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Bellaoe
Vom Januar 1951 mit 26 962«
im Juli 1951 auf 28 274,
im Dezember 1951 auf 30 808.
Betriebe Beschäftigte
Baustoff erzeugende
Industrie
150
3500
Heizung
29
1000
Kiekti .listallateur
301
1145
Glaser u. Glasmaler
48
300
Install, u. „ er
311
1368
Maler u. Lackierer
760
2049
Maurer u. Plattenleget
670
15 250
Sattler u. Polsterer,
322
776
Stein- u. Bildhauer
85
266
Straßenbauer
33
645
Stukkateure u. Gipser
267
2200
Tischler
937
4107
Zentralheizungsbauer
33
650
Zimmerer u. Treppenbauer
175
1734
im Bau- und Bauneben
gewerbe, Baustoff erzeugende
— Holzverarbeitende. Holz-
wirtsehaft u. Heizung mit rund 60 000
Wir zählen in der Bauwirtschaft 136? Be
triebe. Die Aufstellung ist folgende:
Baugeschäfte
1935
1951
einsehl. Straßenbau
384
543
Gips und Verputz
215
273
Dachdecker
86
113
Zi imerer
143
174
Terrazzo
32
36
Plattenleger
41
57
Stein- und Bildhauer
75
Mit diesen Zahlen ist es allein nicht getan.
Der Beweis liegt vor. daß wir in unseren In
dustriezweigen über 60000 Beschäftigte haben.
Unsere Verantwortung erstreckt sich auch auf
die Familienangehörigen.
Besinn des aktiven Schaffens
Nach unserer Generalversammlung am 26.
3. 1950 im Keglerheim trat am 7. 4. 1950 der
neugewählte Verbandsausschuß zusammen und
nahm zu den Beschlüssen und Diskussionen,
wie sie auf der Generalversammlung geführt
wurden, eingehend Stellung, um zur Neurege
lung der Löhne and Gehälter zu kommen, um
die Handhabung der Lohntarife neu zu ge
stalten, eine Lohnzone und ein vereinfachtes
Berufsbild: einen Facharbeiter, einen Hilfs
arbeiter, Polier, Schachtmeister, Oberpolier und
Oberschachtmeister. Als Ausgangsbasis wurde
erstrebt die Neufestlegung des Maurererklohnes
für die Regelung nach oben und unten; für die
Angestellten das alte Berufsbild der TOA: keine
drei Stufen Hilfsarbeiter, keine drei Stufen
angelernte und keine drei Stufen Facharbeiter.
Am 11. 4. 1950 wurde dem Arbeitgeberver
band die Forderung eingereicht, mit uns in
Verhandlungen zu treten, um das Berufsbild
und die Neuregelung der Löhne und Gehälter
vorzunehmen. Der Arbeitgeberverband erklärte
sich am 18. 4. 1950 bereit, am 6. 5. 1950 zu
verhandeln. In dieser Sitzung verwiesen sie
auf die Verfügung vom 2. 3. 1950 (siehe Kon
vention). Auf Grund dessen verlangten wir eine
Audienz beim Arbeitsminister, die auch statt
fand. Die Erklärung des Arbeitministers war:
Vereinbarungen können getroffen werden, je
doch nicht nach unten; nach oben gibt es keine
Beanstandungen. Am nächsten Tage machten
wir den Arbeitgeberverband aufmerksam. Je
doch seine Stellung blieb dieselbe, obwohl der
Minister für Arbeit und Wohlfahrt mit Rund
schreiben noch am 6. 5. 1950 die Arbeitnehmer
und -geber davon in Kenntnis setzte.
So kam es am 11. 5. 1950 zur Protestver
sammlung und Arbeitsniederlegung. Die Aus
wirkung war vollständige Arbeitsruhe. Am 12.
5. 1950 haben wir dem Arbeitgeberverband der
Bauwirtschaft, der Baustofferzeugenden Indu
strie und der Heizung und Installation die
Resolution der Protestversammlung überreicht
und neuen Vei ... .a.ungstemün gestellt.
Am 13. 5. 1950 wurde die Verhandlungsbe-
reitschaftserklärung für den 16. 5. 1950 ver
einbart.
