Full text: 1952 (0007)

Tanuar 1952 
>r*ofc 
Zur Arbeitskammerwahl am 16» und 17. Februar 
Seite 2 
JAHRESWENDE 
(Fortsetzung von Seite 1) 
wicklung in der Vergangenheit, werden 
sie aber zum zweiteu Male zu verhindern 
wissen. Als Einheitsgewerkschaft haben 
wir für die schaffenden Menschen an der 
Saar eine wirkungsvolle Interessenvertre 
tung geschaffen, haben irn Gegensatz zu 
der Christlichen Gewerkschaftsbewegung 
unsere Unabhängigkeit bewahrt end wer 
den auch in Zukunft sie von all den Ein 
flüssen fernzuhalten wissen, die einer ech 
ten gewerkschaftlichen Aktivität abträg 
lich sind. Wir werden gegenüber unseren 
Sozialpartnern und der Regierung auch im 
neuen Jahr eine klare und unmißverständ 
liche Haltung einnehmen, wenn es sich um 
die Wahrnehmung der wirtschaftlichen 
und sozialen Interessen der schaffenden 
Menschen handelt. 
Das Absinken der Währung und die 
V erteuerung der notwendigsten Le 
bens- und Bedarfsartikel stellte uns vor 
endlose Lohn- und Gehaltsver 
handlungen. Alle unsere Bemühun 
gen führten jedoch nur zu einem Teil 
erfolg, denn eine große Spanne zwi 
schen Lohn und Preis besteht nach wie 
vor weiter. Die Lohne und Gehälter ste 
hen ganz und gar in keinem annehmbaren 
Verhältnis zu den Produktionssteigerun 
gen der saarländischen Wirtschaft. Diese 
Entwicklung ist nicht zuletzt aber auch 
darauf zurfickzuführen, daß die Regierung 
des Saarlandes sich trotz all unserer Be 
mühungen mit dem Problem der Neu 
gestaltung der Wirtschaft nicht befaßt hat, 
sondern der sogenannten freien Wirtschaft 
völlig freien Lauf ließ. Regierung, Wirt 
schaft und Handel tragen nicht zuletzt mit 
einen Teil der Schuld an der oft kaum 
verständlichen Preispolitik. Wir können 
feststellen, daß die Warenhortungen, Pro 
fitgier und das Streben nach mühelosen 
Gewinnen heute mehr denn je wieder gang 
und gäbe sind. Die einst in größter Elends- 
zeit in Bildung begriffene Notgemeinschaft 
ist längst wieder zu einer oft alles mensch 
liche Empfinden vergessenden, von Egois 
mus und Materialismus beherrschenden 
Gemeinschaft geworden. 
Umsomehr muß im Jahre 1952 unsere 
vornehmste Aufgabe sein, an der Neuge 
staltung der Wirtschaft, der Mitbe 
stimmung und Mitverantwor 
tung der Arbeitnehmer in dieser weiter 
zu arbeiten. Ob dies auf dem Wege der 
Verständigung oder des Kampfes mög 
lich ist, wird die nächste Zukunft uns zei 
gen. Die Auseinandersetzungen werden 
wir weiterführen, denn die soziale Lage 
der schaffenden Menschen erfordert rück 
sichtslosen Einsatz. 
Mit dem Erlaß des Gesetzes zum Auf 
bau der Arbeitskammer wurde die 
seit Jahren von uns geforderte berufsstän 
dige Vertretung der Arbeitnehmerschaft 
Wirklichkeit. Die provisorisch gebildete 
Kammer hat in Verbindung mit dem Ar 
beitsministerium die Aufgabe, die Vorbe 
reitungen für die rascheste Durchführung 
der Wahlen zur ordentlichen Kammer zu 
treffen, d. h. eine Wahlordnung, einen Or- 
ganisartionsplan und die Beitragsordnung 
auszuarbeiten, den Wahltermin festzule 
gen, um so rasch wie möglich zu der end 
gültigen Kammer und einer praktischen 
Tätigkeit zu kommen. Unser Bestreben 
wird sein, alles einzusetzen, damit im 
neuen Jahr der Landeswirtschafts 
rat gebildet werden kann und mit ihm 
die positive Mitarbeit der organisierten 
Arbeitnehmerschaft in der saarländischen 
Wirtschaft sichergestellt wird. 
