Dez Man. 1952/53
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Das Gesetz über die
(Schl uß)
Die dänische Kommission hat ganz speziell
die. verschiedenen Faktoren studiert, welche die
Entwicklung der Preise von Juli 1948 bis Juli
1951 beeinflußt haben. Während diesen drei
Jahren ist der Index der Lebenshaltungskosten
(19H = 100) von JOT auf 366 Punkte gestie
gen, also um 9 Punkte — 19 Prozent. Der Be
richt der Kommission führt nun aus, daß auf
diese 59 Punkte Erhöhung 10 Punkte zurück-
zuführen sind auf die Erhöhung der Einfuhr
preise, 10 Punkte auf die Erhöhung der Steuern
und Taxen und auf die Verminderung der Sub
ventionen und 23 Punkte schließlich auf die Er
höhung de3 Profits der Industriellen und Kauf
leute.
Als Schlußfolgerung erklärt die Kommission,
daß die automatische Berichtigung der Löhne
der Erhaltung der Produktion und des Berufs
nutzt, weil sie die Möglichkeit für Abkommen
von langer Dauer zwischen Arbeitern und Un
ternehmern schafft. Den Unternehmern erlaubt
sic, Pläne auf lange Sicht aufzustellen und ver
mindert die ungünstigen Konsequenzen von häu
figen Lohnverhandlungen, die riskieren, Arbeits
einstellungen herauszufordern.
Der Bericht unterstreicht ebenfalls, daß, wenn
die Erhöhung des Preisniveaus ihren Ursprung
in einer Hausse des Profits der Indus tri eilen und
der Kaufleute hat oder von einer solchen be
gleitet ist, so erlaubt die automatischen Berich
tigung der Löhne den Einkommen der Arbeiter,
sich im Vergleich mit denjenigen anderer Sek
toren der Allgemeinheit zu behaupten und so
die ungünstigen Konsequenzen der Preiserhö
hungen auf die Verteilung des Nationaleinkom
mens zu begrenzen.
Obwohl die automatische Berichtigung bis
jetzt nur eine geringe Rolle in der gesamten Er
höhung der Löhne gespielt hat, können in Zu
kunft gewiß Aenderungen in dieser Hinsicht ein-
treten und beispielsweise für die Exportindu
strien gewisse Schwierigkeiten herbeiführen.
Aber, so bemerkt schließlich die Kommission,
solche Schwierigkeiten können in weitem Maße
durch angepaßte wirtschaftliche Maßnahmen be
kämpft werden.
Die Beibehaltung des Systems der gleiten
den Lohnskala figuriert in dem Abkommen, das
soeben zwischen der D. S. F. und dem dänischen
Unternehmerverband auf die Dauer von zwei
Jahren abgeschlossen worden ist. Die Schluß
folgerungen der Untersuchungskommission der
Regierung machen, daß in Zukunft die syn
dikalistische Politik in diesem Punkte nicht
mehr bestritten werden kann.“
%
Wir fügen hier noch einige Auslegun
gen über das Gesetz an. Tatsächlich handelt es
sich nicht um eine automatische Berichtigung
der Löhne, sondern nur um eine Berichtigung
unter gewissen Bedingungen des nationalen zwi-
schenberufliehen garantierten Lohnminimums,
welcher in Wirklichkeit der Diskussion der
„Der Bundes Vorstand des Deutschen Ge-
werksehaftsbundes begrüßt die kürzlich
verbreitete Stellungnahme der westdeut
schen Bischöfe zur Arbeiterfrage. In ihr
yvird die Bedeutung dieser Frage, deren
gute Lösung auch für unsere Zeit von
größter Wichtigkeit ist, klar unterstrichen.
Der DGB würdigt diese Bischofsworte,
insbesondere auch deshalb, weil sie geeig
net sind, die Zuständigkeiten zwischen den
Organisationen des sozialen Bereiches auf
zuzeigen, und damit bestehende Spannun
gen herabzumindern bzw. zu lösen.'
Oos gute
Bohnerwachs
ovi der Erdab
Fabrik
gleitende Lohnskala
vertragsmäßig festgelegten Lohnsätze als Basis
dient.
