Full text: 53.1925 (0053)

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Hausen, deren Bemühungen bei Napoleon III. und 
seiner Regierung eine günstige Ausnahme fanden, 
während allerdings von seiten der Osteisenbahngesell¬ 
schaft eine starke Opposition getrieben wurde. 
Doch einigte man sich auf die Herstellung des 
Kanals unter der Bedingung, daß die interessierten 
Industriellen die Kosten tragen sollten und der Staat 
ihnen nur eine Verzinsung von 4 % garantierte. 
Alsbald gründete sich eine Kanalgesellschaft, deren 
Mitglieder in der Hauptsache waren: I. Alb. Schlum- 
berger, Jean Tolfus Vater, John Rochat aus Mül¬ 
hausen, Nicolas Schlumberger Vater von Geb¬ 
weiler, Camille Risler und Ch. Kestner von Thann, 
Lavier Jourdain von Altkirch, CH. H. Schattermann 
von Boxweiler und 
A. Kiener senior von 
Colmar. In wenigen 
Tagen hatten 348 Inter¬ 
essenten eine Summe von 
11 800 000 Frs. gezeich¬ 
net, worunter allein die 
Stadt Colmar sich mit 
800 000 Frs. befand, 
während Dolfus-Mieg 
von Mülhausen mit 
500 000 Frs., Steinbach- 
Köchlin von Mülhausen 
mit 250 000 Frs., Schat- 
termann von Boxweiler 
mit 400 000 Frs., Nie. 
Schlumberger von Geb¬ 
weiler mit 500 000 Frs., 
der Baron de Geiger von 
Saargemünd mit 200 000 
Frs., "Andrs Köchlin von 
Mülhausen mit 400 000 
Frs., Hartmann von 
Münster " mit 300 000 
Frs., Anton Herzog von 
Logelbach mit 250 000 
Frs., Renouard de Bus- 
siäre von Straßburg mit 
200 000 Frs., Goldschmidt 
Gregory von Paris mit 
200 000 Frs., und Rozet 
von St. Dizier mit 100 000 
Frs. beteiligt waren. 
Am 23. Mai 1859 legte die Regierung einen Gesetz¬ 
entwurf für Errichtung des Saarkohlenkanals und 
eines Seitenkanals des Rhonekanals zum Rheine bis 
Colmar vor, in dem auf das Angebot der Stadt Col¬ 
mar und der fonstigen Interessenten im Elsaß hin¬ 
gewiesen wurde, die eine Bausumme von 11 800 000 
Francs gezeichnet hatten. Am 20. Mai 1860 waren 
die Projekte in Gefetzesform genehmigt und die Ar¬ 
beiten konnten sofort aufgenommen werden. 
Französische Bürger verpflichteten sich also zu einem 
Zeitpunkt zu einer Ausgabe von 15 Millionen für 
den Saarkohlenkanal, als die Handelsverträge, die die 
Lage der Eisenindustrie günstig beeinflußten, den 
nationalen Kohlenmarkt durch niedrige Kohlenpreise 
regelten. Anderseits sicherte der Kanal den preußischen 
Kohlen einen guten Absatz; es war also für Preußen 
ein gutes Geschäft, so daß von dieser Seite keine 
Schwierigkeiten zu befürchten waren. Dennoch mußte 
man sich, so weit als irgend möglich, eine Stabilität 
der Preise und das Recht auf den Transitverkehr 
dieser Kohlen durch Preuyen sichern. Auf Grund der 
Verhandlungen mit der preußischen Regierung kam 
am 4. April 1861 eine Vereinbarung zustande, die 
den Bau des Saarkohlenkanals garantierte. 
Die französische Regierung verpflichtete sich darin, 
einen Kanal zwischen dem Rhein-Marne-Kanal und 
der preußischen Grenze herzustellen, der in Saarge¬ 
münd in die Saar einlaufen sollte. Die preußische 
Regierung ihrerseits übernahm die Verpflichtung, die 
Saar zwischen Saargemünd und Louisenthal schiffbar 
zu machen. Beide Regierungen verpflichteten sich, 
gleiche Schiffahrtsabgaben zu erheben. Zum Beladen 
der Schiffe sollte Preußen mehrere Kohlenniederlagen 
errichten. Frankreich be¬ 
willigte den auf dem 
Kanalwege eingeführten 
Kohlen eine Meistbegün¬ 
stigung und Preußen ver¬ 
pflichtete sich dafür, den 
verschiedenen Staaten des 
Zollvereins vorzuschla¬ 
gen, die Aufrechterhal¬ 
tung der Befreiung von 
Ausfuhrzöllen zu bestä¬ 
tigen. 
Der Artikel 7 der^Ver- 
einbarung sah die Stabi¬ 
lisation der Verkaufs¬ 
preise vor: Die Verkaufs¬ 
preise der auf dem Saar- 
kohlenkaual in Frankreich 
eingeführten Saarkohlen 
sollten in keinem Falle 
höher sein als diejenigen, 
die für ebensolche Kohlen 
den meistbegünstigten 
preußischen oder fremden 
Käufern gestellt würden. 
Die Privilegien der Ge¬ 
meinden des ehemaligen 
Fürstentums Nassau- 
Saarbrücken, sowie die 
Ermäßigung im Preis, 
die einigen Fabriken und 
Hüttenwerken zuteil 
wurde, deren Namen der 
französischen Regierung einzeln angegeben wurden, 
sollten hierbei nicht in Rechnung gestellt werden. An 
diesen Privilegien sollten also die französischen Käufer 
keinen Anteil haben. Auf Grund der Mitteilung der 
preußischen Regierung stellte die französische Verwal¬ 
tung fest, daß an den vorgenannten Privilegien 122 
Gemeinden und 82 gewerbliche Unternehmungen be¬ 
teiligt waren. 
Der Bau des Kanals ging nun flott voran. Natür¬ 
lich wurde der Voranschlag erheblich überschritten, 
wobei der ganze Betrag dieser Überschreitung den De¬ 
partements der Meurthe und Mosel zur Last fiel. 
Am 23. Mai 1866 machte der Ingenieur Benard, 
der die Bauleitung in Händen gehabt hatte, dem Mi¬ 
nister für öffentliche Arbeiten in Paris die offizielle 
Mitteilung von der Vollendung des Saarkohlenkanals 
mit den Worten: 
„Ich beehre mich, Ew. Exzellenz mitzuteilen, daß 
augenblicklich auf dem ganzen Saarkohlenkanal die 
Kathedrale „Notre Dame" zu Rodez.
	        
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