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Oktober 1953 
Die wirtschaftliche Situation 
(Fortsetzung von Seite 1) 
die gleiche Menge nach Frankreich und an 
die Saar. Die Saar gruben erhielten aber nur 
knapp 12 O/o der Ruhrkohlen. Die Kohlen 
werden in Deutschland zu dem deutschen 
Marktpreis verrechnet. Während der franz,- 
saarl. Preis für die 3,4 Millionen Tonnen 
von der Saar gelieferten Kohlen 19,5 Milliar 
den Frs. betrug, betrug der deutsche Markt 
preis für diese Menge nur 13,5 Milliarden 
Frs. Das ergibt einen Verlust von 6 Milliar 
den Frs., welcher auf Grund des Switschab- 
kommens mit 75 O/o (1952 ausnahmsweise mit 
80 o/o) vergütet wurde. So bleibt für das 
Jahr 1952 aus diesen Lieferungen für die 
Saar immer noch ein Verlust von 1,4 Mil 
liarden Frs., das sind 400 Frs. pro gelie 
ferte Tonne. 
An die Adresse der Saarregierung 
ln der eisenerzeugenden Industrie ist fast das 
gleiche Bild. Aber diese Ausführungen sind 
keine Vorwürfe an die französischen Arbeiter 
oder die französische Nation. Wir wissen sehr 
wohl, daß es nur „gewisse“ französische Wirt 
schaftskreise sind, die diese nicht mehr länger 
zumutbare Benachteiligung zu verantworten 
haben. 
Auch für unser Gewerbe ergaben sich ähnli 
che Verhältnisse. Während in der vergangenen 
Zeit für das graphische Gewerbe an der Saar 
monatlich 3 Millionen Frs. zur Einfuhr van 
graphischem Material und Maschinen gewährt 
wurden, muß das an Hand einiger Vorkomm 
nisse in Frankreich andere gehandhabt worden 
sein. So konnten wir die Feststellung machen, 
daß man für unsere Betriebe Lizenzen zu Ein 
fuhr deutscher Maschinen abgelehnt hat, wäh 
rend französische Firmen unseren Betrieben 
deutsche Maschinen, allerdings za entsprechen 
den Ueberpreisen, verkauften. Außerdem ist uns 
bekannt, daß Betriebe ira elsaß-lothringischen 
Raum auch modernste deutsche Maschinen auf- 
stellen. Welche Konkurrenz man bis heute aus 
diesem Raum machte, ist allgemein bekannt. 
Wenn nun aber noch die Modernisierung dieser 
Betriebe hinzukommt, können Sie sich vorstel 
len, was unsere Betriebe und somit »in« allge 
mein erwartet, wenn hier nicht Abhilfe geschafft 
wird. 
Wir müssen deshalb von der Regierung des 
Saar lande* verlangen, daß sie Schritte unter 
nimmt, daß die Benachteiligung der saarländi 
schen Wirtschaft allgemein und im besonderen 
auch Lm graphischen Gewerbe abgestellt wird. 
Wir sind der Auffassung, daß, wenn man Wirt 
schaftsverträge (Konventionell) abschließt, beide 
Parteien für die Einhaltung der Verträge einzu 
treten haben, und wir geben der französischen 
Regierung zu bedenken, daß eine gewisse 
„Heim-ins-Redch“-Stimmung ans diesen Punk 
ten und auf der Tatsache basiert, daß wir an 
der Saar so absolut keinen Einfluß auf die Si 
cherung unserer Existenz im wirtschaftlichen 
Sinne haben. 
Ich führe hier ein allgemein verständliche« 
Beispiel an. Stellen Sie sieh eine kinderreiche 
Familie mit 5—6 Kindern vor. Eine« davon 
trägt den Realitäten Rechnung und die ande 
ren leben, wie sie wollen. Diejenigen, die leben, 
wie sie wollen, machen aber laufend dem ersfce- 
ren Vorschriften und behandeln es wie ein Fin 
delkind. Wie lange glauben Sie wohl, wie die 
se« da mitmachen wird und bis es auf den Tisch 
schlägt und «agt: jetzt ist aber Schluß. So ist 
die Stimmung vieler Saarländer. 