Der Arbeitgeber erklärte sich bereit, 10 Pro
zent Erhöhung zu bewilligen. Wir waren mit
dem Vorschlag nicht einverstanden. Daraufhin
riefen wir den Schlichtungsausschuß an und
unterbreiteten ihm, zu unseren weitergehenden
Forderungen Steilung zu nehmen. Durch
Schiedsspruch wurde eine 12prozentige Erhö
hung festgelegt. Am nächsten. Tag mußten wir
dann fcststellen, daß der Schiedsspruch sich
entgegen unserer Eingabe nur auf die Löhne be
zog und die Angestellten nicht berücksich
tigt waren, so daß es zu neuen Verhandlungen
kommen mußte, wobei für die Angestellten eine
Gehaltserhöhung von nur 8 Prozent zugebill'gt
wurde.
Diese Regelung ist für uns eine ernste War
nung für die Zukunft. Wenn durch die Preis-
steigertfhgen Lohnneuregelungen erforderlich
sind, dann gilt dies auch für eine Neuregelung
der Gehälter.
Der Abschluß für die Angestellten und die
Redewendungen bei der Verhandlung veranlaß-
ten uns zu sagen: „Sind die Angestellten so-
mithin ein notwendiges Uebel?“ Diese aus
führliche Wiedergabe soll den Zweck haben,
daß trotz aller Beweisführung die Ar
beiter und Angestellten niemals damit rechnen
sollen, daß ihnen der Arbeitgeber freiwillig
das gibt, was ihnen zusteht.
Ergebnis der Verhandlungen
Die Tätigkeit des Industrieverbandes unter entscheidender Führung des Kollegen Schäfer
hatte nachstehende Erfolge zu verzeichnen:
Für die Bau Wirtschaft:
Schiedsspruch Vereinbarung:
i
22.
5. 50
Arbeiter
12 o/o
16.
5. 50
Angestellte
8 o/o
4.
10. 50
ab
1.
10. 50
Arbeiter
12 o/o
Angestellte
12 o/o
29.
3. 51
Arbeiter
10 o/o
ab
1.
4. 51
Angestellte
10 o/o
22.
8. 51
Arbeiter
12 o/o
ab
1.
9. 51
Angestellte
12 o/ 0
30.
10. 51
Arb. Durchschnitt 8 o/o
ab
1.
11. 51
Angest. Durchschn. 8 o/ 0
Lohnbewegung für die b a
Schiedsspruch:
1950
5.
6. 50
Arbeiter
ab
22.
5. 50
Angestellte
4.
10. 50
ab
1.
10 50
1951
30.
3. 51
ab
15.
3. 51
28.
8. 51
ab
1.
9. 51
24.
10. 51
Arbeiter
ab
1.
12. 51
Angestellte
Lohnbewegung für Zent
1950
12.
Schiedsspruch:
6. 50
ab
7.
6. 50
17.
7. 50
Angestellte
ab
15.
6. 50
rückwirkend
3.
11. 50
Arbeiter
ab
1.
10. 50
Angestellte
1951
3.
4. 51
ab
1.
4. 51
30,
8 51
ab
1.
9. 51
24.
10. 51
ab
17.
12. 51
(ab 1. 12. 51)
ustoffexzeugende Industrie:
Vereinbarung:
8 o/o
8 o/o
Arbeiter: 8 o/ 0
Angestellte 8 o/ 0
Arbeiter: 8 0/ 0
Angestellte 8 o/ 0
Arbeiter 11 0/ 0
Angestellte 11 ö/ 0
12 o/o
12 o/o
alheizung und - lüftung:
Vereinbarung:
Arb. 12—15 o/o
8 o/o
7 o/o
7 o/o
Arbeiter 10 0/o
Angestellte 10 o/ 0
Arbeiter 12 o/ 0
Angestellte 12 o/ 0
Arbeiter 10 o/ ö
Angestellte 10 o/ 0
Die Situation im Baunebengewerbe
Wegen der besonderen Situation im Bau
nebengewerbe muß nochmals zur Lohn
bewegung eingehend Stellung genommen wer
den, um die Verzögerung in der Neuregelung
zu erkennen.
Nach dem Erlaß des Tarifvertragsgesetzes
können nur Tarifvertragskontrahenten nachdem
Vereinsgesetz eingetragene Arbeitgeber- undAr-
beitnehmerorganisationen sein. Hier ist mani
auf größte Schwierigkeiten gestoßen, da das
saarländische Handwerk nicht tariffähig war
und somit die Voraussetzungen dazu fehlten.
Am 5. 6. 50 haben wir uns an den staatlichen
Schlichter gewandt, durch einen Schiedsspruch
die Löhne und Gehälter neu zu regeln» Der
Schl ich tnngsausschtiß konnte jedoch keinen
Spruch fallen, da die Arbeitsgemeinschaft des
saarländischen Handwerks nach dem Tarifver
tragsgesetz nicht tariffähig war.
