Full text: 7.1952 (0007)

Dez Man. 1952/53 
Seite 3 
Das Gesetz über die 
(Schl uß) 
Die dänische Kommission hat ganz speziell 
die. verschiedenen Faktoren studiert, welche die 
Entwicklung der Preise von Juli 1948 bis Juli 
1951 beeinflußt haben. Während diesen drei 
Jahren ist der Index der Lebenshaltungskosten 
(19H = 100) von JOT auf 366 Punkte gestie 
gen, also um 9 Punkte — 19 Prozent. Der Be 
richt der Kommission führt nun aus, daß auf 
diese 59 Punkte Erhöhung 10 Punkte zurück- 
zuführen sind auf die Erhöhung der Einfuhr 
preise, 10 Punkte auf die Erhöhung der Steuern 
und Taxen und auf die Verminderung der Sub 
ventionen und 23 Punkte schließlich auf die Er 
höhung de3 Profits der Industriellen und Kauf 
leute. 
Als Schlußfolgerung erklärt die Kommission, 
daß die automatische Berichtigung der Löhne 
der Erhaltung der Produktion und des Berufs 
nutzt, weil sie die Möglichkeit für Abkommen 
von langer Dauer zwischen Arbeitern und Un 
ternehmern schafft. Den Unternehmern erlaubt 
sic, Pläne auf lange Sicht aufzustellen und ver 
mindert die ungünstigen Konsequenzen von häu 
figen Lohnverhandlungen, die riskieren, Arbeits 
einstellungen herauszufordern. 
Der Bericht unterstreicht ebenfalls, daß, wenn 
die Erhöhung des Preisniveaus ihren Ursprung 
in einer Hausse des Profits der Indus tri eilen und 
der Kaufleute hat oder von einer solchen be 
gleitet ist, so erlaubt die automatischen Berich 
tigung der Löhne den Einkommen der Arbeiter, 
sich im Vergleich mit denjenigen anderer Sek 
toren der Allgemeinheit zu behaupten und so 
die ungünstigen Konsequenzen der Preiserhö 
hungen auf die Verteilung des Nationaleinkom 
mens zu begrenzen. 
Obwohl die automatische Berichtigung bis 
jetzt nur eine geringe Rolle in der gesamten Er 
höhung der Löhne gespielt hat, können in Zu 
kunft gewiß Aenderungen in dieser Hinsicht ein- 
treten und beispielsweise für die Exportindu 
strien gewisse Schwierigkeiten herbeiführen. 
Aber, so bemerkt schließlich die Kommission, 
solche Schwierigkeiten können in weitem Maße 
durch angepaßte wirtschaftliche Maßnahmen be 
kämpft werden. 
Die Beibehaltung des Systems der gleiten 
den Lohnskala figuriert in dem Abkommen, das 
soeben zwischen der D. S. F. und dem dänischen 
Unternehmerverband auf die Dauer von zwei 
Jahren abgeschlossen worden ist. Die Schluß 
folgerungen der Untersuchungskommission der 
Regierung machen, daß in Zukunft die syn 
dikalistische Politik in diesem Punkte nicht 
mehr bestritten werden kann.“ 
% 
Wir fügen hier noch einige Auslegun 
gen über das Gesetz an. Tatsächlich handelt es 
sich nicht um eine automatische Berichtigung 
der Löhne, sondern nur um eine Berichtigung 
unter gewissen Bedingungen des nationalen zwi- 
schenberufliehen garantierten Lohnminimums, 
welcher in Wirklichkeit der Diskussion der 
„Der Bundes Vorstand des Deutschen Ge- 
werksehaftsbundes begrüßt die kürzlich 
verbreitete Stellungnahme der westdeut 
schen Bischöfe zur Arbeiterfrage. In ihr 
yvird die Bedeutung dieser Frage, deren 
gute Lösung auch für unsere Zeit von 
größter Wichtigkeit ist, klar unterstrichen. 
Der DGB würdigt diese Bischofsworte, 
insbesondere auch deshalb, weil sie geeig 
net sind, die Zuständigkeiten zwischen den 
Organisationen des sozialen Bereiches auf 
zuzeigen, und damit bestehende Spannun 
gen herabzumindern bzw. zu lösen.' 
Oos gute 
Bohnerwachs 
ovi der Erdab 
Fabrik 
gleitende Lohnskala 
vertragsmäßig festgelegten Lohnsätze als Basis 
dient. 