Das seit 2 Jahren der Regierung bzw. 
dem Landtag vorliegende Betriebs 
rätegesetz ist auch heute noch Gegen 
stand von Verhandlungen im Sozialpoli 
tischen Ausschuß des Landtages, Die vor 
handenen Schwierigkeiten sind nicht zu 
letzt auf die um ihren ,,Herrn-im-Hause- 
Standpunkt” ringenden Arbeitgeber zu 
rfickzuführen. Entsprechend dem Auftrag 
unserer Mitglieder kann es für uns hier, 
soweit Gleichberechtigung und Mitbestim 
mung im Gesetz zu verankern sind, keinen 
Kompromiß geben. 
Die im abgelaufenen Jahr aufgetretenen 
schwerwiegenden Auseinandersetzungen 
zwischen Einheitsgewerkschaft 
undRegierung sind nicht zuletzt dar 
auf zurückzuführen, daß unter Außeracht 
lassung des Art. 47 der Verfassung ein 
einheitliches Arbeitsrecht für 
die gesamte Arbeitnehmerschaft noch nicht 
geschaffen wurde. Auch für den Staat als 
Arbeitgeber und seine Bediensteten muß 
die Verfassung Gültigkeit haben. Die 
Widersinnigkeit des Vorwurfes, eine 
Streikandrohung als Erpressung zu 
betrachten, müssen wir zurück weisen, um 
somehr, als der Art. 56 der Verfassung 
das ^ Streikrecht anerkennt, wenn alle 
Schlichtungs- und Verhandlungsmöglich 
keiten erschöpft sind. Arbeitnehmer, die 
bei resultatlosem Verhandeln weder das 
Schlichtungswesen noch das Arbeitsgericht 
ln Anspruch nehmen können, haben das 
Die für alle Arbeitnehmer des Saarlan- 
des wichtige Wahl zur Arbeitskammer Lst 
e.idgü’tig auf Samstag, den 16., und Sonn 
tag, den 17. Februar, festgesetzt worden. 
Die FUheits.-ewe T kschaft wird noch recht- 
zeiig vor dam Wahltermin einen beson 
deren Aufruf zu dieser Wahl erlassen. Be- 
1. Wahltag: 16. und 17. Februar 1952. 
2. Frist für die Wahlbekanntmachung (§ 
17 WO) 
a) Bekanntgabe des Wahlfcermins (§ 7 
WO) 
b) Aufforderung zur Einreichung von 
Wahlvorschlägen (§ 17 WO) bis spä 
testens 26. 1. 1952. 
3. Frist für die Einreichung von Wahlvor 
schlägen (§ 17 WO) bis spätestens 2. 
2. 1952. 
4. Prüfung der eingeneichten Wahlvor 
schläge (§ 21 WO) bis spätestens 3. 2- 
1952. 
Grundlage: § 15 des Gesetzes über die Er- 
liihlung einer Arbeitskammer 
für das Saarland vom 30. Juni 
1951 (ABI. S. 980 ff.) sowie die 
Wahlordnung hierzu. 
A) Voraussetzung der Wahlberechtigung. 
1. Arbeitnehmereigenschaft. 
Arbeiter oder Angestellte (Heimarbeiter) 
in einem versicherungspflichtigen Arbeits 
verhältnis in einem im Saarland gelege 
nen Betrieb. 
Dazu gehören sowohl Saargänger, das 
sind solche, die im Saarland arbeiten, 
ihren Wohnsitz aber außerhalb des Saar 
landes haben als auch Personen, die als 
Angehörige eines saarländischen Betrie 
bes vorübergehend, z. B. auf Montage, 
außerhalb des Saarlandes arbeit en. 
Der Besitz der saarländischen Staats 
angehörigkeit ist für die Wahlberechtigung 
nicht erforderlich. 
Erwerbslose Arbeitnehmer sind unter 
der Voraussetzung wahlberechtigt, daß sie 
am Tage der Wahlausschreibung nicht 
länger als ein Jahr ununterbrochen ar 
beitslos gewesten sind. 
Recht, zum letzten Mittel des Kampfes zu 
greifen. 
