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bauen und an Stelle des alten Landratsamtes einen
Neubau zu errichten, der vornehmlich für den Kreis¬
tagssaal mit den erforderlichen Nebenräumen, sowie für
eine Dienstwohnung des
Landrats dienen sollte.
Bei dieser Gelegen¬
heit dürfte es für
unsere Leser von Inter¬
esse sein, einmal in aller
Kürze zu hören, was
in diesem Kreishaus¬
gebäude an Arbeit ge¬
leistet und erledigt wird.
DerKreistag kommt
durch Wahlen zustande,
und zwar werden nach
dem Ausscheiden der
Stadt Saarbrücken zu
diesem Zwecke 2 Wahl¬
verbände gebildet, der
Wahlverband der
größeren Grundbesitzer
und der Wahlverband
der Landbürgermeiste¬
reien.
Der Wahlverband der
größeren Grundbesitzer
besieht aus allen den¬
jenigen zur Zahlung
von Kreisabgaben ver¬
pflichteten Grundbe¬
sitzern mit Einschluß der
juristischen Personen,
Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaf¬
ten aus Aktien, welche
von ihrem gesamten
innerhalb des Kreises
liegenden Grundbesitz
mindestens 150
MarkanGrund-
steuer zu ent¬
richten haben.
Außerdem ge¬
hören zu diesem
Wahlverbande
diejenigen Ge¬
werbetreiben¬
den und Berg¬
werksbesitzer,
welche wegen
ihrer innerhalb
des Kreises be¬
triebenen ge¬
werblichen Un¬
ternehmungen
in der Klasse
I. und II. zur
Gewerbesteuer
mit mindestens
300 Mark ver¬
anlagt sind. Zu
dem Wahlver¬
band der Land-
bürgermeiste-
reiengehörendie
sämtlichenLand-
bürgermeiste-
reiendesKreises.
von Miqurl, Kgl. Landrat u. Polizeidirektor.
Gesamtansicht (gesehen von der Königl. Polizeidirektion aus).
Die Zahl der von den ebengenaunten Wahlver¬
bänden zu wählenden Kreislagsabgeordneten
richtet sich nach der Einwohnerzahl des Kreises. Sie
beträgt in Kreisen,
welche unter Ausschluß
der im aktiven Mili¬
tärdienst stehenden Per¬
sonen 25 000 Einwohner
haben, 20 Mitglieder.
In Kreisen mit mehr
als 25 000 bis 100000
Einwohnern tritt für
jede Vollzahl von5000,
und in Kreisen mit mehr
als 100 000 für jede
weitere Vollzahl von
10 000 Einwohnern ein
Vertreter hinzu. Von
der hiernach sich er¬
gebenden Zahl an Ab¬
geordneten entfällt auf
jeden der beiden Wahl¬
verbände die Hälfte.
DieWahlzumVerbande
der größeren Grundbe¬
sitzer wirdunterdem Vor¬
sitze des Laildrats in der
Kreisstadt abgehalten,
wobei jeder Berechtigte
eine Stimme hat.
Die Wahl der Kreis¬
tagsabgeordneten der
Landbürgermeistereien
erfolgt, sofern die Bür¬
germeistereifürsich einen
oder^mehrere Abgeord¬
nete zu wählen hat,
durch die Bürgermeiste¬
reiversammlung, bezw.
wenn die Bür¬
germeisterei aus
einer Gemeinde
besteht, durch
den Gemeinde¬
rat. Sofern
mehrere Bür¬
germeistereien
einen Abgeord¬
neten zu wählen
haben, werden
dieselben zu ei¬
nem Wahlver-
bandevereinigt,
und die einzel¬
nen Bürger¬
meisterei-Ver¬
sammlungen
haben sodann
aus je 250 Ein¬
wohner einen
Wahlmann zu
wählen. Diese
Wahlmänner
treten alsdann
unter der Lei¬
tung des Land¬
rats an dem
vom Kreisaus¬
schusse zu be-