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Hauptgebäude.
Vas neue Knapp schaftskrankenhaus im Fischbachtale.
Am 8. Oktober 1910 reihte der Saarbrücker
Knappschastsverein durch die feierliche Ein¬
weihung des im Fischbachtale mit einem Kosten¬
aufwand von rund 2 Millionen Mark errichteten
neuen Krankenhauses seinen zahlreich bestehenden
Wohlsahrtseinrichtungen eine weitere großartige
an. Schon lange bevor inan daran dachte, die
Fürsorge für die Arbeiter durch gesetzliche Maß-
nahmen zu regeln, kannte man im Saarbrücker
Bergbaurevier eine wohl organisierte Fürsorge
für die Bergknappen, die durch Krankheitsfälle
in Elend und außer Verdienst gekommen waren.
Die ersten Anfänge des Saarbrücker Knapp¬
schaftsvereins, über die zuverlässige Nachrichten
nicht vorhanden sind, reichen wohl bis in die
Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Durch Ver¬
ordnung des Fürsten Ludwig von Nassau-
Saarbrücken vom 17. Mai 1769 wurde eine
Bruderbüchse für die Bergleute sämtlicher landes¬
herrlicher Gruben eingerichtet, die freie Kur und
Arznei, sowieKrankengeld und etwa weiter nötige
Unterstützungen zu gewähren hatte. Eine festere
Organisation erhielt das bergmännische llnter-
stützungswesen tut Jahre 1797 durch einen
Vertrag, den die Bergleute sämtlicher Stein¬
kohlengrubendesvormaligen Fürstentums Nassau-
Saarbrücken schlossen und durch den sie die
Verpflichtung übernahmen, sich in Fällen un¬
glücklicher Ereignisse wechselseitig beizustehen, zu
dem Zwecke einen Fonds zu bilden und diesen
unter der Benennung „Knappschaftskasse" der
Verwaltung einer von ihnen selbst gewählten
Kommission anzuvertrauen. Aber infolge des durch
die damaligen Kriegswirren bedingten ständigen
Wechsels der Besitzer der Steinkohlenbergwerke
konnte die junge Knappschaft auch kein gutes Fort¬
kommen haben. Ihre Mitglieder mußten es daher
als eine Wohltat empsinden, daß die Kasse vom
1. Januar 1817 ab unter die Verwaltung des
Königlich Preußischen Bergamtes zu Saarbrücken
gestellt werden konnte, in dessen Schutz sie sich in
einer langen Reihe von Friedensjahren fortschrei¬
tenden Gedeihens zu erfreuen hatte und den für die
spätere Gesetzgebung vorbildlichen Ausbau erhielt.
Im Lause der Jahre wurden die anfangs
lwch recht geringen Leistungen mehr und mehr
erweitert, so daß das im Jahre 1854 in Kraft
getretene Knappschastsgesetz beim Saarbrücker
Knappschastsverein wenig zu reformieren hatte.
Von großer Bedeutung war lediglich die Be¬
stimmung des § 5 dieses Gesetzes, welche die
Aushebung der bisherigen Verwaltung des Vereins