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D^&frcnbcr 1953
ter Luserzuselmftea); jetzt zurück zum
Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten,
das erklärt, von einer Verabschiedung des
Betriebst Stegesetzes im Oktober sei nie
mals die Rede gewesen, im gleichen Atem
zuge jedoch zugibt, daß dieses Gesetz als
erstes nach den Parlaments feiern zur Ver
abschiedung kommen sollte. Wir kleben
ja garnicht so sehr an de» Termin Okto
ber, bedauern aber faststellen zu missen,
daß trotz der laut verkündeten „guten
Vorsätze“, das Betriebsrätegesetz bis heutet
noch nicht über die Bühne des Landtage!
gegangen ist. Ja, daß zwar mittlerweil«
andere Gesetze verabschiedet worden sind,
aber für das Betriebsrätegesetx unsere*
Wissens überhaupt noch keine Sitzung des
sozialpolitischen Ausschusses anberaumt
ist, ganz zu schweigen von einer anberaum
ten Plenarsitzung. Wenn das keine Ver
schleppung ist, dann fehlt uns die Fähig
keit diesen Begriff überhaupt noch in
Zeitmaßstäbe einzuordnen.
Der Herr. Ministerpräsident führt weite»
wörtlich aus:
„M. E. ist es andererseits aber auch
nicht Sache eines Berufsverbandes, dem
Landtag bzw. seinen Abgeordneten ip
diesem Punkte Vorschriften zu ma
chen, noch viel weniger die Abgeordne
ten eines bestimmten Standes zu eine»
Blockierung im Landtag aufzufordern.
Letzteres ist unvereinbar mit der saar
ländischen Verfassung, nach der de»
Abgeordnete der Gewählte des ganzen
Volkes ist, nicht einer Partei oder ei
ner einzelnen Gruppe.“
Der Herr Ministerpräsident wird un*
schon gestatten müssen, daß wir hier ein«
ganz andere Auffassung vertreten. Eg
ist u. E. nicht nur das Recht der Gewerk
schaft, an die Abgeordneten des Parla
ments zu appellieren und sie za einer be
stimmten Haltung aufzufordern, sondern
sogar unabdingbare Pflicht, wenn es gilt,
die wirtschaftlichen oder sozialen Inter
essen der Arbeitnehmer wahrzunehmen
(s. a. Art. 57 Abs, 1 der Verfassung des
Saariandes, den Artikel von Josef Kurthi
„Die Stellung der Gewerkschaften in de*
Verfassung“, den wir der besonderen Auf
merksamkeit unserer Leser empfehlen und
den Artikel von Rosenberg: „Vom Aus
bau zum Aufbau“).
Wer kann nun wohl im Ernste bestrei
ten, daß es sich bei dem Betriebsrätege-
seta in der Tat um ein Gesetz handelt,'
das im Brennpunkt des Interesses de»
Arbeitnehmer steht und für sie gerade
zu eine Existenzfrage darsteilt. Ganz ge
wiß geht es um den Menschen im Be
trieb und um das Schicksal der schaf
fenden Menschen schlechthin, und nicht,
absolut nicht um „Posten für betriebs
fremde Funktionäre“, wie der Herr Mi
nisterpräsident die Gewerkschaften auf
dem Parteitag der CVP zu verdächtigen
sucht. Aber weil es um die Interessen
der Arbeitnehmer geht, ist es doch selbst
verständlich, daß die Betriebsräte auf!
engste mit ihrem Berufsverband Zusam
menarbeiten müssen, jedenfalls minde
stens so selbstverständlich, wie die Zu
sammenarbeit zwischen Betriebsleitung tu
Arbeitgeberverband. Wozu also derart un
motivierte Randbemerkungen, die abso
lut nicht den Willen zur Klärung de»
ganzen Situation erkennen lassen.
Stellen wir es doch nochmals klar her
aus, warum wir ein fortschrittliches Be
triebsrätegesetz verlangen, und daß wi*
von ihm eine weitgehende Mitbestimmung
in allen Fragen, auch wirtschaftlichen
Fragen, verlangen.
