Full text: 1953 (0008)

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D^&frcnbcr 1953 
ter Luserzuselmftea); jetzt zurück zum 
Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten, 
das erklärt, von einer Verabschiedung des 
Betriebst Stegesetzes im Oktober sei nie 
mals die Rede gewesen, im gleichen Atem 
zuge jedoch zugibt, daß dieses Gesetz als 
erstes nach den Parlaments feiern zur Ver 
abschiedung kommen sollte. Wir kleben 
ja garnicht so sehr an de» Termin Okto 
ber, bedauern aber faststellen zu missen, 
daß trotz der laut verkündeten „guten 
Vorsätze“, das Betriebsrätegesetz bis heutet 
noch nicht über die Bühne des Landtage! 
gegangen ist. Ja, daß zwar mittlerweil« 
andere Gesetze verabschiedet worden sind, 
aber für das Betriebsrätegesetx unsere* 
Wissens überhaupt noch keine Sitzung des 
sozialpolitischen Ausschusses anberaumt 
ist, ganz zu schweigen von einer anberaum 
ten Plenarsitzung. Wenn das keine Ver 
schleppung ist, dann fehlt uns die Fähig 
keit diesen Begriff überhaupt noch in 
Zeitmaßstäbe einzuordnen. 
Der Herr. Ministerpräsident führt weite» 
wörtlich aus: 
„M. E. ist es andererseits aber auch 
nicht Sache eines Berufsverbandes, dem 
Landtag bzw. seinen Abgeordneten ip 
diesem Punkte Vorschriften zu ma 
chen, noch viel weniger die Abgeordne 
ten eines bestimmten Standes zu eine» 
Blockierung im Landtag aufzufordern. 
Letzteres ist unvereinbar mit der saar 
ländischen Verfassung, nach der de» 
Abgeordnete der Gewählte des ganzen 
Volkes ist, nicht einer Partei oder ei 
ner einzelnen Gruppe.“ 
Der Herr Ministerpräsident wird un* 
schon gestatten müssen, daß wir hier ein« 
ganz andere Auffassung vertreten. Eg 
ist u. E. nicht nur das Recht der Gewerk 
schaft, an die Abgeordneten des Parla 
ments zu appellieren und sie za einer be 
stimmten Haltung aufzufordern, sondern 
sogar unabdingbare Pflicht, wenn es gilt, 
die wirtschaftlichen oder sozialen Inter 
essen der Arbeitnehmer wahrzunehmen 
(s. a. Art. 57 Abs, 1 der Verfassung des 
Saariandes, den Artikel von Josef Kurthi 
„Die Stellung der Gewerkschaften in de* 
Verfassung“, den wir der besonderen Auf 
merksamkeit unserer Leser empfehlen und 
den Artikel von Rosenberg: „Vom Aus 
bau zum Aufbau“). 
Wer kann nun wohl im Ernste bestrei 
ten, daß es sich bei dem Betriebsrätege- 
seta in der Tat um ein Gesetz handelt,' 
das im Brennpunkt des Interesses de» 
Arbeitnehmer steht und für sie gerade 
zu eine Existenzfrage darsteilt. Ganz ge 
wiß geht es um den Menschen im Be 
trieb und um das Schicksal der schaf 
fenden Menschen schlechthin, und nicht, 
absolut nicht um „Posten für betriebs 
fremde Funktionäre“, wie der Herr Mi 
nisterpräsident die Gewerkschaften auf 
dem Parteitag der CVP zu verdächtigen 
sucht. Aber weil es um die Interessen 
der Arbeitnehmer geht, ist es doch selbst 
verständlich, daß die Betriebsräte auf! 
engste mit ihrem Berufsverband Zusam 
menarbeiten müssen, jedenfalls minde 
stens so selbstverständlich, wie die Zu 
sammenarbeit zwischen Betriebsleitung tu 
Arbeitgeberverband. Wozu also derart un 
motivierte Randbemerkungen, die abso 
lut nicht den Willen zur Klärung de» 
ganzen Situation erkennen lassen. 
