Full text: 43.1915 (0043)

Post- und Telegraphen-Taxe. 
Tcrvif für gewöHnciche und eingeschriebene Wrieffendungen. 
isirgtnklind 
Inlan 
Gewichtsstufe 
Porto 
fr. à 
■iì. i K 
Deutsche Schutzgebiete 
Porto 
Gewichtsstufe uj^' 
Oesterreich-Ungarn mit 
Bosnien, Herzegowina, 
Liechtenstein Porto 
Gewichtsstufe ^ 
Nach dem Ausland') 
Porto 
Gewichlsstuse fr. nfr. 
^ N 
1. Briefe 
Q 
S3 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 ; 20 
20 ; 30 
bis 20 g 
über 20—260 g 
10 
20 
20 
30 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
fürdlc ersten 20 g 
für jede weitern 20 g 
(ohneMcistgcwicht) 
20 
10 
èo 
2. Postkarten 
einfache 
mit Ankwort 
bis 50 g 
üb. 50—100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
„ 500 g—1 kg 
10 
3 
10 
20 
30 
10 
einfache 
mit Antwort 
6 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
10 
20 
3. Druck¬ 
sachen 
bis 50 g 
üb. 50—100 g 
„ 100—250 g 
„ 260—500 g 
„ 600g—1kg 
„ 1-2 kg 
3 
5 
10 
20 
30 
60 
cf 
1 
bis 50 g 
Üb. 50—100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
„ 500g—1 kg 
3 
10 
20 
30 
OÎ 
£ 
n 
« 
für je 50 g 
bis zum 
Metstgewicht 
von 2 kg 
5 
£ 
4. Offene 
Blinden¬ 
schrift- 
sendungen 
bis so g 
über 50—100 g 
üb. 100 g-1 kg 
über 1 kg—2 kg 
„ 2 kg—3 kg 
3 
10 
20 
30 
- 
- 
- 
- 
bis 60 g 
über 50—100 g 
üb. 100 g—1 kg 
über 1 kg—2 kg 
„ 2 kg—3 kg 
(nicht Ungarn) 
3 
- 
- 
- 
- 
5. Waren 
probe» 
bis 250 g 
Üb. 250—500 g 
10 
20 
§ 
bis 250 g 
üb. 250—360 g 
10 
20 
'S 
a 
iS 
bis 250 g 
Üb. 250—350 g 
10 
20 
§ 
für je 50 g bis 
z. Metstgewicht 
von 350 g 
5 
mind 
10 
s 
3 
6. Gcschäfts- 
papierc 
bis 250 g 10 
üb. 250—500 g 20 
„ 500 g—1 kg 30 
g 
bis 250 g 
üb. 250—500 g 
„ 500 g—1 kg 
„ 1-2 Kg 
10 
20 
30 
60 
H 
unzulässig 
' 
für je 50 g 
bis zum 
Metstgewicht 
von 2 g 
ö 
mir- 
dest- 
29 
3 
Eilbestellung 
ist nn inneren 
deutsch. Verkehr 
auch bei Postan¬ 
weisungen,Wert¬ 
brief. und Pater, 
mit u. ohne Wert¬ 
angabe zulässig. 
Die Eilbestellge- 
bühr beträgt bei 
Vorausbezah¬ 
lung durch den 
Absender: l. bei 
Postanweisung., 
Briefen mit 
Wertangabe (im 
Ort selbst bis 
(800), nach dein 
Landbestellbezirk 
800 Mk.), Ab¬ 
lieferungsschein, 
und Postpaket- 
adressen in und 
nach Ortsbestell¬ 
bezirk. 25Ps. nach 
Orten im Land- 
bestellbez. 60 Ps., 
für jed. Gegcnst., 
2. bei Paket., die 
nur bis 6 Kg 
selbst bestellt 
werd., anderns. 
nur die Adresse 
in u.nachOrtsbe- 
stellbezirk. 40 Pf., 
nachOrt.i.Land- 
bestellbez. 90 Ps. 
*) Briefe nach den Bereinigten Staaten von Amerika, die auf dem direkten Wege, ohne Vermittelung fremder Länder, beförderr 
werden sollen, unterliegen einem ermäßigten Porto von 10 Pf. für jede 20 g. Derartige Briese müssen den Vermerk „direkter Weg" 
oder „schnellster Weg" tragen. 
