Post- und Telegraphen-Taxe.
Tcrvif für gewöHnciche und eingeschriebene Wrieffendungen.
isirgtnklind
Inlan
Gewichtsstufe
Porto
fr. à
■iì. i K
Deutsche Schutzgebiete
Porto
Gewichtsstufe uj^'
Oesterreich-Ungarn mit
Bosnien, Herzegowina,
Liechtenstein Porto
Gewichtsstufe ^
Nach dem Ausland')
Porto
Gewichlsstuse fr. nfr.
^ N
1. Briefe
Q
S3
bis 20 g
über 20—250 g
10 ; 20
20 ; 30
bis 20 g
über 20—260 g
10
20
20
30
bis 20 g
über 20—250 g
10
20
20
30
fürdlc ersten 20 g
für jede weitern 20 g
(ohneMcistgcwicht)
20
10
èo
2. Postkarten
einfache
mit Ankwort
bis 50 g
üb. 50—100 g
„ 100—250 g
„ 250—500 g
„ 500 g—1 kg
10
3
10
20
30
10
einfache
mit Antwort
6
10
10
einfache
mit Antwort
5
10
10
einfache
mit Antwort
10
20
3. Druck¬
sachen
bis 50 g
üb. 50—100 g
„ 100—250 g
„ 260—500 g
„ 600g—1kg
„ 1-2 kg
3
5
10
20
30
60
cf
1
bis 50 g
Üb. 50—100 g
„ 100—250 g
„ 250—500 g
„ 500g—1 kg
3
10
20
30
OÎ
£
n
«
für je 50 g
bis zum
Metstgewicht
von 2 kg
5
£
4. Offene
Blinden¬
schrift-
sendungen
bis so g
über 50—100 g
üb. 100 g-1 kg
über 1 kg—2 kg
„ 2 kg—3 kg
3
10
20
30
-
-
-
-
bis 60 g
über 50—100 g
üb. 100 g—1 kg
über 1 kg—2 kg
„ 2 kg—3 kg
(nicht Ungarn)
3
-
-
-
-
5. Waren
probe»
bis 250 g
Üb. 250—500 g
10
20
§
bis 250 g
üb. 250—360 g
10
20
'S
a
iS
bis 250 g
Üb. 250—350 g
10
20
§
für je 50 g bis
z. Metstgewicht
von 350 g
5
mind
10
s
3
6. Gcschäfts-
papierc
bis 250 g 10
üb. 250—500 g 20
„ 500 g—1 kg 30
g
bis 250 g
üb. 250—500 g
„ 500 g—1 kg
„ 1-2 Kg
10
20
30
60
H
unzulässig
'
für je 50 g
bis zum
Metstgewicht
von 2 g
ö
mir-
dest-
29
3
Eilbestellung
ist nn inneren
deutsch. Verkehr
auch bei Postan¬
weisungen,Wert¬
brief. und Pater,
mit u. ohne Wert¬
angabe zulässig.
Die Eilbestellge-
bühr beträgt bei
Vorausbezah¬
lung durch den
Absender: l. bei
Postanweisung.,
Briefen mit
Wertangabe (im
Ort selbst bis
(800), nach dein
Landbestellbezirk
800 Mk.), Ab¬
lieferungsschein,
und Postpaket-
adressen in und
nach Ortsbestell¬
bezirk. 25Ps. nach
Orten im Land-
bestellbez. 60 Ps.,
für jed. Gegcnst.,
2. bei Paket., die
nur bis 6 Kg
selbst bestellt
werd., anderns.
nur die Adresse
in u.nachOrtsbe-
stellbezirk. 40 Pf.,
nachOrt.i.Land-
bestellbez. 90 Ps.
*) Briefe nach den Bereinigten Staaten von Amerika, die auf dem direkten Wege, ohne Vermittelung fremder Länder, beförderr
werden sollen, unterliegen einem ermäßigten Porto von 10 Pf. für jede 20 g. Derartige Briese müssen den Vermerk „direkter Weg"
oder „schnellster Weg" tragen.