Welches sind mm diese Bedingungen? Eine 
Erhöhung um 5 Prozent oder mehr — für den 
Fall einer Verminderung ist kein« Revision vor 
gesehen — des Monatsindexes der gesamten Le 
benshaltungskosten in Paris. Und zwar handelt 
es sich um den offiziellen Index der 213 Ar-j 
tikel, Basis 100 tn 1949, berechnet von dem 
nationalen statistischen Institut. Für die erst 
mögliche Veränderung des garantierten Lohn 
minimums ist der Ausgangsindex auf 142Punkte 
festgesetzt. Außer bei außerordentlichen Um-! 
ständen können keine zwei anfeinanderfolgenden 
Berichtigungen während eines Zeitraums von 
vier Monaten vor benommen werden. 
Durch wen und wie wird die Abänderung des 
Minimallohnes bestimmt? Eine Unterkommis 
sinn der Obersten Kommission der Kollektiv 
verträge wird beauftragt, in Verbindung mit 
dem nationalen Institut der Statistik und der 
wirtschaftlichen Studien der Entwicklung der 
Lebenshaltungskosten zu folgen, zu welchem 
Zwecke sie alle Unterlagen erhält, die zur Fest 
setzung des Monatsindexes, auf den Bezug ge 
nommen wird, dienen. Das neue nationale zwi 
schen berufliche garantierte Lohnminimum wird 
durch interministerielle Verordnung obligato 
risch anwendbar erklärt. 
Schließlich bringen wir die Ziffern, die die 
Entwicklung des Bezugslndcxcs (213 Artikel, Ba 
sis 100 in 1949) seit Dezember 1951 anzeigen, 
in Erinnerung (Ausgangsindex 142 Punkte): De 
zember 1951 142,9, Januar 1952 145,9, Februar 
148,5, März 148,1, April 146,6, Mai 144,5, Juni 
143,1, Juli 142,8. 
Jeder wird fragen, weshalb denn als Aus 
gangspunkt der Berichtigungen der Index von 
142 Punkten genommen wurde, nachdem doch 
das nationale garantierte Lohnminimum zum 
letzten Male beim Indexstand 133 festgesetzt 
wurde. Hier die offizielle Erklärung, die für die 
Aufnahme dieser Ziffer in das Gesetz im Lauf 
der Parlamentsdebatten gegeben wurde: Der In 
dex 142 wurde angewandt in Anbetracht, einer 
seits, der Erhöhung de» Minimumlohnes, resul 
tierend aus dem Dekret vom 8. September 1951, 
auf 100 Fr, mit Wirkung ab 10. September 
1951, und, anderseits, der vorherigen Erhöhung, 
resultierend aus dem Dekret vom 24. März 
1951, auf 87 Fr. mit Wirkung vom 1. April 
1951 ab. In der Erhöhung des Minimumlohnes 
im September 1951 war nun, nach den damili- 
gen Erklärungen der Regierung, außer der auf 
Grund der Preissteigerung seit März 1951 not- 
höhung noch ein Sicherheitsspielraum enthal 
ten, der einem Vorschuß auf spätere Preisstei- 
f erungen entsprach. Wenn man nun von der 
'atsache ausgeht, daß anläßlich der Festset 
zung des Mintmumlnhnes von 87 Fr. am 1. April 
1951 der Index 133.6 war, so entspricht der 
Satz von 100 Fr. dem Index 142. 
(Der wesentliche Inhalt vorstehenden Beitrage« l«f 
dem Organ „Le Travallleur du Livre“, Strasbourg, 
entnommen.) 
Dabei betonen w ir erneut und eindringlich, 
daß der DGB den ernsten Willen hat, den 
Anforderungen zu entsprechen, auf wel 
che die westdeutschen Bischöfe in ihrer 
Stellungnahme hingewiesen haben und un 
ter Wahrung parteipolitischer Neutralität 
und echter weltanschaulicher Toleranz die 
berechtigten Anliegen der Arbeitnehmer zu 
vertreten. 
Der DGB anerkennt diese Verpflichtung 
nicht nur, weil sie unerläßliche Vorausset 
zung für den Bestand der einheitlichen Ge 
werkschaftsbewegung ist, sondern auch 
weil er weiß, daß die Schaffung einer ge 
rechten und guten Ordnung in Wirtschaft 
und Gesellschaft, nicht nur für die Siche 
rung der Zukunft aller Arbeitnehmer von 
größter Bedeutung ist, sondern auch im 
Interesse des gesamten Volkes liegt. Die 
ses Ziel kann aber nur erreicht werden, 
wenn die Einheit und Geschlossenheit der 
Gewerkschaften erhalten bleibt. 
Alle, die im Bewußtsein ihrer Verant 
wortung um eine befriedigende Lösung der 
Arbeiterfrage bemüht sind, sollten deshalb 
auf der Basis gegenseitigen Vertrauens 
Gewerkschaft»!orsitzenüer wird amerikani 
scher Arheitsminister. Eisenhower, der am 20. 