Wichtige Probleme der Zukunft 
Um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen 
folgendes: Was wird mit der Mehrzahl der saar 
ländischen Arbeitnehmer u. a. auch aus uns, 
wenn wir von heute auf morgen in die Wirt 
schaft der Bundesrepublik einverleiht würden? 
Wie ich schon erwähnte, sind in den beiden 
Schlüsselindustrien insgesamt zirka 120 000 
Arbeitnehmer beschäftigt. Ueber 180000 ge 
hören aber Industriezweigen an, welche in ihrer 
Mehrheit zum Erliegen kämen. Ich erinnere 
an die Schuhindustrie. Pirmasens läuft auf ge 
drosselten Touren und deren Schuhindustrie 
wäre ohne auch nur einen Arbeiter mehr ein 
zustellen in der Lage, den saarländischen Markt 
zu versorgen. Ferner möchte ich die Radio-, 
Chemische-, Möbel- und Textilindustrie erwäh 
nen, bei welchen die Verhältnisse ähnlich liegen. 
Außerdem muß ich auf den Umstand aufmerk 
sam machen, daß in den Industrien die Mehr 
zahl der Kriegsversehrten, Unfallbeschädigten 
usw. arbeiten, denn auf Graben und Hütten sind 
nur wenige Arbeitsmöglichkeiten für diese Per 
sone ngruppen. 
Es würde also außer Arbeitslosigkeit sich auch 
die Frage aufwerfen, ob die sozialen Leistungen 
aufrechterhalten bleiben können. Für unser 
Geweihe wären die Auswirkungen nicht ganz so 
schlimm. Unseren Drucksachenmarkt könnten 
wir nicht halten, da die deutschen Betriebe, 
zuin Teil auf Grund der Kriegszerstörungen, 
nach den modernsten Gesichtspunkten au (gebaut 
und mit den neueste« Maschinen ausgerüstet 
sind. Wir wären auf diesem Sektor bk dem 
heutigen Zustand unserer Betriebe also nicht 
mehr konkurrenzfähig. Wenn ich aber erwähnt 
habe, daß die Auswirkungen für um milder 
wären, so deshalb, weil im Bundesgebiet in un 
serem Gewerbe Facharbeitermangel herrscht. 
Aber ich stell« hier di« Frage: „W«r wäre ge 
willt, mit Kind und Kegel nach irgend einer 
Gegend Deutschlands zu ziehen und sich dort 
eine neu« Existenz aufzubauen ?“ 
Voraussetzungen einer Euiopäisierang 
Meine letzten Ausführungen treffen auch auf 
die Frage einer Europäisierung der Saar zu. Ist 
Ihnen vielleicht ein Wirtschaftsprogramra im 
Falle einer Europäisierung bekannt? Wir er 
achten das aber als die Voraussetzung, wenn 
diese Frage zum Wohle der Bevölkerung ge 
löst werden soll. Wir haben 1947 einmal einen 
Blankoscheck ausgehändigt. Das kann und darf 
uns ein zweites Mal nicht passieren. Deshalb 
fordern wir von der Regierung des Saarland«« 
die allgemeinen Phrasen der Europäisierung ein 
mal in den Hintergrund zu stellen und um 
endlich ein konkretes Wirtschaftsprogramm im 
Zusammenhang mit der Europäisierung der Saar 
zu veröffentlichen. 
Das Lohn- und Preisproblem 
Somit hätte ich ihnen die drei Phasen der 
wirtschaftlichen Situation an der Saar darge 
stellt und gehe nun kurz auf das Lohnproblem 
über. Unsere letzte Lohnerhöhung war am 1. 
