Welche Ansprüche hat das Mitglied bei Erkrankung an die Krankenkasse?
I. AU Regelleistung
50 v. H. des Grundlohnes für jeden Ka
lendertag vom 4. Tage der Arbeitsunfähig
keit ab bis zur Dauer von 26 Wochen.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfalles wird
das Krankengeld vom 1. Tage ab gewährt,'
wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 7 Tage
dauert.
II. AU Mehrleistung
1.
2.
t.
4.
C.
wird vom 31. Tage der Arbeitsunfähig
keit ein Zuschlag zum Krankengeld ge
währt, wenn der Versicherte Angehörige
bisher ganz oder überwiegend unterhalten
hat und sie mit ihm in häuslicher Ge
meinschaft leben.
Der Zuschlag beträgt:
für den Ehegatten 5 v. H. und für jeden
sonstigen Angehörigen 7\/i v. H. des
Grundlohnes. Der Gesamtbetrag von
Krankengeld und Zuschlag darf % des
Grundlohnes nicht übersteigen,
ab der 7. Woche beträgt das Kranken
geld 60 v. H. vom Grundiohn.
über die in Ziffer 1 genannte Frist hin
aus kann Krankengeld dann weifergewährt
werden, wenn nach vertrauensärztiichem
Gutachten Aussicht besteht, daß der Ver
sicherte in absehbarer Zeit wieder arbeifs-
einsafzfähig sein wird.
Erforderlich ist sofortige Meldung des
Beginns der Arbeitsunfähigkeit an die
Anstalt unter Vorlage eines kassenärzt
lichen Arbsitsunfähigkeitszeugnissesr
Beibringung einer Verdienstbescheinigung
und allwöchentliche Vorlage einer ärzt
lichen Bescheinigung der Arbeitsunfähig
keit;
die Krankengeldzahlung ruht bis zum Tage
der Meldung der Arbeitsunfähigkeit, wenn
diese der Anstalt später als 3 Tage nach
ihrem Beginn gemeldet wird;
Krankengeld wird nicht gezahlt, solange
der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter
gewährt;
die Höhe der Bezüge aus einer an
deren Krankenversicherung ist der An
stalt eine besondere Aufforderung mit
zufeilen;
7.’ für freiwillige Beigefrefene (RVO. § 176)
und Weiterversicherte fRVO. § 313),’ die
a) eine Beschäftigung gegen Entgelt nicht
ausüben oder
b) als Familienangehörige des Arbeit
gebers ohne eigentliches Arbeifsver-
hältnis und ohne Entgelt in seinem
Betrieb tätig sind,
werden die Kassenleistungen durch Weg
fall des Kranken- und Hausgeldes be
schränkt. Die übrigen freiwilligen und
weiterversicherten Mitglieder (insbeson
dere Gewerbetreibende und andere Be
triebsunternehmer) können die gleiche Be
schränkung der Leistungen für sich bean
tragen. Der Widerruf des ' nfrages ist
zulässig, er wird jedoch erst mit Be
ginn des vierten Monats nach Ablauf des
Monats wirksam, in dem er gestellt wurde.
Dafür werden die Beiträge entsprechend
ermäßigt.
Hausgeld:
nur für Mitglieder: bei Gewährung
von Krankenhauspflege (auch Genesungs-/
Erholungs- oder Kurheimpflege) durch die
Anstalt an Versicherte, die bisher Angehörige
ganz oder überwiegend unterhalten haben/
50 v. H. des Krankengeldes, für jeden wei
teren Angehörigen einen Zuschlag von
5 v. H. des Grundlohnes für jeden Kalender
tag;
Hausgeld wird nicht gezahlt, solange das
Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weifer-
gewährf wird; Hausgeld und Zuschlag dürfen
zusammen 60 v. H. des Grundlohnes nicht
übersteigen;
erforderlich ist die Vorlage eines Ar
beitsunfähigkeitszeugnisses des
Krankenhausarzfes (siehe auch vor-*
hergehenden Abschnitt Nr. 6).
