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DIE ARBEIT“
Januar 1950
II
Wie lange noch?
Man sagt: „Alles hat seine Zeit,“
Selbst die Natur lehrt uns, daß dieser
Ausspruch stimmt. Ob Pflanzen- oder
Tierwelt, alles hat eine bestimmte Zeit
des Aufstieges und muß später dem
Neuen Platz machen. In der Technik ist
dasselbe zu beobachten. Es würde kei
nem Techniker einfallen, die Maschine,
die vor 50 Jahren gewiß ein großer Vor
teil war, heute noch im Dienst zu be
lassen. Die Technik kennt keine natio
nalen Grenzen. Denken wir nur an das
Radio. In der menschlichen Gesellschaft
ist es nicht anders, nur mit dem Unter
schied. daß es Menschen gibt (Reak
tionäre), die versuchen, das Alte beizu
behalten, oder sogar die Zeit rückwärts
zu drehen, da sie früher, viel besser
noch als heute, den schaffenden
Menschen ausbeu'ten konnten. Vor kur
zem hat sogar einer es fertig gebracht,
m Arbeiterangelegenhelten ein Gesetz
von 1811 in Anspruch zu nehmen. Wie
oben schon erwähnt, es hat alles sein«
Zeit. So entstand in den siebziger Jah
ren des vergangenen Jahrhunderts die
sogenannte Gewerbeordnung. Sie ent
stand im Zeitalter des Frühkapitaiismus
und stehi noch stur unter dem Privat
eigentumsstandpunkt. Heute erklären
alle Parteien im Saarland, daß dem Pri
vateigentum bestimmte Grenzen gesetzt
sind, z. B. bezüglich der den Kriegs
verbrechern gehörenden Betriebe. Die
( ewerbeordnung mag für die damalige
Zeit zugegeben ein Fortschritt gewesen
sein, ist aber heute veraltert und teil
weise überholt und sehr reformbedürftig.
Der § 123 beweist dieses in einer ganz
krassen Form. Er bestimmt u. a. fol
gendes:
Der Arbeitgeber kann die fristlose
Entlassung aussprechen bei einem
Diebstahl. Unterschlagung, Beäug oder
wegen eines liederlichen Lebenswan
dels, bei gröblicher Beleidigung gegen
über dem Arbeitgeber, seinem Vertre
ter oder gegen die Familienangehöri
gen des Arbeitgebers oder seiner Ver
treter oder Mitarbeiter. Ferner wenn
der Arbeiter die Familienangehörigen
des Arbeitgebers oder seiner Vertreter
oder Mitarbeiter zu Handlungen verlei
te. oder zu verleiten versucht, oder mit
Familienangehörigen des Arbeitgebers
oder seiner Vertreter Handlungen be
geht, welche wider die Gesetze oder
die guten Fi len verstoßen.
Der Arbeitgeber erhält durch diesen
Paragraphen eine ungeheure Macht. Et
kann sich praktisch einer Art richter
liche Gewalt anmaßen, denn
1. wo beginnt der liederliche Lebens
wandel?
2. wo beginnt die grobe Beleidigung?
3 wo beginnen die guten Sitten und wo
hören sie auf?
Das sind alles Begriffe, die sehr dehn
bar sind und dem Arbeitgeber das Recht
geben. die höchste Strafe gegen seine
/ ’beitnehmer auszusprechen, die es nach
M° : -'"ng des Artikelschreibers überhaupt
ob:, nämlich die fristlose Entlas
sung, denn die Arbeitsstätte ist für
ö:e meisten Menschen ein unbezahlbares
Gut, da ohne Arbeit der Arbeitnehmer
praktisch dem Hunger und der Not aus
geliefert ist. Was nützt uns das moderne
Betriebsrätegesetz, wenn der Arbeitgeber
oder sein Vertreter heute noch eine solch
ge- mltige Macht besitzen? Bekanntlich
gilt der Vertreter bis hinunter zum Vor
arbeiter, so daß diese jederzeit in der
Lage sind, unliebsame Arbeiter, oder
den Arbeiter, der sich durch gewerk
schaftliche Tätigkeit, oder die ihm ge
setzlich zustehenden Rechte (aber dem
Arbeitgeber unliebsame Rechte) fordert,
derart zu schikanieren, bis sich der be
treffende tatsächlich zu irgend einer Be
leidigung hinreißen läßt.