Priese an Mtlilärpersonen vom Feldwebel oder Wacht¬ 
meister abwärts bis zum Gemeinen von 60 Gramm und mit 
dem Vermerk „Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfän¬ 
gers" sind portofrei. Briefe, welche schriftliche Meldungen an 
den Bezirksfeldwebel oder an das Meldeamt des Konigl. Bezirks- 
Kommandos enthalten, werden, wenn dieselben mit „Militaria" 
oder „Heeressache' bezeichnet und mit dem Siegel der Ortsbehöibe 
verschlossen sind, portofrei befördert: ausgenommen hiervon sind 
jedoch die Briefsenvuitgen innerhalb des Orts- und Landbestell¬ 
bezirks. Diese müssen frankiert werden. Nach Kiautschou bis 
60 Gramm io Pf. Briefe in Rollenform sind unzulässig. 
Postkarten nur zulässig in Größe 14X9 ein. 
Drucksachen, Warenproben und Gefchäftspapicren darf 
weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die 
Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz haben. 
Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft 
werden kann. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 
10 cm und Länge 75 cm nicht übersteigt, und solche in Karten¬ 
form bis zurGröße von II,lX18,8cmsind zulässig. Unfrank. Druck¬ 
sachen, Geschäftspapiere und Warenproben gelängen nicht zur Ab¬ 
sendung. Wenn Drucksachen, Warenproben u. Geschäftspapiere zu¬ 
sammengepackt sind, so unterlieg, sie den Taren für Geschäftspapiere. 
Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art, (Briefe, 
Postkarten, Drucksachen, Warenproben. Geschäftspapiere- und 
Pakete mit oder ohne Wertangabe können unter Einschreibung 
abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender 
Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger 
- Rückschein — verlangen. Einschreibsendungen gegen Rückschein 
müssen stets frankiert sein. Einschreibgebühr 20 Pf., und 
Rück sch ein gebühr 20 Pf. 
Nachnahmesendungen. Ter Betrag der Nachnahme ist aus 
der Adretzseite der Sendung in der Währung des Bestimmungs¬ 
landes in Ziffern und tu Buchstaben anzugeben. Unmittelbar 
darunter müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer 
Schrift (bet Sendungen nach dem Ausland) deutlich niederge¬ 
schrieben sein. Der eingezahlte Betrag wird nach Abzug der 
tarifmäßigen Postanweisungsgebühr dem Absender durch Post¬ 
anweisung übermittelt. Metstbetrag in Deutschland 800 Mk. Als 
Porto ist zu entrichten: das gewöhnliche Porto für die betreffende 
Sendung und 10 Pf. Vorzeigegcbühr. Auf den Aacknahmepaket- 
adressen und Nachnahmekarten ist die Angabe des Namens und 
Wohnorts des Absenders nicht erforderlich. 
Postansträge. Im Wege des Postauftrages können Gelder 
bis zum Bekrage von 800 Mt. eingezogen werden. Dein Formu¬ 
lar ist guiltierle Rechnung resp. Wechsel usw. beizufügen. 
Geldsendungen. 1. Postanweisungen auf alle Ent¬ 
fernungen innerhalb des Deutschen Reiches: 
bis 5 Mt. = 10 Pf. über 200 bis 400 Mk. = 40 Pf. 
über 5 „ 100 „ — 20 „ „ 400 „ 600 „ — 50 „ 
„ 100 „ 200 „ — 30 , „ 600 „ 800 „ — 60 „ 
Postanweisungen an Soldaten bis zum Feldwebel und Wacht¬ 
meister aufwärts und bis zum Betrage von 16 Mk. kosten, wenn 
dieselben mit dem Vermerk „Soldalenbries, eigene Angelegenheit 
des Empfängers" versehen sind, 10 Pf. Zu Postanweisungen 
nach dem Ausland kommt ein besonderes Formular zur Anwen¬ 
dung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit latein. 
Schriftzeichen ohne Dnrchstreichuug oder Abänderungen. — Für 
telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a) die gewöhn 
liche Postanweisungsgebühr, b) die Gebühr für das Telegramm, 
c) das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsorte. 
2. Geldbriefe bis 600 Mk.: l. auf Entfernungen bis 75 um 
(10 Meilen, Zone 1) frankiert 80 Pf., unfrankiert 40 Pf.; 2. auf 
alle weiteren Entfernungen frankiert 50 Pf., unfrankiert 60 Pf. 
