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Burg Lichtenberg (früherer (Zustand).
ihres früheren Beginnens und
Treibens, sich von selbst her¬
stellen, und überall auf gehörige
Meise erhalten werde.
Sehr leid aber würde es Uns
darum thun, bei sich wider Unser
Verhoffen und Erwarten er¬
neuernden Unordnungen und Ge¬
setzwidrigkeiten die Widerspen¬
stigen durch gesetzliche Straf¬
mittel zur Erhaltung des An¬
sehens der Gesetze hinführen und
auf diese Weise eine Pflicht er¬
füllen zu müssen, der Wir Uns
dann auf keine Weife würden
überheben können) wozu Wir
aber auch für den angedeuteten
Fall Uns zu entschließen keinen
weitern Anstand finden werden".
Am 12. Januar erfolgte dann
die Entscheidung des koburgischen
Zuchtpolizeigerichts, welches der
comm. Landgerichtsdirektor, Kgl.
Preuß. Appellationsgerichtsrat
Madihn präsidierte.
Es wurden 1) die Herren
Schue, Pfarrer Juch und Sauer,
sämmtlich Lehrer am hiesigen
Lyceum, und der Wirth Peter
Keller, der Theilnahme an verbotenen Vereinen
beschuldigt, freigesprochen.
2) Die Bürger Collissi, Näher, Schaad, Bolz,
Joseph Heyl, Kiefer Greif und Lithard, sämmtlich der
Rebellion bei Niederlegung des Freiheitsbaumes
beschuldigt, wegen Complotirung von mehr als
20 Personen, aufs neue vor den Untersuchungs¬
richter verwiesen) Lehrer Bergmüller und Geometer
Schmoll freigesprochen.
3) Wegen Beleidigung der Regierung, in Bezug
auf ihre Amtsverrichtungen, wurden verurtheilt:
Advokat Hallauer zu zwei Jahren Ge¬
fängniß, Klein zu einem Monat, Notar Hen zu einem
Monat, Lehrer Sauer, Conrector Juch und Notar
Ludwig Bonnet (seit 16. Juni 1830 Stadtrath)
freigesprochen.
4) Wegen Verbreitung verbotener Druckschriften
belegte man den Advokat Hallauer, Sauer und
Fischer (von Erumbach) mit einer Gefängnißstrase
von 3 Monaten, einer Geldstrafe von 50 fl. und
dem Verluste der staatsbürgerlichen Rechte während
5 Jahren. Juch, Linxweiler und Eraeckmann (von
Erumbach) wurden freigesprochen.
5) Freigesprochen wurden Adv. Hallauer, Juch,
Sauer, Bonnet, Flek, Rupp, Colissi, Schaadt, Kiefer,
Handel, sämmtlich des Tragens von dreifarbigen
Eocarden und Abzeichen beschuldigt.
6) Zu 3 Monat Gefängniß verurtheilt wurde rc.
Juch, wegen Versuch von Aufreizung in seinen
Predigten.
7) Wegen Beleidigung eines Wachtmeisters
wurden Bolz und Greif zu 8 Tagen Gefängniß ver¬
urtheilt.
8) Carl C e t t o / Hen, Advocat Hallauer, Nie.
Hallauer, Saure Schus, Michel Tholey, wegen Ein¬
reichung einer Beschwerdeschrift um Abstellung an¬
geblicher Mißbräuche rc. (derselben welche wir
kennen gelernt haben), sowie wegen Theilnahme an
verbotenen Vereinen, vor Gericht gestellt, wurden
freigesprochen.
Der Lehrer Merz, welcher im Sommer 1832 die
Jugend von Oberkirchen aufgewiegelt hatte rc.,
wurde vor die Assisen verwiesen, welche am
15. Januar 1833 eröffnet wurden, und von diesen
verurtheilt.
Advocat Hallauer, gegen welchen außerdem noch
eine Untersuchung wegen seiner in Hambach ge¬
haltenen Rede eingeleitet war, wurde, auf Grund
des Gesetzes vom 10. Dezember 1810, Art. 25 u. 40.
wegen Disciplinar- und anderer Vergehen, durch
Rescript vom 26. Juli 1833 von der Advocatenliste
gestrichen, und floh, vor Abbüßung seiner Gefängniß-
strafe, im August 1833 nach Frankreich, wo er sich in
Metz bleibend niederließ.
Der Herzog, durch die Vorgänge in St. Wendel
sehr unangenehm berührt, nahm Veranlassung, sich
des von seinen Erbstaaten weit entfernten,' jetzt
ohnehin unruhigen und unzufriedenen Fürstenthums
zu entledigen, was er auch um so eher thun konnte,
als ihm in der Wiener Eongreß Acte ein event.
Austausch dieses Landes vorbehalten war.
Nach längeren Verhandlungen trat Herzog Ernst
von Sachsen-Coburg-Gotha, mittels Staatsoertrag
vom 31. Mai 1834, das Fürstenthum Lichtenberg
gegen eine Jahresrente von 80,000 Thaler an den
König von Preußen ab, mit allen Eigenthums- und
Hoheitsrechten.
Durch Patent vom 15. August 1834 nahm der
König von Preußen Besitz von den unter dem
Namen eines Fürstenthums Lichtenberg bisher ver¬
einigt gewesenen Landen, und einverleibte dieselben
seinen Staaten mit allen Rechten der Landeshoheit
und Oberherrlichkeit.