Full text: 40.1912 (0040)

Post- und Telegraphen-Taxe. 
Hcrriif für gewöHntiche und eingeschriebene Wriefsendungen. 
Gegenstand 
1. Briefe 
L Postkarten 
8. Druck¬ 
sachen 
4. Waren¬ 
proben 
6. Geschäfts¬ 
papiere 
Inlan 
Gewichlsstufe 
Porto 
fr. ufv. 
^ S}? 
Deutsche Schutzgebiete 
Porto 
Gewichtsstuse î 
Oesterreich-Ungarn mit 
Bosnien, Herzegowina, 
Liechtenstein Porto 
Gewichtsstufe ^ uj^' 
Nach dem Ausland') 
Porto 
Gewichtsstufe 1 fr. ufr. 
Sf. \ 3t 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
bis 20 g 
über 20—250 g 
10 
20 
20 
30 
für die ersten 20 g 
für jede weitern 20 g 
(ohneMcistgcwicht) 
20 
10 
10 
20 
einfache 
mit Antwort 
6 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
5 
10 
10 
einfache 
mit Antwort 
bis 60 g 
üb. 60—100 g 
„ 100—260 g 
„ 260—500 g 
„ 500g—1kg 
3 
6 
10 
20 
30 
£ 
5" 
g 
£ 
bis 60 g 
üb. 50-100 g 
„ 100-250 g 
„ 250—500 g 
„ 600g—1kg 
„ 1-2 kg 
3 
5 
10 
20 
30 
60 
£ 
S" 
g 
£ 
bis 50 g 
üb. 60—100 g 
„ 100—250 g 
„ 250—500 g 
„ 500g—1 kg 
3 
6 
10 
20 
30 
£ 
g 
§ 
rr 
für je 50 g 
bis zum 
Meiftgewicht 
von 2 kg 
6 
gf 
2 
'S 
£ 
bis 260 g 
Üb. 250—350 g 
10 
20 
'S 
§ 
a 
bis 250 g 
üb. 250—350 g 
10 
20 
'S 
§ 
s 
bis 250 g 
üb. 250—350 g 
10 
20 
'S 
§ 
-r 
für je 50 g bis 
z. Meiftgewicht 
von 360 g 
5 
mifld 
10 
'S 
£ 
bis 250 g 
Üb. 250—600 g 
„ 600g—1 kg 
10 
20 
30 
’S 
s 
3 
bis 250 g 
Üb. 250—500 g 
„ 500g—1kg 
1-2 kg 
10 
20 
30 
60 
s 
3 
3 
unzulässig 
für je 50 g 
bis zum 
Meiftgewicht 
von 2 kg 
min¬ 
dest. 
10 
'S 
£ 
2 
Eilbestellung ist im 
inneren deutschen Ver¬ 
kehr auch bei Postan- 
weisungen,Wertbriesen 
und Paketen mit und 
ohne Wertangabe zu¬ 
lässig. Die Eilbestell- 
gebühr beträgt betVor- 
ausbezahlung durch 
den Absender: 1. bei 
Postanweisungen, 
Briefen mit Wertan¬ 
gabe (im Ort selbst M3 
6000, nach außerhalb 
800Mt.), Ablieferungs¬ 
scheinen und Postpaket- 
adressen in und nach 
Ortsbestellbezirken 
26 Pf., nach Orten im 
Landbestellbezirk 60 Pf. 
für jeden Gegenstand, 
2. bei Paketen die nur 
bis 5 kg s elb st be¬ 
stellt werden, andern¬ 
falls nur die Adresse) 
in und nach Ortsbestell- 
beztrken 40 Pf., nach 
Orten tm Landbestell¬ 
bezirke 90 Pf. 
befördert werden 
sollen, unterliegen einem ermäßigten Porto von 10 Pfg. für jede 20 g. Derartige Briefs müssen den Vermerk „d i r e k l" tragen. 
Briefe an MUitarpers. vom Feldw. oder Wachtm. ab¬ 
wärts bis zum Gew. von 60 Gr. und mit dem Vermerk „Sol¬ 
datenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers" sind portofrei. 
Briefe, welche schriftl. Meld. an den Bezirksfeldw. oder an das 
Melde-Amt des Kgl. Bez.-Kdo. enthalten, werden, wenn dies, mit 
„Militaria" oder „Heeressache" bezeichn, u. mit d. Siegel der Orts¬ 
behörde ocrschl.stnd, portofrei befördert; ausgen. hiervon sind jedoch 
die Briefsend. innerhalb desOrls. Diese müssen frankiert werden. 
Nach Kiautschoubis 60 Gr. 10Pf. Briefe in Rollenform sind unzul. 
Postkarten nur zulässig in Größe 14X9 cm. 
Drucksachen, Warenproben u.Geschäftöpapieren 
darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die 
die Eigenschaft eigentl. und pcrsönl. Korresp. haben. Berpack. muß 
so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. 
Drucks, und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Aus¬ 
dehnung von mehr als 45 cm haben, oder nicht mindestens teil¬ 
weisefrankiert sind, werden nicht befördert. Trucks, in Rollenform, 
deren Durchmesser 10 cm und Länge 7b cm nicht übersteigt, und 
solche in Karteiiform bis zur Größe von 11,1X18,8 em sind zulässig. 
Einschreibsendungen. Briefsend. aller Art(Briefe, Postk., 
Drucks., Warenpr., Geschäftspap.) u. Pakete mir o. ohne Wert- 
ang. können unter Einschr. abges. werden. Bei allen Einschreibs. 
kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den 
Empfänger — Rückschein — verlangen. Einschreibend, gegen 
Rückschein müssen stets frankiert sein. Einschreibgebühr 
20 P f., und R ü cks ch e i n g e b ü hr 20 P f. 
Nachnahmesendungen. Der Betrag der Nachnahme 
ist auf der Adreßseite der Sendung in der Währung des Be¬ 
stimmungslandes in Ziffern und in Buchstaben anzugeben. 