Schon in der großen französischen Re
volution von 1789 wurden u. a. die Men
schenrechte proklamiert. Der Artikel 9
der Menschenrechte besagt, jeder wird
als unschuldig angesehen, bis er als
schuldig erklärt worden ist. Diese Schul
digkeitserklärung kann nur ein Gericht
entscheiden. Leider hat die Gewerbe
ordnung im Falle des § 123 den Arbeit
geber in eigener Sache zum Richter er
hoben, was nach unser em Ermessen voll
ständig unrichtig ist. Der Arbeiter hat
wohl * das Recht, nach § 124 der Ge
werbeordnung, wenn man ihn beleidigt
oder tätlich angreift oder dergleichen,
de Arbeitsstätte ohne Kündigungsfrist
zu verlassen. Das ist aber praktisch
e- t ne lächerliche Gegenleistung für das,
was dem Arbeitgeber laut § 123 zusteht,
7:8 war das Verhältnis des Arbeit
nehmers zum Arbeitgeber bei Schaffung
der Gewerbeordnung? Jeder Arbeiter
und Arbeitgeber waren sich in den mei
sten Fällen persönlich bekannt und ver
traut. Wie ist das Verhältnis heute? Die
meisten Werke sind Aktiengesellschaften
und Arbeitnehmer und Arbeitgeber ken
nen sich weder persönlich noch dem Na
men nach. An Stelle der Betriebsinhaber
stehen Direktoren, Betriebsleiter usw., die
sehr -ofr brutaler und unmenschlicher
Bilanz des I. V. Post und Fernmeldewesen
Objektive Kritik - Vorschläge für tragbare Lösungen
Wir wollen diese Zeilen nicht so sehr
»chreiben wegen der Erfdlge des abgelau-
f*n«n Jahres, sondern mehr wegen des
Schattens, der auf 1949 lag, aber von dem
Gedanken getragen, daß eine offene und
objektive Kritik am Anfang jedes Fort
schritts stand und auch in Zukunft stehen
wird.
Auf der Aktivseite erscheint zu
nächst einmal die Besoldungsordnung.
Nach dem wirtschaftlichen Anschluß und
den verschiedensten Notbehelfen in Form
von Umrechnungsfaktoren und vorläufiger
Besoldungsordnung war sie überfällig ge
worden. Als unser besonderes Verdienst
dürfen wir ohne Ueberheblichkeit die Be
soldungsregelung für die untere Beam-
tenlaufbbahn hervorkehren. Es steht je
dem frei, an Hand der Amtsblätter die
Vorteile gegenüber früheren Regelungen
und dem übrigem öffentlichen Dienst nach
zuprüfen. Die Uebernahme von Arbeitern
ins Beamtenverhältnis wird deshalb künf
tig kaum noch von der bangen Frage ver
dunkelt werden, ob sich der Uebergang
auch finanziell lohne.
Der zweite Erfolg wird bei einem Blick
auf die Planstellenzahl sichtbar, die sich
in allen Laufbahnen wesentlich erhöht
hat. Neben der Sicherung eines angemes
senen Einkomme ns handelte es sich
hier um die Behebung des dringendsten
Notstandes. Zu Beginn des Jahres wa
ren noch 1462 Planstellen vorhanden, und
diese waren restlos besetzt. Ernennun
gen und Beförderungen wären nur im
Zuge planmäßiger Abgänge möglich ge
wesen. Bei der augenblicklichen perso
nellen Struktur zweifellos für viele
eine harte und lange Nervenbelastung!
