~ 112 — .
buſch wird wegen Vergehens im Dienst auf acht Tage
abgelegt, in der Erwartung, daß er nach Ablauf dieſer
Friſt pünktlich wieder anfahren wird.“
Es war am ersten Tage, den er ohne Arbeit da-
heim verbrachte, als der Gerichtsvollzieher bei ihm
eintrat und 47 Mark 50 Pfennig von ihm begehrte.
Hermann konnte keinen Groſchen bezahlen.
Der Beamte ſpähte im Himmer umher, bis seine
Augen auf den großen Schrank fielen, der ſolange das
Haus stand, ſeinen Play dort inne gehabt hatte. Ein
ſchönes Eichenmöbel aus der quten alten Heit mit ein-
gelegter Acbeit und reichem Schnitwerk verziert. Gut,
daß die Mutter nicht ſah, wie es aus dem Hauſe
geſchafêît wurde; ihr Herz hatte daran gehangen. Der
Schrank war ſeit Generationen Eigentum der Familie
ihres verstorbenen Wilhelm geweſen. Wehmütig und
mit auf's neue auflodernden Selbstvorwürfen stand
Hermann an der leeren Stelle. Ob es wohl möglich
wäre, den Schrank wieder zu erwerben? Err fragte
den Beamten, was damit geſchehen würde. Der zuckte
die Achſeln. Das Stück würde auf der nächſten Ver-
steigerung dem Meistbietenden zugeſchlagen, und wenn
die Schuldſumme nicht dabei berausſpränge, was aller-
dings kaum anzunehmen stünde, ſo müſſe er wieder-
kommen und auf's neue pfänden.
Seufzend ſah Hermann dem Gerichtsvollzieher nach.
Wenn er nur erſt wieder am Verdienen wäre! O wie
wollte er seine Hände in der Grube rühren und regen!
Mit dieſen acht Tagen war nichts anzufangen.
Die Heit fiel ſo ungünſtig als möglich. Auf dem
Felde bedurfte man keiner Hülfe und in der Stadt
fand sich niemand, der sich für eine einzige Woche mit