Full text: 8.1953 (0008)

A p r i 1/ Mai 1953 
Seite 5 
0 
Bestimmungen einer Arbeitsordnung 
aus der „guten alten" Zeit 
Allzu sehr ist t\»an geneigt, iusbesoB- 
Gcneralion, Ar- 
Arbeitersch utzbc - 
r ist mal 
ler jun&t 
dere bei der jungen 
beitsbedingungen und 
Stimmungen, wie dieselben heute be 
stehen, als selbstverständlich hinzuneh- 
mcn. Nur wenige wissen um den Kampf, 
der in der Vergangenheit geführt wurde 
um Verbesserung des sozialen Aufstieges 
und der Emanzipation der Arbeitnehmer 
schaft. Für den selbstbewußten und auf 
geschlossenen Arbeiter ist es eine Ge 
nugtuung. wenn er einen Blick in die 
Vergangenheit werfen kann, um einen 
Vergleich anzustellen, wie die Verhält 
nisse von früher durch eine Reihe von 
Bestrebungen und Kämpfe doch eine 
andere Gestalt angenommen haben. Ins 
besondere wird man am 1. Mai, dem 
Tag. an dem wir unsere Forderungen 
an Wirtschaft, Staat und Gesellschaft 
erheben, auch gleichzeitig die Erkennt 
nis in sich tragen, daß unser Kampf 
nicht umsonst war. 
Diesen Beweis anzutreten soll nicht 
schwerfallen, wenn man einzelne Be 
stimmungen an das Licht der Oeflent- 
lichkcit bringt, die aus einer Arbeits 
ordnung aus dem Jahre 1890 der 
Firma Stumm in Neunkirchen entnom 
men sind. 
Artikel 36 
Allen Meistern und Arbeitern ist es 
untersagt, gegeneinander gerichtliche 
Klagen zu führen oder sich zu verhei 
raten ohne dem Chef der Firma ihre 
Absicht vorgetragen zu haben. Zuwider 
handlungen werden mit 3 bis 10 Mark 
bestraft und tritt unter erschwerenden 
Umständen die Kündigung ein. 
Artikel 42 
Allen im Dienste der Finna stehen 
den Personen ist es streng untersagt, 
mit Ausnahme des Ackerbaues ohne spe 
zielle Erlaubnis irgend welches Neben- 
geschäft zu betreiben. Dieses Verbot be 
zieht sich auch auf sämtliche Angehöri 
gen (Frau, Kinder und Verwandte) 
welche zum Haushalte der im Dienste 
der Firma stehenden Personen gehören. 
Zuwiderhandlungen werden mit 1 bis 
6 Mark unter erschwerenden Umständen 
und in der Regel, wenn Meister und 
sonstige Vorgesetzte das Verbot über 
treten, mit Kündigung bestraft. 
Artikel 44 
Jeder Meister und Arbeiter soll sich 
auch außerhalb des Dienstes so auf 
führen, daß er dem Hause Gebr. Stumm 
zur Ehre gereicht, sie können sich ge- 
wärtigt halten, daß ihr Privatverhalten 
von der Firma stets im Auge behalten 
wird, und daß eine schlechte Auf 
führung außer Dienst die Kündigung 
nach sich zieht, falls keine anderwei 
tige Bestrafung in gegenwärtiger Ar 
beitsordnung vorgesehen ist. Insbeson 
dere ist das unerlaubte Schießen auf den 
Straßen, namentlich bei Kindtaufen, 
Hochzeiten und in der Neujahrsnacht 
streng verboten. Zuwiderhandlungen wer 
den mit 10 Mark bestraft, wozu im Wie 
derholungsfälle die Kündigung tritt.“ 
Der einzelne war macht! » sich da 
gegen zu wehren. Bestrebungen, sich zu- 
sammenzuschlicßc», um diesen Zustand 
len mit aller Schärfe bekämpft. Sie fan 
den sich zusammen in einem Verein zur 
abzuwehren, wurden von den fndustriel- 
Bekämpfung der Sozialdemekralisrh n 
luelduug erforderlich i,t. Letzter Meidet rinin 
ist der I. Juni 1953. 
