Full text: 8.1953 (0008)

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Februar ,/MJgz 1953 
Löhn« und Gehälter, die steuerliche B«* 
lastung der Produktion, 1 ferner die Bei4 
träge zu den Sozialversicherungen fest*' 
zustellen. Eine weitere Frage sind die 
Transportkosten. Bei der eisen- und 
italilerzeugenden Industrie der Schuman- 
planländer spielen die Transportkosten 
eine wesentliche Rolle. Sie sind in eini- 
S en Ländern mindestens so hoch wie die 
.usgaben für Löhne und Gehälter. Da 
Kohle und Erz in ihren Preisen nicht so 
sehr voneinander ab weichen, sind gerade 
die anderen Unkostenfaktoren umso be 
deutender. 
Der Laie wird einfach sageu, produ 
zieren wir dort, wo sich die Produktions 
kosten am günstigsten stellen. Es ist 
heute nicht so sehr eine Frage der Pro 
duktion und der Kosten, sondern eine 
Frage der Beschäftigung und Existenzer 
haltung der Arbeitnehmerschaft. Theore 
tisch betrachtet könnte man sagen, der 
Sehumanplan bringt große Fortschritte, 
Aber von der praktischen Seite her in 
seinen Auswirkungen drohen doch 
schwere Rückschläge für die Arbeit 
nehmerschaft schlechthin. Wenn man im 
Sehumanplan davon spricht, daß man 
einfach unrentable Werke stillegen soll 
und man die Arbeitnehmerschaft dieser 
Werke in andere Gebiete verpflanzen 
will, so mag das für spanische, italie 
nische und polnische Arbeiter usw. nicht 
besonders hart klingen. Elin Problem wird 
dies jedoch bei den kulturell höher ste 
henden Arbeitnehmerschichten, bei de 
nen Bodenständigkeit, Wohnungseinrich 
tung usw. eine bedeutende Rolle spielen. 
Bei uns sind wir der Meinung, daß di« 
Hohe Behörde die Möglichkeiten, di« 
der Vertrag ihr gibt, nicht ohne be 
sondere Bedenken, die sich auf die Be 
handlung der Menschen beziehen, durch 
führen kann. Auch für die Mitglieder 
der Hohen Behörde muß der Grundsatz 
gelten, die Industrie ist da, um dem 
Menschen zu dienen und nicht umge 
kehrt, daß der Mensch (Arbeitnehmer) 
nur dazu da ist, der Wirtschaft oder der 
Industrie zu dienen. Hoffen wir, daß 
dies bei den Leuten, die am Steuer der 
Montanunion sitzen, nicht zu spät be 
griffen wird. 
Zu den Konventionsverhandlungen 
Die K onventionsverhandluu - 
gen der Wirtschaftsunion Frankreich- 
Saarland haben am 9. Februar 1953 be 
gonnen. Die saarländische Bevölkerung 
verfolgt diese Verhandlungen mit größ 
tem Interesse, weil sie weiß, daß vieles 
von dem Ausgang der Verhandlungen 
abhängt. Die Konventionen, die 1950 ab- 
S esrhlossen wurden, atmen noch zu sehr 
en Geist des Besatzungsrechts und der 
Secpjesterverwaltung und jeder die Ge 
schichte einigermaßen kennende Mensch 
wußte, daß dieselben auf dieser Grund 
lage nicht lange bestehen können. Darum 
war es auch nicht verwunderlich, daß ein 
großer Teil der saarländischen Bevölke 
rung dieselben mit einer gewissen Skep 
sis aufnahm und ein anderer Teil die 
selben ganz ablehnte. Die Zeit, in der 
wir leben, bringt die gesellschaftlich« 
Entwicklung mitunter schneller zustande 
als der Mensch allgemein annimmt. So 
war das auch mit den Konventionen. 