Daß wir uns mit dieser Forderung nicht
ln schlechter Gesellschaft befinden, zei
gen die Leitsätze der schon eingang!
zitierten Schrift:
„Verantwortung und Mitverantwortung in
der Wirtschaft“: Grundsatz X:
„Wo die Eigenbelange der Belegschaft
unmittelbar zur Sprache stehen, ist de
ren Mitbestimmung angebracht; dahin ge
hören insbesondere die Lohnfragen sowi«
die Gesamtheit der im Betrieb anfallen
den sozialen Verpflichtungen und Notwen
digkeiten.“
Grundsatz XI:
„Der Arbeitgeber muß gesetzlich ver
pflichtet werden, vor der Belegschaft wirt
schaftliche Entscheidungen zu rechtfer
tigen, durch die diese, ganz oder zu ei-
E1NRICHTUNOSHAUS
SAARBRÜCKEN 3
Rothausstraße 2a
Eigene Polsterwerketßtte
nem beträchtlichen Teil, schwer in Mit
leidenschaft gezogen wird bzw. gezogen
werden kann; die Belegschaft muß in der
Lage sein, «ich durch geeignete''Rechts
mittel gegen vermeidbare, Rire Existenz
bedrohende Maßnahmen zu schützen.“
Diese Leitsätze verlangen weiterhin eine
angemessene Beteiligung der Betriebsräte
in den Aufsichtsräten der Unternehmun
gen, was wir in unseren Fouderungen von
mindestens 1/3 der Bitze im Aufsichtsrat
präzisiert haben. Ganz selbstverständlich
— und das sehen auch die Leitsätze de»
von Josef Kardinal Frings herausgegebe-
nen Schrift als Voraussetzung für di«
Mitbestimmung an — muß ihr ein er
höhter Schutz des Arbeitsplatzes parallel
laufen.
Nicht zuletzt muß den Unternehmen
eine weitgehende Infarmationspflicht über
den gesamten Gesehäftsablauf auf er legt
werden. Eine Verpflichtung gegen die
man siel» natürlich ganz besonders sträubt,
da man zwar von echter Partnerschaft
spricht, den Partner aber nicht gerne in
die Karten schauen läßt, ganz im Ge
gensatz zu dem amerikanischen Unter
nehmertum, das der „Publizität“, also
der Informierung der Oeffentlichkeit über
den Stand und die Geschäftstätigkeit des
Unternehmens, großen Wert beimißt. Wie
will man vom Arbeitnehmer Verständnis
für die Belange der Wirtschaft verlangen,
wenn man zwar an dieses Verständnis
appelliert, um sich vor höheren Löhnen
oder sonstigen sozialen Leistungen zu
drücken, jenem im übrigen aber keine
Gelegenheit gibt, auch von sich aus die
üblichen Klagen der Arbeitgeber auf ihre
Stichhaltigkeit zu prüfen.
In diesem Zusammenhang können wir
dem Unternehmertum an der Saar versi
chern, daß wir solange zu keinerlei Kon
zessionen, besonder!} bei unseren Lohn -
forderungen, bereit sein werden, als man
sich nicht auf der Gegenseite zu einem
offeneren Spiel bequemt. Hierzu gehört
nicht zuletzt ein Betriebsrätegesetz, das
den Wünschen der Arbeitnehmer weit
gehend entgegenkommt.
An der Arbeiterschaft liegt es nun,
zu zeigen, ob man ihre Forderungen noch
in alle Zukunft in den Wind schlagen
darf, oder ob man sie als das respek
tiert, was sie sein kann, als einen mit-
bestimmenden Faktor im Betrieb und in
der gesamten Wirtschaft.
Für Ihre Gesundheit täglich . . .