Die Anmeldungen können bei den vorgenann 
ten Lreisgeschuftsslelien oder hei der Hanpt- 
ka-se der Einheitsgewerkschaft. Brauer* fräße 
6—8 (Zimmer'10;, getätigt werden. Bei der An 
meldung ist das Mitgliedsbuch vorzulegeii. Auf 
jedes Mitgliedsbuch können höchstens zwei Teil 
nehmerkarten ausgegeben werden. 
Die Ausgabe der Teilnehmerkarten wird noch 
besonders im Verbandsorgan bekanntgegeben. 
Herausgeber: Hauptverwaltung der Einheitsgewerk 
schaft Saarbrücken 3, BrauerstrafSe 6—8, Telefon 
90 33-35. Verantwortlich für den Gesamtinhalt; 
Richard Bauch: Druck: Druckerei Saar-Zeitung, 
Dr, Nikolaus Fontaine, Saariouis. Einzelverkaufs 
preis der „Arbeit“ 20.— ffrs (Erschein! regel 
mäßig monatlich}. 
Bewegung. In einem ihrer Beschlüsse war 
festgelcgt, daß kein Arbeiter auf den 
Werken geduldet wird, der dieser Be 
wegung allgehört, der eine ihrer Ver 
sammlungen besucht oder eines ihrer 
Blätter liest. 
Bei Entlassung war ihnen verboten, : 
Wirtshäuser zu besuchen, in denen Schrif 
ten und Zeitungen dieser Bewegung auf- 
lagen. Ja, man ging sogar so weit und 
hat in den Werksanlagen bekanntge 
macht, welche Wirtschaften und Ge 
schäftsbetriebe verboten sind zu be-* 
treten. 
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Die JAeatecqemeinde teilt mit: 
Nachstehend geben wir den Theaterspielplan 
bis zum Ende der Spielzeit 1952/53 bekannt: 
Miete I» 19. 4. 1953: „Fiesco“, Schauspiel 
von Schiller (statt wie zuerst vorgesehen 
,,Margarete“. 
17. 5. 1953: „Margarete“, Oper v. Gounod. 
Miete II» 2(). 4* 1^53„Waffenschmied*‘, kom. 
Oper von Albert Lortzing. 
18. 5. 1953: „Fiesco“. 
8. 6. 1953» „Margarete“. 
Außerdem ist es uns gelungen, zwei Sonder 
vorstellungen im Monat Juni zu erhalten, und 
zwar am: 
Montag, dem 22. 6. 1953, 19.UÖ Uhr, 
„Larnd des Lächelns“, 
Sonntag, Sen 28. 6. 1954, 14.15'Uhr, 
!--»L a . Traviata^. y t 
^Dai^Ahaben ai*ch diejenigen Mitglieder, di® 
U F - H O F 
OBS HQUS DER KLEINEN PREISE 
Zum thühiatie 
NEUE UND SCHÖNE MODELLE 
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IM 
Völklingen 
für die vergangene Spielzeit keim Abonnement 
hatten, Gelegenheit, diese Vorstellungen zu be 
suchen. Der Preis für die Sondervorstellung 
beträgt 300 ffrs. und ist bis spätestens 10. Juni 
1953 bei den nachstehend aufgeführteo Stellen 
gegen Erhalt eines Gutscheines zu entrichten: 
Einheitsgewerkschaft Hauptkasse, Brauer 
straße, Zimmer lOj 
Kreisgeschäftsstellen Völklingen, Neunkir- 
ehen und St. Ingbert, sowie bei 
Herrn Körner, Spiesen, und Herrn Fritze, 
Elversberg. 
Die Plätze werden wie üblich, gegen Rück 
gabe dieses Gutscheines, am Stadttheater aus- 
gelost. 
Wir machen nochmals c^irauf aufmerksam, 
daß die letzte Rate für die Spielzeit 1 §52/53 am 
15. April 1953 fällig war. 
Außerdem weisen wir noch darauf hin, 
daß ein Anrecht auf eine bisher gehabte Thea- 
termiete nicht besteht, sondern eis» neue An- 
SAARBRÜCKEN 
iLt».;i»fiiiiHtiUnsiiiiiHifi8minimm>mHiniiiniiniinniiiinniiniHti»niminimnnninnimniinniinninmimnnnnninmmininnniniiininnniinnnnminiininiiMnnmiiiiimiiiin»in 
Richard und Fritz Thomas 
Stummstr, 46 SPILLINGEN Telefon 6148 
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Der Saarland Sport-Toto 
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im Toto 84 am 25. 26. 4. 1953
	        
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