März vorigen Jahres. Ueber die Teuerung seit 
her brauche ich mich hier nicht weiter aus 
zulassen, denn die ißt Ihnen so gut bekannt wie 
mir. Daß aber da» Statistische Amt das Kunst 
stück immer und immer wieder fertig bringt, 
daß di* Lebenshaltungskosten »eit März vorigen 
Jahres gefallen sind, darüber haben wir uns in 
den Versammlungen eingehend unterhalten. Ja 
sogar di* nicht zu leugnende Teuerung anläß 
lich des Streiks in Frankreich hat laut Stati 
stischem Amt zu einer Senkung der Lebens 
haltungskosten geführt. Leider erkennt aber 
unser Verhandlungspartner nur di« Lebens 
haltungskosten als Verhandlungsgrumllag« an. 
Wie Lohnforderungen auf einer anderen Basis 
begründet ausgehen, zeigte unsere Lohnforde 
rung im November 1952. 
Daß wir die ZuMtzverseorgimg nach monate- 
langem zähem Ringen durchführen konnten, Ist 
das Positivum dieser Verhandlungen. 
Man schreibt und spricht so viel von Preis 
senkungen. Auch die Regierung Lan/iel versucht 
uns wieder ein „Experiment Pinay“ vorzude 
monstrieren. So wie dieses Experiment ledig 
lich ein* Lohnstopverardnung war, wird uns 
auch da« Experiment Laniel nichts anderes 
bringen. Ich kann mir hier die Beweisführung 
sparen, denn die haben welche übernommen, 
die es wissen müssen. Der Verband der Lebens 
mittel-Einzelhändler stellte am Sonntag, dem 
13. 9. 1953, im Johannishof selbst die These 
auf: „Eine echte Kaufkraft-Aufwertung sähe 
anders aus“. Einer der Aermsten, welche zum 
Teil mit Ford-Vedetten usw. zur Tagung fuh 
ren, führte unter anderem aus, daß der Durch 
schnitt der Lebensmitteleinzelhändler ein Mo 
natseinkommen von höchstens 25 000 Frs. hfitt* 
und daß. wenn man die französische Preisab 
schläge an der Saar verwirklichen würde, ein* 
fünfköpfige Familie nur 360 Frs. 4m Monat 
einsparen könnte. 
Auch das Schlagwort „Produktivitätssteige 
rung“ sei die Voraussetzung einer Reallohnauf 
besserung, müssen wir ablehnen. Wenn dies« 
Kreise, die dieses Wort dauernd lm Munde füh 
ren, nicht gewillt sind, ihr privates Geld für 
die Anschaffung neuer Maschinen zur Verfügui^j 
zu stellen, können sie es auf der anderen Seit» 
dem Arbeitnehmer nicht verübeln, wenn dies» 
die Modernisierung der Betriebe au# Kosten 
ihrer Mehrleistung ohne Mehrbezahlung ab- 
lehnen. 
Um Ihnen ein abschließendes Bild über den 
derzeitigen Stand unseres Lohnes zu gebe«, gebe 
Ich folgende Zahlen bekannt. Bei uns beträgt 
der Eoklohn zur Zeit 175,10 Fra., im Elaaßj 
168 Frs., also etwa 4 Prozent weniger, und 
in Lothringen 167 Frs., was auch ungefähr 4 
Prozent weniger entspricht. 
Spiegelfechterei mit dem 
Piney-Lamei-Experiment 
Anschließend war die Diskussion, wobei 
«s galt, dem Verbandsvorstand einen Weg auf 
zuzeigen., wie man eine echt« Kaufkrafterhö- 
hung erreichen kann. 
Mehrere Kollege« meldeten sich zur Diskus 
sion. Sie stellten sich hinter die Ausführungen 
des Verbands Vorsitzenden. In ihreir Mehrheit 
vertraten sie di» Auffassung, daß »in» wirk 
liche Preisherabsetzung für alle Arbeitnehmer 
dienlicher eei, als «in» Lohnerhöhung, welch« 
bis zu ihrem Inkrafttreten doch wieder durch 
höhere Preis» absorbiert wäre. Allerdings brach 
ten sie einmütig zum Ausdruck, daß Experi 
mente wie „Pinay“ und jetzt auch ,/Laniel“ 
abgelehnt werden müssen, und wenn weiterhin 
keine positive Maßnahmen zur Hebung der 
Kaufkraft vorgenommen würden, entsprechend« 
Forderungen des Verbandes gestellt werden 
müssen. Außerdem brachten alle Diskussions 
redner ihre Unzufriedenheit über das Gebaren 
der Ermittlung des Lebenshaltungskosten-In- 
dexa» zum Ausdruck und forderten, daß dis 
Gewerkschaften einschließlich der Arbeitskam 
mer nun endlich von ihrer Seite ans Wege 
finden und Unterlagen schaffen müssen, die di* 
tatsächlichen Lebenshaltungskosten nach weiften. 
