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Februar ,/MJgz 1953
Löhn« und Gehälter, die steuerliche B«*
lastung der Produktion, 1 ferner die Bei4
träge zu den Sozialversicherungen fest*'
zustellen. Eine weitere Frage sind die
Transportkosten. Bei der eisen- und
italilerzeugenden Industrie der Schuman-
planländer spielen die Transportkosten
eine wesentliche Rolle. Sie sind in eini-
S en Ländern mindestens so hoch wie die
.usgaben für Löhne und Gehälter. Da
Kohle und Erz in ihren Preisen nicht so
sehr voneinander ab weichen, sind gerade
die anderen Unkostenfaktoren umso be
deutender.
Der Laie wird einfach sageu, produ
zieren wir dort, wo sich die Produktions
kosten am günstigsten stellen. Es ist
heute nicht so sehr eine Frage der Pro
duktion und der Kosten, sondern eine
Frage der Beschäftigung und Existenzer
haltung der Arbeitnehmerschaft. Theore
tisch betrachtet könnte man sagen, der
Sehumanplan bringt große Fortschritte,
Aber von der praktischen Seite her in
seinen Auswirkungen drohen doch
schwere Rückschläge für die Arbeit
nehmerschaft schlechthin. Wenn man im
Sehumanplan davon spricht, daß man
einfach unrentable Werke stillegen soll
und man die Arbeitnehmerschaft dieser
Werke in andere Gebiete verpflanzen
will, so mag das für spanische, italie
nische und polnische Arbeiter usw. nicht
besonders hart klingen. Elin Problem wird
dies jedoch bei den kulturell höher ste
henden Arbeitnehmerschichten, bei de
nen Bodenständigkeit, Wohnungseinrich
tung usw. eine bedeutende Rolle spielen.
Bei uns sind wir der Meinung, daß di«
Hohe Behörde die Möglichkeiten, di«
der Vertrag ihr gibt, nicht ohne be
sondere Bedenken, die sich auf die Be
handlung der Menschen beziehen, durch
führen kann. Auch für die Mitglieder
der Hohen Behörde muß der Grundsatz
gelten, die Industrie ist da, um dem
Menschen zu dienen und nicht umge
kehrt, daß der Mensch (Arbeitnehmer)
nur dazu da ist, der Wirtschaft oder der
Industrie zu dienen. Hoffen wir, daß
dies bei den Leuten, die am Steuer der
Montanunion sitzen, nicht zu spät be
griffen wird.
Zu den Konventionsverhandlungen
Die K onventionsverhandluu -
gen der Wirtschaftsunion Frankreich-
Saarland haben am 9. Februar 1953 be
gonnen. Die saarländische Bevölkerung
verfolgt diese Verhandlungen mit größ
tem Interesse, weil sie weiß, daß vieles
von dem Ausgang der Verhandlungen
abhängt. Die Konventionen, die 1950 ab-
S esrhlossen wurden, atmen noch zu sehr
en Geist des Besatzungsrechts und der
Secpjesterverwaltung und jeder die Ge
schichte einigermaßen kennende Mensch
wußte, daß dieselben auf dieser Grund
lage nicht lange bestehen können. Darum
war es auch nicht verwunderlich, daß ein
großer Teil der saarländischen Bevölke
rung dieselben mit einer gewissen Skep
sis aufnahm und ein anderer Teil die
selben ganz ablehnte. Die Zeit, in der
wir leben, bringt die gesellschaftlich«
Entwicklung mitunter schneller zustande
als der Mensch allgemein annimmt. So
war das auch mit den Konventionen.