Am 24. 6. 50 mußten wir uns an das Ministe
rium für Arbeit und Wohlfahrt wenden, um
es auf die bestehende Situation aufmerksam zu
machen, und wir verlangten, daß die Löhne
und Gehälter im Bau neben gewerbe denen der
Bauwirtschaft auf dem Verfügungswege ange
paßt werden. -
Die Arbeitsgemeinschaft des saarländischen
Handwerks antwortete in einer Kundgebung
unter der Parole: „Handwerk in Not.“
Als Gegenantwort hatten wir am 3. 7. 50 im
Keglerheim eine öffentliche Versammlung ein
berufen unter dein Motto: „Die Handwerksmei
ster klagen ihre Not, ihren Arbeitern und An
gestellten aber verweigern sie einen gerechten
Lohn.“
Am 7. 10. 50 wurden bei einer Zusammen
kunft im Arbeitsministerium die Löhne um
8 o/o, die Gehaltsempfänger denen der Bau
wirtschaft gleichgestellt.
Am 20. 11. 50 wurde mit der Arbeitsge
meinschaft die Verhandlung neu aufgenommen,
da die Arbeitgeber ihre Zusage äblehnten. Die
neue Verhandlung vor dem Arbeitsministerium
fand am 31. 1. 51 statt. Hierbei wurde ein
neuer Verhandlungstermin auf den 22. 2. 51
festgelegt. Das Ergebnis war, daß die Löhne
und Gehälter um 1Ö 0/o erhöht wurden, obwohl
mit den Arbeitgebern vereinbart war, daß die
2. Lohnverfügung ab 1. 3. 51 in Kraft tritt,
verfügte das Amtsblatt die Neuregelung erst
ab 1. 4. 51.
Am 12. 7. 51 haben wir uns an die Regierung
des Saarlandes gewandt und auf die Zustände
im Baunebengewerbe hingewiesen, daß die Di
stanz der Löhne und Gehälter im Bau- und
Baunebengewerbe noch nie dagewesene Formen
angenommen hat, was unbedingt abgestellt wer
den müsse.
Am 11. 8. 51 wurde der Arbeitgeberverband
des saarländischen Handwerks e. V. laut Ver
öffentlichung im Amtsblatt rückwirkend als ta
riffähig erklärt. Daraufhin stellten wir am 5.
9. 51 laut unserer Eingabe die Forderung, die
Löhne und Gehälter im Baunebengewerbe de
nen der Bauwirtschaft gleichzustellen. Es wur
den folgende Vereinbarungen abgeschlossen:
Klempner- und Installateurhandwerk:
alter Lohn 103.— Frs., ab 24. 9. 51 155 Frs.
Angestellten Verhältnis denen der Heizungs-,
Lüftungs-, Installationsgewerbe ab 15. 9. 51
gleichgestellt. (Vereinb. 30. 8. 51.)
Schlosserhandwerk:
alter Lohn 103 Frs., ab 24. 9. 51 140 Frs.
Angestellten Verhältnis ab 15. 9. 5 t denen der
Bauwirtschaft angepaßt.
Malerhandwerk:
alter Lohn 103 Frs., ab 1. 10. 51 140 Frs.~-
Angestellte und Gehaltsempfänger denen der
Bauwirtschaft gleichgestellt (22. 9. 51 ab 1. 10.
1951.)
Bau-Möbelschrcinereien-Glasereien:
alter Lohn 103 Frs., ab 1. 10. 51 140 Frs.
Gehälter der Angestellten denen der Bauwirt
schaft gleichgestellt ab 1. 10. 51.
Elektro-Installatcure, elektr. Maschinenbauer,
elcktr. Mechaniker und Radiomechanikerhand-
werk:
alter Lohn 103 Frs., ab 1. 10. 51 135 Frs.
Gehälter der Angestellten denen der Bauwirt
schaft gleichgestellt ab 1. 10. 51.
Seit dem Lohnabschluß vom 14. 4. 51 erreich
ten die neufestgelegten Löhne und Gehälter eine
Erhöhung von 48—50 o/ 0 . Der Zustand im
Baunebengewerbe war in einen derartigen Tief
stand geraten, daß die Löhne und Gehälter
um 8 Stufen hinter dem Mindestlohn lagen.
