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post Gebührentafel
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nach den, Stande vom 1. Juli 1930.
I. Werkehr innerhalb des Saargebiets, sowie nach Deutschland und Arankreich.
A. Poftverkehr.
20 g
100 g
250 g
500 g
20 g
100 g
250 g
500 g*)
Briefe:
a) im Ortsverkehr bis
über 20
n lüO „
„ 250 „
b) im Fernverkehr „
über 20 „
„ 100 „
» 250 „
Postkarten:
a) im Ortsverkehr. .
b) im Fernverkehr. .
Drucksachen:
a) in Form einfacher, ohne Um¬
schlag versandter Karten, auch
mit anhängender Antwortkarte
b) im übrigen bis 50 g . . . .
über 50 „ 100 g . . . .
,, 100 „ 250 g ....
„ 260 „ 500 g*} ...
Blittdeuschriftsendnngen bis zum
Höchstgewicht von 6 kg ....
Posttvurfsendnngenttmriminner-
saarländtschenVerkehrzugelassen):
a) Drucksachen bis 50 g
b) Mischiendungen — Drucksachen
und Warenproben — bis 20 g
Geschäftspapiere bis 250 g .
Über 250 „ 600 g*)
Warenproben bis 26C g .
über 250 „ öoO g .
Mischsendungen (zusammenge
packte Drucksachen, Geschästspa-
piere und Warenproben)
bis 250 g . . . .
über 250 „ 600 g*) . . .
*) Briefe, Drucksachen, Geschäfls-
papiere und Mtschsend ungen nach
dem Reichspostgebtet und Frank¬
reich usw., die das zulässige
Meistgewicht überschreiten, unter¬
liegen deir internationalen Ge¬
bührensätzen. Siehe unter II.
Päckchen:
a) Briefpäckchen dis 1 kg... .
Höchstmaße: 25 : 15 : i0 oder
30 : 20 : 5 cm, in Rollensorm
SO: 15 cm.
b) Sonstige Päckchen bis 2 kg .
Höchstmaße: 40 : 25 : 10 oder
40 : 30 : 6 oder 50 : 20 : 10 cm,
in Rollensorm 75 : 10 cm.
(Einschreiben, Nachnahme, Rück¬
schein bei Briespäüchen, Wert¬
angabe bet beiden Päckchenarten
unzulässig; im Verkehr nach dem
ReichspostgebietstndbeidePäckchen-
arten zugelassen; jedes Päckchen ist
mit dem grünen Zollzelrel zu be¬
kleben; außerdem ist eine Zollin¬
haltserklärung an jedem Päckchen
haltbarzu befestigen. Nach Frank¬
reich sind nur Brtefpäckchen in ver¬
schlossenem Zustand mit dem Ver¬
merk <petit paguet-lettre» zu¬
gelassen.)
Wertbriefe:
1. Beförderungsgebühr wie für
gletchschweregewöhnlicheBriese
2. Behandlungsgebühr:
a) bis bOOFrankenWertangabe
b) über 500 „ „
Fi\ , Ct.
25
50
3. Verstcherungsgebühr f.je 500 Fr.
der Wertangabe oder einen Teil
davon
mindestens jedoch. . .
Postauweisungen:
a) gewöhnliche bis 25 Fr. . .
über 25
50
100
250
500
750
50
100
250
500
750
lOOO
Über 1000 Fr. für je weitere 500 Fr.
oder einen Teil davon mehr . . .
(Höchstbetrag unbeschränkt.)
b) telegraphische
1. Gebühr wie für gewöhnliche
Postanweisung (a)
2. Besonderer Zuschlag sür dle
telegraphischeübermiltlung
und die Eilzustellung des
Betrags an den Empfänger
(Höchstbetrag unbeschränkt.)
(Im Verkehr nach Frankreich er-
mätzigen siw bei telegraphischen
Postanweisungen die vorstehen¬
den Gebührensätze um 2.— Fr.)
Zu den Postanweisungen nach
dem ReichSpostgebietist der Aus¬
landsvordruck zu verwenden; iie
sind auf Reichsmark auszustellen;
Höchstbetrag 1000 Reichsmark.