Stellen wir es doch nochmals klar her 
aus, warum wir ein fortschrittliches Be 
triebsrätegesetz verlangen, und daß wi* 
von ihm eine weitgehende Mitbestimmung 
in allen Fragen, auch wirtschaftlichen 
Fragen, verlangen. 
Daß wir uns mit dieser Forderung nicht 
ln schlechter Gesellschaft befinden, zei 
gen die Leitsätze der schon eingang! 
zitierten Schrift: 
„Verantwortung und Mitverantwortung in 
der Wirtschaft“: Grundsatz X: 
„Wo die Eigenbelange der Belegschaft 
unmittelbar zur Sprache stehen, ist de 
ren Mitbestimmung angebracht; dahin ge 
hören insbesondere die Lohnfragen sowi« 
die Gesamtheit der im Betrieb anfallen 
den sozialen Verpflichtungen und Notwen 
digkeiten.“ 
Grundsatz XI: 
„Der Arbeitgeber muß gesetzlich ver 
pflichtet werden, vor der Belegschaft wirt 
schaftliche Entscheidungen zu rechtfer 
tigen, durch die diese, ganz oder zu ei- 
E1NRICHTUNOSHAUS 
SAARBRÜCKEN 3 
Rothausstraße 2a 
Eigene Polsterwerketßtte 
nem beträchtlichen Teil, schwer in Mit 
leidenschaft gezogen wird bzw. gezogen 
werden kann; die Belegschaft muß in der 
Lage sein, «ich durch geeignete''Rechts 
mittel gegen vermeidbare, Rire Existenz 
bedrohende Maßnahmen zu schützen.“ 
Diese Leitsätze verlangen weiterhin eine 
angemessene Beteiligung der Betriebsräte 
in den Aufsichtsräten der Unternehmun 
gen, was wir in unseren Fouderungen von 
mindestens 1/3 der Bitze im Aufsichtsrat 
präzisiert haben. Ganz selbstverständlich 
— und das sehen auch die Leitsätze de» 
von Josef Kardinal Frings herausgegebe- 
nen Schrift als Voraussetzung für di« 
Mitbestimmung an — muß ihr ein er 
höhter Schutz des Arbeitsplatzes parallel 
laufen. 
Nicht zuletzt muß den Unternehmen 
eine weitgehende Infarmationspflicht über 
den gesamten Gesehäftsablauf auf er legt 
werden. Eine Verpflichtung gegen die 
man siel» natürlich ganz besonders sträubt, 
da man zwar von echter Partnerschaft 
spricht, den Partner aber nicht gerne in 
die Karten schauen läßt, ganz im Ge 
gensatz zu dem amerikanischen Unter 
nehmertum, das der „Publizität“, also 
der Informierung der Oeffentlichkeit über 
den Stand und die Geschäftstätigkeit des 
Unternehmens, großen Wert beimißt. Wie 
will man vom Arbeitnehmer Verständnis 
für die Belange der Wirtschaft verlangen, 
wenn man zwar an dieses Verständnis 
appelliert, um sich vor höheren Löhnen 
oder sonstigen sozialen Leistungen zu 
drücken, jenem im übrigen aber keine 
Gelegenheit gibt, auch von sich aus die 
üblichen Klagen der Arbeitgeber auf ihre 
Stichhaltigkeit zu prüfen. 
In diesem Zusammenhang können wir 
dem Unternehmertum an der Saar versi 
chern, daß wir solange zu keinerlei Kon 
zessionen, besonder!} bei unseren Lohn - 
forderungen, bereit sein werden, als man 
sich nicht auf der Gegenseite zu einem 
offeneren Spiel bequemt. Hierzu gehört 
nicht zuletzt ein Betriebsrätegesetz, das 
den Wünschen der Arbeitnehmer weit 
gehend entgegenkommt. 
An der Arbeiterschaft liegt es nun, 
zu zeigen, ob man ihre Forderungen noch 
in alle Zukunft in den Wind schlagen 
darf, oder ob man sie als das respek 
tiert, was sie sein kann, als einen mit- 
bestimmenden Faktor im Betrieb und in 
der gesamten Wirtschaft. 
Für Ihre Gesundheit täglich . . . 
