Tanuar 1952
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Zur Arbeitskammerwahl am 16» und 17. Februar
Seite 2
JAHRESWENDE
(Fortsetzung von Seite 1)
wicklung in der Vergangenheit, werden
sie aber zum zweiteu Male zu verhindern
wissen. Als Einheitsgewerkschaft haben
wir für die schaffenden Menschen an der
Saar eine wirkungsvolle Interessenvertre
tung geschaffen, haben irn Gegensatz zu
der Christlichen Gewerkschaftsbewegung
unsere Unabhängigkeit bewahrt end wer
den auch in Zukunft sie von all den Ein
flüssen fernzuhalten wissen, die einer ech
ten gewerkschaftlichen Aktivität abträg
lich sind. Wir werden gegenüber unseren
Sozialpartnern und der Regierung auch im
neuen Jahr eine klare und unmißverständ
liche Haltung einnehmen, wenn es sich um
die Wahrnehmung der wirtschaftlichen
und sozialen Interessen der schaffenden
Menschen handelt.
Das Absinken der Währung und die
V erteuerung der notwendigsten Le
bens- und Bedarfsartikel stellte uns vor
endlose Lohn- und Gehaltsver
handlungen. Alle unsere Bemühun
gen führten jedoch nur zu einem Teil
erfolg, denn eine große Spanne zwi
schen Lohn und Preis besteht nach wie
vor weiter. Die Lohne und Gehälter ste
hen ganz und gar in keinem annehmbaren
Verhältnis zu den Produktionssteigerun
gen der saarländischen Wirtschaft. Diese
Entwicklung ist nicht zuletzt aber auch
darauf zurfickzuführen, daß die Regierung
des Saarlandes sich trotz all unserer Be
mühungen mit dem Problem der Neu
gestaltung der Wirtschaft nicht befaßt hat,
sondern der sogenannten freien Wirtschaft
völlig freien Lauf ließ. Regierung, Wirt
schaft und Handel tragen nicht zuletzt mit
einen Teil der Schuld an der oft kaum
verständlichen Preispolitik. Wir können
feststellen, daß die Warenhortungen, Pro
fitgier und das Streben nach mühelosen
Gewinnen heute mehr denn je wieder gang
und gäbe sind. Die einst in größter Elends-
zeit in Bildung begriffene Notgemeinschaft
ist längst wieder zu einer oft alles mensch
liche Empfinden vergessenden, von Egois
mus und Materialismus beherrschenden
Gemeinschaft geworden.
Umsomehr muß im Jahre 1952 unsere
vornehmste Aufgabe sein, an der Neuge
staltung der Wirtschaft, der Mitbe
stimmung und Mitverantwor
tung der Arbeitnehmer in dieser weiter
zu arbeiten. Ob dies auf dem Wege der
Verständigung oder des Kampfes mög
lich ist, wird die nächste Zukunft uns zei
gen. Die Auseinandersetzungen werden
wir weiterführen, denn die soziale Lage
der schaffenden Menschen erfordert rück
sichtslosen Einsatz.
Mit dem Erlaß des Gesetzes zum Auf
bau der Arbeitskammer wurde die
seit Jahren von uns geforderte berufsstän
dige Vertretung der Arbeitnehmerschaft
Wirklichkeit. Die provisorisch gebildete
Kammer hat in Verbindung mit dem Ar
beitsministerium die Aufgabe, die Vorbe
reitungen für die rascheste Durchführung
der Wahlen zur ordentlichen Kammer zu
treffen, d. h. eine Wahlordnung, einen Or-
ganisartionsplan und die Beitragsordnung
auszuarbeiten, den Wahltermin festzule
gen, um so rasch wie möglich zu der end
gültigen Kammer und einer praktischen
Tätigkeit zu kommen. Unser Bestreben
wird sein, alles einzusetzen, damit im
neuen Jahr der Landeswirtschafts
rat gebildet werden kann und mit ihm
die positive Mitarbeit der organisierten
Arbeitnehmerschaft in der saarländischen
Wirtschaft sichergestellt wird.
