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Bergarbeiter unter Engelke in Dudweiler,
der „auch frantzesisch" verstand, Johannes
Schmitt, Bergmann, seit 6 Jahren in
St. Ingbert, ein gewisser Poller von Wall¬
hausen, Steiger in einem Pfalz-Zwei-
brückischen Kupferwerk.)
Der Landesherr aber entschließt sich am
18. Nov. 1774, einen Mann zu wählen, „welcher
schon einige Zeit
zu St Ingbert un¬
ter dem verstorbe¬
nen Steiger ge¬
arbeitet hat, gegen
welchen niemalen
ein Klage vorge¬
kommen, welcher
still, sittsam und
solid zu seyn schei¬
net und welcher
von denen derma-
ligen Umbständen
deren Gruben wie
auch von der Ein¬
richtung der künf¬
tigen Arbeit und
von Verbesserung '
des ganzen Werks
zimblich gründlich
raifonieret", näm¬
lich den Bergmann
Michael Zeus.
Zens wurde am
23. November nach
Blieskastel beschie-
den „und derselbe
vorläufig über die
einem Obersteiger
nötige Wissenschaft
und Schuldigkeit,
auch wie er die
herrschaftlichen
Werker künftighin
zu treiben und zu
verbesseren gedenke,
befraget und daher
derselbe hierauf er¬
kläret, daß das
haubtsächliche Absehen eines Obersteigers dahin
gerichtet seyn müsse, das herrschaftliche In¬
teresse zu befördern und die Steinkohlen¬
gruben ohne große Kösten bergmännisch ein¬
zurichten und daß in Anlegung deren Stollen
darinnen viel ersparet und solche sicher gesetzet
werden können, wann an Ort und End die
nötige Bergfestung stehen gelassen und die
Stollen nicht zu weit gesprengt würden, welches
er überhaupt durch seine künftige Arbeit am
besten an Tag legen werde, so hat man dem¬
selben eröffnet, daß er von gnädigster Herrschaft
Der letjte Graf von Blieskastel.
in dem vesten Zutrauen als Obersteiger auf
nötige Bergfestsetzung stehen gelassen und die
ein Jahr zur Probe gnädigst angenohmen
seye .... Zugleich wurde ihme Zens bedeu¬
tet, daß er nebst der neuen Wohnung auf der
Grube monatlich 15 fl. an Geld und den nötigen
Brand von Steinkohlen, welche er jedoch auf
seine Kösten zu graben und in sein Haus zu
förderen hat, zu be¬
beziehen haben solle.
Und obzware der¬
selbe sich über den
geringen Eeldlohn
beschwert, so hat er
jedoch, in der unter-
thünigsten Hoff¬
nung, für obige Be¬
lohnung diesen
Dienst als eine vor¬
zügliche Gnade an¬
genohmen, daß ihm
gn. Herrschaft, falls
er darin alle Sa-
tisfaction leisten
würde, die Geld¬
besoldung des vo¬
rigen Steigers nach
Verfluß des Jahres
gnädigst zulegen
werde, und wurde
derselbe hierauf . .
auf nachstehende
Instruktion
verpflichtet, daß er
1. Von dem Meyer
Rheinländer alle zu
denen Herrschaft!.
Kohlengruben ge¬
hörige Werkzeuge
in Empfang nehme,
darüber ein Ver¬
zeichnis anlege, das
stets auf dem lau¬
fenden zu halten
sei.
2. „Die Bearbei¬
tung deren bereits
angelegten und noch angelegt werdenden herr¬
schaftlichen und aller ihme zur Aufsicht anver¬
trauten werdenden Kohlengruben bergmann¬
mäßig besorgen, desfalls
3. allmöglichen Fleiß, Wissenschaft und Accou-
ratesse verwenden, dabey
4. alle überflüssige Kösten ersparen und da-
hero die unter ihme stehende Arbeiter zur
fleißigen und exacten Arbeit anweisen, die
Kohlen
5. zum vortheilhaftesten auf die Hall förderen,
den Debit davon