\eufang-Malnbiet 
Industrieveiband Giaphik 
Der Industrieverband Graphik beab« 
sichtigt ab Januar die Herausgabe eine» 
pigenen Verbandszeitung. Zu diesem Zweck 
benötigen wir einen Zeitungskopf, der un 
serem Gewerbe und de» Tatsache, daß 
wir ein allgraphischer Verband sind, ent 
sprechen muß. Deshalb veranstalten wi« 
einen Wettbewerb für unser« Mit 
glieder zur Erlangung 
1. eines Zeituff^skÖpfes, 
2. einer Neujahrs-Glückwunschkarte. 
Der Text zu 1. lautet: 
Graphische Mitteilungen 
Verbandsorgan des Industrieverband 
Graphik Saar 
Nummer 1 j Saarbrücken, im Januar 
1954 / 1. Jahrgang 
Vorgesehenes Format ist 27 X 36 oder 
23 X 32,5 cm, Druck einfarbig. 
Den Text zu 2. überlassen wir den Wett 
bewerbsteilnehmern. Er muß enthalten: 
Saarbrücken, im Dezember 19o3 und 
Industrieverband Graphik Saar. 
Format beliebig, ein- oder zweifarbig. 
Der Verband setzt für die 3 besten Ent 
würfe, welche von einer Kommission, de 
ren Mitglieder sich an dem Wettbewerb 
nicht beteiligen dürfen, bewertet werden, 
folgende Preise aus: 
1. Preis 2.500.— Frs. 
2. Preis 1.500.—Frs. 
3. Preis 1.000.—Frs. 
Die Entwürfe müssen re produktionsreif 
sein und bis spätestens 22. Dezember 
1953 in einem verschlossenen Umschlag, 
welcher das Kennwort der Entwürfe ent 
hält, an das Verbandsbüro eingesandt wer 
den. Entwürfe, die mit der Post ein 
gesandt werden, dürfen als letztes Datum 
des Poststempels den 22. 12. 1953 tragen. 
Wir geben der Hoffnung Ausdruck, 
daß die Kollegen sich recht zahlreich 
beteiligen. 
Der Verbandsvorstaud: 
gez. Hammerschmidt gez. Arend 
Salamander- 
Schuhe für 
DAMEN, HERREN 
und KINDER 
im 
Schuhhaus AtCitd 
VOLKUNGEN • Poststraß. 28 
Ent Schließung zum BeMebsfätefesete 
Die am Sonnabend, dem 21. November 1933, im Lokal „Zum Hirsch" zu Saarbrücken ver 
sammelten Vorstände der Industrieverbände der Eiubritsgewcrksrhaft nehmen Stellung zu der 
Jahrelangen Verschleppung de» Betriebsrätegesetzes durch saariondisebe Regierung und Landtag. 
Die Vorstände der Industrieverbände stellen fest: 
1. Die bereits im Jahre 1949 von der Einheitsgewerkschaft erhobene Forderung auf Erlaß 
eines f ortschritt liehen Betriebsrat egesetzesist bis heute trotz wiederholter Zusagen höch 
ster Stellen noch nicht erfüllt worden. 
2. Von Landtagsperiode zn Landtagsperiode wird die Arbeitnehmerschaft an der Saar dureh 
das Versprechen der baldigen Verabschiedung des Betrlehsrätcgeset/.es bewußt hingchal- 
ten, und besonders vor den Landtagswahlen im November vorigen Jahres wurde wieder 
von höchsten Stellen, unter anderem auch von dem derzeitigen Ministerpräsidenten, das 
Versprechen abgegeben, der neue Landtag werde eine seiner vordringlichsten Aufgaben in 
dem schnellen Erlaß des Betriebsrätegesetzes sehen. t 
3. Der Ministerpräsident der saarländischen Regierung nannte während der vergangenen 
Landtagsscssion als letzten Termin für die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes den 
Oktober dieses Jahres. 
Nachdem alle diese Termine ergebnislos verstrichen sind und alle Wahlversprechungen sich 
als gegenstandslose Propaganda erwiesen haben, richten die Vorstände der Industrieverbände 
an Regierung und Landtag die letzte Mahnung, endlich zu den gegebenen Versprechungen zu 
stehen, wenn sie nicht das letzte Vertrauen der saarländischen Arbeitnehmerschaft verlieren 
wollen. 