Das seit 2 Jahren der Regierung bzw.
dem Landtag vorliegende Betriebs
rätegesetz ist auch heute noch Gegen
stand von Verhandlungen im Sozialpoli
tischen Ausschuß des Landtages, Die vor
handenen Schwierigkeiten sind nicht zu
letzt auf die um ihren ,,Herrn-im-Hause-
Standpunkt” ringenden Arbeitgeber zu
rfickzuführen. Entsprechend dem Auftrag
unserer Mitglieder kann es für uns hier,
soweit Gleichberechtigung und Mitbestim
mung im Gesetz zu verankern sind, keinen
Kompromiß geben.
Die im abgelaufenen Jahr aufgetretenen
schwerwiegenden Auseinandersetzungen
zwischen Einheitsgewerkschaft
undRegierung sind nicht zuletzt dar
auf zurückzuführen, daß unter Außeracht
lassung des Art. 47 der Verfassung ein
einheitliches Arbeitsrecht für
die gesamte Arbeitnehmerschaft noch nicht
geschaffen wurde. Auch für den Staat als
Arbeitgeber und seine Bediensteten muß
die Verfassung Gültigkeit haben. Die
Widersinnigkeit des Vorwurfes, eine
Streikandrohung als Erpressung zu
betrachten, müssen wir zurück weisen, um
somehr, als der Art. 56 der Verfassung
das ^ Streikrecht anerkennt, wenn alle
Schlichtungs- und Verhandlungsmöglich
keiten erschöpft sind. Arbeitnehmer, die
bei resultatlosem Verhandeln weder das
Schlichtungswesen noch das Arbeitsgericht
ln Anspruch nehmen können, haben das
Die für alle Arbeitnehmer des Saarlan-
des wichtige Wahl zur Arbeitskammer Lst
e.idgü’tig auf Samstag, den 16., und Sonn
tag, den 17. Februar, festgesetzt worden.
Die FUheits.-ewe T kschaft wird noch recht-
zeiig vor dam Wahltermin einen beson
deren Aufruf zu dieser Wahl erlassen. Be-
1. Wahltag: 16. und 17. Februar 1952.
2. Frist für die Wahlbekanntmachung (§
17 WO)
a) Bekanntgabe des Wahlfcermins (§ 7
WO)
b) Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen (§ 17 WO) bis spä
testens 26. 1. 1952.
3. Frist für die Einreichung von Wahlvor
schlägen (§ 17 WO) bis spätestens 2.
2. 1952.
4. Prüfung der eingeneichten Wahlvor
schläge (§ 21 WO) bis spätestens 3. 2-
1952.
Grundlage: § 15 des Gesetzes über die Er-
liihlung einer Arbeitskammer
für das Saarland vom 30. Juni
1951 (ABI. S. 980 ff.) sowie die
Wahlordnung hierzu.
A) Voraussetzung der Wahlberechtigung.
1. Arbeitnehmereigenschaft.
Arbeiter oder Angestellte (Heimarbeiter)
in einem versicherungspflichtigen Arbeits
verhältnis in einem im Saarland gelege
nen Betrieb.
Dazu gehören sowohl Saargänger, das
sind solche, die im Saarland arbeiten,
ihren Wohnsitz aber außerhalb des Saar
landes haben als auch Personen, die als
Angehörige eines saarländischen Betrie
bes vorübergehend, z. B. auf Montage,
außerhalb des Saarlandes arbeit en.
Der Besitz der saarländischen Staats
angehörigkeit ist für die Wahlberechtigung
nicht erforderlich.
Erwerbslose Arbeitnehmer sind unter
der Voraussetzung wahlberechtigt, daß sie
am Tage der Wahlausschreibung nicht
länger als ein Jahr ununterbrochen ar
beitslos gewesten sind.
Recht, zum letzten Mittel des Kampfes zu
greifen.