Januar 1953 sein Amt übernehmen wird, hat 
zum Arbcftsminister in seinem Kabinett den 
Präsidenten der amerikanischen Installateurge- 
werkschaft (Ari, , MärPÜT P. Durkinl ernannt. 
Der Gewerkschaftsverband CTO hat in einem 
Telegramm dem neuen Arbeitsminister »eine un 
eingeschränkte Mitarbeit und Unterstützung zu 
gesichert. 
Die Kammerversammlung der Arbeits 
kammer war am Freitag, dem 5. 12. 1952, 
im Sitzungssaal des Landeswohnungsam- 
tes in Saarbrücken, zu ihrer 4. Tagung 
zusammengerufen worden. Den breitesten 
Raum der Tagung nahm die Beratung und 
Verabschiedung des Haushaltsplanes für 
das Haushaltsjahr 1953 in Anspruch. Der 
Haushaltsplan selbst war in mehreren Sit 
zungen des Verwaltungsausschusses und 
des Präsidiums vorberaten worden. 
Der Haushaltsplan 1953 wurde ohne Ab 
änderung in der vom Präsidium vorge 
schlagenen Form einstimmig angenommen. 
Hierzu ist erwähnenswert, daß die kaiu- 
merbeiträge in gleicher Höhe wie im Jah 
re 1952 forterhoben werden. 
Im übrigen bot die Haushaltsberatung 
Gelegenheit, zu verschiedenen Problemen, 
die die Kammer im kommenden Jahr be 
schäftigen werden, Stellung zu nehmen. 
Grundlegende Darlegungen gaben hierzu 
neben dem Präsidenten der Geschäftsfüh 
rer und die einzelnen Referenten der 
Kammeri 
Die Kammerversammlung beschloß ein 
stimmig, zur gesicherten Durchführung 
der so erfolgreich angelaufcnen Schu 
lungsarbeit bereits im kommenden Jahr 
ein eigenes Schulungsheim zu errichten. 
Ebenso einstimmige Annahme fand der 
Vorschlag des Präsidiums, ein ..Ferien - 
werk“ der Arbeitskammer zu errichten. 
Das ,,Ferienwerk der Arbeitskammer“ 
soll eine Einrichtung sein, das Vorbilder 
im Bundesgebiet, in Frankreich, Belgien 
und Holland hat. Seine Aufgabe ist darin 
zu sehen, dem Arbeitnehmer einen seinen 
sozialen Verhältnissen angepaßten verbild 
ligten Ferienaufenthalt zu ermöglichen? 
Auf freiwilliger Basis sollen die Interes 
senten durch Sparmarken die Kosten eine« 
Ferienaufenthaltes ansammeln. 
Der Bildungsausjschul£ der ArbeUijkaijfrg 
mer wurde beauftragt, gemeinsam mit dem 
zuständigen Referenten einen Vorschlag 
über die Organisation und Durchführung 
des Ferienwerkes auszuarbeiten. 
Die Versammlung faßte weiterhin ein# 
Entschließung, in der sie fordert, die Befa> 
träge zur Zusatzversorgtingskasse für dl* 
Bediensteten (Angestellte u. Arbeiter) der 
öffentlichen Betriebe garrz zu Lasten dar 
Dienstgeber zu übernehmen. 
Im weiteren Verlauf der Sitzung befaßt« 
sich die Kammerversammlung mit intern 
nen Personal- und Organisation*fragen. 
Neubewertung der Pensionen 
bei Viller»y & Beel». 
In einer ain XL 12. 1952 statt#-fundeneo 
Vertreter Versammlung der Arbeilerpensionskass* 
der Firma Villeroy & Bock Mcttlach. Merzig, 
Wadgassen unter dem \ orsitx von Bocks ward* 
der einstimmige Beschluß gefaßt, die bestehen 
den Pensionssätze der W erkspensionäre ab 1. 1. 
1953 um 20 Prozent zu erhöhen. 
Es ist besonders erfreulich, diese Erhöhung 
jetzt zu deu Festtagen und zur Jahreswende 
mitteilen zu können. Nimmt man die in den 
letzten 15 Monaten vorangegangenen Pensions 
erhöhungen hinzu, so beträgt die Erhöhung für 
ödie Werkspensionäre mit der jetzigen Neure 
gelung insgesat 45 Prozent. 
Wie der Vorsitzende in der Sitzung mitteilte, 
erhalten alle Werkspensionäre zu W eihnachten 
noch zusätzlich die Hälfte des Pensionssatze« 
als Festgeschenk. 