Priese an Mtlilärpersonen vom Feldwebel oder Wacht¬
meister abwärts bis zum Gemeinen von 60 Gramm und mit
dem Vermerk „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfän¬
gers" sind portofrei. Briefe, welche schriftliche Meldungen an
den Bezirksfeldwebel oder an das Meldeamt des Konigl. Bezirks-
Kommandos enthalten, werden, wenn dieselben mit „Militaria"
oder „Heeressache' bezeichnet und mit dem Siegel der Ortsbehöibe
verschlossen sind, portofrei befördert: ausgenommen hiervon sind
jedoch die Briefsenvuitgen innerhalb des Orts- und Landbestell¬
bezirks. Diese müssen frankiert werden. Nach Kiautschou bis
60 Gramm io Pf. Briefe in Rollenform sind unzulässig.
Postkarten nur zulässig in Größe 14X9 ein.
Drucksachen, Warenproben und Gefchäftspapicren darf
weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die
Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz haben.
Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft
werden kann. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser
10 cm und Länge 75 cm nicht übersteigt, und solche in Karten¬
form bis zurGröße von II,lX18,8cmsind zulässig. Unfrank. Druck¬
sachen, Geschäftspapiere und Warenproben gelängen nicht zur Ab¬
sendung. Wenn Drucksachen, Warenproben u. Geschäftspapiere zu¬
sammengepackt sind, so unterlieg, sie den Taren für Geschäftspapiere.
Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art, (Briefe,
Postkarten, Drucksachen, Warenproben. Geschäftspapiere- und
Pakete mit oder ohne Wertangabe können unter Einschreibung
abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender
Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger
- Rückschein — verlangen. Einschreibsendungen gegen Rückschein
müssen stets frankiert sein. Einschreibgebühr 20 Pf., und
Rück sch ein gebühr 20 Pf.
Nachnahmesendungen. Ter Betrag der Nachnahme ist aus
der Adretzseite der Sendung in der Währung des Bestimmungs¬
landes in Ziffern und tu Buchstaben anzugeben. Unmittelbar
darunter müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer
Schrift (bet Sendungen nach dem Ausland) deutlich niederge¬
schrieben sein. Der eingezahlte Betrag wird nach Abzug der
tarifmäßigen Postanweisungsgebühr dem Absender durch Post¬
anweisung übermittelt. Metstbetrag in Deutschland 800 Mk. Als
Porto ist zu entrichten: das gewöhnliche Porto für die betreffende
Sendung und 10 Pf. Vorzeigegcbühr. Auf den Aacknahmepaket-
adressen und Nachnahmekarten ist die Angabe des Namens und
Wohnorts des Absenders nicht erforderlich.
Postansträge. Im Wege des Postauftrages können Gelder
bis zum Bekrage von 800 Mt. eingezogen werden. Dein Formu¬
lar ist guiltierle Rechnung resp. Wechsel usw. beizufügen.
Geldsendungen. 1. Postanweisungen auf alle Ent¬
fernungen innerhalb des Deutschen Reiches:
bis 5 Mt. = 10 Pf. über 200 bis 400 Mk. = 40 Pf.
über 5 „ 100 „ — 20 „ „ 400 „ 600 „ — 50 „
„ 100 „ 200 „ — 30 , „ 600 „ 800 „ — 60 „
Postanweisungen an Soldaten bis zum Feldwebel und Wacht¬
meister aufwärts und bis zum Betrage von 16 Mk. kosten, wenn
dieselben mit dem Vermerk „Soldalenbries, eigene Angelegenheit
des Empfängers" versehen sind, 10 Pf. Zu Postanweisungen
nach dem Ausland kommt ein besonderes Formular zur Anwen¬
dung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit latein.
Schriftzeichen ohne Dnrchstreichuug oder Abänderungen. — Für
telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a) die gewöhn
liche Postanweisungsgebühr, b) die Gebühr für das Telegramm,
c) das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsorte.
2. Geldbriefe bis 600 Mk.: l. auf Entfernungen bis 75 um
(10 Meilen, Zone 1) frankiert 80 Pf., unfrankiert 40 Pf.; 2. auf
alle weiteren Entfernungen frankiert 50 Pf., unfrankiert 60 Pf.
