Full text: 7.1952 (0007)

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Dez./Tan. 1952/53 
egal wer es lat, der gegen diese Neutralität 
verstößt, kein Recht hat, mehr. Mitglied der 
Gewerkschaft zu sein. Eine schlagkräftige 
EG. ist überhaupt nur dann möglich, wen» 
wir uns alle auf der Plattform der partei 
politischen und religiösen Neutralität zusam 
menfinden und zusammenstehen. Wenn wir 
bedenken, daß wir Mitglieder haben, die 
sich auf alle politischen Parteien verteilen, 
dann wird jedem klar werden, daß, wenn 
wir nicht die unbedingte Neutralität wahren, 
selbst den Grundstein zu einer Spaltung der 
Gewerkschaft legeu. Eine Gewerkschaft muß 
aber, wenn sie ihre Arbeit mit dem not 
wendigen Erfolg betreiben will, schlagkräf 
tig und stark sein und muß es auch bleiben. 
Wir: Sie haben recht, Kollege Rhoden, 
unsere EG.-Satzung und die Verbandssatzun 
gen, die ja für uns ein unbedingt zu erfüllen 
des Gesetz darstellen, schreiben das ja vor, 
Nachdem die Satzungen von den Mitgliedern 
selbst gemacht werden, kommt damit der 
Wille aller Mitglieder zum Ausdruck. 
Rhoden: Der Kollege Kutsch behauptet 
aber doch nun, daß die ihm gemachten Vor 
würfe nicht zutreffen. Welches Recht steht 
nun dem Kollegen Kutsch zu? 
Wir: Zunächst kann er satzungsmäßig Be 
schwerde bei der ordentlichen General 
versammlung einreichen und außerdem steht 
ihm der ordentliche Rechtsweg zu den zi 
vilen Gerichten offen. Wenn er also glaubt, 
daß der Bergbau Unrecht getan hat, dann 
muß er diese Instanzen in Anspruch nehmen 
und um sein Recht kämpfen. 
Rhoden : Ich bin nun über diese Ange 
legenheit im Bilde. Ich halte es aber für 
notwendig, daß wir unseren Mitgliedern diese 
Aufklärung ebenfalls zugängig machen, da 
mit jedes Mitglied in der Lage ist, sich ein 
eigenes Urteil über diesen Fall zu machen 
und damit die Gerüchte, die den Tatsachen 
zuwider lauten, damit zugleich widerlegt 
sind. Ich hoffe dann, daß die vereinzelt vor 
handenen Mitglieder, die ihren Austritt an 
gedroht haben, einsehen, daß sie den I. V. 
Metall nicht für Dinge verantwortlich ma 
chen können, für die der Bergbau allein 
zuständig ist. 
Die Initiative des LV. Metall 
Wichtige Organisationsprobieme 
Bundesrepu ik. Der Streik im Graphischen 
Gewerbe, der nach längeren Verhandlungen um 
die Monatsmitte betgelegt worden ist, hatte fol 
gendes Ergebnis: Dü“ IG Druck und Papier batte 
eine Lohnerhöhung von 10 Pfennig je Stunde 
gefordert. Die Unternehmer wollten zu Beginn 
der Aktion am 6. 12. etwa 4 Pfg. zugestehen. 
Erreicht w urde jetzt eine Erhöhung von 7,8 Pfg. 
Für die Hilfsarbeiter wurde gleichfalls eine Er 
höhung erwirkt, und zwar von 80 auf 82,5 Pro 
zent des Facharb hnes. 
Die Streikaktion der Kollegen hatte die-volle 
Sympathie der saarländischen Berufskollegen 
gefunden. Die Internationale Graphische Föde 
ration hatte ihre Mitglieder aufgefordert, für 
den Fall, daß die Unternehmer Aufträge ins 
Ausland verlagern sollten, derartige Arbeiten 
nicht auszuführen. 
Kollegen 1 Das Jahr 1952 geht zu i 
Wir haben nicht all das erreicht, was un 
ser Wunsch war, aber immerhin haben wir 
manches erkämpft, was zur Verbesserung 
der Lebenslage der schaffenden Menschen 
an der Saar beiträgt, und das werden wir 
auch im kommenden Jahr so weiter tun. 