Kaum waren 18 Tage nach dem Abschluß
verflossen, meldeten die saarländischen
politischen Parteien fchon wieder ihre
Revisionsforderungen an. Man war sich
überall bei den ersten E’orderungen nicht
ganz klar darüber, welches Ziel man
durch neue Verhandlungen erreichen
muß. Nach dem, ohne daß ein Friedens
vertrag abgeschlossen ist, die Befriedung
Europas in den letzten zwei Jahren im
merhin wesentliche Fortschritte gemacht
hat, hat sich auch die Gesamtsituation
zwischen Frankreich und dem Saarland
verändert. Unter diesem Gesichtspunkt
haben auch die jetzigen Konventions-
Verhandlungen begonnen. Dabei werden
alle abgeschlossenen Wirtschaftsverträge
zwischen Frankreich und der Saar neu
verhandelt. Man kann sagen, die saar
ländischen Forderungen über den Inhalt
der neuen Wirtschaftsverträge weichen
sehr weit von dem ab, was ehemals dei
Inhalt der Konventionen war. Ohne über
das Verhandlungsergebnis besonder*
Prognosen anzustellen, wagen wir heut«
doch schon zu sagen, daß bedeutend«
Aenderungen Zustandekommen, die uns
einer absoluten wirtschaftlichen Gleich
berechtigung in den Fragen Wirtschafts
raum wesentlich näherbringen. Hoffen
wir, daß unsere Verhandlungspartner di«
Verhandlungen so beenden, wie das der
anständig denkende Saarländer erwarten
kann. ff. ff.
Harauageber: Hauptverwaltung der Einheitsgewerk
schaft SaarbrOcken 8, Braueratrafte 6—8, Telefon
90 33 39. Verantwortlich für den Gesamtlnhalt j
Richard Ranch; Druck: Druckerei Saar-Zrltung,
Or. Nikolaus Fontaine, Saarloul*. Elnzclverkaufg-
prel* der ..Arbeite J«.— llr». (Erscheint regel-
tnäli lg monatlich).
Rahmentarifvertrag
für die Milchwirtschaftsbetriebe im Saarland
Boebca wurde mit dem größten Teil de«- saar
landlsehe« Molkereien ein Rahmentarifvertrag
abgeschlossen, der uns in einigen Punkten nicht
nur für die Arbeitnehmer dieses Berufszw-igcs,
sondern auch allgemein von Interesse erscheint,
da Fragen wie DienstaMer="d^ ! *"*i, Lohnsiehe-
rung bei Krankheit mw.. die der Gewerkschafts-
ausschuß ln sein künftiges Arbeitsprogramm
ausgenommen hat. hier schon eine, wenn aueh
nieht restlos, so doch einigermaßen befriedi
gende Regelung gefunden haben. Mir sind der
Ansicht, daß Lösungen, die bei «inigertiiaßaa
guten Willen in einem wirtschaftlich nicht ge
rade begünstigten Berufszweig möglich waren,
in der gesamten prosperierenden saarländischen
Wirtschaft ln noch weit größerem Umfang ge
funden werden können.
Platzmangel verbietet uns, den H a Innen tarl#-
vertrag mit Anhang im Wortlaut wiederzuge-
beu, Die wesentlichsten Punkte sollen jedoch
hier behandelt werden.
I. Lohntarif inlt Tätigkehsmerkmalen
Lohutai if (bei 48ständiger Arbeitszeit)
Kategorie Grundlohn
Lohn mit
5 Jahren
D ienstalterszul agen na ch
10 Jahren 15 Jahren
1. Hilfsarbeiter:
a) mit leichter Arbeit
beschäftigt
101.10
106.10
111.81
116.27
b) mit allen vorkommenden Ar
beiten beschäftigt
105.—
110.25
115.50
120.75
2. angelernte Hilfsarbeiter:
nach zweijähriger Berufszuge
hörigkeit
115.—
120.75
126.50
132.25
3. Facharbeiter und Kraftfahrer ohn«
abgeschlossene Lehre und Beifahrer
mit Inkasso
128.—
184.40
140.80
147.20
4. Kraftfahrer mit abgeschlossener
Lehre bzw. lOjähriger Fnhrpraxl»
und Handwerker
145.—
152.50
189.50
166.75
5. Kontr olla ssistenten
Monatsgehälter:
28.000 29.400
30.800
32.200
6, Molkereigehilfen mit abgesohl.
