A p r i 1/ Mai 1953
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Bestimmungen einer Arbeitsordnung
aus der „guten alten" Zeit
Allzu sehr ist t\»an geneigt, iusbesoB-
Gcneralion, Ar-
Arbeitersch utzbc -
r ist mal
ler jun&t
dere bei der jungen
beitsbedingungen und
Stimmungen, wie dieselben heute be
stehen, als selbstverständlich hinzuneh-
mcn. Nur wenige wissen um den Kampf,
der in der Vergangenheit geführt wurde
um Verbesserung des sozialen Aufstieges
und der Emanzipation der Arbeitnehmer
schaft. Für den selbstbewußten und auf
geschlossenen Arbeiter ist es eine Ge
nugtuung. wenn er einen Blick in die
Vergangenheit werfen kann, um einen
Vergleich anzustellen, wie die Verhält
nisse von früher durch eine Reihe von
Bestrebungen und Kämpfe doch eine
andere Gestalt angenommen haben. Ins
besondere wird man am 1. Mai, dem
Tag. an dem wir unsere Forderungen
an Wirtschaft, Staat und Gesellschaft
erheben, auch gleichzeitig die Erkennt
nis in sich tragen, daß unser Kampf
nicht umsonst war.
Diesen Beweis anzutreten soll nicht
schwerfallen, wenn man einzelne Be
stimmungen an das Licht der Oeflent-
lichkcit bringt, die aus einer Arbeits
ordnung aus dem Jahre 1890 der
Firma Stumm in Neunkirchen entnom
men sind.
Artikel 36
Allen Meistern und Arbeitern ist es
untersagt, gegeneinander gerichtliche
Klagen zu führen oder sich zu verhei
raten ohne dem Chef der Firma ihre
Absicht vorgetragen zu haben. Zuwider
handlungen werden mit 3 bis 10 Mark
bestraft und tritt unter erschwerenden
Umständen die Kündigung ein.
Artikel 42
Allen im Dienste der Finna stehen
den Personen ist es streng untersagt,
mit Ausnahme des Ackerbaues ohne spe
zielle Erlaubnis irgend welches Neben-
geschäft zu betreiben. Dieses Verbot be
zieht sich auch auf sämtliche Angehöri
gen (Frau, Kinder und Verwandte)
welche zum Haushalte der im Dienste
der Firma stehenden Personen gehören.
Zuwiderhandlungen werden mit 1 bis
6 Mark unter erschwerenden Umständen
und in der Regel, wenn Meister und
sonstige Vorgesetzte das Verbot über
treten, mit Kündigung bestraft.
Artikel 44
Jeder Meister und Arbeiter soll sich
auch außerhalb des Dienstes so auf
führen, daß er dem Hause Gebr. Stumm
zur Ehre gereicht, sie können sich ge-
wärtigt halten, daß ihr Privatverhalten
von der Firma stets im Auge behalten
wird, und daß eine schlechte Auf
führung außer Dienst die Kündigung
nach sich zieht, falls keine anderwei
tige Bestrafung in gegenwärtiger Ar
beitsordnung vorgesehen ist. Insbeson
dere ist das unerlaubte Schießen auf den
Straßen, namentlich bei Kindtaufen,
Hochzeiten und in der Neujahrsnacht
streng verboten. Zuwiderhandlungen wer
den mit 10 Mark bestraft, wozu im Wie
derholungsfälle die Kündigung tritt.“
Der einzelne war macht! » sich da
gegen zu wehren. Bestrebungen, sich zu-
sammenzuschlicßc», um diesen Zustand
len mit aller Schärfe bekämpft. Sie fan
den sich zusammen in einem Verein zur
abzuwehren, wurden von den fndustriel-
Bekämpfung der Sozialdemekralisrh n
luelduug erforderlich i,t. Letzter Meidet rinin
ist der I. Juni 1953.