Kaum waren 18 Tage nach dem Abschluß 
verflossen, meldeten die saarländischen 
politischen Parteien fchon wieder ihre 
Revisionsforderungen an. Man war sich 
überall bei den ersten E’orderungen nicht 
ganz klar darüber, welches Ziel man 
durch neue Verhandlungen erreichen 
muß. Nach dem, ohne daß ein Friedens 
vertrag abgeschlossen ist, die Befriedung 
Europas in den letzten zwei Jahren im 
merhin wesentliche Fortschritte gemacht 
hat, hat sich auch die Gesamtsituation 
zwischen Frankreich und dem Saarland 
verändert. Unter diesem Gesichtspunkt 
haben auch die jetzigen Konventions- 
Verhandlungen begonnen. Dabei werden 
alle abgeschlossenen Wirtschaftsverträge 
zwischen Frankreich und der Saar neu 
verhandelt. Man kann sagen, die saar 
ländischen Forderungen über den Inhalt 
der neuen Wirtschaftsverträge weichen 
sehr weit von dem ab, was ehemals dei 
Inhalt der Konventionen war. Ohne über 
das Verhandlungsergebnis besonder* 
Prognosen anzustellen, wagen wir heut« 
doch schon zu sagen, daß bedeutend« 
Aenderungen Zustandekommen, die uns 
einer absoluten wirtschaftlichen Gleich 
berechtigung in den Fragen Wirtschafts 
raum wesentlich näherbringen. Hoffen 
wir, daß unsere Verhandlungspartner di« 
Verhandlungen so beenden, wie das der 
anständig denkende Saarländer erwarten 
kann. ff. ff. 
Harauageber: Hauptverwaltung der Einheitsgewerk 
schaft SaarbrOcken 8, Braueratrafte 6—8, Telefon 
90 33 39. Verantwortlich für den Gesamtlnhalt j 
Richard Ranch; Druck: Druckerei Saar-Zrltung, 
Or. Nikolaus Fontaine, Saarloul*. Elnzclverkaufg- 
prel* der ..Arbeite J«.— llr». (Erscheint regel- 
tnäli lg monatlich). 
Rahmentarifvertrag 
für die Milchwirtschaftsbetriebe im Saarland 
Boebca wurde mit dem größten Teil de«- saar 
landlsehe« Molkereien ein Rahmentarifvertrag 
abgeschlossen, der uns in einigen Punkten nicht 
nur für die Arbeitnehmer dieses Berufszw-igcs, 
sondern auch allgemein von Interesse erscheint, 
da Fragen wie DienstaMer="d^ ! *"*i, Lohnsiehe- 
rung bei Krankheit mw.. die der Gewerkschafts- 
ausschuß ln sein künftiges Arbeitsprogramm 
ausgenommen hat. hier schon eine, wenn aueh 
nieht restlos, so doch einigermaßen befriedi 
gende Regelung gefunden haben. Mir sind der 
Ansicht, daß Lösungen, die bei «inigertiiaßaa 
guten Willen in einem wirtschaftlich nicht ge 
rade begünstigten Berufszweig möglich waren, 
in der gesamten prosperierenden saarländischen 
Wirtschaft ln noch weit größerem Umfang ge 
funden werden können. 
Platzmangel verbietet uns, den H a Innen tarl#- 
vertrag mit Anhang im Wortlaut wiederzuge- 
beu, Die wesentlichsten Punkte sollen jedoch 
hier behandelt werden. 
I. Lohntarif inlt Tätigkehsmerkmalen 
Lohutai if (bei 48ständiger Arbeitszeit) 
Kategorie Grundlohn 
Lohn mit 
5 Jahren 
D ienstalterszul agen na ch 
10 Jahren 15 Jahren 
1. Hilfsarbeiter: 
a) mit leichter Arbeit 
beschäftigt 
101.10 
106.10 
111.81 
116.27 
b) mit allen vorkommenden Ar 
beiten beschäftigt 
105.— 
110.25 
115.50 
120.75 
2. angelernte Hilfsarbeiter: 
nach zweijähriger Berufszuge 
hörigkeit 
115.— 
120.75 
126.50 
132.25 
3. Facharbeiter und Kraftfahrer ohn« 
abgeschlossene Lehre und Beifahrer 
mit Inkasso 
128.— 
184.40 
140.80 
147.20 
4. Kraftfahrer mit abgeschlossener 
Lehre bzw. lOjähriger Fnhrpraxl» 
und Handwerker 
145.— 
152.50 
189.50 
166.75 
5. Kontr olla ssistenten 
Monatsgehälter: 
28.000 29.400 
30.800 
32.200 
6, Molkereigehilfen mit abgesohl. 