Lehre
30.000
31.500
33.000
34.500
T. Molkereigehilfen mit besonderer
Verantwortung al« Abteilungsleiter,
Laboranten und Expedienten
34.000
36.700
37.400
39.100
8. Obermeier
39.500
41,475
43.450
45.425
9. Kaufmännische» Personal:
a) ohne ahgeschl. Ausbildung
bezw. Lehre
26.000
27.300
28.600
29.900
b) mit abgeschl. Ausbildung
bezw. Lehre
29.000
30.450
31.900
33.350
10. Kaufm. Personal mit besonderer
Verantwortung
34.000
85.700
31.400
39.100
II. Lohnsicherung bei Krankheit.
Invaliden versicherungspflichtige Arbeitneh
mer, die mindester» sechs Monate im gleichen
Betrieb beschäftigt sind, wird bei Krankheit,
mindestens 14 Tage anhält, vom vierten
Tage ihrer Erkrankung an bia zur Dauer von
14 Tagen der Untersehiedsbetrag von 90 Prw.
zwischen normalem Monatslohu unter Zugrun
delegung einer Arbeitszeit von 308 Stunden
und des Krankengeldes vergütet.
Nach zehn Dienstjahren im gleichen Betrieb
wird diese Entschädigung für ein Monat ge
währt; nach 20 Dienstjahren auf die Dauer von
drei Monaten.
Für die angestelltenversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer erfolgt Weiterzahlung de» Ge
haltes nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stellen sich die vorerwähnten Bestimmungen
de» Tarifvertrages als günstiger dar, «o finden
diese Anwendung. Das gleiche gilt sinngemäß
bei Betriebsunfällen, Eine gegenseitige Zusam
menrechnung der Differenztage im reinen
Krankheitsfalle und der Differenztage bei Un
fall findet nicht statt.
III. Fortzahlung der Bezüge an Hinterbliebene.
Beim Tode eines verheirateten Arbeitnehmer»
wird der Lohn oder da» Gehalt auf die Dauer
von sechs Wochen an den hinterbliebenen Ehe
gatten oder die versorgungsberechtigten Kinder
fortgezahlt, sofern die Arbeitnehmer minde
stens ein Jahr im Betrieb beschäftigt waren.
Dem verheirateten Arbeitnehmer ist der Ledige
gleichzusetzen, wenn er der Ernährer »einer El
tern war. Die Fortzahlung de» Lohnes bezw.
Gehaltes erfolgt nach lojähriger Beschäftigung
auf die Dauer von zwei Monaten; nach 20jäh-
riger Beschäftigung auf die Dauer von drei Mo
naten.
IV. Bezahltes Arbeit« versAumti!»,
Den Arbeitnehmern werden neben den gesetz
lich geregelten Fällen die Bezüge weitergewährt,
wenn sie au» zwar in ihrer Person liegenden
aber unverschuldeten Gründen für eine nisht
erheblich« Zeit an der Arbeitsleistung verhin
dert sind:
a) auf die Dauer von 4 Tagen
beim Tode von Ehegatten und für dan
Haushaltungsvorstand beim Tode von Fa
milienangehörigen, die mit ihm in Haus
gemeinschaft lebten,
b) auf die Dauer von 1 Tag:
1. Zur Teilnahme an der Beerdigung bei
Verwandten aufsteigender und absteigen
der Linie und bei Verwandten der Sei
tenlinie bis zum 2. Grade, auch wenn
sie nicht in Hausgemeinschaft lebten,
2. bei der eigenen Eheschließung,
3. bei Anzeigen auf dem Standesamt, »owi«
bei der Tätigkeit als Vormund und beim
W oh nungs Wechsel,
4. bet Tagungen der vertragschließenden
Gewerkschaften,
5. in allen Fällen, in denen der Arbeitneh
mer au« einer gesetzlich oder sittlichen
Pflicht heraus an der Arbeitsleistung
verhindert ist.