Wir werden als Vertreter der schaffen
den Menschen im neuen Jahr mit allem
Nachdruck den Erlaß eines Kündi
gungsschutzgesetzes fordern, weil
wir uns bewußt sind, daß die z. Zt. vor
handene Hochkonjunktur mit dem Ablauf
der Aufrüstungen zu Ende gehen und bei
Eintreten normaler Verhältnisse willkür
lichen • Entlassungen der Arbeitnehmer
schaft Einhalt geboten werden muß.
Bei dem aus dem Nichts so mühsam
aufgebauten Gebäude der Sozialversi
cherung wurde im alten Jahre entspre
chend den Anträgen der Christlichen Ge
werkschaften und mit Unterstützung der
Mehrheitspartei des Landtages durch Her
ausnahme der Kasse für Familienzulagen
der erste Schritt zur Dezentralisation ge
macht. Nicht genug damit, wurde aber
auch die in Art. 46 der Verfassung ver
ankerte Selbstverwaltung der Versicher
ten unter Mitwirkung der Arbeitgeber au
ßer Kraft gesetzt mit der Begründung,
daß die Arbeitgeber allein Beiträge zur
Familienzulagekasse leisten. Auch hier
möchten wir zum Ausdruck bringen, daß
ja letzten Endes die zu leistenden Beiträge
der Arbeitgeber zur Sozialversicherung von
der Arbeitnehmerschaft erarbeitet werden
und in Wirklichkeit einen Lohnanteil dar
stellen.
Dieselbe Ungerechtigkeit zeigt sich bei
der Wahrung der demokratischen Rechte
bei der Wahl des Knappschafts
vorstandes. Erlassene Gesetze, des
sen muß auch die Mehrheit des Landta
ges sich bewußt sein, müssen eingehalten
werden und können nicht deshalb, weil
die Christlichen Gewerkschaften infolge
ihrer Schwäche bei den Knappschaftswah-
len zu kurz gekommen sind, außer Kraft
gesetzt werden.
Diese sich zeigende rückschrittliche Ent
wicklung in der Sozialversicherung ma^ht
es zur dringenden Notwendigkeit, daß der
baldige Erlaß einer Versiche
rungsordnung zur Tatsache wild,
in der die Selbstverwaltung der Versicher
ten entsprechend den Grundrechten der
Verfassung gesetzlich verankert wird.
Eine erfreuliche Entwicklung hat die in
Sorge um die Wohnungsnot von uns ge
schaffene Baugenossenschaft ge
nommen. Mit Mitteln der Regierung und
der Sozialversicherungsträger war es uns
möglich, für die schaffenden Menschen
reits jetzt sei darauf hmgiewiesen, daß je
der Arbeitnehmer an dieser Wahl teilneh
men muß. Die Wahl ist in vieler Hinsicht
von einer entscheid enden Bedeutung für
die gesamte Arheitrehsr erstatt des Scar-
landes. In der Ausgabe Nr, 3 werden die
Durchführungsbestimmungen veröffentlicht
5. Frist für evtl. Berichtigung der Wahl
vorschläge (§ 21 WO) bis spätestens 6.
2. 1952,
6. Endgültige Entscheidung über die Zu
lassung der Wahlvorschläge und ihre
Reihenfolge {§ 21 WO) bis spätestens
7. 2. 1952.
7. Veröffentlichung der Wahlvorschläge (§
22 WO) bis spätestens 8. 2. 1952.
8. Frist für Anträge auf Eintragung in die
Wählerlisten (§ 16 WO) bis spätestens
11. 2. 1952.
Eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
auch durch kurzfristige Beschäftigung (so
fern es sich um ein versicherungspflichti-
ges Arbeitsverhältnis gehandelt hat) setzt
die einjährige Frist erneut in Lauf.
.2. Wahl alter.
Vollendung des achtzehnten Lebensjah
res am Tage der Wahlausschreibung. Die
Bekanntgabe dieses Tages erfolgt in der
Tagespresse und ist von dem Kreiswahl-
leiter als maßgebender Stichtag für die Er
rechnung des Lebensalters aktenkundig zu
machen.