An die Arbeitnehmervertreter im Landtag richten die Vorstände der Einheitsgewerkschaft 
den eindringlichen Appell, in der für die Arbeitnehmerschaft so wichtigen Frage des Be- 
triebsrätegesetzes alle parteipolitischen Gegensätze zu vergessen und sich keinem Fraktions 
zwang zu unterwerfen, damit dem reaktionären Block des Unternehmertums auch im Landtag 
ein geschlossener Black der Arbeitnehmerschaft gegeniyberstcht. 
Die Vorstände erklären unmißverständlich, daß Arbeitnehmervertreter nicht ln der Oef 
fentlichkeit das Betriebsrätegesetz fordern dürfen, am es hinter den verschlossenen Türen der 
Ausschüsse verschleppen zu helfen, wenn sie die Bezeichnung Arbeitnehmervertreter weiter 
hin ehrenhaft tragen wollen. 
Ebenso unmißverständlich erklären die Vorstände der Industrieverbände, daß die friedlie 
bende Arbeitnehmerschaft an der Saar nicht gewillt ist, auch dann noch den Arbeitsfrieden zn 
wahren, wenn man ihre gerechten Forderungen mit Füßen tritt. 
Die Einheitsgewerkschaft erklärt in aller Oeffentlichkeit, daß die Verantwortung für Maß 
nahmen der mit Recht empörten Arbeitnehmerschaft an der Saar allein die Gruppen in Re- 
S ierung und Landtag tragen werden, die sich der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes wi- 
ersetzen oder zu seiner Verschleppung Beitrag leisten. 
Die Einheitsgewerkschaft fordert die Arbeitnehmer an der Saar auf, sich den zuständigen 
Berufsorganisationen anzuschlicßen und ihre geballte Kraft hinter die Forderung der Ein 
heitsgewerkschaft zu stellen: 
Sofortige Verabschiedung eines fortschrittlichen Betriebsrätegesetzes, das die Mitbestim 
mung der Arbeitnehmer für alle Betriebe bringt, anch für den gesamten öffentlichen Dienst. 
Um eine gerechte Altersversorgung 
Die Vorstände der Industrieverbände der Einheitsgewerkschaft befaßten gich in der Kon 
ferenz am 21. November 1953 im Lokal „Zum „Hirsch** zu Saarbrücken mit wichtigen Fra 
gen der Altersversorgung. 
Die Vorstände stellen sich geschlossen hinter das Aktionsprogramm, das vom Gewerkschafts 
ausschuß der EG am 25. Februar 1953 aufgestellt wurde, sowie hinter die auf dem Landes- 
kougreß der Einheitsgewerkschaft in Sulzbach am 29. uud 30. März 1952 einstimmig ange 
nommene Entschließung, die der Regierung he-rcits nnterbreitet wurde. 
Sie fordern nochmals die Vereinheitlichung der Altersversorgung an der Saar, mit dem Ziel, 
die Altersversorgung auch in der Privatwirtschaft der Versorgung im öffenfucnenljTenst 
anzugleichen. 
Als ersten Schritt zur Verwirklichung dieser programmatischen Forderung ersuchen die in 
der Einheitsgewerkschaft znsammengeschlossenen Industrieverbände Regierung und Landtag 
nm Durchführung folgender Sofortmaßnahmen: 
1.2ßprozentige Erhöhung der Steigerangsbeträge in der Invaliden- und Angestelltenversi 
cherung. 
2. Erhöhung des Plafonds in beiden Versicherungszweigen auf 72.000.— ffrs., da die beab 
sichtigte Plafondcrhöhung auf 48.000.—- ffrs. nicht als ausreichend betrachtet wird. 
3. Erhöhung des Krankengeldes auf einen Mindestsatz von 75 Prozent des bezogenen Ar 
beitseinkommens. 