Aus den Zugeständnissen des Land
tages, die dieser am 30. 6. 49 abgab, ist
leider keine reine Freude geworden. Bis
heute ist erst ca. ein Drittel aller Erneiir
nungen und Beförderungen durchgeführt
Gewiß ein kläglicher Prozentsatz, wenn
wir an den möglichen denken. Der Büro
kratismus ist verschieden interpretiert
worden. Wir haben ihn in diesem Zusam
menhang als einen endlosen Schlauch von
Instanzen, Kommissionen, Zuständigkeiten
und Unterschriften kennengelernt. Dieser
Riesenschlauch mit seinen Engpässen und
Windungen har uns schon manchmal das
Leben sauer gemacht und den Betroffenen
nicht geringen Aerger verursacht. Di*
entsetzliche Steilheit — hoffentlich nur wie
bei Kleinstkindern eine vorübergehende
Erscheinung! — grenzt zuweilen ans Lä
cherliche. Was hat nicht alles heute der
Ministerrat oder zumindest der Minister
letztinstanzlich zu entscheiden! Aus den
vielen Belastungen greifen wir nur da«
Reisekostengesetz heraus. (!) Da braucht
es uns nicht zu wundern, wenn der Voll
zug einer einzigen Unterschrift zwei bis
drei Wochen dauert.
Unser Wunsch zur Jahreswende geht
dahin, das alte Verfahren wieder aufzu
greifen, wonach die OPD’en im Rahmen
der ge lehmigten Planstellen bis zur Be
soldungsgruppe A4bl selbständig ent
scheiden konnten, darüber hinaus war
das Reichspostministerium bezw. der
Reichskanzler zuständig. Wenn wir an die
$telle des Reichspostministeriums das
Verkehrsministerium bezw. den Minister
rat setzen könnten, wäre eine Lösung ge
funden, die alle Beteiligten zufrieden stel
len würde.
Einen besonders krassen Fall von V e r-
schleppu ng stellt die Neufassung der
Sonderregelung über die Entschädigung
von Beamten des Fernmeldedienstes des
§ 27 der Dienstanweisung für das Kraft
postwesen und des § 18 der Dienstord
nung für die Arbeiter dar. Bereits vor
einem halben Jahr haben wir dem Wirt
schaftsministerium unsere Vorschläge un
terbreitet. Anfang November wurde über
unsere Abänderungsvorschläge beim Per
sonalamt verhandelt. Unter Berücksichti
gung der Aenderungen hat die OPD dar
auf die betreffenden Dienstvorschriften
neu gefaßt und dem Wirtschaftsministe-
rium zugeleitet. Im guten Glauben an die
gegebenen Versprechungen teilten wir
auf die zahllosen Anfragen hin mit, daß
die neuen Sätze bestimmt noch, vor Weih
nachten zur Auszahlung kämen. Aber
Weihnachten und Neujahr sind vorbeige
gangen, ohne daß der Minist er rat, der
auch in dieser Frage zuständig ist, Zeit
gefunden hätte, sie zum guten Abschluß
zu bringen. Was wir weiter oben beton
ten gilt auch für diesen Fall: man sollte
den Hinweg abkürzen, dann wird der
Rückweg von selbst kürzer.
Zum Graupäßler-Problem
Zu unseren Neujahrswünschen zählt
auch die baldige Bereinigung des Grau-
päßler-Problems. Es will uns scheinen,
daß hier eine schwerwiegende Frage ge
nau so falsch angepackt wird wie seiner
zeit die Entnazifizierung, mit der sie im
Endeffekt vieles gemeinsam hat. Man
spricht davon, daß „gewisse Vorkomm
nisse“ es hätten geraten erscheinen las
sen, gewisse Sicherungen einzubaue.i.