B) Ausschluß von der Wahlberechtigung.
Nicht wahlberechtigt sind:
a) Vorstandsmitglieder und andere ge
setzliche Vertreter von juristischen
Personen und Personengesamtheiten
des öffentlichen und privaten Rechts,
Direktoren und leitende Angestellte,
denen maßgebender Einfluß auf die
Betriebsleitung zustieht, Geschäfts
führer und Betriebsleiter, die zur selb
ständigen Einstellung und Entlassung
der übrigen im Betrieb beschäftigten
Arbeitnehmer berechtigt sind oder so-
neuen Wohnraum zu schaffen. Wir sind
stolz auf die von uns geleistete Arbeit,
umsomehr, als wir auf diese Art in der
Lage sind, dem schaffenden Menschen zu
einer Heimstätte zu verhelfen, die ihm die
Möglichkeit gibt, mit seiner Familie als
Mensch wieder leben zu können und mit
seinem Einkommen seine Verpflichtungen
zu erfüllen.
Nach jahrelangen Bemühungen konnten
wir unsere gewerkschaftlich-genossen
schaftliche Lebensversicherung
„V olksfürsorg e“ wieder gründen u.
aufbauen. Damit haben wir für 40000 Ar
beitnehmer nicht nur die erworbenen
Rechte erhalten können, sondern wir wa
ren auch in der Lage, entsprechend der
Währungsumstellung und entsprechend
der Aufwertung sie vor Verlusten zu be
wahren. Es wird unsere Aufgabe sein, auch
in Zukunft im Sinne der alten Gründer
unsere Arbeit zum Besten der Versicher
ten weiter zu leisten.
Große und verantwortungsvolle Aufga
ben stehen uns im neuen Jahr, wie be
reits aufgezeigt, bevor. Sie werden, je eher
die Arbeitnehmerschaft sich der Notwen
digkeit einer einheitlichen Ge
werkschaftsbewegung bewußt
ist, zum Erfolg führen. Die Vorgänge am
Ende des alten Jahres und das Verhalten
der Christlichen Gewerkschaften zeigen
uns, wie verheerend das Fehlen jeden So-
lidaritfitsbewußtseins für die Arbeitneh
merschaft im Ringen um eine bessere Zu
kunft ist. Wenn uns in diesem Zusammen
hang der Vorwurf gemacht wird, daß wir
als Einheitsgewerkschaft den unpolitischen
Boden gewerkschaftlicher Arbeit verlas
sen hätten, dann ist dieser Vorwurf eben
so töricht wie böswillig. Parteipoli
tische Unabhängigkeit bedeutet
nicht politisches Kastratentum. Abstinenz
zu üben in entscheidenden Fragen der Po
litik, von denen Gedeih und Verderb der
schaffenden Menschen abhängt, wäre ver
antwortungslos für eine gewerkschaftliche
Organisation, die die wirtschaftlich und
zahlenmäßig entscheidende Massen im
Saarland zu vertreten hat. Die schaffenden
Menschen haben in schwerster Stunde un
seres Volkes aus gewerkschaftlicher Ver
pflichtung und Gesinnung heraus mehr an
nationaler Disziplin und Opferbereitschaft
bewiesen als so manche Kreise, die heute
wieder die demokratisch-nationale Ge
sinnung glauben in Erbpacht genommen zu
haben.