Taschengeld: •
nur für Mitglieder: 15 v. H. des
Grundlohnes für jeden Kalendertag, bei Ge
währung von Krankenhauspflege (auch Ge
nesungs-, Erholungs- u. Kurheimpflege) durch
die Anstalt an Versicherte ohne Anspruch auf
Hausgeld;
erforderlich ist die Vorlage eines arzt-:
liehen Arbeitsunfähigkeitszeug-;
n i s s e s des Krankenhausarzfes.
Zum 5. Jahrestag der Erklärung über die Menschenrechte
Der Internationale Bund Freier Gewerk
schaften hat in der Sitzung des Exekutiv-
Ausschusses Anfang Dezember 1953 in Brüssel
eine Entschließung gefaßt, die anläßlich des
5. Jahrestages der Erklärung der Menschen
rechte durch die Vereinten Nationen der
Oeftenflichkeif übergeben wurde..
Wir veröffentlichen nachstehend den Text
der Entschließung;
„Am 10. Dezember 1953 sind fünf Jahre
seit der Annahme der Universal-Erklärung der
Menschenrechte durch die Vollversammlung
der Vereinten Nationen verstrichen.
Wir begrüßen diesen Jahrestag als einen
bedeutenden Tag in der Geschichte der
Menschheit. Dieser Tag, an dem das höchste
Franco musste ein Venli! öffnen!
Soziale Gärung in Spanien — der Streik in Bilbao — Lohnzugeständnisse
W. B. Durch eine Verordnung vom 16. Ja
nuar 1948 sind die Löhne und Gehälter der
«panischen Arbeitnehmer blockiert. Jedes Auf
mucken der Arbeiterschaft gegen die ge
zahlten Hungerlöhne wird mit Verhaftungen,'
Folterungen und Gefängnis bestraft, der
Streik selbst als ein „Verbrechen" betrachtet,
daß laut Gesetz mit 5 Jahren Gefängnis ge
ahndet wird.
Trotz dem Terror aber kommt es immer
wieder zu off recht machtvollen Streik
bewegungen der spanischen Arbeiterschaft,
von denen der letzte Streik, anfang Dezember
in Bilbao (Baskenland), der 5000 Arbeiter er
faßte, von besonderer Bedeutung ist. Das
Unternehmertum mußte kapitulieren und ge
wiss .jrderungen bewilligen. Es geschah dies
aller ;^s nur, nach dem die spanische Re
gie^ $ in Madrid ihren Willen zum Aus
druck brachte, in diesem Lohnkonflikt nicht
mit der Staatsmacht einzugreifen. Wohl wur
den zu Beginn der Bewegung 14 Sfreikende
verhaftet, aber nach einer Informationsreise
des Provinzgouverneurs, mußte dieser er
klären, daß der Konflikt durch ein Abkommen
zwischen Unternehmern und Arbeitern ge
regelt werden solle.
Noch wissen wir nicht, ob die verhafteten
14 Arbeiter inzwischen wieder freigelassen
wurden, aber wir wissen, daß die Direktion
des .„Euskafduna-ßefriebes" ihren Arbeitern
eine außerordentliche Prämie bewilligte und
das Unternehmen „Babcok Wilcox'J in Bil
bao, bewilligte eine Prämie, die 21 Lohntagen
entspricht. Es sind dies die ersten wirklichen
Erfolge der kämpfenden und hungernden Ar
beiterschaff Spaniens. Warum aber nur „Prä
mien"? Noch konnte Franco nicht gezwungen
werden, die blockierten Löhne aufzuheben.
Die „Prämien" waren also die Ausweichs
möglichkeit, das Ventil, daß vor der ständig
wachsenden sozialen Unzufriedenheit ge
öffnet werden mußte. Die Streiks zeigten
den Grad der sozialen Unzufriedenheit an.