\eufang-Malnbiet
Industrieveiband Giaphik
Der Industrieverband Graphik beab«
sichtigt ab Januar die Herausgabe eine»
pigenen Verbandszeitung. Zu diesem Zweck
benötigen wir einen Zeitungskopf, der un
serem Gewerbe und de» Tatsache, daß
wir ein allgraphischer Verband sind, ent
sprechen muß. Deshalb veranstalten wi«
einen Wettbewerb für unser« Mit
glieder zur Erlangung
1. eines Zeituff^skÖpfes,
2. einer Neujahrs-Glückwunschkarte.
Der Text zu 1. lautet:
Graphische Mitteilungen
Verbandsorgan des Industrieverband
Graphik Saar
Nummer 1 j Saarbrücken, im Januar
1954 / 1. Jahrgang
Vorgesehenes Format ist 27 X 36 oder
23 X 32,5 cm, Druck einfarbig.
Den Text zu 2. überlassen wir den Wett
bewerbsteilnehmern. Er muß enthalten:
Saarbrücken, im Dezember 19o3 und
Industrieverband Graphik Saar.
Format beliebig, ein- oder zweifarbig.
Der Verband setzt für die 3 besten Ent
würfe, welche von einer Kommission, de
ren Mitglieder sich an dem Wettbewerb
nicht beteiligen dürfen, bewertet werden,
folgende Preise aus:
1. Preis 2.500.— Frs.
2. Preis 1.500.—Frs.
3. Preis 1.000.—Frs.
Die Entwürfe müssen re produktionsreif
sein und bis spätestens 22. Dezember
1953 in einem verschlossenen Umschlag,
welcher das Kennwort der Entwürfe ent
hält, an das Verbandsbüro eingesandt wer
den. Entwürfe, die mit der Post ein
gesandt werden, dürfen als letztes Datum
des Poststempels den 22. 12. 1953 tragen.
Wir geben der Hoffnung Ausdruck,
daß die Kollegen sich recht zahlreich
beteiligen.
Der Verbandsvorstaud:
gez. Hammerschmidt gez. Arend
Salamander-
Schuhe für
DAMEN, HERREN
und KINDER
im
Schuhhaus AtCitd
VOLKUNGEN • Poststraß. 28
Ent Schließung zum BeMebsfätefesete
Die am Sonnabend, dem 21. November 1933, im Lokal „Zum Hirsch" zu Saarbrücken ver
sammelten Vorstände der Industrieverbände der Eiubritsgewcrksrhaft nehmen Stellung zu der
Jahrelangen Verschleppung de» Betriebsrätegesetzes durch saariondisebe Regierung und Landtag.
Die Vorstände der Industrieverbände stellen fest:
1. Die bereits im Jahre 1949 von der Einheitsgewerkschaft erhobene Forderung auf Erlaß
eines f ortschritt liehen Betriebsrat egesetzesist bis heute trotz wiederholter Zusagen höch
ster Stellen noch nicht erfüllt worden.
2. Von Landtagsperiode zn Landtagsperiode wird die Arbeitnehmerschaft an der Saar dureh
das Versprechen der baldigen Verabschiedung des Betrlehsrätcgeset/.es bewußt hingchal-
ten, und besonders vor den Landtagswahlen im November vorigen Jahres wurde wieder
von höchsten Stellen, unter anderem auch von dem derzeitigen Ministerpräsidenten, das
Versprechen abgegeben, der neue Landtag werde eine seiner vordringlichsten Aufgaben in
dem schnellen Erlaß des Betriebsrätegesetzes sehen. t
3. Der Ministerpräsident der saarländischen Regierung nannte während der vergangenen
Landtagsscssion als letzten Termin für die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes den
Oktober dieses Jahres.
Nachdem alle diese Termine ergebnislos verstrichen sind und alle Wahlversprechungen sich
als gegenstandslose Propaganda erwiesen haben, richten die Vorstände der Industrieverbände
an Regierung und Landtag die letzte Mahnung, endlich zu den gegebenen Versprechungen zu
stehen, wenn sie nicht das letzte Vertrauen der saarländischen Arbeitnehmerschaft verlieren
wollen.