ln seinem Schlußwort zu Punkte 1 faß 
te Kollege Hammerschmidt die Diskussion zu 
sammen und forderte zu den wirtschaftlichen 
Fragen ein« aktivere Arbeit der Regierung und 
des Landtages und daß beide mehr als bisher 
sich dafür einsetzen müssen, daß die Saar auch 
ihr« wirtschaftliche Selbständigkeit erhält und 
nur im Rahmen von Verträgen, welche aui dem 
Prinzip der freien Partnerschaft aufgebaiut sind, 
die Existenz seiner Bevölkerung sichert. Nur 
so kann der Weg zur Europäisierung vin Er 
folg sein und zur Ueberbrftckung der Gegen 
sätze zwischen Deutschland und Frankreich 
führen. 
Die Regierung ist eine wichtige Antwort schuldig! 
Auf die Frage eines Diskussionsredners ein 
gehend, inwieweit die derzeitige gute Beschäfti 
gungslage im graphischen Gewerbe an der Saar 
gesichert sei, wies der Verbands Vorsitzende dar 
auf hin, daß ein Teil der heutigen Aufträge auf 
das politische Geschehen, wi» den Wunsch, 
Saarbrücken als Sitz der Montanunion zu sehen 
und die Frage der Europäisierung zurüokzufüh- 
ren sind. Diese Aufträge fallen aber in diesem 
Zeitpunkt, in dem sich diese Fragen so odersD 
regeln, au». Darüber hinaus können diese Auf 
träge, von der wirtschaftlichen Seit» aus gese 
hen, nicht als „echte“ Aufträge angesehen wer 
den und stellen nur eine „Scheinblüte“ für das 
Gewerbe dar. Wenn es uns bezw. den Betrie 
ben nicht gelingt, in großzügigem Maße mo 
dernisieren zu können und di» Zulassung von 
Lokalzeitungen zu erzwingen, stehen wir eines 
Tages vor den Verhältnissen wi» 1950 und 1951, 
das heißt, daß ein großer Teil unserer Kollegen 
arbeitslos wird oder zumindesten« die Einschrän 
kung ihres Einkommens durch Kurzarbeit hin- 
nehmen müssen. Ueber die Ungerechtigkeit der 
Vorenthaltung der Zeitungen ist in unseren 
Kreisen schon geschrieben und gesprochen wor 
den, und es wäre bald an der Zeit, daß dis Re 
gierung ihren Standpunkt revidiert Kollege 
Hammerschmidt wies darauf hin, daß der 
Landtag die Konvention der Mens eben rechtei, 
welche in § 10 die Pressefreiheit verankert 
hat, ratifiziert hat, darüber Hinaus aber bis 
heute noch nicht dafür Sorg« getragen hat, daß 
die daraus entstandenen Verpflichtungen reali 
siert wurden. Darüber hinaus, wie unmoralisch 
der Standpunkt der Regierung in dieser Frage 
sei, ließe sich am besten aus der Tatsache er 
sehen, daß sie bis heut» noch nicht auf den 
Gedanken gekommen ist, einem Bäcker das Ku- 
chenbaoken zu verbieten oder einem Schuster 
vorzuschreiben, es dürfe nur Absätze oder Soh 
len auf die Schuhe und keine neuen Sohuhe 
oder Stiefel machen, während man bei unseren 
Betrieben die Nutzung vorhandener Einrichtun 
gen verhindert. Diese Beschneidung steht im 
Widerspruch zu Artikel 9 und 44 der saar 
ländischen Verfassung. Der Verbandsvorsitzende 
schloß seine Ausführungen mit der Feststellung, 
daß die Regierung des Saarland«» sich endlich 
in der Frage dar Lokalzeitungen zu einem kla 
ren „Ja“ oder „Nein“ entscheiden müsse, und 
wenn dies nicht bald geschähe, der begonnene 
Weg über die International« Graphische Föde 
ration fortgesetzt würde. 