Der einzuzahlende Frankenbe-
trag wird von dem Annahme¬
beamten ermittelt.
Eilzustellung bei Vorauszahlung
durch den Absender:
1. nach dem Ortszustellbezirk
a) eine Briefsendung . . .
b) ein Paket
2. nach dem Landzustellbezirk
a) eine Wurfsendung . . .
b) ein Paket
Einschreibgebühr . .
Zustellgebühr:
a) für Post- und Zahlungsanwei¬
sungen nebst den Geldbeträgen
b) für jedes Paket im Ortszustell¬
bezirk
im Landzustellbezirk bis 2'/« g
„ „ über 2Zr „
Lnftpostbriefsendunge» unter¬
liegen neben den gewöhnlichen
Gebühren einem Lustpostzuschlag
von 50 Centimen für je 20 g; bet
Postkarten und Postanweisungen
werden 60 Centimen erhoben.
Pakete,
a) Saargebiet.
Postpakete bis
über 5 „
„ 10 „
.. 15 „
5 kg . . .
10 „ ...
15 „ ...
20 .. ...
Dringende Pakete
1. Gebühr wie vorstehend
Postpakete
2. Sondergebühr
Wertpakete •
a) verstegelte:
l. Paketgebühr wie vor-
7'.:;'™... sicherm.
für
Fr.
Ct.
2. Behandlungsgebühr bis
600 Fr. Wertangabe. .
Behandlungsgebührüber
600 Fr. Wertangabe. .
3. Verstcherungsgebühr für
je 500 Fr. der Wert¬
angabe oder einen Teil
davon
mindestens jedoch . .
b) unversiegelte:
1. Paketgebühr und Ver-
sicheruugsgebührwteoor-
stehend.
2. Behandlungsgebühr . .
Paketlagergebühr für jedes Pa¬
ket, das ohne Verschulden der
Post lagert, täglich.......
bis zum Höchstbetrag von ...
20
Ct.
50
d) Deutschland und Frankreich.
Beförderungsgebühren für Pakete nach:
a) dem Reichspostgebiet
gewöhnliche bis 1 kg » . . . 3 Fr. 75 Et.
über 1 „ 5 „ .... 5 „ 60 „
„ 5 „ 10 „ .... 10 „ 76 „
„ 10 „ 15 19 „ 50 „
„ 15 „ 20 „ .... 25 „ 75 „
dringende gewöhnl. das dreifache der Sätze.
b) Frankreich-Festland
änliche dis
1 kg . . .
. 4 Fr. 50 Et.
über 1 „
5 „ ...
. 6 „ 75 „
5 ..
10
.10 „ 25 „
„ io «
15 „ *) . .
. 14 „ — „
, 15 „
20 *) . .
.18 „ 25 „
*) Nur nach Elsaß-Lothringen zulässig.
Für dringende Pakete wird die dreifache
Beförderungsgebühr erhoben.
Wertpakete:
1. Beförderungsgebühr wie vor.
2. Behandlungsgebühr 2 Fr. 60 Et.
3. Verstcherungsgebühr für je 800 Franken
Golo Wertangabe oder einen Teil davon:
a) nach d. ReichSpostgebiet 10 El. Gold
b) nach Frankreich .... 10 „ „
c) nach Korsika u. Algerien 25 „ „
Wertpalete sind nur zugelassen bis zu
einer Wertangabe von:
4000 Gold-Franken oder 20000 frz. Franken
nach Elsatz-Lothrmgen
2000 „ oder 10000 srz Franken
nach dem übrig. Frankreich,
cWegen der Nebengebühren bei Paketen,
statistischen uw. Gebühren erteilen die
Postanstalten Auskunft.
8. Postscheckverkehr.
Bareinzahluagen mit Zahlkarte
(nur ans Konten beim Postscheckamt
Saarbrücken)
dis 25 Frs.
über 25 „ 100 „
„ 100 „ 500 „
„ 500 „ 1000 „
„ iooo Frs
(Höchstbetrag unbeschränkt; über die
Gebühren f. telegraphische Zahlkar-
Fr. Ct.