Welches sind mm diese Bedingungen? Eine
Erhöhung um 5 Prozent oder mehr — für den
Fall einer Verminderung ist kein« Revision vor
gesehen — des Monatsindexes der gesamten Le
benshaltungskosten in Paris. Und zwar handelt
es sich um den offiziellen Index der 213 Ar-j
tikel, Basis 100 tn 1949, berechnet von dem
nationalen statistischen Institut. Für die erst
mögliche Veränderung des garantierten Lohn
minimums ist der Ausgangsindex auf 142Punkte
festgesetzt. Außer bei außerordentlichen Um-!
ständen können keine zwei anfeinanderfolgenden
Berichtigungen während eines Zeitraums von
vier Monaten vor benommen werden.
Durch wen und wie wird die Abänderung des
Minimallohnes bestimmt? Eine Unterkommis
sinn der Obersten Kommission der Kollektiv
verträge wird beauftragt, in Verbindung mit
dem nationalen Institut der Statistik und der
wirtschaftlichen Studien der Entwicklung der
Lebenshaltungskosten zu folgen, zu welchem
Zwecke sie alle Unterlagen erhält, die zur Fest
setzung des Monatsindexes, auf den Bezug ge
nommen wird, dienen. Das neue nationale zwi
schen berufliche garantierte Lohnminimum wird
durch interministerielle Verordnung obligato
risch anwendbar erklärt.
Schließlich bringen wir die Ziffern, die die
Entwicklung des Bezugslndcxcs (213 Artikel, Ba
sis 100 in 1949) seit Dezember 1951 anzeigen,
in Erinnerung (Ausgangsindex 142 Punkte): De
zember 1951 142,9, Januar 1952 145,9, Februar
148,5, März 148,1, April 146,6, Mai 144,5, Juni
143,1, Juli 142,8.
Jeder wird fragen, weshalb denn als Aus
gangspunkt der Berichtigungen der Index von
142 Punkten genommen wurde, nachdem doch
das nationale garantierte Lohnminimum zum
letzten Male beim Indexstand 133 festgesetzt
wurde. Hier die offizielle Erklärung, die für die
Aufnahme dieser Ziffer in das Gesetz im Lauf
der Parlamentsdebatten gegeben wurde: Der In
dex 142 wurde angewandt in Anbetracht, einer
seits, der Erhöhung de» Minimumlohnes, resul
tierend aus dem Dekret vom 8. September 1951,
auf 100 Fr, mit Wirkung ab 10. September
1951, und, anderseits, der vorherigen Erhöhung,
resultierend aus dem Dekret vom 24. März
1951, auf 87 Fr. mit Wirkung vom 1. April
1951 ab. In der Erhöhung des Minimumlohnes
im September 1951 war nun, nach den damili-
gen Erklärungen der Regierung, außer der auf
Grund der Preissteigerung seit März 1951 not-
höhung noch ein Sicherheitsspielraum enthal
ten, der einem Vorschuß auf spätere Preisstei-
f erungen entsprach. Wenn man nun von der
'atsache ausgeht, daß anläßlich der Festset
zung des Mintmumlnhnes von 87 Fr. am 1. April
1951 der Index 133.6 war, so entspricht der
Satz von 100 Fr. dem Index 142.
(Der wesentliche Inhalt vorstehenden Beitrage« l«f
dem Organ „Le Travallleur du Livre“, Strasbourg,
entnommen.)
Dabei betonen w ir erneut und eindringlich,
daß der DGB den ernsten Willen hat, den
Anforderungen zu entsprechen, auf wel
che die westdeutschen Bischöfe in ihrer
Stellungnahme hingewiesen haben und un
ter Wahrung parteipolitischer Neutralität
und echter weltanschaulicher Toleranz die
berechtigten Anliegen der Arbeitnehmer zu
vertreten.
Der DGB anerkennt diese Verpflichtung
nicht nur, weil sie unerläßliche Vorausset
zung für den Bestand der einheitlichen Ge
werkschaftsbewegung ist, sondern auch
weil er weiß, daß die Schaffung einer ge
rechten und guten Ordnung in Wirtschaft
und Gesellschaft, nicht nur für die Siche
rung der Zukunft aller Arbeitnehmer von
größter Bedeutung ist, sondern auch im
Interesse des gesamten Volkes liegt. Die
ses Ziel kann aber nur erreicht werden,
wenn die Einheit und Geschlossenheit der
Gewerkschaften erhalten bleibt.
Alle, die im Bewußtsein ihrer Verant
wortung um eine befriedigende Lösung der
Arbeiterfrage bemüht sind, sollten deshalb
auf der Basis gegenseitigen Vertrauens
Gewerkschaft»!orsitzenüer wird amerikani
scher Arheitsminister. Eisenhower, der am 20.