Bei den blockierten Löhnen fiel das Lebens
niveau rasend ab. Das „Bulletin der Ge
werbekammer in Madrid" mußte darüber kürz
lich instruktive Angaben machen. Bei einem
Vergleich der Löhne und der Lebenskosten
im Jahre 1953 mit dem Jahre 1936 (Index
=* 100) war die Entwicklung in 2 Zahlen
ausgedrückt. Die Indexzahl für die Löhne
war auf 183,82 und die für die Lebenskosten
aut 579 angestiegen. Die Lohnkaufkraff war
also um 31,72 Prozent gefallen.
Zum Ankauf von einem Lifer Oei war
1936 etwas mehr als eine Arbeitsstunde er
forderlich, heute bedarf es des Lohnes von
4,30 Arbeitsstunden. Für 1 Kilo Zucker: 1936
*=■ 1,30 Arbeitsstunden und 1953 = 4 Ar
beitsstunden. Für 1 Kilo Fleisch war 1936
der Lohn von 5 Arbeitsstunden erforderlich und
heute der von 14 Stunden. Das sind die
Hintergründe für die vielen Streiks in Spa
nien, die nun ihre ersten schwachen Erfolge
in Bilbao gezeitigt haben.
Parlament feierlich jene Rechte verkündigte?
um die alle wahren demokratischen Kräfte/
an ihrer Spitze die freien Gewerkschaften/
ständig kämpfen, verdient gefeiert zu werden:
Die freien Gewerkschaften der gesamten
Welt haben einen besonderen Grund diesen
Jahrestag zu feiern — wird in der Erklärung
außer den persönlichen und politischen Men
schenrechten doch das Recht verkündet, Ge
werkschaften zu gründen und sich ihnen an-
zuschiießen, das Recht auf Arbeit und Schutz
gegen Arbeitslosigkeit, auf freie Wahl des
Arbeitsplatzes, auf verfrefbare und günstige
Arbeitsbedingungen, aut gerechte Entlohnung/
die dem Arbeiter und seiner Familie ein
menschenwürdiges Dasein sichert, sowie das
Recht auf einen angemessenen Lebensstan
dard, Sozialversicherung und aut kostenlose
Elementarbildung.
Die von den Vereinten Nationen verkün
deten persönlichen, sozialen und politischen
Rechte sind der Grundstein der freigewerk
schaftlichen Tätigkeit in der gesamten Welt.'
Die freien Gewerkschaften kämpfen vornehm
lich um die Erfüllung der in der Universal-
Erklärung über Menschenrechte enthaltenen
Zusagen.
Wir müssen fesfstellen, daß es den Ver
einten Nationen bisher nicht gelungen ist/
das in der Universal-Erklärung der Menschen
rechte niedergelegte Versprechen zu verwirk
lichen. Die Entwürfe infernationaler Konven
tionen, durch die dieses grundsätzliche Doku
ment wirkungskräffig werden soll, sind trotz
jahrelanger Vorbereitungen nicht terfiggestsllf
worden. An diesem 5. Jahrestag der Ver
kündung der Menschenrechte durch die Ver
einten Nationen fordern wir die Mitglieder
der UNO auf, sich in jeder Weise um die
schleunigste Ausarbeitung der Konventionsent
würfe über Menschenrechte zu bemühen und
sich für die Ratifizierung und Durchführung
dieser Konventionen einzusetzen.
Wir fordern unsere MitgÜedsorga.nisationen
auf, sich unserem Appell um den schnellen
Abschluß und die Durchführung der Kon
ventionen über Menschenrechte anzuschließen.
Die Inkraftsetzung dieser Konventionen würde
den V/ orten der Präambel zur Universal-
Erklärung der Menschenrechte Inhalt geben/
daß „die Anerkennung der Menschenwürde
und der gleichen und unveräußerlichen Rechte
aller Mitglieder der menschlichen Gemein
schaft die Grundlage für Freiheit, Gerechtig
keit und Frieden in der Welt ist."