Full text : 33.1905 (0033)

56

Zwei  Ansichten  des  Oberbergamtsgebäudrs\n  Bvrnl  a.  Rh.')

^^as  Königliche  Oberbergamt  zu  Bonn
^  bildet  eine  von  bcu  5  Provinzialbehörden
—  Breslau,  Halle,  Clausthal,  Dortmund  und
Bonn  —  der  Preußischen  Berzverwaltung,
die  dem  Ministerium  für  Handel  uiib  Gewerbe,
bezw.  dessen  besonderer  Abteilung  für  Berg-,
Hütten-  und  Salinenwesen  unterstehen.  Die  Befugnisse
  der  Oberbergänner  erstrecken  sich  sowohl
aus  den  staatlichen,  als  auch  aus  den  privaten
Bergbau;  in  erster  Linie  sind  sie  Verleihungsbehörden.
  Ans  Grund  einer  den  gesetzlichen
Erfordernissen  entsprechenden
  Berufung
wird  von  ihnen  die
Verleihung  des  Bergwerkseigentums
  ausgesprochenen
  gewissen
Fällen  kann  letzteres
voll  ihnen  auch  wieder
aufgehoben  werden.
Des  weiteren  haben
die  Oberbergämter
das  Polizeiverordnungs
  recht  Ulld  üben
die  polizeiliche  Überwachung
  des  gesamtell
  staatlichen  ulld
privaten  Bergbaues,
einschl.  der  Ausbereitungsanstalten,

der  bezgl.  Dampfkessel,
Triebwerke  ulld  der
Salinen  in  zweiter
Instanz  aus,  während
die  erste  Instanz  hierfür
  die  Bergrevierbeamten
  bilden.  Schließlich  liegt  den  Oberbergämtern
  die  Aufsicht  über  die  konzessionierten
Markscheider,  die  Knappschaftsvereine,  die
Bestätigung  des  die  Verfassung  der  Gewerkschaften
  festsetzenden  Statuts  und  die  Überwachung
  der  Bergschulen  ob.
Mit  dem  raschen  Emporblühen  des  gesamten
  rheinischen  Bergbaues  und  der
riesigen  Ausdehnung,  den  derselbe  besonders  in
den  letzten  Jahrzehnten  genommen  hat,  waren
auch  die  Geschäfte  des  Königl.  Oberbergamtes  zu
Bonn  derartig  gewachsen,  daß  die  Räume  des
alten  Oberbergamtsgebäudes  den  Anforderungen
nicht  mehr  ensprechen  konnten.  Immer  mehr  machte
sich  das  Bedürfnis  nach  einem  Neubau  fühlbar.

Im  Ministerium  für  Handel  itnb  Gewerbe
hielt  man  ebenfalls  die  Errichtung  eines  ganz
neuen  Oberbergamtsgebäudes  für  notwendig.
Durch  Erlaß  vom  28.  Februar  1899  lvurde  angeordnet,
  daß  die  nötigen  Vorermittelungen
eingeleitet  werden  sollten.  Am  1.  April  1901
wurde  der  Herr  Regierungsbaumeister  Ludwig
Hercher  mit  der  Bauleitung  des  Neubaues  beauftragt.
  Der  Neubau  ist  auf  dem  Oberbergamtsgrundstück
  zwischen  dein  alten  Dienstgebäude
und  der  Konviktsstraße,  ringsum  freistehend,  er-Ansicht

  des  Oberbergamts  von  der  Uonviktsstraszc  ans.

richtet;  seine  Hauptfront  ist  dem  Rheine  zugewandt.
  Der  Haupteingang  führt  in  das  sogenannte
Erdgeschoß,  über  dem  sich  nur  ein  Stockwerk
Ulld  ein  Mansardengeschoß  ausballen,  während
es  das  starke  Gefälle  und  die  Terassenabsätze
nach  denl  Rheine  zu  mit  sich  bringerl,  daß  unter
ihm  noch  zwei  Geschosse,  ein  Zwischengeschoß  und
eill  Untergeschoß  liegen.  In  diesen  vier  Geschossen
  —  ohne  die  Dachränme  —  galt  es,
rund  80  Räume  unterzlibringen.  Das  Obergeschoß
  enthält  die  Arbeitszimmer  für  den  Herrn
Berghauptmann  Vogel,  die  Mitglieder  des  Kol-')

  Die  Beschreibung  ist  auszugsweise  der  Festschrift  zur  Einweihung
  des  neuen  Oberbergamtsgebäudes  von  Regierungsbaumeister
Ludwig  Hercher  entnommen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.