Wir werden als Vertreter der schaffen 
den Menschen im neuen Jahr mit allem 
Nachdruck den Erlaß eines Kündi 
gungsschutzgesetzes fordern, weil 
wir uns bewußt sind, daß die z. Zt. vor 
handene Hochkonjunktur mit dem Ablauf 
der Aufrüstungen zu Ende gehen und bei 
Eintreten normaler Verhältnisse willkür 
lichen • Entlassungen der Arbeitnehmer 
schaft Einhalt geboten werden muß. 
Bei dem aus dem Nichts so mühsam 
aufgebauten Gebäude der Sozialversi 
cherung wurde im alten Jahre entspre 
chend den Anträgen der Christlichen Ge 
werkschaften und mit Unterstützung der 
Mehrheitspartei des Landtages durch Her 
ausnahme der Kasse für Familienzulagen 
der erste Schritt zur Dezentralisation ge 
macht. Nicht genug damit, wurde aber 
auch die in Art. 46 der Verfassung ver 
ankerte Selbstverwaltung der Versicher 
ten unter Mitwirkung der Arbeitgeber au 
ßer Kraft gesetzt mit der Begründung, 
daß die Arbeitgeber allein Beiträge zur 
Familienzulagekasse leisten. Auch hier 
möchten wir zum Ausdruck bringen, daß 
ja letzten Endes die zu leistenden Beiträge 
der Arbeitgeber zur Sozialversicherung von 
der Arbeitnehmerschaft erarbeitet werden 
und in Wirklichkeit einen Lohnanteil dar 
stellen. 
Dieselbe Ungerechtigkeit zeigt sich bei 
der Wahrung der demokratischen Rechte 
bei der Wahl des Knappschafts 
vorstandes. Erlassene Gesetze, des 
sen muß auch die Mehrheit des Landta 
ges sich bewußt sein, müssen eingehalten 
werden und können nicht deshalb, weil 
die Christlichen Gewerkschaften infolge 
ihrer Schwäche bei den Knappschaftswah- 
len zu kurz gekommen sind, außer Kraft 
gesetzt werden. 
Diese sich zeigende rückschrittliche Ent 
wicklung in der Sozialversicherung ma^ht 
es zur dringenden Notwendigkeit, daß der 
baldige Erlaß einer Versiche 
rungsordnung zur Tatsache wild, 
in der die Selbstverwaltung der Versicher 
ten entsprechend den Grundrechten der 
Verfassung gesetzlich verankert wird. 
Eine erfreuliche Entwicklung hat die in 
Sorge um die Wohnungsnot von uns ge 
schaffene Baugenossenschaft ge 
nommen. Mit Mitteln der Regierung und 
der Sozialversicherungsträger war es uns 
möglich, für die schaffenden Menschen 
reits jetzt sei darauf hmgiewiesen, daß je 
der Arbeitnehmer an dieser Wahl teilneh 
men muß. Die Wahl ist in vieler Hinsicht 
von einer entscheid enden Bedeutung für 
die gesamte Arheitrehsr erstatt des Scar- 
landes. In der Ausgabe Nr, 3 werden die 
Durchführungsbestimmungen veröffentlicht 
5. Frist für evtl. Berichtigung der Wahl 
vorschläge (§ 21 WO) bis spätestens 6. 
2. 1952, 
6. Endgültige Entscheidung über die Zu 
lassung der Wahlvorschläge und ihre 
Reihenfolge {§ 21 WO) bis spätestens 
7. 2. 1952. 
7. Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§ 
22 WO) bis spätestens 8. 2. 1952. 
8. Frist für Anträge auf Eintragung in die 
Wählerlisten (§ 16 WO) bis spätestens 
11. 2. 1952. 
Eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit 
auch durch kurzfristige Beschäftigung (so 
fern es sich um ein versicherungspflichti- 
ges Arbeitsverhältnis gehandelt hat) setzt 
die einjährige Frist erneut in Lauf. 
.2. Wahl alter. 
Vollendung des achtzehnten Lebensjah 
res am Tage der Wahlausschreibung. Die 
Bekanntgabe dieses Tages erfolgt in der 
Tagespresse und ist von dem Kreiswahl- 
leiter als maßgebender Stichtag für die Er 
rechnung des Lebensalters aktenkundig zu 
machen. 