An die Arbeitnehmervertreter im Landtag richten die Vorstände der Einheitsgewerkschaft
den eindringlichen Appell, in der für die Arbeitnehmerschaft so wichtigen Frage des Be-
triebsrätegesetzes alle parteipolitischen Gegensätze zu vergessen und sich keinem Fraktions
zwang zu unterwerfen, damit dem reaktionären Block des Unternehmertums auch im Landtag
ein geschlossener Black der Arbeitnehmerschaft gegeniyberstcht.
Die Vorstände erklären unmißverständlich, daß Arbeitnehmervertreter nicht ln der Oef
fentlichkeit das Betriebsrätegesetz fordern dürfen, am es hinter den verschlossenen Türen der
Ausschüsse verschleppen zu helfen, wenn sie die Bezeichnung Arbeitnehmervertreter weiter
hin ehrenhaft tragen wollen.
Ebenso unmißverständlich erklären die Vorstände der Industrieverbände, daß die friedlie
bende Arbeitnehmerschaft an der Saar nicht gewillt ist, auch dann noch den Arbeitsfrieden zn
wahren, wenn man ihre gerechten Forderungen mit Füßen tritt.
Die Einheitsgewerkschaft erklärt in aller Oeffentlichkeit, daß die Verantwortung für Maß
nahmen der mit Recht empörten Arbeitnehmerschaft an der Saar allein die Gruppen in Re-
S ierung und Landtag tragen werden, die sich der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes wi-
ersetzen oder zu seiner Verschleppung Beitrag leisten.
Die Einheitsgewerkschaft fordert die Arbeitnehmer an der Saar auf, sich den zuständigen
Berufsorganisationen anzuschlicßen und ihre geballte Kraft hinter die Forderung der Ein
heitsgewerkschaft zu stellen:
Sofortige Verabschiedung eines fortschrittlichen Betriebsrätegesetzes, das die Mitbestim
mung der Arbeitnehmer für alle Betriebe bringt, anch für den gesamten öffentlichen Dienst.
Um eine gerechte Altersversorgung
Die Vorstände der Industrieverbände der Einheitsgewerkschaft befaßten gich in der Kon
ferenz am 21. November 1953 im Lokal „Zum „Hirsch** zu Saarbrücken mit wichtigen Fra
gen der Altersversorgung.
Die Vorstände stellen sich geschlossen hinter das Aktionsprogramm, das vom Gewerkschafts
ausschuß der EG am 25. Februar 1953 aufgestellt wurde, sowie hinter die auf dem Landes-
kougreß der Einheitsgewerkschaft in Sulzbach am 29. uud 30. März 1952 einstimmig ange
nommene Entschließung, die der Regierung he-rcits nnterbreitet wurde.
Sie fordern nochmals die Vereinheitlichung der Altersversorgung an der Saar, mit dem Ziel,
die Altersversorgung auch in der Privatwirtschaft der Versorgung im öffenfucnenljTenst
anzugleichen.
Als ersten Schritt zur Verwirklichung dieser programmatischen Forderung ersuchen die in
der Einheitsgewerkschaft znsammengeschlossenen Industrieverbände Regierung und Landtag
nm Durchführung folgender Sofortmaßnahmen:
1.2ßprozentige Erhöhung der Steigerangsbeträge in der Invaliden- und Angestelltenversi
cherung.
2. Erhöhung des Plafonds in beiden Versicherungszweigen auf 72.000.— ffrs., da die beab
sichtigte Plafondcrhöhung auf 48.000.—- ffrs. nicht als ausreichend betrachtet wird.
3. Erhöhung des Krankengeldes auf einen Mindestsatz von 75 Prozent des bezogenen Ar
beitseinkommens.
