Full text: 59.1931 (0059)

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PostgebührentafeL 
nach dem Stande vom 1. Juli 1930. 
I. Verkehr innerhalb des Haargebiets, sowie nach Deutschland und Frankreich. 
A. Postverkehr. 
a) 
im Ortsverkehr 
bis 
20 
g 
über 
20 
Iw 
g 
100 
250 
g 
250 
500 
g 
b) 
im Fernverkehr 
20 
g 
über 
20 
100 
g 
100 
250 
g 
250 
500 
g*> 
Postkarten: 
a) tm Ortsverkehr 
b) im Fernverkehr 
Drucksachen: 
a) in Form einfacher, ohne Um¬ 
schlag versandter Karren, auch 
mit anhängender Antwortkarte 
b) im übrigen MS 50 g . . . . 
über 50 „ 100 g . • • * 
„ 100 „ 250 g . . . . 
„ 250 „ 500 g*) . - - 
Blindenschriftfcndunge» bis zum 
Höchstgewicht von 5 ng 
Postwurfsendungeu (nur im inner¬ 
saarländischen Berkehr zugelassen): 
a) Drucksachen bis 50 g ... 
d) Mischsendungen — Druchsachen 
und Warenproben — bis 20 g 
GefchLftspapier« bis 250 g . . . 
über 250 „ 500 g*) . . 
Warenproben dis 250 g .' - . 
über 250 „ 500 g . . . 
Mischsendungen (zukammengepackte 
Drucksachen, GZchäftsp"viere und 
Warenproben) bis 250 g . . . 
über 250 „ 500 g*) . . 
*) Nur nach Elsaß-Lothringen. — 
Briefe, Drucksachen, GeschäftS- 
papiere und Mischsendungen nach 
dem Reichspvstgebiet und Frank¬ 
reich usw., die daS zulässige 
Meislgewicht überschreiten, unter¬ 
liegen den internarionaien Ge¬ 
bührensätzen. Siehe unter II. 
Päckchen: 
a) Briefpäckchen ßiS 1 kg • . . . 
Höchstmaße: 25 : 15 : 10 oder 
30 : 20 : 5 cm, in Rollens orin 
30 : 15 cm. 
b) Sonstige Päckchen bis 2 kg . . 
Höchstmaße: 40 : 25 : 10 oder 
40 : 30 ; 5 oder 50 : 20: 10 cm, 
in Rollenform 75 : 10 cm. 
(Einschreiben, Nachnahme, Rück¬ 
schein bei Briespäckchen, Wert¬ 
angabe bei beiden Päckchenarlen 
unzulässig: im Verkehr nach dem 
Reichspoftgebietsind beide PÜckcken- 
arten zugelapen; jedes Päckqen ist 
mit dem grünen Zollzettel zu be¬ 
kleben: außerdem ist eine Zoll¬ 
inhaltserklärung an jedem Päckchen 
haltbar zu befestigen. Nach Frank- 
reich sind nur Brieipäckchen in ver¬ 
schlossenem Zustand mtt dein Ver¬ 
merk peilt pagnci-lstirc» zu¬ 
gelassen). 
Wertbriefe: 
1. Beförderungsgebühr wie für 
gleichschwere gewöhnliche Briefe 
2. Behandlungsgebühr: 
a) bis 500 Franken Wertangabe 
b) über 500 
Fr. 
Ct. 
40 
60 
75 
1 
60 
1 
1 
50 
2 
— 
30 
“ 
40 
20 
30 
40 
75 
1 
50 
- 
15 
— 
15 
— 
30 
— 
75 
1 
50 
75 
1 
50 
75 
1 
50 
3 
2 
25 
2 
— 
2 
50 
3. Versicherungsgebühr für je 500 Fr. 
der Wertangabe oder einen Teil 
davon . 
mindestens jedoch . . . 
Postanweisungen 
a) gewöhnliche bis 25 Fr. . . . 
über 25 „ 50 „ . . . 
„ 50 „ 100 „ . . . 
„ ICO „ 250 „ ... 
. 250 „ 500 „ ... 
„ 500 „ 750 „ ... 
„ 750 . 1000 „ • • • 
über lOOO Fr. für je weitere 500 Fr. 
oder einen Teil davon mehr . . . 
(Höchstbetrag unbeschränkt.) 
b) telegraphische 
1. Gevüiir wie für gewöhnliche 
Poslanweiiung (a) 
2. Besonderer Zuschlag für die 
telegraphische Übermittlung 
und die Eilzustellung des 
Betrags an den Empfänger 
(Höchstbetrag unbeschränkt) 
(Zm Verkehr nach Frankreich er¬ 
mäßigen sich bei telegraphischen Post- 
anweiningen die vorstehenden Ge¬ 
bührensätze um 2.— Fr.) 