Nun, wir haben im allgemeinen nichts
gegen Sicherungen, wir müssen uns aber
in jedem Falle gegen die Bestrafung Un
schuldiger wenden, die genau wie jeder
andere mit einem roten Paß ihre Kräfte,
Fähigkeiten und guten Willen dem glei
chen Staat zur Verfügung stellen. Und
wenn man vom ,.Prinzip“ partout nicht ab
weichen will, müßte zu erreichen sein, die
Einbürgerungsanträge zu beschleunigen,
um damit der Willenskundgebung der Be
troffenen entgegenzukommen. Solange
man weder den Mut hat, die Schuldigen
van den Unschuldigen zu trennen, noch
sich benehmen, als der eigentliche Eigen
tümer selbst es tun würde. Durch dieses
Gesetz ist jeder Meister, Betriebsleiter
usw. in der Lage, den Arbeiter unter
Druck zu setzen und wenn der betref
fende nicht nach seiner Pfeife tanzt, d. h.
ihm nicht dient, dann ist in den meisten
Fällen, insbesondere aber in Notzeiten,
wie aus Erfahrung festgestellt ist, mit
der härtesten Strafe, d. h. Entlassung, zu
rechnen.
Der Vorstand der Einheitsgewerkschaft
der Fabrikarbeiter hat am 4. November
1949 sich mit dem obengenannten Ge
setz beschäftigt und hat die Hauptver
waltung der Einheitsgewerkschaft auf
gefordert, dem Landtag eine Revidierung
des Gesetzes „Die Gewerbeordnung“vot~
geschlagen, da das Gesetz nicht mehr
zeitgemäß ist.
Wir sind der Auffassung, daß Entlas
sungen, gleich aus welchem Grunde, nur
unter Mitbestimmungsrecht des- Betriebs
rates ausgesprochen werden dürfen,
selbst bei Tätlichkeiten oder Diebstahl
gegenüber dem Arbeitgeber. Dem Arbeit
geber stehen ja dann die bürgerlichen
Gesetze zur Verfügung, was ja allen
übrigen Sterblichen auch nur zur Ver
fügung steht. Wenn ein Arbeiter oder
Privatmann tätlich angegriffen oder be
stohlen wird, ist eT ja auch gezwungen,
zivilrechtlich zu klagen. In den letzten
Jahrzehnten wurde sehr wenig von die
sem Recht seitens des Arbeitgebers Ge
brauch gemacht. Es blieb einigen Reak
tionären (kleine Gernegroße) Vorbehal
ten, dieses Gesetz nach dem zweiten
Weltkrieg wieder auszugraben.
Es wäre u. E. nach an der Zeit, dieses
Gesetz entsprechend zu ändern. Wir
sind sogar der Meinung, daß noch mehr
so verstaubte und reformbedürftige Ge
setze ihr Dasein fristen.
Deutschland. Ein im Anschluß an die Unter
redung zwischen den Vertretern des westdeut
schen Gtewerkscbaftsbundes und dem Bundes
kanzler herausgegebenes Kommunique gibt be
kannt, daß man sich über die Frage der Kompe
tenzen und Aufgaben sowohl der internationalen
Ruhrbehörde als auch des Stellvertreters des
deutschen Vertreters, der ein Gewerkschafter
sein wird, geeinigt hat.
Belgien. Die belgischen Kohlengruben erhalten
zusätzlich Modernisierungskredite, die unter an
derem die weitere Ausbeutung des Werkes Es-
couftiaux ermöglichen, das stillgelegt werden
sollte. Die neuen Kredite kommen in erster Linie
aus Marshallplan-Mitteln.
„Ucianelre , '-BaH€rie
mtl verlängerter Brenndauer.
...
firmo G* WEfiLE . tommertyifr««, M - SAARBRÜCKEN 3
„EK” Einheits-Kleinpreis-Kauüuras f d.
Werktätigen, St. Joh. Markt 49. Gut
und billig: Textilwaren, Schuhe usw.,
stets günstige Gelegenheiten.
die Einbürgerung zu beschleunigen, kön*
nen wir uns von der Feststellung’ nicht
freimachen, daß hier analog zur Entnazi
fizierung ein Schatten heraufbeschworen
wird, der viele Existenzen zeit ihres Le
bens gefährlich verdunkeln wird.