Diese erfreulichen 1 atsacheu, durch die den 
verdienten Mitarbeitern des Unternehmens ein* 
immerhin fühlbare Verbesserung ihrer finan 
ziellen Lage gewährleistet wird, werden in er 
ster Linie von den Pensionären und ihren An 
gehörigen sehr begrüßt und mit Dank quittiert 
werden. Darüber hinaus möchte inan sie gern* 
als ein gutes Zeichen dafür ansehen, daß auch 
auf andern Gebieten eine stärkere, dauerhafte 
Brücke der sozialen Verständigung im Intereas* 
«Iler Beteiligten errichtet werden 
Zusatzversicherung für alle notwendig! 
KREISSPARKASSE MERZIG 
sichert und vermehrt 
Dein Erspartes! 
Es geht darum, eine Zusatzrente für alle 
Arbeitnehmer an der Saar zu bekommen? 
Das Problem ist schwierig, aber nicht un 
lösbar. 
\\ er kommt in Frage? ein großer Teil 
der Privatbetriebe und die vielen freien 
Berufe. 
Ohne Gesetz können auch heute auf 
freiwilliger Basis Vereinigungen solche Re 
gelung treffen. Aber es wird erstrebt, eine 
gesetzliche Regelung zu erhalten. 
Nach den jetzigen Gepflogenheiten er 
gibt sich für eine Zusatzversicherung fol 
gendes: 
Aufnahme nur bis zum 45. Lebensjahre? 
Ausnahmen möglich, aber durch besondere 
Beitragszahlung für die Mehrjahre. Es 
können also auch Personen bis über 45 
Jahre aufgenommen werden, jedoch unter 
Nachentrichtung der Beiträge ab dem 45. 
Lebensjahr. Man spricht davon, es kämen 
Milliardenbeträge zusammen. 
Was ist zu zahlen? Die zusätzliche Ver 
sicherung erfordert naturgemäß zusätzli 
che Beiträge zu den Kassen .Wo die Ver 
sicherung schon besteht, ist es durchweg 
so, daß der Arbeitnehmer ein Drittel des 
erhöhten Beitrages leistet und der Arbeit 
geber zwei Drittel, im allgemeinen in mo 
natlicher Zahlung. 
Bei 100 000 Arbeitnehmern könnten, um 
einmal eine angenommene Berechnung 
vorzunehmen, etwa 106,6 Millionen Frs. 
monatlich Aufkommen an Beiträgen durch 
Anteile der Arbeitnehmer in Frage kom 
men. Dazu kommen zwei Drittel Arbeit 
geberanteil, zusammen 320 Millionen Frs. 
monatlich. 
Dazu kämen dann die Erhöhungen durch 
die Nachzahlungen der über 45 Jahre alten 
Personen. 
Wie hoch fällt die Rente aus? Anspruch 
erst nach fünf Jahren, dann steigert es 
sich nach Prozenten der Einzahlungen bis 
zum Höcbstbetrag von 75 Prozent des letz 
ten Lohns bzw. Gehalts, d. h. aufbauend 
auf den Beträgen, die der Betreffende aus 
der Pflichtversicherung bereits zu erhalten 
bat. 
Die Zusatzversicherung ist dazu da, den 
Angleich an die Pensionen der Beamten 
zu erlangen, so daß es bei Erfüllung aller 
Zeiten zu 75 Prozent des Gehalts kommt. 
Die Beträge, die von der Zusatzversi 
cherung an die Rentenberechtigten bezahlt 
werden, halten sich in dem Rahmen, daß 
zusammen mit den Beträgen aus der An 
gestellten- bzw. aus der Invalidenversiche 
rung 75 Prozent der früheren Gehalts- 
bzw. Lohnabzüge als Gesamtrenten nicht 
überschritten werden. 
Die oben erwähnte Zahl 100000 ist will 
kürlich. Bald werden, genaue Zahlen für 
die Zusatzversicherung vorlicgcn. Berg 
bau, Metall, Eisenbahn fallen weg; ferner 
alle die bereits Regelungen haben durch/ 
Oelf entliehen Dienst. 
Hierbei sei noch auf die vor wenigen 
Tagen erfolgte Entschließung der Arbeits 
kammer aufmerksam gemacht, in der ge 
fordert wird, daß die Beiträge zur Zusatz 
versorgungskasse (diese existiert bereits 
für alle Angestellten und Arbeiter des öf 
fentlichen Dienstes) in Zukunft ganz vom 
Dienstgeber übernommen werden sollen. 
Für die Aeltercn dürfte es möglich sein, 
einen Härtefonds zu bilden, um auch si« 
in den vollen Genuß der Zusatzrente zu 
bringen, also auf 75 Prozent insgesamt, 
-A- 
Der Haushaltsplan der Arbeitskammer 
Bau eines Schulungsheimes beschlossen — Gründung eines Ferienwc: ’^s 
DGB zu einer Erklärung der Bischöfe
	        
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