schwarz¬
weiß, während die bayrischen Landessarben
weiß-blau sind. Nichts liegt näher, als diese
vier Farben zu vereinigen und das Weiße,
das sonst zweimal in die Mitte käme, einmal
wegzulassen. Und hieraus ergibt sich auch
wieder: blau-weiß-schwarz. War es nun Ab¬
sicht oder Zufall, jedenfalls erinnern die offi¬
ziellen Landesfarben des Saargebietes sowohl
an Preußen wie auch an Bayern.
Übrigens zeigt auch die Fahne der Republik
Estland seit 1918 die gleichen Farben, wie die
der Landesflagge des Saargebietes. Auch bei
der estländifchen Fahne verlaufen die Farben
horizontal, wenn auch in anderer Reihenfolge,
und zwar ist hier blau oben, schwarz ist in der
Mitte, und weiß ist unten.
III.
Die vier Felder, aus denen sich das einheitliche
Wappen des Saargebietes zusammensetzt, sind
den Wappen nachstehender Städte des Saarge¬
bietes entnommen oder diesen doch sehr ähnlich:
Rechts, oberes Feld (erstes Feld): St.Ingbert;
links, oberes Feld (zweites Feld): St. Johann;
rechts, unteres Feld (drittes Feld): Saarlouis;
links, unteres Feld (viertes Feld): Saarbrücken.
Uberrraschend ist aber nun die Anordnung
dieser vier Wappen, und zwar aus folgenden
Gründen:
St. Ingbert wurde erst im Jahre 1829 zur
Stadt erhoben, und das Stadtwappen wurde
vollends erst im Jahre 1886 geschaffen.
Saarbrücken und St. Johann, die beiden
Schwesternstädte, erhielten aber ihre Stadt¬
rechte bereits im Jahre 1321 (1322 neue Zeit-
Futznote: Bet wappenkundlicher Betrachtung ist stets zu beachten, datz die Schilderung der Wappen davon ausgeht, daß das
Wappen ursprünglich auf dem Schild des Kriegsmannes aufgemalt war. Deshalb ist die Bezeichnung links, wenn das Wappen
vor dem Beschauer steht rechts, und umgekehrt.