Zu Punkt 2 „Interne Verbandsangelegenhei 
ten“ sprach Kollege Hammereohmidt über die 
Zusatzversorgung im graphischen Gewerbe, Ta 
rifliches und die Herausgabe einer eigenen Ver 
bandszeitung. Nach einer lebhaften Ausspra 
che über diese Punkte dankte Kollege Jager den 
Anwesenden für ihr reges Interesse und schloß 
die Versammlung. 
Für Selbstverwaltung 
in der Sozialversicherung 
Auf verschiedenen Gew'erkschaftsveranstal- 
tungen wurde die Stellungnahme zu diesem 
Thema dargelegt. Inzwischen ist ein diesbe 
züglicher Gesetzesantrag, im Saarland. Land 
tag in erster Lesung einstimmig angenommen 
worden. In einer Mitteilung der SPS-Frak- 
tion heißt es zu der Forderung auf Selbst 
verwaltung der Sozialversicherungsträger u. a.: 
In dem Artikel 46 der Verfassung des Saar 
landes, welcher bestimmt, daß die unter der 
Aufsicht des Staates stehende Sozial- und 
Arbeitslosenversicherung der Erhaltung und 
Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeits 
fähigkeit, dem Schutze der Mutterschaft, der 
Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen 
der Geburt, Krankheit, Unfall, Berufsunfä 
higkeit, Alter, Invalidität und Tod, sowie dem 
Schutz gegen die Folgen unverschuldeter Ar 
beitslosigkeit de« ganzen Volkes dient, heißt 
es in Absatz 2, daß die Selbstverwaltung der 
Sozial- und Arbeitslosenversicherung den Ver 
sicherten unter Mitwirkung der Arbeitgeber 
unterstehen soll, wobei das nähere durch ein 
Gesetz zu regeln sei. 
Diese Herstellung der Selbstverwaltung in 
der Sozialversicherung für das Saarland ist 
nun Gegenstand einer Gesetzesvorlage, di* di* 
Sozialdemokratisch« Fraktion im Landtag ein 
brachte. 
Di* Sozialversicherung umfaßt die Kranken-, 
die Unfall- und Rentenversicherung und prak 
tisch auch di* Familienzulage. In § 1 der Ge 
setzesvorlage sind die einzelnen Sozialversi 
cherungsträger de« Saarlandes katalogisiert und 
ihre Zuständigkeit, entsprechend dem gegen 
wärtigen Zustand, genau festgelegt. Eigenen 
Gesetzesbestimmungen unterliegen die Saar 
knappschaft und die Kasse für Familienzula- 
f en, da hier die Selbstverwaltung bereits 
urch besondere« Gesetz hergestellt worden 
ist. Infolgedessen sind die beiden vorgenann 
ten Versicherungsträger von den Vorschriften 
de« neuen Gesetz*« nach § 2 ausdrücklich 
ausgenommen. 
Zur praktischen Durchführung der Selbst 
verwaltung werden den im Gesetz genannnten 
Sozialversicherungsträgern die Rechtsfähigkeit 
zuerkannt. Sie sind Körperschaften des öffent- 
Rechtes und unterstehen der Aufsicht durch 
das Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt, 
Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt, weh 
eher das Aufsichtsrecht ausübt, kann dieses 
ebenfalls delegieren. 
Organe der Versicherungsträger bzw. der 
Direktion der Eisenbahnen des Saarlandes als 
Ausführungsbehörde für Unfallversicherung 
sind nach den Vorschriften du II. Abschnittes 
über die Verfassung das Direktorium und di« 
General versam mlu ng. 