Das bedeutet, daß der Facharbeiter nicht mehr
verdiente als der 18jährige Budenjunge im Bau
gewerbe.
Die Lohnbewegung in dei Holzwittschatt
Nachdem wir uns schon länger als ein Jahr
mit der Zusammenlegung beschäftigt hatten,
wurde dann endgültig am 1. Juni 1951 die
Uebernahme des I.V. Holz unter Anerkennung
von zwei ihrer Mitglieder in dem Vorstand
des I.V. Bau- und Holzgewerbe beschlossen.
Die Zusammenlegung war nicht nur eine Not
wendigkeit für den Verband, sondern für die
Mitglieder und Beschäftigten in der Holzwirt
schaft und holzverarbeitenden Industrie. Be
weise liegen hierfür fest, daß außer schlechten
Lohntarifen beim Abschluß des Lohnabk im
mens vom Oktober 1950 ein tarifloser Zustand
besteht, da es bei den Lohnabsehlüssen ver
säumt wurde, die Tarifordnung aufrechtzuer
halten, so daß für die holzverarbeitende Indu
strie nur die gesetzlichen Bestimmungen Gül
tigkeit haben. Es wird nun Aufgabe der Or
ganisation sein, mit der Fachgruppe Holz die
neuen Tarife zu beraten, um dann mit dem Ar
beitgeberverband zu einem neuen Abschluß zu
kommen.
Die Lohntarife sind für uns wie auch für
die Beschäftigten nicht befriedigend. Wir müs
sen jedoch sagen, daß zu mindestens die An
sätze für bessere Löhne und Gehälter gegeben
sind.
Nachdem am 1. Juli 1951 der Verband über
nommen wurde, fehlten uns die entscheidenden
Anhaltspunkte sowie die ordnungsgemäße Ue-
bergabe, und wir kamen im August 1951 zur
ersten Neuregelung der Löhne und Gehälter.
Was bis jetzt für die Holzwirtschaft abgeschlos
sen wurde, ist folgendes:
Holzwirtschaft:
• Schiedsspruch
29.
8.
51
Arbeiter
12 o/o
ab
1.
9.
51
Angestellte
12-o/o
26.
11.
51
Arbeiter
8,55 o/o
ab
1.
12.
51
Angestellte
12 o/o
In der holzverarbeitenden Industrie wurde die
Eingabe um Neuregelung der Löhne und Ge
hälter am 26 7. 51 beim Arbeitgeberverband
eingcreicht. Am 28. 7. 51 hatten wir bereits
den Bescheid, in dem in einem ausführlichen
Schreiben auf die bestehende Krise der Möbel
industrie hingewiesen wurde.
Die Verhandlungen zogen sich bis zum Sep
tember hin, wo wir den Abschluß von 15 Pro
zent vereinbarten.
Holzverarbeitende Industrie:
Vereinbarung
1951 11. 9. 51 Arbeiter 15 0/o
ab 10. 9. 51 Angestellte 15 o/o
ab 1. 1. 52 Abschluß neuer Löhne und Ge
hälter mit Berufsbild.
Die neuen Foidenmgen 1952 im Baugewerbe
Für das Jahr 1952 konnte erst auf Grund
der W'ittcrungsverhältnisse im März unsere
Forderung auf Neuregelung der Löhne und Ge
hälter gestellt werden. Der Arbeitgeberver
band mußte nach mehreren Anfragen unserer
seits erinnert werden, daß auf Grund der infla
tionistischen Entwicklung und der damit ver
bundenen erhöhten Preissteigerungen die Neu
regelung der Löhne und Gehälter notwendig
wird. Der ablehnende Bescheid und die ange
führte Begründung konnten von uns aus wi
derlegt werden, da der letzte Abschluß durch
Schiedsspruch am 30. 10. 51 sich weder auf
die Indexzahlen vom Oktober bis März er
strecken konnte und auch nicht auf die Preis
steigerung der lebensnotwendigsten Artikel, die
sich um 20—25 0/ 0 erhöhten, und auch nicht
darauf, daß in dieser Entwicklungsperiode auch
Gas, Wasser, Elektrizität und Wohnungsmie
ten erhöht wurden.
Der Arbeitgeberverband erklärte, daß der
Schiedsspruch vom November 51 in bezug auf
die Löhne und Gehälter bereits alle diese Er
höhungen der Preisentwicklung vorgesehen habe.
