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Dauer ihrer Beschäftigung ist nicht erforderlich, da
den Berginvaliden gemäß § 52 des Knappschaftsstatuts
freie Kur und Arznei zusteht und dieselben während
einer Erkrankung ihre Pension erhalten. Berginva¬
liden dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie sich vorher
gemäß § 12 der Satzung im Einvernehmen mit der
zuständigen Armenverwaltung vom Beitritt zur Kranken¬
kasse befreien lassen.
Die Kranken-, Pensions- und Inva¬
liden Versicherungskasse «Mitglieder und die
Kranken- und Jnvalidenversicherungs-
kassen Mitglied er zerfallen wieder in ihrem Ver¬
hältnis zur Krankenkasse in erwachsene Ar¬
beiter I. Klasse und in erwachsene Arbeiter
II. Klasse. Erstere sind solche, welche einen Schicht¬
lohn von 3 Mk. und darüber beziehen, letztere die¬
jenigen, welche einen Schichtlohn bis zu 3 Mark be¬
ziehen.
Die erwachsenen Arbeiter I. Klasse, welche der
Kranken-, Pensions- und Jnvalidenver-
sicherungskasse angehören,sind der L o h n k l a ss e V,
die betreffenden erwachsenen Arbeiter II. Klasse der
Lohnklasse III des Jnvalidenversicherungs-
gesetzes zugeteilt. Die Arbeiter, welche nur der
Krankenkasse angehören, bestehen aus den jugend¬
lichen Arbeitern (im Alter von 14 und 15 Jahren)
und einem erwachsenen Arbeiter I. Klasse,
welcher bei den Kraft- und Wasserwerken beschäftigt ist.
Bon der G e s a m t b e l e g s ch a ft von 52 745 Mann
sind:
50450 — 95,65% Kranken-, Pensions- und Jnvaliden-
versicherungskassenmitglieder,
76 — 0,14% Kranken- und Jnvalidenversiche-
rungskassenmitglieder,
31 — 0,06% Jnvalivenversicherungskassenmitglie-
der,
2164 — 4,10% Krankenkassenmitglieder,
18 — 0,04% zu keiner Kasse beitragspflichtig und
6 — 0,01% bezahlen Beamtenbeiträge I. Klasse.
Bon den 5O45O Kranken-, Pensions- und
Jnvalidenversicherungskassen Mitgliedern
zählen 38 361 Mann — 76,04% zu den erwachsenen
Arbeitern 1. Klasse der Krankenkasse und zu Lohn¬
klasse V des Jnvalidenversicherungsgesetzes und 12089
Mann — 23,96 % zu den erwachsenen Arbeitern
II. Klasse bezw. zur Lohnklasse lll.
Von der Gesamtbelegschaft sind dem Familien¬
stände nach 21377 — 40,53% ledig,
30858 = 58,50% verheiratet,
501 — 0,95% Witwer,
9 = 0,02% geschieden.
Der vorstehende Prozentsatz für die Verheirateten
gibt jedoch keinen Anhalt dafür, wieviele Berg¬
leute überhaupt heiraten, da bei der Prozentberechnung
auch diejenigen Leute mitgezählt sind, die ihrem Lebens¬
alter nach noch gar nicht verheiratet sein können.
Ziehen wir von der Gesamtbelegschaft die Leute unter
21 Jahren ab und berechnen auf den Rest die Anzahl
der Verheirateten, so erfahren wir, daß von 10 O B e r g -
teilten über 21 Jahre 78,19 verheiratet sind.
Diese Zahl der Verheirateren unter den volljährigen
Bergleuten ist gewiß hoch und zeigt, daß der Sinn
für Haus und Familie bei unsern Bergleuten noch in
vollem Maße erhalten ist. Die nachfolgende Tabelle
zeigt, wie alt die Bergleute bei ihrer Verheiratung
gewesen sind.