Jede weiteren 300 Mk. tosten auf alle Entfernungen 5 Ps. mehr. 
3. Mittels Zahlkarte können auf ein Postscheckkonto Geld¬ 
beträge sowohl vom Kontoinhaber als auch von jeder anderen 
Person eingezahlt werden. Der Höchstbekrag einer Zahlkarte ist 
auk 10000 Mt. festgesetzt. Vom 1. Juli ab ist der Höchstbetrag 
unbegrenzt. Gebühren werden bei der Eintieferung der Zahl¬ 
karte nicht erhoben. Zur Zahlung der Gebühr sind der Zahlungs¬ 
empfänger und der Kontoinhaber verpflichtet. 
Telegramme. Äußerste Länge eines Taxwertes l5 Buchstaben 
oder 5 Zahlen ; einzelne Schristzeichen und Unterstretchungszetchen 
zählen als ein Wort. Mtndestbetrag für bas gewöhnliche Tele¬ 
gramm: tm Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im 
übrigen Verkehr 50 Pf. (für Sladttelegramme 30 Pf.) — Für ein 
dringendes Telegramm (D) das Dreifache der Gebühr ,ür oas 
gewöhnliche Telegramm: für bezahlte Antwort (Hl ) Gebühr für 
10 Wörter; für bezahlte dringende Antwort (RPD) das Dreifache 
der Gebühr für 10 Wörter. — Im europäischen Verkehr sind zu er¬ 
heben : t Taxwort nach Anstalten m Deukscbland 5 Pf. (Stadt-Telegr. 
8 Pf.); Luxemburg, Österreich-Ungarn 5 Pf.: Belgien, Dänemark, 
Niederlande, Schweiz 10 Pf.; Frankreich 12 Pf.; Großbritannien, 
Irland, Italien, Norwegen, Rumänien, Schweden 15 Pf. 
Pakete. Diese Sendungen sind tunlichst zu frankieren. Das 
Patetporlo beträgt für Pakete: 1. bis zum Gewicht von 5 kg a) 
dis 10 geog. Ml. (1. Zone) 25 Pf., b) aus alle weiteren Entfer¬ 
nungen 50 Pf. ; 2. beim Gewicht über 5 eg a) für die ersten 5 eg 
die Sätze unter 1: b) für jedes weitere kg oder den üverschießenden 
Teil eines kg auf Entfernungen innerhalb der 1. Zone (10 geog,. 
Ml.) 5 Ps,, 2. Zone (10-20 geogr Ml.) 10 Pf., 3. Zone (20—50 
geogr. Ml ) 20 Pf., 4. Zone (60—100 geogr. Ml.) 30 Ps., 5. Zone 
(100—150 geogr. Ml.) 40 Pf,, 6. Zone (über 150 geogr. Ml) 50 Pf. 
Für unfrankierte Patate bis 5 kg einschl. wird ein Portozuschlag 
von 10 Pf. erhoben. Porlovstichlige Dienstsachen unterliegen diesem 
Zuschlag nicht. — Bei Wertpaketen, welche ordentlich verpackt, ver¬ 
schnürt und versiegelt sein müssen, tritt zu dem Pakatporto noch 
eine Berstcherungsgebühr von5 Pf. fürje300Mk.,mindestensl0Pf. 
— Dringende Pakete müssen frankiert sein: besondere Gebühr außer 
Porto und etwaigem Eilbestellgeld 1 Mi. — P a ke t e ohne Wert¬ 
angabe bis zu 3 kg an Soldaten bis zum Feldwebel oder 
Wachtmeister aufwärts kosten, wenn sie den Vermerk „Soldaten- 
brtes, eigene Angelegenheit des Empfängers" tragen, 20 Pf. 
Antwortscheine. Um im Verkehr mit anderen Ländern die 
Vorausfrantierung von Antworibriefen zu ermöglichen, werden 
an den Postschallern Anlmortscheine ausgegeben, deren Bertaufs- 
preis tu Deutschland 25 Pf. beträgt. Die Antwortscheine werden 
Adressaten tm Briefe übersandt und tm Ausland gegen ent¬ 
sprechende dort aülliae Postwertzeichen umaetauscht.
	        
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