Januar 1953 sein Amt übernehmen wird, hat
zum Arbcftsminister in seinem Kabinett den
Präsidenten der amerikanischen Installateurge-
werkschaft (Ari, , MärPÜT P. Durkinl ernannt.
Der Gewerkschaftsverband CTO hat in einem
Telegramm dem neuen Arbeitsminister »eine un
eingeschränkte Mitarbeit und Unterstützung zu
gesichert.
Die Kammerversammlung der Arbeits
kammer war am Freitag, dem 5. 12. 1952,
im Sitzungssaal des Landeswohnungsam-
tes in Saarbrücken, zu ihrer 4. Tagung
zusammengerufen worden. Den breitesten
Raum der Tagung nahm die Beratung und
Verabschiedung des Haushaltsplanes für
das Haushaltsjahr 1953 in Anspruch. Der
Haushaltsplan selbst war in mehreren Sit
zungen des Verwaltungsausschusses und
des Präsidiums vorberaten worden.
Der Haushaltsplan 1953 wurde ohne Ab
änderung in der vom Präsidium vorge
schlagenen Form einstimmig angenommen.
Hierzu ist erwähnenswert, daß die kaiu-
merbeiträge in gleicher Höhe wie im Jah
re 1952 forterhoben werden.
Im übrigen bot die Haushaltsberatung
Gelegenheit, zu verschiedenen Problemen,
die die Kammer im kommenden Jahr be
schäftigen werden, Stellung zu nehmen.
Grundlegende Darlegungen gaben hierzu
neben dem Präsidenten der Geschäftsfüh
rer und die einzelnen Referenten der
Kammeri
Die Kammerversammlung beschloß ein
stimmig, zur gesicherten Durchführung
der so erfolgreich angelaufcnen Schu
lungsarbeit bereits im kommenden Jahr
ein eigenes Schulungsheim zu errichten.
Ebenso einstimmige Annahme fand der
Vorschlag des Präsidiums, ein ..Ferien -
werk“ der Arbeitskammer zu errichten.
Das ,,Ferienwerk der Arbeitskammer“
soll eine Einrichtung sein, das Vorbilder
im Bundesgebiet, in Frankreich, Belgien
und Holland hat. Seine Aufgabe ist darin
zu sehen, dem Arbeitnehmer einen seinen
sozialen Verhältnissen angepaßten verbild
ligten Ferienaufenthalt zu ermöglichen?
Auf freiwilliger Basis sollen die Interes
senten durch Sparmarken die Kosten eine«
Ferienaufenthaltes ansammeln.
Der Bildungsausjschul£ der ArbeUijkaijfrg
mer wurde beauftragt, gemeinsam mit dem
zuständigen Referenten einen Vorschlag
über die Organisation und Durchführung
des Ferienwerkes auszuarbeiten.
Die Versammlung faßte weiterhin ein#
Entschließung, in der sie fordert, die Befa>
träge zur Zusatzversorgtingskasse für dl*
Bediensteten (Angestellte u. Arbeiter) der
öffentlichen Betriebe garrz zu Lasten dar
Dienstgeber zu übernehmen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung befaßt«
sich die Kammerversammlung mit intern
nen Personal- und Organisation*fragen.
Neubewertung der Pensionen
bei Viller»y & Beel».
In einer ain XL 12. 1952 statt#-fundeneo
Vertreter Versammlung der Arbeilerpensionskass*
der Firma Villeroy & Bock Mcttlach. Merzig,
Wadgassen unter dem \ orsitx von Bocks ward*
der einstimmige Beschluß gefaßt, die bestehen
den Pensionssätze der W erkspensionäre ab 1. 1.
1953 um 20 Prozent zu erhöhen.
Es ist besonders erfreulich, diese Erhöhung
jetzt zu deu Festtagen und zur Jahreswende
mitteilen zu können. Nimmt man die in den
letzten 15 Monaten vorangegangenen Pensions
erhöhungen hinzu, so beträgt die Erhöhung für
ödie Werkspensionäre mit der jetzigen Neure
gelung insgesat 45 Prozent.
Wie der Vorsitzende in der Sitzung mitteilte,
erhalten alle Werkspensionäre zu W eihnachten
noch zusätzlich die Hälfte des Pensionssatze«
als Festgeschenk.