Zu den Postanweisungen nach 
dem Reichspostgebiet ist der Aus¬ 
landsvordruck zu verwenden; sie 
sind auf Reichsmark auszustellen; 
Höchstbetrag Reichsmark. Der 
einzuzahlende Frantenbenag wird 
von dem Annahmebeamten ec- 
Fr. 
1 
1 
2 
2 
3 
Ct. 
25 
50 
50 
75 
50 
50 
50 
6 
milfeit. 
Eilzustellung bei Vorauszahlung 
durch den Absender: 
1. nach dem Orlszustellbezirk 
a) eine Briefsend ring .... 2 
b) ein Paket 3 
2. nach dem Landzustellbezirk 
a) eine Briefsendung .... 4 
b) ein Paket 6 
Einschreibgebühr 1 
50 
Zustellgebühr: 
a) für Post- und Zahlungsanwei¬ 
sungen nebst den Geldbeträgen — 
b) für jedes Paket im Ortszustell- 
bezirk . — 
jm Lenrdzustellbezirk bis 2^2 kg — 
„ „ über 27a * 1 
Luftpostbrieffendungen unter¬ 
liegen neben den gewöhnlichen Ge¬ 
bühren einem Lufrpostzuschtag von 
50 Centimen für je 20 g; bei Post¬ 
karten und Postanweisungen werden 
50 Centimen erhoben. 
50 
75 
75 
50 
Pakete, 
a) Saargebiet. 
Postpakete bis 5 kg 
über 5 „ 10 
Dringende Pakete 
1. Gebühr wie vorstehend für Post¬ 
pakete 
2. Sondergebühr 5 
Wertpakete 
a) versiegelte: 
1. Paketgebühr wie vor¬ 
stehend. 
2. BehandlungSgebühr bis Fr. 
500 Fr. Wertangabe - . 2 
Behandlungsgebühr über 
500 Fr. Wertangabe. . 2 
3. BersicherungSgebübr für 
je 500 Fr. der Werl - 
angave oder einen Teil 
davon — 
mindestens jedoch . . — 
b) unversiegelte: 
1. Poketgebühr und Ber- 
sicheriingsgebühr wie vor¬ 
stehend. 
2. BehandlungSgebühr . . — 
Paketlagergcbühr für jedes Paket, 
das ohne Verschulden der Post 
lagert, täglich — 
bis zum Höchstbetrag von .... 20 
Ct. 
50 
25 
50 
50 
75 
b) Deutschland und Frankreich. 
Beförderungsgebühren für Pakete nach: 
a) dem Reichspostgebiet 
gewöhnliche bis 1 kg 3 Fr. 75 Ct. 
Über 1 „ 5 . 5 „ 50 ,, 
5 „ 10 „ 10 „ 75 .. 
„ 10 ,,15 . 19 50 „ 
.. 15 20 „ . . . . 25 „ 75 „ 
dringende gewöhnl. das dreifache der Sätze. 
b) Frankreich-Festland 
gewöhnliche MS 1 kg 5 Fr. 2b Ct. 
über 1 „ 5 . 8 „ — 
„ 5 ,, 10 13 „ 25 „ 
10 „ 15 „*)... . 18 „ 25 
„ 15 ,, 20 „*)... .23 „ 25 „ 
*) Rur nach Elsaß-Lothringen zulässig. 
Für dringende Pakete — über 10 kg nur 
nach Elsaß-Lothringen zulässig — wird die 
dreifache Beförderungsgebühr erhoben. 
Wertpakete: 
1. Beförderungsgebühr wie vor. 
2. Behandhungsgebühr 2 Fr. 50 Ct. 
3. Bersicherungsgevüyr für je 300 Franken 
Wertangabe oder einen Teil davon: 
a) nach dem Reichspostgebiet. . 10 Ct. 
b) nach Frankreich .10 „ 
c) nach Korsika und Algerien . 25 
Wertpakete sind nur zugelassen bis zu einer 
Wertangabe von: 
4000 Gold-Franken oder 20000 frz Franken 
nach Elsaß-Lothringen 
2000 „ oder 10000 frz. Franken 
nach dem übrig. Frankreich. 
(Wegen der Nebengebühren bei Paketen, stati¬ 
stischen ustü. Gebühren erteilen die Postanstalten 
Auskunft.) 
B. Post sch eckverkehr. 
Fr. 
Ct. 
Bareinzahlungen mit Zahlkart« 
(nur auf Konten beim Postscheckamt 
Saarbrücken) 
bis 25 FrS. . - • 
über 25 „ 100 „ . . . 
„ 100 „ 500 „ . . . 
„ 5'X) ,. 1000 „ ... 
„ 1000 Frs 
(Höchstbetrag unbeschränkt: über die 
Gebührenssür telegraphische Zahlkar- 
20 
40 
60 
80
	        
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