Lehre 
30.000 
31.500 
33.000 
34.500 
T. Molkereigehilfen mit besonderer 
Verantwortung al« Abteilungsleiter, 
Laboranten und Expedienten 
34.000 
36.700 
37.400 
39.100 
8. Obermeier 
39.500 
41,475 
43.450 
45.425 
9. Kaufmännische» Personal: 
a) ohne ahgeschl. Ausbildung 
bezw. Lehre 
26.000 
27.300 
28.600 
29.900 
b) mit abgeschl. Ausbildung 
bezw. Lehre 
29.000 
30.450 
31.900 
33.350 
10. Kaufm. Personal mit besonderer 
Verantwortung 
34.000 
85.700 
31.400 
39.100 
II. Lohnsicherung bei Krankheit. 
Invaliden versicherungspflichtige Arbeitneh 
mer, die mindester» sechs Monate im gleichen 
Betrieb beschäftigt sind, wird bei Krankheit, 
mindestens 14 Tage anhält, vom vierten 
Tage ihrer Erkrankung an bia zur Dauer von 
14 Tagen der Untersehiedsbetrag von 90 Prw. 
zwischen normalem Monatslohu unter Zugrun 
delegung einer Arbeitszeit von 308 Stunden 
und des Krankengeldes vergütet. 
Nach zehn Dienstjahren im gleichen Betrieb 
wird diese Entschädigung für ein Monat ge 
währt; nach 20 Dienstjahren auf die Dauer von 
drei Monaten. 
Für die angestelltenversicherungspflichtigen 
Arbeitnehmer erfolgt Weiterzahlung de» Ge 
haltes nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
Stellen sich die vorerwähnten Bestimmungen 
de» Tarifvertrages als günstiger dar, «o finden 
diese Anwendung. Das gleiche gilt sinngemäß 
bei Betriebsunfällen, Eine gegenseitige Zusam 
menrechnung der Differenztage im reinen 
Krankheitsfalle und der Differenztage bei Un 
fall findet nicht statt. 
III. Fortzahlung der Bezüge an Hinterbliebene. 
Beim Tode eines verheirateten Arbeitnehmer» 
wird der Lohn oder da» Gehalt auf die Dauer 
von sechs Wochen an den hinterbliebenen Ehe 
gatten oder die versorgungsberechtigten Kinder 
fortgezahlt, sofern die Arbeitnehmer minde 
stens ein Jahr im Betrieb beschäftigt waren. 
Dem verheirateten Arbeitnehmer ist der Ledige 
gleichzusetzen, wenn er der Ernährer »einer El 
tern war. Die Fortzahlung de» Lohnes bezw. 
Gehaltes erfolgt nach lojähriger Beschäftigung 
auf die Dauer von zwei Monaten; nach 20jäh- 
riger Beschäftigung auf die Dauer von drei Mo 
naten. 
IV. Bezahltes Arbeit« versAumti!», 
Den Arbeitnehmern werden neben den gesetz 
lich geregelten Fällen die Bezüge weitergewährt, 
wenn sie au» zwar in ihrer Person liegenden 
aber unverschuldeten Gründen für eine nisht 
erheblich« Zeit an der Arbeitsleistung verhin 
dert sind: 
a) auf die Dauer von 4 Tagen 
beim Tode von Ehegatten und für dan 
Haushaltungsvorstand beim Tode von Fa 
milienangehörigen, die mit ihm in Haus 
gemeinschaft lebten, 
b) auf die Dauer von 1 Tag: 
1. Zur Teilnahme an der Beerdigung bei 
Verwandten aufsteigender und absteigen 
der Linie und bei Verwandten der Sei 
tenlinie bis zum 2. Grade, auch wenn 
sie nicht in Hausgemeinschaft lebten, 
2. bei der eigenen Eheschließung, 
3. bei Anzeigen auf dem Standesamt, »owi« 
bei der Tätigkeit als Vormund und beim 
W oh nungs Wechsel, 
4. bet Tagungen der vertragschließenden 
Gewerkschaften, 
5. in allen Fällen, in denen der Arbeitneh 
mer au« einer gesetzlich oder sittlichen 
Pflicht heraus an der Arbeitsleistung 
verhindert ist. 