Die Konferenz vertritt die Auffassung, daß ihre Forderungen durchaus realisierbar sind
nnd in einem Staate, der sozialen Willen und soziale Leistung als höchsten Grundsatz in der
Oeffentlichkeit vertritt, nicht länger hinausgeschoben werden dürfen. Sie richten den drin
genden Appell an Regierung und Landtag, unverzüglich alle Voraussetzungen zu schaffen, da
mit die entsprechenden Sozialgesetze noch vor den Weihnachtsfeier tagen verabschiedet wer
den können.
Die Kundgebung in Salzbach fordert:
Die am 26. 11. 1953 in der Festhaüe zu Sulzbach versammelten Betriebsräte und Funk
tionäre der Einheitsgewerkschaft der Arbeiter, Angestellten und Beamten haben von den Reso
lutionen der Vorstandskonferenz vam 21. 11.1953 Kenntnis genommen, die sich
1. mit der Verschleppung des Betriebsrätegesetzes durch saarländischen Landtag und Re
gierung,
2. mit den sozialpolitischen Forderungen der Einheitsgewerkschaft befassen.
Die Betriebsräte und Funktionäre billigen vorbehaltlos die Entschließungen und stellen
sich geschlossen hinter die gerechten Forderungen der Einheitsgewerkschaft.
Sie erklären, daß das Schreiben des saarländischen Ministerpräsidenten vom 23. 11. 1953
an die Einheitsgewerkschaft, die Arbeitnehmerschaft an der Saar in keiner Weise befriedigen
kann, da es zwar den guten Willen aller Abgeordneten des Landtages, dein die alleinige Vcr-
antwortung für die Behandlung des Betriebsrätegesetzes überantwortet wird, unterstellt,
nicht aber eindeutig Aufklärung darüber gibt, warum bei der Zusammensetzung des Land
tages, diesen guten Willen aller Abgeordneten vorausgesetzt, das Gesetz bis heute noch nicht
wieder durch den sozialpolitischen Ausschuß dem Plenum übergeben wurde, geschweige, sich
eine Mehrheit im Landtag für die Verabschiedung des Gesetzes finden konnte.
Die Kundgehungstcilnehmer stellen fest, daß auch ein Gesetz von derart weittragender Be
deutung, wie das Betriebsrätegesetz, in einem Zeitraum von vier Jahren hätte längst verab
schiedet werden können, wenn sich nicht der hemmende Einfluß des Unternehmertums bette
aaswirken können, die offeuliegenden Tatsachen demnach sehr wohl den Schluß zulassen,
daß das Betriebsrätegesetz von Landtagsperiode zu Landtagsperiode verschleppt worden ist.
Sie appellieren deshalb nochmals an die Abgeordneten des Landtages, ihr Gewissen, dem
sie allein unterworfen sein dürfen, eingehend zu prüfen, ob sie der Arbeitnehmerschaft, der
überwiegenden Mehrheit des Saarvolkes, noch weiterhin ein fortschrittliches Betriebsrätege
setz vorenthalten können.
Sie fordern darüber hinaus Regierung und Landtag erneut auf, auch die sozialpolitischen
Forderungen der Einheitsgewerkschaft uun endlich iin Interesse der schaffenden Bevölkerung
an der Saar zu realisieren.
An die Organe der Einheitsgewerkschaft ergeht der Auftrag, in einer sofort einsetzendca
Kampagne die arbeitenden Massen an der Saar in Kundgebungen und Versammlungen, die an
allen größeren O-ten des Saarlandes aufzuziehen sind, für die Durchsetzung der Forderungen
der Einheitsgewerkschaft zu mobilisieren.
Dia Kundgebunrsteilnehmer rufen die schaffende Bevölkerung an der Saar auf, sieh ge
schlossen hinter diese Forderungen zu stellen und cinzutreten
für ein fortschrittliches Retriehsr"tegesetz,
für eine gerechte Altersversorgung für alle Arbeitnehmer,
für gerechte Löhne
und damit
für den sozialen Fortschritt an der Saar und in der ganzen Welt.
Sulzhaeh, den 26. November 1953.
Die Betriebsräte und Funktionäre
der Einheitsgewerkschaft
der Arbeiter, Angestellten nnd Beamten.