Die Konferenz vertritt die Auffassung, daß ihre Forderungen durchaus realisierbar sind 
nnd in einem Staate, der sozialen Willen und soziale Leistung als höchsten Grundsatz in der 
Oeffentlichkeit vertritt, nicht länger hinausgeschoben werden dürfen. Sie richten den drin 
genden Appell an Regierung und Landtag, unverzüglich alle Voraussetzungen zu schaffen, da 
mit die entsprechenden Sozialgesetze noch vor den Weihnachtsfeier tagen verabschiedet wer 
den können. 
Die Kundgebung in Salzbach fordert: 
Die am 26. 11. 1953 in der Festhaüe zu Sulzbach versammelten Betriebsräte und Funk 
tionäre der Einheitsgewerkschaft der Arbeiter, Angestellten und Beamten haben von den Reso 
lutionen der Vorstandskonferenz vam 21. 11.1953 Kenntnis genommen, die sich 
1. mit der Verschleppung des Betriebsrätegesetzes durch saarländischen Landtag und Re 
gierung, 
2. mit den sozialpolitischen Forderungen der Einheitsgewerkschaft befassen. 
Die Betriebsräte und Funktionäre billigen vorbehaltlos die Entschließungen und stellen 
sich geschlossen hinter die gerechten Forderungen der Einheitsgewerkschaft. 
Sie erklären, daß das Schreiben des saarländischen Ministerpräsidenten vom 23. 11. 1953 
an die Einheitsgewerkschaft, die Arbeitnehmerschaft an der Saar in keiner Weise befriedigen 
kann, da es zwar den guten Willen aller Abgeordneten des Landtages, dein die alleinige Vcr- 
antwortung für die Behandlung des Betriebsrätegesetzes überantwortet wird, unterstellt, 
nicht aber eindeutig Aufklärung darüber gibt, warum bei der Zusammensetzung des Land 
tages, diesen guten Willen aller Abgeordneten vorausgesetzt, das Gesetz bis heute noch nicht 
wieder durch den sozialpolitischen Ausschuß dem Plenum übergeben wurde, geschweige, sich 
eine Mehrheit im Landtag für die Verabschiedung des Gesetzes finden konnte. 
Die Kundgehungstcilnehmer stellen fest, daß auch ein Gesetz von derart weittragender Be 
deutung, wie das Betriebsrätegesetz, in einem Zeitraum von vier Jahren hätte längst verab 
schiedet werden können, wenn sich nicht der hemmende Einfluß des Unternehmertums bette 
aaswirken können, die offeuliegenden Tatsachen demnach sehr wohl den Schluß zulassen, 
daß das Betriebsrätegesetz von Landtagsperiode zu Landtagsperiode verschleppt worden ist. 
Sie appellieren deshalb nochmals an die Abgeordneten des Landtages, ihr Gewissen, dem 
sie allein unterworfen sein dürfen, eingehend zu prüfen, ob sie der Arbeitnehmerschaft, der 
überwiegenden Mehrheit des Saarvolkes, noch weiterhin ein fortschrittliches Betriebsrätege 
setz vorenthalten können. 
Sie fordern darüber hinaus Regierung und Landtag erneut auf, auch die sozialpolitischen 
Forderungen der Einheitsgewerkschaft uun endlich iin Interesse der schaffenden Bevölkerung 
an der Saar zu realisieren. 
An die Organe der Einheitsgewerkschaft ergeht der Auftrag, in einer sofort einsetzendca 
Kampagne die arbeitenden Massen an der Saar in Kundgebungen und Versammlungen, die an 
allen größeren O-ten des Saarlandes aufzuziehen sind, für die Durchsetzung der Forderungen 
der Einheitsgewerkschaft zu mobilisieren. 
Dia Kundgebunrsteilnehmer rufen die schaffende Bevölkerung an der Saar auf, sieh ge 
schlossen hinter diese Forderungen zu stellen und cinzutreten 
für ein fortschrittliches Retriehsr"tegesetz, 
für eine gerechte Altersversorgung für alle Arbeitnehmer, 
für gerechte Löhne 
und damit 
für den sozialen Fortschritt an der Saar und in der ganzen Welt. 
Sulzhaeh, den 26. November 1953. 
Die Betriebsräte und Funktionäre 
der Einheitsgewerkschaft 
der Arbeiter, Angestellten nnd Beamten.
	        
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