V. Urlaubsregelung. 
Eis gelten gr und sät/.lieh die gesetzlichen Bs- 
ctimmungen mit der Erweiterung, daß die Ar 
beitnehmer je nach Beschäftigung»*! atter folgen 
den Zusatzurlaub erhalten: 
von 3 Jahren 1 Tag Zusatzurlaub 
von 6 Jahren 2 Tage Zusatzurlaub 
von 9 Jahren 3 Tage Zusatzurlaub 
von 12 Jahren 4 Tage Zusatzurlaub 
▼on 15 Jahren 6 Tage Zusatzurlaub 
von 20 Jahren 8 Tage Zusatzurlaub 
VI, Dienstalterszulagen. 
Je nach Beschäftlgungsdauer im gleichen Be 
trieb sind folgende Dienstalterszulagen zu ge 
währen: 
nach 5 Jahren S °jv de« normalen Ar 
beitsentgeltes, 
nach 10 Jahren 10 o/o de« normalen Ar 
beitsentgeltes, 
nach 15 Jahren 15 o/ 0 des normalen Ar 
beitsentgeltes, 
(Bi ehe auch Lohnstaffel unter I) 
Beim Auf rücken in ein« naueKategori« 
oder Stufe bleiben diese Dienatalberszulagen er 
halten. Arbeitsunterbrechung durch Krankheit 
und Arbeits- oder Militärdienst werden auf die 
Zeit der Betriebszugehörigkeit angerechnet. 
Dienstjahre de« Arbeiter» werden bei Ueber- 
führung ins Angestelltenverhältnis abgerechnet. 
Wenn auoh die Regelung der Dienstalters 
zulagen noch keine Ideallösung darstellt, da sie 
an die Zugehörigkeit zum gleichen Betrieb ge 
bunden ist und sich nicht nach Berufsjahren 
schlechthin staffelt, so stellt sie doch immerhin 
gegenüber dem früheren Zustand einen beacht 
lichen Fortschritt dar, der für den Großteil 
der Arbeitnehmer in den Molkereien mit einer 
effektiven Lohnaufbesserung verbunden ist. 
Der Tarifvertrag verpflichtet weiterhin de« 
Arbeitgeber, für ausreichende technische und 
sanitäre Einrichtungen Sorge zu tragen. Insbe 
sondere sind den Ln den Molkereien beschäf 
tigten Personen nach Bedarf Seife und einmal 
im Jahr Handtücher, Berufsjacken, Gummi 
stiefel, ßummischürzen und Mützen unentgelt 
lich zur Verfügung zu stellen, die nach einem 
Jahr kostenlos im den Besitt dos Arbeitnehmern 
übergehen. 
Der Tarifvertrag tritt in Kraft mit Wirkung 
vom 1. Dezember 1952 und läuft vorerst hu 
31. 12. 1933. 
Der Lohntarif tritt zum gleichen Zeitpunkt 
ha Kraft und kamt mit Monatsfrist gekündigt 
werden. 
Wichtig ist noch die Regelung, daß bei Neu 
festsetzungen des gesetzlichen Minde»t»t u,n- 
denlohnes die Vertragsparteien innerhalb 
von acht Tagen za einer neuen Lohn Verhand 
lung zusammenzutreten haben. 
Ein weiterer Fortschritt 
Vereinbarung über Sprozentige Lohnerhöhung 
für die Angestellten bei den Versicherungs- 
generalagcnten. 
Die zur Zeit gültigen Gehälter der Angestell 
ten bei den Vwsieherungsgencralagenten wer 
den mit Wirkung vom 1. Februar 1953 um 5 o/o 
erhöht. 
Verhandlungen über die Zusatzpensionskasw 
für die Angestellten der Versicherungsgesell 
schaften und Gruppen von Gesellschaften ste 
hen vor dem Abschluß. 
Die von den Gewerkschaften beantragten Ver 
handlungen über eine gehaltliche Besserstellung 
für die Angestellten des Groß- und Eiuzelhati- 
dels finden in Kürze statt. 