Nach § 13 Ist die Generalversammlung das 
jenige Organ, in dem die Vertretung der Versi 
cherte« zu zwei Drittel und der Arbeitgeber zu 
ein Drittel als beaufsichtigende Stelle zur Gel 
tung kommt. 
Die Generalversammlung schlägt di» beamte 
ten Mitglieder des Direktoriums vor (§ 8), 
die dann von der Regierung des Saarlandes er 
nannt werden- Weiterhin wählt di« Generalver 
sammlung die ehrenamtlichen Mitglieder des Di 
rektoriums. 
Di« Wahl der Generalversammlung erfolgt 
auf Grund der von den Berufsorganisationen 
der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingereLch- 
ten Vorschlagslisten nach dem Verhältniswahl 
system. Di« in dem Gesetz feetgelegte Anzahl 
von 45 Mitgliedern der Generalversammlung 
kann für kleiner* Versicherungsträger durch 
den Minister für Arbeit und Wohlfahrt herab*" 1 ^ 
gesetzt werden, jedoch muß du Verhältnis zwei 1 
Drittel Versicherungsvertreter und ein Drittel 
Arbeitgeber Vertreter gewahrt bleiben. 
Da» Direktorium hat di« Stellung eines ge 
setzlichen Vertreters des Versicherungsträgers 
und besorgt insbesondere dt» Geschäfte des Ver 
sicherungsträgere, di« nidht durch Gesetz oder 
Satzung der Generalversammlung Vorbehalten 
sind. Ihm obliegen die iirmerorganisatorischen 
Belange der Verwaltung. Da» Direktorium ist 
ein kollegiales Organ, dessen Mitglieder gleich«« 
Stimmrecht ausüben. Der § 7 sieht abweichend 
von den früheren Vorschriften der RVO für 
den Vorstand bei der Zusammensetzung des Di 
rektoriums die Einbeziehung von beamteten 
Mitglieder neben den ehrenamtlichen Mitglieder 
als Vertreter der Versicherten und der Arbeit 
geber bewußt vor. Di« Selbst Verwaltung des 
Versicherungsträgers durch die Versicherten un 
ter Mitwirkung der Arbeitgeber ist durch di* 
Zusammensetzung der Generalversammlung als 
beaufsichtigendes Selbstverwaltungsorgan gesi 
chert, da die Generalversammlung nicht nur 
das Wahlrecht für di« ndchtbeamteten Mitglie 
der, sondern auch da» Vorachlagsrecht für di* 
beamteten Mitglieder des Direktoriums besitzt. 
Außer dem Präsidenten als Vorsitzenden sind 
die beamteten Mitglieder de« Direktorium« der 
Stellvertreter de» Präsidenten und je «an weite 
res Mitglied ans dem Zweig« der Kranken-, 
Unfall- und Rentenversicherung. Di* Einbezie 
hung der beamteten Mitglieder soll dem Direk 
torium al« Verwaltungsorgan in Anbetracht der 
Differenziertheit de« Rechtes, der Verwaltungs 
au {gaben und in Anbetracht der Zusammenfas 
sung mehrerer Versicherungszweige (Kranken-, 
Unfan- und Rentenversicherung) in einem Ver 
sicherungsträger (z. B. bei der LVA) di* Arbeit 
erleichtern. Darüber hinaus ist auch die Koor 
dinierung der Verwaltungstäftigkeit des Direk 
toriums durch das Einbeziehen von j* einem 
beamteten Mitglied der einzelnem Versichern n g»- 
träger gewährleistet. 
Der Minister für Arbeit und Wohlfahrt ist 
ermächtigt, die erforderlichen Durchführungs 
bestimmungen zu erlassen, insbesondere kann er 
di« Bestimmungen de« Sozialversicherungageset- 
zes an dieses Gesetz anpassem. 
imiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiimiiiiiiHiiiiiiiiiittiiiii 
ALTER - REINHEIT - BLUME - FEINHEIT
	        
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