Erfolg haben wir aber nur, wenn alle un 
sere Funktionäre und Mitglieder hinter 
uns stehen und bereit sind, mitzuhelfen. 
Das Saarhüttenknappschaftsgesetz ist in» 
Amtsblatt erschienen und hat dadurch 
Rechtskraft erlangt. Dieses Gesetz wurde 
durch die Initiative des I. V. Metall ge 
schaffen. Es hat noch Mängel und befrie 
digt uns in vielen Punkten nicht ganz. Wir 
werden auch stets versuchen, das Gesetz so 
weit zu verbessern, daß alle in der Metall 
industrie beschäftigten Arbeitnehmer da 
von erfaßt werden und dadurch bei Invali 
dität oder Alter eine Versorgung vorhan 
den ist, die unsere Kollegen vor Not 
schützt. 
Wir werden recht bald in der Lage sein, 
durch Beschluß einer Generalversammlung 
weitere Verbesserungen im Unterstüt- 
zungsbezug betr. Krankheitsfälle und Ster 
begeld einzuführen. Wir haben verschie 
dentlich festgestellt, daß bei Auszahlung 
des Sterbegeldes die Mitgliedsbücher nicht 
so in Ordnung sind, wie sie sein sollen. Es 
genügt nicht, daß die Kollegen ihre Bei 
träge bezahlen und Beitragsmarken dafür 
erhalten, sondern es ist die Pflicht unserer 
Unterkassierer, dafür zu sorgen, daß diese 
Beiträge auch richtig in das Buch eingc 
klebt werdeu. Das Mitgliedsbuch gilt bei 
jedem Unterstützungsbezug als Beitrags- 
ausweis. 
Besonders für die Unterkassierer ist fol 
gendes wichtig: Ab 1. Januar 1953 kom 
men neue Beitragsmarken zur Ausgabe. 
Die alten Marken werden nur noch gekielt 
für den Monat Dezember 1952 und müs 
sen bis 15. Januar 1953 bei der Kasse ab 
gerechnet bzw. zurückgegeben sein. Wir 
bitten daher unsere Unterkassierer dafür 
zu sorgen, daß die Mitgliedsbücher in Ord 
nung sind, so daß nicht noch im Januar 
und Februar nächsten Jahres alte Bei 
tragsmarken ausgegeben werden müssen 
oder daß rückständige Mitglieder noch für 
die Monate November und Dezember 195'2 
neue Marken kleben, weil diese mit ihren 
Beiträgen nicht auf dem laufenden sind. 
FerneE machen wir unsere Unterkassie 
rer darauf aufmerksam, daß der Wochen 
beitrag mindestens einen halben Tarif- 
stundenlohn ausmachen soll. Da der Staat - 
Frs. 
Zeichnungs-Angebot 
Die LANDES BANK UND GIROZENTRALE SAAR, SAARBRÜCKEN»' 
begibt auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung 
tfrs. 600 000 000 mit 6% verzinsliche 
Pfandbriefe, und 
ffrs. 400 000 000 mit 6% verzinsliche 
Kommunalobligationen, 
in Stücken zu ffrs. 10.000, 50.000 und 100.000 zum Kurse von 
100% 
Die Zinsen sind jährlich zahlbar. Der ZinsL-uf beginnt mit dem 1. De 
zember 1952. Der erste Zinsschein ist fällig am 1. Dezember 1952, 
Die Zi 20 sind 
kapitalertragssteuerfrei, frei v. Einkommensteuer, 
Körperschaftssteuer u. Gemeinschaftshilfeabgabe 
für die Dauer der Laufzeit der Schuldverschrei 
bungen. 
Die Pfandbriefe und Kommunaiobligationen sind zur 
Anlage von Mündelgeldern 
geeignet. 
Die Tilgung der Pfandbriefe und Kommunalobligationen erfolgt in spä 
teste ; 25 Jahren durch Auslosung oder Kündigung zum Nennwert oder 
durch freihär*’ en Rückkauf, 
Die Pfandbriefe sind durch erststellige Hypotheken gesichert. Die Kom- 
munalobligationen sind gedeckt durch die von der Bank an saarländische 
Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährten Darlehen oder durch 
Darlehen, für die eine solche Körperschaft die Gewährleistung über 
nommen hat. Außerdem haften neben den sonstigen Deckungswerten 
das gesamte Vermögen der LancLobank und Girozentrale Saar und der 
Sparkassen- und Giroverband Saar, Körperschaft des öffentlichen 
Rechts, unbeschränkt. 