Jede weiteren 300 Mk. tosten auf alle Entfernungen 5 Ps. mehr.
3. Mittels Zahlkarte können auf ein Postscheckkonto Geld¬
beträge sowohl vom Kontoinhaber als auch von jeder anderen
Person eingezahlt werden. Der Höchstbekrag einer Zahlkarte ist
auk 10000 Mt. festgesetzt. Vom 1. Juli ab ist der Höchstbetrag
unbegrenzt. Gebühren werden bei der Eintieferung der Zahl¬
karte nicht erhoben. Zur Zahlung der Gebühr sind der Zahlungs¬
empfänger und der Kontoinhaber verpflichtet.
Telegramme. Äußerste Länge eines Taxwertes l5 Buchstaben
oder 5 Zahlen ; einzelne Schristzeichen und Unterstretchungszetchen
zählen als ein Wort. Mtndestbetrag für bas gewöhnliche Tele¬
gramm: tm Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im
übrigen Verkehr 50 Pf. (für Sladttelegramme 30 Pf.) — Für ein
dringendes Telegramm (D) das Dreifache der Gebühr ,ür oas
gewöhnliche Telegramm: für bezahlte Antwort (Hl ) Gebühr für
10 Wörter; für bezahlte dringende Antwort (RPD) das Dreifache
der Gebühr für 10 Wörter. — Im europäischen Verkehr sind zu er¬
heben : t Taxwort nach Anstalten m Deukscbland 5 Pf. (Stadt-Telegr.
8 Pf.); Luxemburg, Österreich-Ungarn 5 Pf.: Belgien, Dänemark,
Niederlande, Schweiz 10 Pf.; Frankreich 12 Pf.; Großbritannien,
Irland, Italien, Norwegen, Rumänien, Schweden 15 Pf.
Pakete. Diese Sendungen sind tunlichst zu frankieren. Das
Patetporlo beträgt für Pakete: 1. bis zum Gewicht von 5 kg a)
dis 10 geog. Ml. (1. Zone) 25 Pf., b) aus alle weiteren Entfer¬
nungen 50 Pf. ; 2. beim Gewicht über 5 eg a) für die ersten 5 eg
die Sätze unter 1: b) für jedes weitere kg oder den üverschießenden
Teil eines kg auf Entfernungen innerhalb der 1. Zone (10 geog,.
Ml.) 5 Ps,, 2. Zone (10-20 geogr Ml.) 10 Pf., 3. Zone (20—50
geogr. Ml ) 20 Pf., 4. Zone (60—100 geogr. Ml.) 30 Ps., 5. Zone
(100—150 geogr. Ml.) 40 Pf,, 6. Zone (über 150 geogr. Ml) 50 Pf.
Für unfrankierte Patate bis 5 kg einschl. wird ein Portozuschlag
von 10 Pf. erhoben. Porlovstichlige Dienstsachen unterliegen diesem
Zuschlag nicht. — Bei Wertpaketen, welche ordentlich verpackt, ver¬
schnürt und versiegelt sein müssen, tritt zu dem Pakatporto noch
eine Berstcherungsgebühr von5 Pf. fürje300Mk.,mindestensl0Pf.
— Dringende Pakete müssen frankiert sein: besondere Gebühr außer
Porto und etwaigem Eilbestellgeld 1 Mi. — P a ke t e ohne Wert¬
angabe bis zu 3 kg an Soldaten bis zum Feldwebel oder
Wachtmeister aufwärts kosten, wenn sie den Vermerk „Soldaten-
brtes, eigene Angelegenheit des Empfängers" tragen, 20 Pf.
Antwortscheine. Um im Verkehr mit anderen Ländern die
Vorausfrantierung von Antworibriefen zu ermöglichen, werden
an den Postschallern Anlmortscheine ausgegeben, deren Bertaufs-
preis tu Deutschland 25 Pf. beträgt. Die Antwortscheine werden
Adressaten tm Briefe übersandt und tm Ausland gegen ent¬
sprechende dort aülliae Postwertzeichen umaetauscht.