V. Urlaubsregelung.
Eis gelten gr und sät/.lieh die gesetzlichen Bs-
ctimmungen mit der Erweiterung, daß die Ar
beitnehmer je nach Beschäftigung»*! atter folgen
den Zusatzurlaub erhalten:
von 3 Jahren 1 Tag Zusatzurlaub
von 6 Jahren 2 Tage Zusatzurlaub
von 9 Jahren 3 Tage Zusatzurlaub
von 12 Jahren 4 Tage Zusatzurlaub
▼on 15 Jahren 6 Tage Zusatzurlaub
von 20 Jahren 8 Tage Zusatzurlaub
VI, Dienstalterszulagen.
Je nach Beschäftlgungsdauer im gleichen Be
trieb sind folgende Dienstalterszulagen zu ge
währen:
nach 5 Jahren S °jv de« normalen Ar
beitsentgeltes,
nach 10 Jahren 10 o/o de« normalen Ar
beitsentgeltes,
nach 15 Jahren 15 o/ 0 des normalen Ar
beitsentgeltes,
(Bi ehe auch Lohnstaffel unter I)
Beim Auf rücken in ein« naueKategori«
oder Stufe bleiben diese Dienatalberszulagen er
halten. Arbeitsunterbrechung durch Krankheit
und Arbeits- oder Militärdienst werden auf die
Zeit der Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Dienstjahre de« Arbeiter» werden bei Ueber-
führung ins Angestelltenverhältnis abgerechnet.
Wenn auoh die Regelung der Dienstalters
zulagen noch keine Ideallösung darstellt, da sie
an die Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb ge
bunden ist und sich nicht nach Berufsjahren
schlechthin staffelt, so stellt sie doch immerhin
gegenüber dem früheren Zustand einen beacht
lichen Fortschritt dar, der für den Großteil
der Arbeitnehmer in den Molkereien mit einer
effektiven Lohnaufbesserung verbunden ist.
Der Tarifvertrag verpflichtet weiterhin de«
Arbeitgeber, für ausreichende technische und
sanitäre Einrichtungen Sorge zu tragen. Insbe
sondere sind den Ln den Molkereien beschäf
tigten Personen nach Bedarf Seife und einmal
im Jahr Handtücher, Berufsjacken, Gummi
stiefel, ßummischürzen und Mützen unentgelt
lich zur Verfügung zu stellen, die nach einem
Jahr kostenlos im den Besitt dos Arbeitnehmern
übergehen.
Der Tarifvertrag tritt in Kraft mit Wirkung
vom 1. Dezember 1952 und läuft vorerst hu
31. 12. 1933.
Der Lohntarif tritt zum gleichen Zeitpunkt
ha Kraft und kamt mit Monatsfrist gekündigt
werden.
Wichtig ist noch die Regelung, daß bei Neu
festsetzungen des gesetzlichen Minde»t»t u,n-
denlohnes die Vertragsparteien innerhalb
von acht Tagen za einer neuen Lohn Verhand
lung zusammenzutreten haben.
Ein weiterer Fortschritt
Vereinbarung über Sprozentige Lohnerhöhung
für die Angestellten bei den Versicherungs-
generalagcnten.
Die zur Zeit gültigen Gehälter der Angestell
ten bei den Vwsieherungsgencralagenten wer
den mit Wirkung vom 1. Februar 1953 um 5 o/o
erhöht.
Verhandlungen über die Zusatzpensionskasw
für die Angestellten der Versicherungsgesell
schaften und Gruppen von Gesellschaften ste
hen vor dem Abschluß.
Die von den Gewerkschaften beantragten Ver
handlungen über eine gehaltliche Besserstellung
für die Angestellten des Groß- und Eiuzelhati-
dels finden in Kürze statt.