B) Ausschluß von der Wahlberechtigung. 
Nicht wahlberechtigt sind: 
a) Vorstandsmitglieder und andere ge 
setzliche Vertreter von juristischen 
Personen und Personengesamtheiten 
des öffentlichen und privaten Rechts, 
Direktoren und leitende Angestellte, 
denen maßgebender Einfluß auf die 
Betriebsleitung zustieht, Geschäfts 
führer und Betriebsleiter, die zur selb 
ständigen Einstellung und Entlassung 
der übrigen im Betrieb beschäftigten 
Arbeitnehmer berechtigt sind oder so- 
neuen Wohnraum zu schaffen. Wir sind 
stolz auf die von uns geleistete Arbeit, 
umsomehr, als wir auf diese Art in der 
Lage sind, dem schaffenden Menschen zu 
einer Heimstätte zu verhelfen, die ihm die 
Möglichkeit gibt, mit seiner Familie als 
Mensch wieder leben zu können und mit 
seinem Einkommen seine Verpflichtungen 
zu erfüllen. 
Nach jahrelangen Bemühungen konnten 
wir unsere gewerkschaftlich-genossen 
schaftliche Lebensversicherung 
„V olksfürsorg e“ wieder gründen u. 
aufbauen. Damit haben wir für 40000 Ar 
beitnehmer nicht nur die erworbenen 
Rechte erhalten können, sondern wir wa 
ren auch in der Lage, entsprechend der 
Währungsumstellung und entsprechend 
der Aufwertung sie vor Verlusten zu be 
wahren. Es wird unsere Aufgabe sein, auch 
in Zukunft im Sinne der alten Gründer 
unsere Arbeit zum Besten der Versicher 
ten weiter zu leisten. 
Große und verantwortungsvolle Aufga 
ben stehen uns im neuen Jahr, wie be 
reits aufgezeigt, bevor. Sie werden, je eher 
die Arbeitnehmerschaft sich der Notwen 
digkeit einer einheitlichen Ge 
werkschaftsbewegung bewußt 
ist, zum Erfolg führen. Die Vorgänge am 
Ende des alten Jahres und das Verhalten 
der Christlichen Gewerkschaften zeigen 
uns, wie verheerend das Fehlen jeden So- 
lidaritfitsbewußtseins für die Arbeitneh 
merschaft im Ringen um eine bessere Zu 
kunft ist. Wenn uns in diesem Zusammen 
hang der Vorwurf gemacht wird, daß wir 
als Einheitsgewerkschaft den unpolitischen 
Boden gewerkschaftlicher Arbeit verlas 
sen hätten, dann ist dieser Vorwurf eben 
so töricht wie böswillig. Parteipoli 
tische Unabhängigkeit bedeutet 
nicht politisches Kastratentum. Abstinenz 
zu üben in entscheidenden Fragen der Po 
litik, von denen Gedeih und Verderb der 
schaffenden Menschen abhängt, wäre ver 
antwortungslos für eine gewerkschaftliche 
Organisation, die die wirtschaftlich und 
zahlenmäßig entscheidende Massen im 
Saarland zu vertreten hat. Die schaffenden 
Menschen haben in schwerster Stunde un 
seres Volkes aus gewerkschaftlicher Ver 
pflichtung und Gesinnung heraus mehr an 
nationaler Disziplin und Opferbereitschaft 
bewiesen als so manche Kreise, die heute 
wieder die demokratisch-nationale Ge 
sinnung glauben in Erbpacht genommen zu 
haben. 
