Full text: 1954 (0009)

ORGAN DES I.V. ÖFFENTLICHE BETRIEBE UND VERWALTUNGEN DER EINHEITSGEWERKSCHAFT 
5. Jahrgang Saarbrücken, Januar 1954 Nummer 1 
Denkschrift tut Besoldungstefotm 
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J,Die in Kraft befindlich® Besoldurigs- 
regelung wird den veränderten Wirtschaft - 
liehen Verhältnissen längst nicht mehr ge 
recht; Die in den letzten Jahren durchge 
führten besoldungsrechtlichen Maßnahmen 
können lediglich so betrachtet werden, 
daß sie der dringendsten wirtschaftlichen 
Notlage der Beamtenschaft abhelfen und 
die Beamten vor der Gefahr weiterer Ver 
schuldung bewahren sollten. Es gilt aber 
als feststehend, daß alle bisher durchge 
führten Maßnahmen nicht genügen, um 
«u einer Losung des Besoldungsproblems 
und zu einer Anpassung der Bezüge an die 
durch die wirtschaftliche Situation gestie 
genen Lebenshaltungskosten zu kommen. 
Im Zusammenhang mit der Besoldungs- 
reform ist es unerläßlich, die Einzelre- 
lungen des Besoldungsgesetzes von 1927 
®iner durchgreifenden Ueberarbeitung zuj 
unterziehen; .Vieles genügt den Anforde 
rungen seit langem nicht mehr. Wir den 
ken hier insbesondere an die hohe, Zahl 
von Besoldungsgruppen, die unterschied 
liche; Zahl der Dienstaltersstufen, die Be 
stimmungen über die Berechnung de§ BDA 
usw.‘j2 
Das sind di® einleitenden Worte iä der 
Denkschrift der Verbände des öffentlichen 
Dienstes der Einheitsgewerkschaft zur Be 
soldungsreform, die zu Beginn des Jahres 
der Regierung und den Landtagsabgeord 
neten zugestellt worden ist; 
Es ist wohl allen Mitgliedern noch be 
kannt, daß der Herr Innenminister anläß 
lich der Verabschiedung dos Besoldungsän 
derungsgesetzes vom 10. 7. 1953 eine bal- 
dige-Besoldungsreform in Aussicht stellte. 
Diese wurde in seinem Aufträge durch 
Herrn Oberregierungsrat Dr. Engel den 
Berufsverbänden für den Herbst 1953 ver 
sprochen. Ebenso wurde uns die Unterstüt 
zung des Verwaltungsausschusses des 
Landtages durch seinen Vorsitzenden, 
Herrn Abg. Kunkel, zugesichert. Trotz ver 
schiedener Erinnerungen an das gegebene 
Versprechen sind wir bisher noch nicht 
über ernstliche Vorarbeiten unterrichtet 
oder gar zu Verhandlungen eingeladen 
worden. Wir bezweifeln, daß dieses Ver 
halten von Regierung und Landtag dazu 
angetan ist, eine Atmosphäre des Ver 
trauens zu schaffen. Bei allen Anlässen 
haben wir gegenüber den Vertretern der 
Regieruiig immer wieder betont, daß wir, 
gewillt sind, mit der Regierung zu ar 
beiten; Die Beamtenschaft und überhaupt 
der gesamte, öffentliche Dienst steht nicht 
kontra zur Regierung. Wir haben uns im 
mer bemüht, die Sorgen der Regierung zu 
verstehen, müssen aber, auch erwarten, daß 
die Regierung auch zij den autorisierten 
Vertretern der, Beamten, Angestellten und 
Arbeiter Vertrauen hat und gemeinsam mit 
ihnen die dringendsten Probleme einer Lö 
sung näher führt. Und zu diesen dringend 
sten Problemen, gehört unweigerlich die 
Besoldungsreform. Da wir nicht wissen, 
was die Regierung auf diesem Gebiete vor 
hat, hat die Besoldungs- und Tarifkom- 
mission unseres Verbandes die Initiative 
ergriffen und sich gemeinsam mit den 
Vertretern der Industrieverbände Eisen 
bahn, Verkehr und Transport und der 
Postgewerkschaft mit dem Besoldungspro 
blem beschäftigt. Es, wurden Vergleiche 
zur Bundesrepublik, zu Frankreich und zur 
privaten Wirtschaft angestellt. Bei all die 
sen Vergleichen und einer Gegenüberstel 
lung zu den Vorkriegsverhältnissen wurde 
eindeutig festgestellt, daß die Kaufkraft 
der Löhne, und Gehälter des öffentlichen 
Dienstes immer noch unter dem Vorkriegs 
stand liegt, während alle anderen Berufs 
gruppen den Vorkriegsstand bereits er 
reicht bzw. sogar überschritten haben. 