weit ihnen Prokura oder Generalvoll
macht erteilt ist, sowie Familienange
hörige der Arbeitgeber ersten und
zweiten Grades, Behördenvorstände,
Treuhänder, Personen, deren Beschäf-
gung nicht in erster Linie ihremErwerb
dient, sondern ganz oder doch über
wiegend durch Rücksichten der Hei
lung, der Wiedereingewöhnung, der
sittlichen Besserung oder Erziehung
oder durch Beweggründe karitativer,
reigiöser, wissenschaftlicher oder
künstlerischer Art bestimmt ist;
b) Personen, die entmündigt sind oder
unter vorläufiger Vormundschaft oder
wegen geistiger Gebrechen unter
Pflegschaft stehen;
c) Personen, denen durch rechtskräfti
ges Urteil die bürgerlichen Ehrenrech
te aberkannt sind;
d) Lehrlinge, Praktikanten und Volontä
re ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter
(Anlernlinge sind wahlberechtigt, so
fern sie das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben);
e) Beamte und Beamtenanwärtei im
Sinne der Beamtengesetzgebung, da
diese im Gegensatz zu den Arbeitern
und Angestellten des öffentlichen
Dienstes nicht zu dem von der Ar
beitskammer betreuten Personenkreis
gehören,
Lit. a) findet keine Anwendung auf Vor
standsmitglieder, gesetzliche Vertreter so
wie leitende Angestellte von Berufsorgani
sationen der Arbeitnehmer. -
iiiiiiiiiiiimiiimiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiitiiiiiiitiiuiiHiuMiiHiiimijiiiiiiiiiimiiiiuiii
(In der nächsten Ausgabe des Zentral
organs „Die Arbeit“ wird auch der Termin
für den Kongreß der Einheitsgewerkschatt
bekanntgegeben werden.)
Oos gute
Bohnerwachs
aui der ErdSl-
Fabrik
Diese Tatsache rechtfertigt auch unse
ren Anspruch, in allen Dingen des wirt
schaftlichen und politischen sowie des kul
turellen Geschehens innerhalb unseres
Staates verantwortlich mitzuwirken.
Die Parteien und Staatsmänner sollen
sich aber auch bewußt sein, daß wir mit
Aufmerksamkeit ihre Gesetzesarbeit ver
folgen, und sie sollen daran denken, daß
in diesem Jahre Neuwahlen stattfin-
und daß wir als Gewerksehaftler entspre
chend ihren Taten bei den kommenden
Wahlen unsere Entscheidungen 7, ' '"•offen
haben.
Diejenigen, die bis beute der Gewerk
schaftsbewegung noch fernstehen, und de
nen bis heute ihr mangelndes Solida
ritätsbewußtsein fehlt, müssen sich
endlich darüber klar sein, daß ihre Hal
tung den „Herrn -im-Hause -Standpunkt“
der Unternehmer stärkt und daß der Er
folg unserer Bemühungen sich dadurch
verzögert. Wer heute mit Ausreden ver
sucht, seine ablehnende Haltung gegen
über den Gewerkschaften zu entschuldi
gen, wer trotz der Vielfalt der Arbeit und
Erfolge im Interesse der schaffenden Men
schen der Gewerkschaft fernbleibt, der
beweist nicht nur einen mangelhaften Cha
rakter, sondern er zeigt auch damit, daß
persönlicher Egoismus ihm höher steht als
das Wohl und Wehe der arbeitenden Men
schen, zu denen er gehört und deren Los
ihm anscheinend gleichgültig ist.
Den vielen aktiven Kollegen in Stadt und
Land, die auch im verflossenen Jahre in
restloser Hingabe mühevollste Kleinarbeit
für unsere Bewegung geleistet haben, ge
bührt besonderer Dank. Sie, die sie die
Träger der Organisation sind, wissen auch
am besten die geleistete Arbeit zu
schätzen. Sie wissen, daß sozialer Fort
schritt und wirtschaftliche Besserstellung
der Arbeitnehmer ohne gewerkschaftliche
Arbeit und Kampf undenkbar waren und
auch in Zukunft undenkbar sind. Je stär
ker wir sind, desto erfolgreicher unsere
Arbeit.
Auch im neuen Jahr werden wir den
Kampf führen gegen das Unrecht, gegen
die Mißachtung der Würde der schaffen
den Menschen, gegen die Vorenthaltung
des verdienten Arbeitslohnes. Un ser
Kampf gilt dem sozialen Frie
den und einer gerechten sozia
len und gesell sc haftlichen
Ordnung. Heinrich Wacher
Terminkalender
für die Arbeitskammerwahl
Merkblatt
für die Aufstellung der Wählerlisten