Darauf sah sich der Vorstand veranlaßt, den
Verbandsausschuß einzuberufen, der zu dieser
neugeschaffenen Situation Stellung nahin. Fest
gestellt wurde, daß die Löhne den Preisen ge
genüber mindestens um 20 o/ 0 im Rückstand
stehen, wenn auch die Indexazhlen aus den oben
angeführten Monaten noch nicht Vorlagen.
Die Witterungsperinde verursachte eine
Lohn Verminderung und eine verstärkte Schlech
terstellung im Einkommen- Der Eßkorb, der
zur Feststellung der Indexzahlen führt, ent
hält Artikel, die sich der Arbeitnehmer nicht
leisten kann. Saisonbedingte Artikel zeigen im
mer größere Schwankungen in der Preisgestal
tung auf, wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Milch
und Eierprodukte. Das entscheidende Produkt
ist die Erhaltung der Arbeitskraft. Dieser
schenkt man aber die wenigste Beachtung.
Nun beschloß der Verbandsausschuß einen
24stündigen Streik im Hoch- und Tiefbau, so
wie eine Großkundgebung für Mittwoch, den
23. 4. 52, um nochmals die gestellte Forde-
derung bekanntzugeben. Des weiteren um dem
Arbeitgeberverband, der Regierung und der
Oeffentlichkeit zu beweisen, daß die gestellte
Forderung zu Recht besteht.
Zu welchen Mitteln mußte die Organisation
greifen?
1950: Um die Verhandlungsbereitschaft mit
dem Arbeitgeberverband zu erreichen, mußten
wir am 11. 5. 50 zur Arbeitsniederlegung und
Protestversammlung im Johannishof aufrufen.
1951: Am 19. 7. 1951 wurden die Baustellen
um 12 Uhr stillgelegt und zwei öffentliche
Versammlungen, eine im Johannishof in Saar
brücken, und eine im Bergmannsheim in Neun
kirchen durchgeführt.
1952: Am 23. 4. 1952 wurde zum 24stündi-
gen Streik und zur Großkundgebung aufgerufen.
Seit 1950 wurden 23 Lohnabschlüsse getä
tigt, die weit mehr als 100 Tage Lohnverhand
lungen benötigten.
Der Stand der Rahraentarüveihandlunpen
Bauwirtschaft:
Seit über zwei Jahren stehen wir mit dem Ar
beitgeber in Verhandlungen wegen des Ab
schlusses eines Rahmentarifs.
Während des ersten Halbjahres verhandelten
wir auf der Grundlage unseres eingereichten
Vertrages. Nachdem machte der Arbeitgeber
seine eigenen Vorschläge, die nicht annehmbar
waren, so daß wir uns Ende des vergangenen
Jahres 1951 auf den Rahmentarif von Stein-
Erden, wie er in der Bundesrepublik vorliegt,
geeinigt hatten. Der Rahmentarif hat als Inhalt
folgende entscheidende Punkte:
Für unseren Bezirk eine Lohnzone, verein
fachtes Berufsbild, erhöhten Urlaub und Auf
nahme der Lehrlinge und Anlernlinge im Tarif,
Der Arbeitgeber lehnt diese Vorzüge bis jetzt
ab. Wir werden jedoch keinen Tarif abschlie
ßen, in dein die Lehrlinge nicht aufgenommen
sind.
Baustoffindustrie:
In der Baustoffindustrie haben wir am 26.
April 1951 ab 1. Juni 1951 einen Tarifvertrag
abgeschlossen in dem die Lehrlinge enthalten
sind sowie die Anlernlinge.
Für Heizung und Lüftung:
Wir stehen seit drei Jahren in Verhandlung
und mußten nach eingehender Diskussion im
Jahre 1950 feststellen, daß bei Anrnfen des
Schlichtungsausschusses die Voraussetzungen
fehlten, da das Tarifvertragsrecht noch nicht
erlassen war. Am 22. ’6. 1950 wurde das Ta
rifvertragsgesetz und Schlichtungswesen erlas
sen. Nachdem einige Voraussetzungen gegeben
waren, wurden die Verhandlungen neu auf
genommen. Wir hoffen, noch in diesem Jahre
den Rahmentarif, Minutentarif, Wegegeld und
Auslösung zum Abschluß zu bringen.
In Vorbereitung sind noch Tarife für die
Holzwirtschaft, holzverarbeitende Industrie.
Für das Baunebengewerbe:
Baumöbelschreiner, sowie Glaser, Bauschlos
ser, Elektriker, Maler und Lackierer — auch
hier sind die Tarife in Vorbereitung.