Ein weiterer Anlaß zur Sorge erhob sich
bei den Beratungen zum Haushalt für da*
Rechnungsjahr 1950. Die außerordentli
chen Mittel, die die Postverwaltung an-
geforderr hatte, wurden über die Hälft«
hinaus zusammengestrichen. Sie waren ig
der Hauptsache für den, Wiederaufbau
zerstörter Betriebsstätten, den Ausbau
und die Modernisierung der Fernsprech,*
aniagen und des Postkraftfahrwesens be
stimmt, Jeder La:e empfindet gerade di*
vorhandenen Fer.isprecheinrichtungen als
absolut ungenügend. Obwohl seit Jahf
und Tag bekannt ist, daß keine neuen
Anschlüsse hergestallt werden können,
liegen Hunderte von Anträgen vor. EÄ
wären bestimmt Tausende daraus gewor
den, wenn sich etwas zeigen würde. Di*
Stellungnahme des Finanzministerium*
wirkt insofern überraschend, als feststeht,
daß die angelegten Mittel in Verhältnis»
mäßig kurzer Zeit wieder hereinkämed
lind dem Staat eine laufende gute Eigii
kommensquelle erschlossen würde, Wüf
wollen dabei auch die Tatsache nicht
übersehen, daß im Zuge dieser Erweite*
rungen sich die vorhandenen Arbeite»
plätze sichern ließen und neue dazu
gewonnen werden könnten.
Recht interessant ist es, in diesem Zu
sammenhang gelegentlich über die Ve*»
teilung der Marshallmittel Näheres in Er
fahrung zu bringen. Da sie ein GeschenÄ
an den Staat darstellen und zweifellos
für die angeführten Zwecke Verwendung
linden können, wollen wir nicht hoffen,
daß sie des verhältnismäßig hohen Zins»-
satzes willen (7,1 Prozent) fast ausschließ
lich der Privatindustrie zufließen. Der ge*
sunde Menschenverstand der breitan Oefr
fentlichkeit würde angesichts solcher Di»'
Positionen bedenklich zu wanken be
ginnen.
Ueber die Verhältnisse ii* Kraftpost
wesen wollen wir uns gelegentlich zusam
menhängend äußern, da uns heute hierfür
der Raum nicht zur Verfügung steht.
Gegen Ende des Jahres 1949 verdichte*
teten sich die Gerüchte, wonach ab 1. k
1950 eine Verschlechterung der Bestim*
mungen über die Beihilfen m Krank?»
heits-, Geburts- und Todesfällen eintreten
solle. Falls dies zu träfe, würde es sicfi
zweifellos bereits um die zweite Schlecht
terStellung handeln, da die erste bei Ein*
führung des Franken dadurch eintrat,
daß. soweit Höchstsätze in Mark vorge*
sehen waren (Geburtsfälle und Zahner*
satz), diese nur mit 50 umgerechnet we&
den, obwohl der Umrechnungsatz der Ko
sten heute auf 120 bis 150 steht.
Wir haben uns vor Wochen an den
Herrn Arbeitsminister gewandt und ihn um
eine Stellungnahme gebeten. Leider steht
sie noch aus, so daß die Gerüchte unter
der Postbedienstetenschaft ungehemmt
weiterlaufen müssen.
Aus der kurzen Befrachtung, die bei
weitem nicht alle unsere Sorgen und Pro*
bleme aufzählen konnte, mag jeder er
sehen, daß uns das eben begonnene Jahr
vor nicht minder große Aufgaben stallen
wird als das abgelaufene. Weil sie nicht
▼cm einzelnen oder einem kleinen Grüpp*
cnen zufrieden stellend gelöst werden kön
nen, weil auf dieser Welt nichts ver
schenkt wird, weil wir nicht auf Worte
warten, sondern Taten sehen wollen, des
halb haben wir das Vertrauen zu unseren
Mitgliedern und auch den noch Zögern
den, daß sie uns in diesem Kampf, der
puch um ihre Existenz geführt wird, un
terstützen werden.
Unser« Kraft liegt in unserer Einigkeit!
kaufen Sie mit Ihrem
guten Geld dort#
wo Sie fü r j ed e n
Franc den höchsten
Gegenwert erhalten.
NEUHKI«CHENER
KflUFHHIIS
NEUN KIRCHEN
FRIEDRICH STH AL