Zeichnungen nehmen alle saarländischen 
Kreditinstitute entgegen. 
Saarbrücken, im November 1952 
LANDE BANK UND GIROZENTRALE SAAR 
lieh garantierte Mindestlohn 96,25 
beträgt, können wir den niedrigsten i- 
trag nicht unter 40 Frs. setzen. Bei Ange 
stellten würde dies einem Monatsbeitrag 
von ca. 180 Frs. entsprechen. Dafür fallen 
ab 1. 1. 1953 Wochenbeitragsmarken zu 
30 Frs. und Monatsbeitragsmarken zu 150 
Frs. weg, so daß die niedrigsten Wochen 
beiträge 40 Frs. und die iVlonatsbeiträao 
180 Frs. betragen. 
Was die Fragen betrifft, die bezüglich 
der allgemeinen Situation gestellt werden, 
so sei auf den Artikel verwiesen, der Tii 
der letzten Ausgabe der „Arbeit“ unter 
>dem Titel „Zu den Vorgängen in der EG“ 
veröffentlicht worden ist. Dieser Artikel 
dürfte die Aufklärung geben, die die Milt 
glieder verlangen können. 
R. Rauch. 
Zur Neuordnung der Pensionsversicherung 
Referat vor Hüttenpensionären 
Der Betriebsrat der Dillinger Hütte hatte 
die Hüttenpensionäre an einem der letzten 
Sonntage zu einer Versammlung in Diefflen, 
im Lokal Becker, eingeladen. 
Der 1. Beauftragte des Betriebsrates, Kol 
legen Rhoden begrüßte die zahlreich erschie 
nenen Pensionäre und Witwen. 
In seinem anschließenden Referat sprach, 
er über das 2. Gesetz zur Neuordnung der 
hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung 
im Saarland vom 7. 11. 1952 und ging im 
einzelnen auf die die Pensionäre und Witwen 
am meisten interessierenden Paragraphen ein 
und erläuterte diese. Besonders ausführlich 
befaßte er sich mit dem § 9 Invalidenpen- 
»ion, § 10 Berufsunfähigkeit, § 11 Hinter 
bliebenenrente, § 12, Rentenberechnung, § 20 
Krankenversicherung der Rentner, § 22 Bei 
träge § 23 Staatszuschuß und Staatsgarantie 
u. a. m. 
Kollege Rhoden wies darauf hin, daß das 
neue Gesetz nicht alle Forderungen, die der 
Industrieverband Metall gestellt habe, er 
füllt. Unser Wunsch, die Metallknappschaft 
zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts 
zu machen, sei nicht erfüllt worden, ebenso 
die volle Selbstverwaltung. Auch die Einbe 
ziehung der Krankenversicherung und Ver 
waltung der Krankenhäuser sei im Gesetz 
noch nicht berücksichtigt. Die Wahl der 
Knappschaftsältesten als Vertreter der Ver 
sicherten sei ebenfalls unberücksichtigt ge 
blieben. Ferner habe unsere Forderung auf 
Bewilligung derselben Regierungszuschüsse, 
wie zur Saarknappschaft keine Erfüllung ge 
funden. Unsere Forderung auf Erhöhung der 
Renten auf 75 °/o des früheren Einkommens, 
wie bei Beamten und Angestellten der öffent 
lichen Betriebe sei auch flach gefallen. Eis 
sei aber unbestritten, daß das jetzt vor 
liegende Gesetz für die Pensionäre trotz alle 
dem Verbesserungen gebracht habe und es 
müsse anerkannt werden, daß das Gesetz, 
trotzdem es noch viele Mängel aufweise, im 
merhin eine sehr wertvolle Grundlage für 
einen weiteren Ausbau bilde. Er erwähnte 
hierbei noch, daß wir als Ind. Verband Metall 
dem neuen Landtag wahrscheinlich schon in 
Kürze einen Antrag auf Abänderung des ge 
genwärtigen Gesetzes vorlegen würden, indem 
wir unsere Forderungen erneut geltend mach 
ten. 