weit ihnen Prokura oder Generalvoll 
macht erteilt ist, sowie Familienange 
hörige der Arbeitgeber ersten und 
zweiten Grades, Behördenvorstände, 
Treuhänder, Personen, deren Beschäf- 
gung nicht in erster Linie ihremErwerb 
dient, sondern ganz oder doch über 
wiegend durch Rücksichten der Hei 
lung, der Wiedereingewöhnung, der 
sittlichen Besserung oder Erziehung 
oder durch Beweggründe karitativer, 
reigiöser, wissenschaftlicher oder 
künstlerischer Art bestimmt ist; 
b) Personen, die entmündigt sind oder 
unter vorläufiger Vormundschaft oder 
wegen geistiger Gebrechen unter 
Pflegschaft stehen; 
c) Personen, denen durch rechtskräfti 
ges Urteil die bürgerlichen Ehrenrech 
te aberkannt sind; 
d) Lehrlinge, Praktikanten und Volontä 
re ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter 
(Anlernlinge sind wahlberechtigt, so 
fern sie das achtzehnte Lebensjahr 
vollendet haben); 
e) Beamte und Beamtenanwärtei im 
Sinne der Beamtengesetzgebung, da 
diese im Gegensatz zu den Arbeitern 
und Angestellten des öffentlichen 
Dienstes nicht zu dem von der Ar 
beitskammer betreuten Personenkreis 
gehören, 
Lit. a) findet keine Anwendung auf Vor 
standsmitglieder, gesetzliche Vertreter so 
wie leitende Angestellte von Berufsorgani 
sationen der Arbeitnehmer. - 
iiiiiiiiiiiimiiimiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiitiiiiiiitiiuiiHiuMiiHiiimijiiiiiiiiiimiiiiuiii 
(In der nächsten Ausgabe des Zentral 
organs „Die Arbeit“ wird auch der Termin 
für den Kongreß der Einheitsgewerkschatt 
bekanntgegeben werden.) 
Oos gute 
Bohnerwachs 
aui der ErdSl- 
Fabrik 
Diese Tatsache rechtfertigt auch unse 
ren Anspruch, in allen Dingen des wirt 
schaftlichen und politischen sowie des kul 
turellen Geschehens innerhalb unseres 
Staates verantwortlich mitzuwirken. 
Die Parteien und Staatsmänner sollen 
sich aber auch bewußt sein, daß wir mit 
Aufmerksamkeit ihre Gesetzesarbeit ver 
folgen, und sie sollen daran denken, daß 
in diesem Jahre Neuwahlen stattfin- 
und daß wir als Gewerksehaftler entspre 
chend ihren Taten bei den kommenden 
Wahlen unsere Entscheidungen 7, ' '"•offen 
haben. 
Diejenigen, die bis beute der Gewerk 
schaftsbewegung noch fernstehen, und de 
nen bis heute ihr mangelndes Solida 
ritätsbewußtsein fehlt, müssen sich 
endlich darüber klar sein, daß ihre Hal 
tung den „Herrn -im-Hause -Standpunkt“ 
der Unternehmer stärkt und daß der Er 
folg unserer Bemühungen sich dadurch 
verzögert. Wer heute mit Ausreden ver 
sucht, seine ablehnende Haltung gegen 
über den Gewerkschaften zu entschuldi 
gen, wer trotz der Vielfalt der Arbeit und 
Erfolge im Interesse der schaffenden Men 
schen der Gewerkschaft fernbleibt, der 
beweist nicht nur einen mangelhaften Cha 
rakter, sondern er zeigt auch damit, daß 
persönlicher Egoismus ihm höher steht als 
das Wohl und Wehe der arbeitenden Men 
schen, zu denen er gehört und deren Los 
ihm anscheinend gleichgültig ist. 
Den vielen aktiven Kollegen in Stadt und 
Land, die auch im verflossenen Jahre in 
restloser Hingabe mühevollste Kleinarbeit 
für unsere Bewegung geleistet haben, ge 
bührt besonderer Dank. Sie, die sie die 
Träger der Organisation sind, wissen auch 
am besten die geleistete Arbeit zu 
schätzen. Sie wissen, daß sozialer Fort 
schritt und wirtschaftliche Besserstellung 
der Arbeitnehmer ohne gewerkschaftliche 
Arbeit und Kampf undenkbar waren und 
auch in Zukunft undenkbar sind. Je stär 
ker wir sind, desto erfolgreicher unsere 
Arbeit. 
Auch im neuen Jahr werden wir den 
Kampf führen gegen das Unrecht, gegen 
die Mißachtung der Würde der schaffen 
den Menschen, gegen die Vorenthaltung 
des verdienten Arbeitslohnes. Un ser 
Kampf gilt dem sozialen Frie 
den und einer gerechten sozia 
len und gesell sc haftlichen 
Ordnung. Heinrich Wacher 
Terminkalender 
für die Arbeitskammerwahl 
Merkblatt 
für die Aufstellung der Wählerlisten
	        
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