Unser Bestreben geht deshalb nach wie vor 
darauf hinaus, die Kaufkraft der Dienst 
bezüge des öffentlichen Dienstes wieder 
auf den Stand von 1938 zu bringen. Gleich 
zeitig wollen wir aber auch die niedrig 
sten und höchsten Gehälter in ein ge 
rechteres Verhältnis zueinander bringen, 
als das 1938 der Fall war und bei den 
Grundgehältern selbst (ohne Zulagen) noch 
heute der Fall ist; 
Die Denkschrift enthält daher die be 
kannten Forderungen der Gewerkschaft 
auf 
1. Verringerung der Besoldungsgrup 
pen und damit verbundener Neuein 
stufung verschiedener Beamtenkate 
gorien, 
2. Vereinheitlichung und Verringerung 
der Anzahl der Dienstaltersstufen, 
Schaffung eines Verhältnisses vetn 
2 :3 zwischen Anfangs- und End 
grundgehalt und Neuregelung der 
Vorschriften über das Besoldungs- 
die_nstalter, 
3. Neufestsetzung der Grundgehälter und 
des Wohnungsgeldes durch Einbau der 
verschiedensten Zulagen. 
Daneben forderten wir die Beseitigung 
des Diätariats und die Festlegung eines 
Rechtsanspruches der Beamten im Vorbe 
reitungsdienst auf Dienstbezüge, sowie eine 
automatische Angleichung der Ruhegehäl 
ter an die Dienstbezüge der aktiven Be 
amten; 
Da wir für die Angestellten und Arbei 
ter des öffentlichen Dienstes nach wie vor 
die Tarifvertragsfreiheit fordern, geht un 
ser Bestreben an und für sich danach, ihre 
Bezüge statt durch einseitige Gesetze durch 
zweiseitige Verträge festzulegen. Solange 
aber die Tarifvertragsfreiheit noch nicht 
Wirklichkeit ist, was wir sehr bedauern 
und unserer Regierung nicht zur Ehre ge 
reicht, solange werden auch die Bezüge der 
Angestellten und Arbeiter durch Gesetze 
oder Verordnungen geregelt. Deshalb ha 
ben wir in unserer Denkschrift auch die 
Angestellten und Arbeiter nicht verges 
sen und folgendes ausgeführt: 
Durch die Reform der Beamtenbesol 
dungsordnung ist es unerläßlich, auch eine 
analoge Reform der Tarifordnungen A und 
B vorzunehmen und insbesondere die Tä 
tigkeitsmerkmale anzugleichen. Damit soll 
erreicht werden, daß eine gleichwertige 
Tätigkeit grundsätzlich auch eine gleich 
wertige Einstufung sowohl in der Beam 
tenbesoldungsordnung als auch in der 
TOA. bzw. TOB. erfährt.' 
Die Grundvergütungen der Angestellten 
richten sich nach den betreffenden Ver 
gleichsgruppen der Beamtenbesoldungs 
ordnung. 
Die Grundlöhne der Arbeiter sollen auf 
dem gesetzlichen Mindestlohn aufbauen." 
In einer unserer nächsten Ausgaben wer 
den wir uns näher mit den Vorschlägen 
zur Aenderung der Tätigkeitsmerkmale 
usw. beschäftigen. EL L;
	        
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