Kollege Rhoden betonte dabei noch, daß die 
idealste Sozialversicherung diejenige sei, die 
alle Arbeitnehmer an der Saar, also den 
Bergmann, den Metallarbeiter, den Eisen 
bahner, den Bauarbeiter, den Bauern, die An 
gestellten und die Beamten gleichmäßig er 
fasse. Dies sei ein erstrebenswertes Ziel, das 
wir im Auge behalten müßten. 
Die Ausführungen des Kollegen Rhoden 
wurden von den Anwesenden mit großem In 
teresse und Beifall aufgenommen und die »ich 
hieran anschließende Diskussion zeigte mit 
welch großem Interesse diese neue Einrichtung 
von den Rentnern begrüßt wurde. 
Anschließend gab Kollege Rhoden noch be 
kannt, daß der Betriebsrat der Dillinger 
Hütte beschlossen hätte unter gewissen Richt 
linien alle Pensionäre in die solidarische Ka 
meradschaftshilfe einzubeziehen. Daa dadurch 
entstehende höhere Risiko werde von der Be- 
' legschaft getragen. 
Bei dieser Gelegenheit wies Kollege Rho 
den die Vorwürfe einzelner Vorstandsmit 
glieder der PensionBrvereine gegen de» Be 
triebsrat zurück. Er machte darauf aufmerk 
sam, daß gerade die Einheitsgewerkschaft es 
gewesen sei, die sich schon 1945 der Pen 
sionäre und Witwen angenommen habe, In 
dem sie mit der Militärregierung verhandelt 
hätte. Er fragte die Versammlung, wo dte^ 
jenigen damals gewesen wären, die heute 
alles besser machen wollten. Man habe von 
ihnen nichts gesehen und nichts gehört. 
Das Betriebsratsmitglied Kollege Eloy wies 
in diesem Zusammenhang darauf hin, daß 
es die Mitglieder der Einheitsgewerkschaft 
waren, die den Grundstein zur heutigen So 
zialversicherung gelegt hätten und er macht« 
auch für die Zukunft darauf aufmerksam, 
daß Verbesserungen nur im Kampf durch 
eine geschlossene Arbeitnehmerschatt inner 
halb der Einheitsgewerkschaft erzielt werden 
könnten. Dessen müsse sich jeder bewußt sein 
und er müsse sich, soweit er es noch nicht 
getan hätte, der Kampforganisation der Ein 
heitsgewerkschaft anschließen. 
Mitbestimmung 
und USA-Gewerkschaften 
Im Kampf um die Mitbestimmung ha 
ben sich die Attacken der Gegenseite nur 
so gehäuft. Entstellung und Intrigen 
sind an der Tagesordnung; Besonders wur 
den tendenziöse Veröffentlichungen übe» 
Aeußerungen amerikanischer Gewerk 
schaftsführer verbreitet Jetzt hat de» 
Präsident der großen USA-Gewerkschaft 
A F L (American Federation oi Labor) an 
den DGB ein Schreiben gerichtet, das eine 
deutliche Abfuhr an jene gewerksohafts- 
feindliche Kreise darstellt. Es heißt darin i 
. Es wurde uns bekannnt, daß be 
stimmte Arbeitgebergruppen in Ihrem Lande 
die Haltung der A. F. of L. zur Mitbestim 
mung falsch dargestellt haben. 
Die A. F. of L. sprach sich niemals gegen 
die Mitbestimmung in Deutschland aus. Wir 
stehen eindeutig zur Entscheidung des zwei 
ten Weltkongresses des IBFG, Mailand 1951, 
dessen Erklärung mit unserem Einverständ 
nis wie folgt, formuliert wurde: 
„Mit besonderem Interesse begrüßt der Kon 
greß die Aktion der Gewerkschaften solcher 
Länder, welche das Recht der Arbeiter auf 
Mitbestimmung in den Unternehmungen und 
Industrien für alle sozialen und wirtschaft 
lichen Belange durchsetzen. 