Es heirateten im Aller von
unter 24 Jahren
4961
Mann
15,82%
im Alter von 24 „
5 861
—
18,68%
7178
—
22,88%
C-g
„ 1 26 '
5507
„
=
17,56%
!§;
„ » - 9~ "
3479
„
—
11,09%
3D
„ „ 28
1970
„
—
6,28%
, 29 „
966
„
—
3.08%
»!
„ „ „ 30 „
652
=
2,08%
„ „ „ über 30 „
794
„
=
2,53%
An Angehörigen stehen
30858 Ehefrauen,
109919 Kinder,
der
Gesamtbelegschaft
2263 zu ernährende Väter, Mütter
bezw. Großeltern und
760 zu ernährende Geschwister usw.
zus. 1438OO Angehörige gegenüber. Auf den
Kopf der Gesamtbelegschaft kommen durchschnitt¬
lich 2,726 Angehörige. Unter Berücksichtigung des
Umstandes, daß von den 109 919 soeben in Rechnung
gebrachten Kindern nur 91389 unversorgt sind,
ergibt sich als Zahl der von der Belegschaft wirklich
zu ernährenden Angehörigen die Summe von
125 270 Köpfen. Hiernach stellt sich die Zahl der
von 1 Arbeiter zu ernährenden Angehörigen
im Durch schnitt auf 2,375 Köpfe. Wenn wir
aber einmal genauer erfahren wollen, wieviel Kinder
durchschnittlich eine Bergmannsfamilie aufweist, so
müssen wir die Kinderzahl nur auf die Verheirateten,
Witwer und Geschiedenen beziehen und wir erhalten
hiernach — 3,6 Kinder, also auf 10 Verheiratete
35 Kinder. Durch den staatlichen Saarbrücker Berg¬
bau beziehen — einschl. der Belegschaft — 178015
Menschen direkt ihren Lebensunterhalt. Da
aber zur Regelung des allgemeinen Wirtschaftslebens
Handwerker, Gewerbetreibende usw. nötig sind, kann
man die Zahl der direkt oder indirekt vom staatlichen
Saarbergbau Lebenden auf mindestens % Million
veranschlagen.
Die neueste Belegschaftsaufnahme zeigt wieder, daß
es vielen Knappen in anerkennenswerter Weise ge¬
lungen ist, neben dem Lebensunterhalt ein erhebliches
Sümmchen zurückzulegen und sich dafür Haus, Hof
und Garten und das nötige Kleinvieh anzu¬
schaffen. Als Hauseigentümer finden wir 19428 —
36,83° o, als Besitzer von Feld und Wiesen
10151 — 19,25° «,. Hauseigentümer und Be¬
sitzer von Feld und Wiesen sind 9428 — 17,87%.
Nur Hauseigentümer sind 10000 — 18,96% der
Gesamtbelegschaft bezw. 51,47% sämtlicher Hausbesitzer.
Nur Besitzer von Feld, Wiesen usw. sind
723 — 1,37% von der Gesamtbelegschaft, bezw. 7,12° o
sämtlicher Besitzer von Feld, Wiesen usw. Weder
Hauseigentümer noch Besitzer von Feld, Wiesen usw.
sind 32 594 Bergarbeiter — 61,80% von der Gesamt¬
belegschaft. Diese immerhin ein günstiges Bild ab¬
gebenden Prozentzahlen sind nun in der amtlichen
Statistik korrekterweise auf die ganze Belegschaft
bezogen. Ein zutreffenderes Bild von den Besitzver¬
hältnissen unserer Bergleute erhalten wir indessen,
wenn wir nicht die ganze Belegschaft, sondern nur
die Belegschaft nach Abzug der minderjährigen
Arbeiter zu Grunde legen. Hiernach machen die 19428
tauseigentümer 48,43%, die Besitzer von
eld, Wiesen usw. 25,30%, die Hauseigentümer
> und Besitzer von Feld, Wiesen usw. 23,50%