Alle Kräfte lür den Fortschritt 
(Fortsetzung von Seite 1) 
Mit überwiegender Mehrheit wurde fol 
gende Entschließung angenommen: 
in einer Zeit, in der cs erforderlich wäre, 
die ganzen Kräfte der Arbeitnehmerschaft 
in einer festgeschlossciirn Front zusammen- 
zuschlicßen, um den Kampf für den sozia 
len Fortschritt und Frieden zu gewährlei 
sten, hat die Einheitsgewerkschaft eine Zer 
rüttung erfahren müssen, die von Mensch .*« 
bervorgerufen wurde, die ihre Position und 
das ihnen von der Arbeitnehmerschaft eut- 
gegengebrachte Vertrauen zu parteipoliti 
schen Zwecken auszunutzen versuchten. 
An erster Stelle trägt der bisherige Vor 
sitzende der Einheitsgewerkschaft, Kutsch, 
die Verantwortung, denn er war es, der 
die Beschlüsse des Gewerksehafteausschti«- 
scs, in denen die parteipolitische Neutra 
lität der Einheitsgewerkschaft in einer 
Reihe von Entschließungen festgelegt wur 
de, wiederholt durchbrochen hat. Seit sei 
ner Wahl zum Vorsitzenden der Einheit»- 
f ewerkschaft und zum Vorsitzenden des 
,V- Bergbau hat er — wie er selbst zu 
gab keine gewerkschaftliche Arbeit ge 
leistet, sondern sich mit reaktionären Ar 
beitgebern an der Saar, wie Richard Bck- 
ker und dem reaktionären Arbeitgeberver 
band in der Bundesrepublik verbunden, um 
mit denselben dunkle, politische Geschäfte 
zu treiben. 
Trotz aller Mahnungen und der wieder 
holten Versuche vom Landesvorstand und 
dem Gewerksebaftsausschuß der Einheits 
gewerkschaft, Kutsch von dieser Linie ab- 
zubringen, scheiterte dies an seinem per 
sönlichen Ehrgeiz. Im Gegenteil t Sein ge« 
werksehaftsschädigendeg Verhalten ging so 
weit, daß er selbst die nun von der Regie 
rung durehgefuhrte Auflösung de« T, V. 
Bergbau provozierte. 
Der Gewerkschaftsaussehuß kann die 
Auflösung des L V. Bergbau durch die Re 
gierung des Saarlandes nicht billigen, stellt 
aber ausdrücklich fest, daß Katsch dies» 
Auflösung heraufbeschworen hat. Nachdem 
er einsah, daß er von der übergroßen 
Mehrheit der in der Einheitsgewerkschaft 
organisierten Arbeitnehmer abgelehnt wur 
de, provozierte er die Auflösung, um als 
„Märtyrer“ zu gelten. 
Der Gewerkschaftsausschuß sieht sich 
veranlaßt, einen dringenden Appell an die 
gesamte Mitgliedschaft der Einheitsgewerk 
schaft zu richten, mit dem Hinweis, aus 
diesen Ereignissen die Lehre zu ziehen und 
dafür zu sorgen, daß in allen Industriever- 
bänden die strikte parteipolitische und re 
ligiöse Neutralität gewahrt bleibt. 
Die organisierte Arbeitnehmerschaft hat 
sieh von dem Gewcrkschaftsschädling abge 
wandt, wodurch sich der Gewerkschaltsaus- 
schuß veranlaßt sieht, die Angelegenheit 
Kntsch hiermit als erledigt zn betrachten, 
am sieh den gewerkschaftlichen Arbeiten 
zn w idmen.“ 
7}U JJieatecg&fHeUide teilt Hiitt 
Miete It 
22. 3. 1953: Hochzeitenacht im Paradiw (Ope 
rette) 
19. 4. 1953 Margarete (Oper). 
Miete II: 
16. 3. 1953: Hochzeitenacht im Paradie» (Ope 
rette) 
30. 4. 1953: Waffenschmied (Oper). 
Die letzte Rate mit 350 Fr», ist bi» zum 
15. April 1953 fällig. 
Um großen Andrang am Theater zu vermel 
den, bitten wir, die Raten möglichst ln der 
Brauerstraße, Saarbrücken, Zimmer 10 (Haupt- 
kasse), oder bei den zuständigen Kreisgeschäfts 
stellen zu bezahlen.
	        
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