Die Anmeldungen können bei den vorgenann
ten Lreisgeschuftsslelien oder hei der Hanpt-
ka-se der Einheitsgewerkschaft. Brauer* fräße
6—8 (Zimmer'10;, getätigt werden. Bei der An
meldung ist das Mitgliedsbuch vorzulegeii. Auf
jedes Mitgliedsbuch können höchstens zwei Teil
nehmerkarten ausgegeben werden.
Die Ausgabe der Teilnehmerkarten wird noch
besonders im Verbandsorgan bekanntgegeben.
Herausgeber: Hauptverwaltung der Einheitsgewerk
schaft Saarbrücken 3, BrauerstrafSe 6—8, Telefon
90 33-35. Verantwortlich für den Gesamtinhalt;
Richard Bauch: Druck: Druckerei Saar-Zeitung,
Dr, Nikolaus Fontaine, Saariouis. Einzelverkaufs
preis der „Arbeit“ 20.— ffrs (Erschein! regel
mäßig monatlich}.
Bewegung. In einem ihrer Beschlüsse war
festgelcgt, daß kein Arbeiter auf den
Werken geduldet wird, der dieser Be
wegung allgehört, der eine ihrer Ver
sammlungen besucht oder eines ihrer
Blätter liest.
Bei Entlassung war ihnen verboten, :
Wirtshäuser zu besuchen, in denen Schrif
ten und Zeitungen dieser Bewegung auf-
lagen. Ja, man ging sogar so weit und
hat in den Werksanlagen bekanntge
macht, welche Wirtschaften und Ge
schäftsbetriebe verboten sind zu be-*
treten.
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Die JAeatecqemeinde teilt mit:
Nachstehend geben wir den Theaterspielplan
bis zum Ende der Spielzeit 1952/53 bekannt:
Miete I» 19. 4. 1953: „Fiesco“, Schauspiel
von Schiller (statt wie zuerst vorgesehen
,,Margarete“.
17. 5. 1953: „Margarete“, Oper v. Gounod.
Miete II» 2(). 4* 1^53„Waffenschmied*‘, kom.
Oper von Albert Lortzing.
18. 5. 1953: „Fiesco“.
8. 6. 1953» „Margarete“.
Außerdem ist es uns gelungen, zwei Sonder
vorstellungen im Monat Juni zu erhalten, und
zwar am:
Montag, dem 22. 6. 1953, 19.UÖ Uhr,
„Larnd des Lächelns“,
Sonntag, Sen 28. 6. 1954, 14.15'Uhr,
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für die vergangene Spielzeit keim Abonnement
hatten, Gelegenheit, diese Vorstellungen zu be
suchen. Der Preis für die Sondervorstellung
beträgt 300 ffrs. und ist bis spätestens 10. Juni
1953 bei den nachstehend aufgeführteo Stellen
gegen Erhalt eines Gutscheines zu entrichten:
Einheitsgewerkschaft Hauptkasse, Brauer
straße, Zimmer lOj
Kreisgeschäftsstellen Völklingen, Neunkir-
ehen und St. Ingbert, sowie bei
Herrn Körner, Spiesen, und Herrn Fritze,
Elversberg.
Die Plätze werden wie üblich, gegen Rück
gabe dieses Gutscheines, am Stadttheater aus-
gelost.
Wir machen nochmals c^irauf aufmerksam,
daß die letzte Rate für die Spielzeit 1 §52/53 am
15. April 1953 fällig war.
Außerdem weisen wir noch darauf hin,
daß ein Anrecht auf eine bisher gehabte Thea-
termiete nicht besteht, sondern eis» neue An-
SAARBRÜCKEN
iLt».;i»fiiiiHtiUnsiiiiiHifi8minimm>mHiniiiniiniinniiiinniiniHti»niminimnnninnimniinniinninmimnnnnninmmininnniniiininnniinnnnminiininiiMnnmiiiiimiiiin»in
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