Diese erfreulichen 1 atsacheu, durch die den
verdienten Mitarbeitern des Unternehmens ein*
immerhin fühlbare Verbesserung ihrer finan
ziellen Lage gewährleistet wird, werden in er
ster Linie von den Pensionären und ihren An
gehörigen sehr begrüßt und mit Dank quittiert
werden. Darüber hinaus möchte inan sie gern*
als ein gutes Zeichen dafür ansehen, daß auch
auf andern Gebieten eine stärkere, dauerhafte
Brücke der sozialen Verständigung im Intereas*
«Iler Beteiligten errichtet werden
Zusatzversicherung für alle notwendig!
KREISSPARKASSE MERZIG
sichert und vermehrt
Dein Erspartes!
Es geht darum, eine Zusatzrente für alle
Arbeitnehmer an der Saar zu bekommen?
Das Problem ist schwierig, aber nicht un
lösbar.
\\ er kommt in Frage? ein großer Teil
der Privatbetriebe und die vielen freien
Berufe.
Ohne Gesetz können auch heute auf
freiwilliger Basis Vereinigungen solche Re
gelung treffen. Aber es wird erstrebt, eine
gesetzliche Regelung zu erhalten.
Nach den jetzigen Gepflogenheiten er
gibt sich für eine Zusatzversicherung fol
gendes:
Aufnahme nur bis zum 45. Lebensjahre?
Ausnahmen möglich, aber durch besondere
Beitragszahlung für die Mehrjahre. Es
können also auch Personen bis über 45
Jahre aufgenommen werden, jedoch unter
Nachentrichtung der Beiträge ab dem 45.
Lebensjahr. Man spricht davon, es kämen
Milliardenbeträge zusammen.
Was ist zu zahlen? Die zusätzliche Ver
sicherung erfordert naturgemäß zusätzli
che Beiträge zu den Kassen .Wo die Ver
sicherung schon besteht, ist es durchweg
so, daß der Arbeitnehmer ein Drittel des
erhöhten Beitrages leistet und der Arbeit
geber zwei Drittel, im allgemeinen in mo
natlicher Zahlung.
Bei 100 000 Arbeitnehmern könnten, um
einmal eine angenommene Berechnung
vorzunehmen, etwa 106,6 Millionen Frs.
monatlich Aufkommen an Beiträgen durch
Anteile der Arbeitnehmer in Frage kom
men. Dazu kommen zwei Drittel Arbeit
geberanteil, zusammen 320 Millionen Frs.
monatlich.
Dazu kämen dann die Erhöhungen durch
die Nachzahlungen der über 45 Jahre alten
Personen.
Wie hoch fällt die Rente aus? Anspruch
erst nach fünf Jahren, dann steigert es
sich nach Prozenten der Einzahlungen bis
zum Höcbstbetrag von 75 Prozent des letz
ten Lohns bzw. Gehalts, d. h. aufbauend
auf den Beträgen, die der Betreffende aus
der Pflichtversicherung bereits zu erhalten
bat.
Die Zusatzversicherung ist dazu da, den
Angleich an die Pensionen der Beamten
zu erlangen, so daß es bei Erfüllung aller
Zeiten zu 75 Prozent des Gehalts kommt.
Die Beträge, die von der Zusatzversi
cherung an die Rentenberechtigten bezahlt
werden, halten sich in dem Rahmen, daß
zusammen mit den Beträgen aus der An
gestellten- bzw. aus der Invalidenversiche
rung 75 Prozent der früheren Gehalts-
bzw. Lohnabzüge als Gesamtrenten nicht
überschritten werden.
Die oben erwähnte Zahl 100000 ist will
kürlich. Bald werden, genaue Zahlen für
die Zusatzversicherung vorlicgcn. Berg
bau, Metall, Eisenbahn fallen weg; ferner
alle die bereits Regelungen haben durch/
Oelf entliehen Dienst.
Hierbei sei noch auf die vor wenigen
Tagen erfolgte Entschließung der Arbeits
kammer aufmerksam gemacht, in der ge
fordert wird, daß die Beiträge zur Zusatz
versorgungskasse (diese existiert bereits
für alle Angestellten und Arbeiter des öf
fentlichen Dienstes) in Zukunft ganz vom
Dienstgeber übernommen werden sollen.
Für die Aeltercn dürfte es möglich sein,
einen Härtefonds zu bilden, um auch si«
in den vollen Genuß der Zusatzrente zu
bringen, also auf 75 Prozent insgesamt,
-A-
Der Haushaltsplan der Arbeitskammer
Bau eines Schulungsheimes beschlossen — Gründung eines Ferienwc: ’^s
DGB zu einer Erklärung der Bischöfe