Alle Kräfte lür den Fortschritt
(Fortsetzung von Seite 1)
Mit überwiegender Mehrheit wurde fol
gende Entschließung angenommen:
in einer Zeit, in der cs erforderlich wäre,
die ganzen Kräfte der Arbeitnehmerschaft
in einer festgeschlossciirn Front zusammen-
zuschlicßen, um den Kampf für den sozia
len Fortschritt und Frieden zu gewährlei
sten, hat die Einheitsgewerkschaft eine Zer
rüttung erfahren müssen, die von Mensch .*«
bervorgerufen wurde, die ihre Position und
das ihnen von der Arbeitnehmerschaft eut-
gegengebrachte Vertrauen zu parteipoliti
schen Zwecken auszunutzen versuchten.
An erster Stelle trägt der bisherige Vor
sitzende der Einheitsgewerkschaft, Kutsch,
die Verantwortung, denn er war es, der
die Beschlüsse des Gewerksehafteausschti«-
scs, in denen die parteipolitische Neutra
lität der Einheitsgewerkschaft in einer
Reihe von Entschließungen festgelegt wur
de, wiederholt durchbrochen hat. Seit sei
ner Wahl zum Vorsitzenden der Einheit»-
f ewerkschaft und zum Vorsitzenden des
,V- Bergbau hat er — wie er selbst zu
gab keine gewerkschaftliche Arbeit ge
leistet, sondern sich mit reaktionären Ar
beitgebern an der Saar, wie Richard Bck-
ker und dem reaktionären Arbeitgeberver
band in der Bundesrepublik verbunden, um
mit denselben dunkle, politische Geschäfte
zu treiben.
Trotz aller Mahnungen und der wieder
holten Versuche vom Landesvorstand und
dem Gewerksebaftsausschuß der Einheits
gewerkschaft, Kutsch von dieser Linie ab-
zubringen, scheiterte dies an seinem per
sönlichen Ehrgeiz. Im Gegenteil t Sein ge«
werksehaftsschädigendeg Verhalten ging so
weit, daß er selbst die nun von der Regie
rung durehgefuhrte Auflösung de« T, V.
Bergbau provozierte.
Der Gewerkschaftsaussehuß kann die
Auflösung des L V. Bergbau durch die Re
gierung des Saarlandes nicht billigen, stellt
aber ausdrücklich fest, daß Katsch dies»
Auflösung heraufbeschworen hat. Nachdem
er einsah, daß er von der übergroßen
Mehrheit der in der Einheitsgewerkschaft
organisierten Arbeitnehmer abgelehnt wur
de, provozierte er die Auflösung, um als
„Märtyrer“ zu gelten.
Der Gewerkschaftsausschuß sieht sich
veranlaßt, einen dringenden Appell an die
gesamte Mitgliedschaft der Einheitsgewerk
schaft zu richten, mit dem Hinweis, aus
diesen Ereignissen die Lehre zu ziehen und
dafür zu sorgen, daß in allen Industriever-
bänden die strikte parteipolitische und re
ligiöse Neutralität gewahrt bleibt.
Die organisierte Arbeitnehmerschaft hat
sieh von dem Gewcrkschaftsschädling abge
wandt, wodurch sich der Gewerkschaltsaus-
schuß veranlaßt sieht, die Angelegenheit
Kntsch hiermit als erledigt zn betrachten,
am sieh den gewerkschaftlichen Arbeiten
zn w idmen.“
7}U JJieatecg&fHeUide teilt Hiitt
Miete It
22. 3. 1953: Hochzeitenacht im Paradiw (Ope
rette)
19. 4. 1953 Margarete (Oper).
Miete II:
16. 3. 1953: Hochzeitenacht im Paradie» (Ope
rette)
30. 4. 1953: Waffenschmied (Oper).
Die letzte Rate mit 350 Fr», ist bi» zum
15. April 1953 fällig.
Um großen Andrang am Theater zu vermel
den, bitten wir, die Raten möglichst ln der
Brauerstraße, Saarbrücken, Zimmer 10 (Haupt-
kasse), oder bei den zuständigen Kreisgeschäfts
stellen zu bezahlen.