Unmittelbar darunter müssen Name und Adresse des Absenders 
in lat. Schrift (b. Send. n. d. Ausl.) deutlich niedergeschrieben 
sein. Der eingez. Betrag wird nach Abzug der tarism. Postanw.- 
Gebühr dem Absender durch Postanw. übermittelt. Meist- 
betrag in Deutschland 800 Ji Als Porto ist zu entrichten: das 
gewöhnl. Porto für die betr. Sendung u. 10 Pf. Vorzeigegeb. 
Poftaufträge. Im Wege des Postauftrages können Gelder 
bis zum Betrage von 800 Ji eingezogen werden. Dem Formu¬ 
lar ist quittierte Rechnung resp. Wechsel usw. beizufügen. 
Geldsendungen, a) Postanweisungen auf alle Ent¬ 
fernungen innerhalb des Deutschen Reiches: 
bis 5 —10Pf. > über 200 bis 400 Ji = 40 ißf. 
über 5 „ 100 „ —20 „ „ 400 „ 600 „ =50 „ 
„ 100 „ 200 „ =30 „ „ 600 „ 800 „ =60 „ 
Postanw. an Soldaten bis z. Feldwebel u. Wachtm aufm. u. 
b. z. Betrage von 15 Ji kosten, wenn dieselben m. d. Vermerk 
„Soldatenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers" versehen 
sind, 10 Pf. Zu Postanw. n. dem Ausl, kommt ein bes. Formular 
zur Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern u. mit 
lat. Schriftz. ohne Durchstreichung oder Abänderungen. — Für 
! telegr. Postanw. ist zu entrichten: a) die gewöhnl. Postanw.- 
Gebühr, b) die Gebühr für das Telcgramin, e) das Eilbestell- 
geld für die Besorgung am Bestimmungsorte. 
b) Geldbricfe bis 600 Ji: 1. auf Entfernungen 
bis 75 km (10 Meilen, Zone 1) frank. 30 Pf., unfrank 40 Pf.; 
2. auf alle weiteren Entf. frankiert 60 Pf., unfrank. 60 Pf. 
Jede weiteren 300 Ji kosten auf alle Entf 5 Pf. mehr. 
Telegramme. Äußerste Länge eines Taxwertes 16 Buchstaben oder 
6 Zahlen; einzelne Schriftzeichen und Unterstretchungszeichen zählen als 
ein Wort. Mindestbetrag für das gewöhnliche Telegramm : im Verkehr 
mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 60,Pj. (für 
Stadltelegramme 30 Pf.) — Für ein dringendes Telegramm (D) bas 
Dreifache der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm: für bezahlte Ant¬ 
wort (RP) Gebühr für 10 Wörter; für bezahlte dringende Antwort 
(RPD) das Dreifache der Gebühr für 10 Wörter. 
Im europäischen Verkehr sind zu erheben: 1 Taxwort nach An¬ 
stalten in Deutschland 5 Pf. (Stadt-Telegramm 3 Pf.); Luxemburg, 
Österreich-Ungarn 8 Pf.; Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweiz 
10 Pf.; Frankreich 12 Pf.; Großbritannien, Irland, Italien, Nor¬ 
wegen, Rumänien, Schweden 15 Pf. 
Pakete. Diese Sendungen sind tunlichst zu frankieren 
Das Paketporto beträgt für Pakete: 1. bis zum Gewicht von 
5 kg a) bis 10 geog. Ml. (1. Zone) 25 Pf., b) auf alle weiteren 
Entfernungen 50 Pf.; 2. beim Gew. über 6 kg a) für die 
ersten 5 kg die Sätze unter 1; b) für jedes weitere kg oder den 
überschießenden Teil eines kg auf Entfernungen innerhalb der 
1. Zone (10 geogr. Ml.) 6 Pf., 2. Zone (10—20 geogr. Ml.) 
10 Pf., 3. Zone (20—50 geogr. Ml.) 20 Pf., 4. Zone (50—100 
geogr. Ml.) 30 Pf., 5. Zone (100—150 geogr. Ml. 40 Pf., 
6. Zone (über 150 geogr. Ml.) 50 Pf. Für unfrank. Pakete bis 
5 kg einschl. wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. 
Portopflichtige Dienstsachen unterliegen diesem Zuschlag nicht. 
Bei Wertpaketen, welche ordentlich verpackt, verschnürt und 
versiegelt sein müssen, tritt zu dem Paketporto noch eine Ver¬ 
sicherungsgebühr von 5 Pf. für je 300 Ji, mindestens 10 Pf. 
— Dringende Pakete müssen frankiert sein; besondere Gebühr 
außer Porto und etwaigem Eilbestellgeld lJi — Pakete ohne 
Wertangabe bis zu 3 kg an Soldaten bis zum Feldwebel 
oder Wachtmeister aufwärts kosten, wenn sie den Vermerk „Sol¬ 
datenbrief, eigene Angelegenheit des Empfängers" tragen, 20 Pf. 
Antwortscheine. Um im Verkehr mit anderen Ländern die 
Vorausfrankierung von AtUwortbriefen zu ermöglichen, werden 
an den Postschaltern Antworlschcine ausgegeben, deren Verkaufs¬ 
preis in Deutschland 25 Pf. belrägi. Die Antwortscheine 
werden Adressaten im Briefe übersandt und im Ausland 
gegen entsprechende, dort gültige Postwertzeichen umgetauscht.
	        
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