Wir beglückwünschen diese Gewerkschaften 
zu den Erfolgen, welche sie bereits erzielt 
haben und wir unterstützen solche Forderun 
gen, wenn sie mr Zeit nicht durchgesetzt 
sind.“ 
Die A. F. of L. fordert für die Vereinig 
ten Staaten keine Mitbestimmungsgesetze. Wir 
sind in der Lage, die Interessen der Ar 
beitnehmerschaft durch die Stärke unserer 
Kollektivverträge zu schützen und durchzu 
setzen. 
Wir können jedoch vollauf verstehen, daß 
Ihre Organisation entschlossen ist, von dem 
Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen al§ 
einem Mittel, das sich gegen die Versuche 
der Großindustrie and der Finanz-Magnaten 
wendet, erneut eine dominierende Position 
im deutschen Wirtschaftsleben aufzubauen. 
Weiterhin ist sich die A. F. of L. durch 
aus darüber klar, daß die Stärke der Groß 
industrie und deren Machtzusammenballung, 
durch welche seinerzeit die Nazipartei finan 
ziert wurde — und damit das Hitler-Regime 
—- im Interesse des Weltfriedens und der 
Demokratie kontrolliert werden muß ... “ 
Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie 
diese Erklärung unter den Gewerkschaften 
und der Oeffentlichkeit weitgehend publizieren 
würden. 
BereitjcM jut Johrestosnöe 
(Fortsetzung von Seit» 1) 
Zahlreich sind die Probleme, und jedes 
Jahr bringt neue mit laufenden Ausein 
andersetzungen mit dem Unternehmertum, 
Regierung und Parlament und selbst mit 
Hetzern gegen die Gewerkschaft. Sorgen 
wir dafür, daß das wirkliche Schwerge 
wicht der 800000 Arbeitnehmer an der 
Saar in der Interessenvertretung zur vol 
len Geltung kommen kann. Die Unorgani 
sierten, ob Männer oder Trauen, mögen 
sich an der Jahreswende einmal überlegen, 
welchen Beitrag für weiteren Fortschritt 
sie nun leisten wollen, ob sie den notwen 
digen Kampf andern wieder allein über 
lassen. Es geht doch darum, immer wie 
der mit Entschlossenheit und Stärke das 
abzutrotzen, worauf der schaffende Mensch 
Anspruch in einer immerwährenden Ent 
wicklung hat. 
Die Zukunft gehört nur dem, der zu 
kämpfen vermag, dem, der nicht schwach 
wird, dem, der nicht zögert, dem, der nicht 
die Flinte ins Korn wirft, wenn einmal zu 
sätzliche Konflikte auftauchen. Der or 
ganisierte Arbeitnehmer kann Vertrauen 
haben. Er sieht neben sich das Millionen- 
heer der organisierten Arbeiter in der 
ganzen freien Welt, die im Grunde um die 
gleichen Ziele kämpfen. 
Wenn der Arbeitnehmer es sich recht 
überlegt, so kann er zu keiner andern Er 
kenntnis kommen als jener: Ohne Organik 
sation ist er schwach, ja, hat er überhaupt 
nichts zu melden, macht man mit ihmj 
was man will. Je stärker aber die Orga 
nisation ist, desto stärker ist der Arbeit- 
nehmereinfluß. Diese Feststellung bedeu 
tet keine leere Phrase, das ist ein ganz 
natürlicher Tatbestand. 
Fortschritt ohne Anstrengung, ohne Op 
fer ist undenkbar. Die Gegenseite erwartet 
auch unsere Anstrengungen, unsere Be 
reitschaft, und ohne unsere Forderungen 
und Auseinandersetzungen mit ihr wird sie 
nichts von Bedeutung zu gestehen. Darum 
ergreifen wir gestärkt durch den Glau 
ben an unser Recht, durch die Solidarität 
aller — in Vermeidung von Fehlern der 
Vergangenheit — die Initative, dann wird 
uns das neue Jahr den Erfolg nicht schul 
dig bleiben. Die Situation ist günstig. Die 
Zusammenballung einer so gewaltigen Ar 
beitskraft auf engem Raum wie an der 
Saar ist für die Entfaltung der Energien 
einer modernen Arbeitnehmerorganisation 
ein guter Boden. -A*
	        
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