Full text: 1950 (0005)

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DIE ARBEIT“ 
Januar 1950 
II 
Wie lange noch? 
Man sagt: „Alles hat seine Zeit,“ 
Selbst die Natur lehrt uns, daß dieser 
Ausspruch stimmt. Ob Pflanzen- oder 
Tierwelt, alles hat eine bestimmte Zeit 
des Aufstieges und muß später dem 
Neuen Platz machen. In der Technik ist 
dasselbe zu beobachten. Es würde kei 
nem Techniker einfallen, die Maschine, 
die vor 50 Jahren gewiß ein großer Vor 
teil war, heute noch im Dienst zu be 
lassen. Die Technik kennt keine natio 
nalen Grenzen. Denken wir nur an das 
Radio. In der menschlichen Gesellschaft 
ist es nicht anders, nur mit dem Unter 
schied. daß es Menschen gibt (Reak 
tionäre), die versuchen, das Alte beizu 
behalten, oder sogar die Zeit rückwärts 
zu drehen, da sie früher, viel besser 
noch als heute, den schaffenden 
Menschen ausbeu'ten konnten. Vor kur 
zem hat sogar einer es fertig gebracht, 
m Arbeiterangelegenhelten ein Gesetz 
von 1811 in Anspruch zu nehmen. Wie 
oben schon erwähnt, es hat alles sein« 
Zeit. So entstand in den siebziger Jah 
ren des vergangenen Jahrhunderts die 
sogenannte Gewerbeordnung. Sie ent 
stand im Zeitalter des Frühkapitaiismus 
und stehi noch stur unter dem Privat 
eigentumsstandpunkt. Heute erklären 
alle Parteien im Saarland, daß dem Pri 
vateigentum bestimmte Grenzen gesetzt 
sind, z. B. bezüglich der den Kriegs 
verbrechern gehörenden Betriebe. Die 
( ewerbeordnung mag für die damalige 
Zeit zugegeben ein Fortschritt gewesen 
sein, ist aber heute veraltert und teil 
weise überholt und sehr reformbedürftig. 
Der § 123 beweist dieses in einer ganz 
krassen Form. Er bestimmt u. a. fol 
gendes: 
Der Arbeitgeber kann die fristlose 
Entlassung aussprechen bei einem 
Diebstahl. Unterschlagung, Beäug oder 
wegen eines liederlichen Lebenswan 
dels, bei gröblicher Beleidigung gegen 
über dem Arbeitgeber, seinem Vertre 
ter oder gegen die Familienangehöri 
gen des Arbeitgebers oder seiner Ver 
treter oder Mitarbeiter. Ferner wenn 
der Arbeiter die Familienangehörigen 
des Arbeitgebers oder seiner Vertreter 
oder Mitarbeiter zu Handlungen verlei 
te. oder zu verleiten versucht, oder mit 
Familienangehörigen des Arbeitgebers 
oder seiner Vertreter Handlungen be 
geht, welche wider die Gesetze oder 
die guten Fi len verstoßen. 
Der Arbeitgeber erhält durch diesen 
Paragraphen eine ungeheure Macht. Et 
kann sich praktisch einer Art richter 
liche Gewalt anmaßen, denn 
1. wo beginnt der liederliche Lebens 
wandel? 
2. wo beginnt die grobe Beleidigung? 
3 wo beginnen die guten Sitten und wo 
hören sie auf? 
Das sind alles Begriffe, die sehr dehn 
bar sind und dem Arbeitgeber das Recht 
geben. die höchste Strafe gegen seine 
/ ’beitnehmer auszusprechen, die es nach 
M° : -'"ng des Artikelschreibers überhaupt 
ob:, nämlich die fristlose Entlas 
sung, denn die Arbeitsstätte ist für 
ö:e meisten Menschen ein unbezahlbares 
Gut, da ohne Arbeit der Arbeitnehmer 
praktisch dem Hunger und der Not aus 
geliefert ist. Was nützt uns das moderne 
Betriebsrätegesetz, wenn der Arbeitgeber 
oder sein Vertreter heute noch eine solch 
ge- mltige Macht besitzen? Bekanntlich 
gilt der Vertreter bis hinunter zum Vor 
arbeiter, so daß diese jederzeit in der 
Lage sind, unliebsame Arbeiter, oder 
den Arbeiter, der sich durch gewerk 
schaftliche Tätigkeit, oder die ihm ge 
setzlich zustehenden Rechte (aber dem 
Arbeitgeber unliebsame Rechte) fordert, 
derart zu schikanieren, bis sich der be 
treffende tatsächlich zu irgend einer Be 
leidigung hinreißen läßt. 
Schon in der großen französischen Re 
volution von 1789 wurden u. a. die Men 
schenrechte proklamiert. Der Artikel 9 
der Menschenrechte besagt, jeder wird 
als unschuldig angesehen, bis er als 
schuldig erklärt worden ist. Diese Schul 
digkeitserklärung kann nur ein Gericht 
entscheiden. Leider hat die Gewerbe 
ordnung im Falle des § 123 den Arbeit 
geber in eigener Sache zum Richter er 
hoben, was nach unser em Ermessen voll 
ständig unrichtig ist. Der Arbeiter hat 
wohl * das Recht, nach § 124 der Ge 
werbeordnung, wenn man ihn beleidigt 
oder tätlich angreift oder dergleichen, 
de Arbeitsstätte ohne Kündigungsfrist 
zu verlassen. Das ist aber praktisch 
e- t ne lächerliche Gegenleistung für das, 
was dem Arbeitgeber laut § 123 zusteht, 
7:8 war das Verhältnis des Arbeit 
nehmers zum Arbeitgeber bei Schaffung 
der Gewerbeordnung? Jeder Arbeiter 
und Arbeitgeber waren sich in den mei 
sten Fällen persönlich bekannt und ver 
traut. Wie ist das Verhältnis heute? Die 
meisten Werke sind Aktiengesellschaften 
und Arbeitnehmer und Arbeitgeber ken 
nen sich weder persönlich noch dem Na 
men nach. An Stelle der Betriebsinhaber 
stehen Direktoren, Betriebsleiter usw., die 
sehr -ofr brutaler und unmenschlicher 
Bilanz des I. V. Post und Fernmeldewesen 
Objektive Kritik - Vorschläge für tragbare Lösungen 
Wir wollen diese Zeilen nicht so sehr 
»chreiben wegen der Erfdlge des abgelau- 
f*n«n Jahres, sondern mehr wegen des 
Schattens, der auf 1949 lag, aber von dem 
Gedanken getragen, daß eine offene und 
objektive Kritik am Anfang jedes Fort 
schritts stand und auch in Zukunft stehen 
wird. 
Auf der Aktivseite erscheint zu 
nächst einmal die Besoldungsordnung. 
Nach dem wirtschaftlichen Anschluß und 
den verschiedensten Notbehelfen in Form 
von Umrechnungsfaktoren und vorläufiger 
Besoldungsordnung war sie überfällig ge 
worden. Als unser besonderes Verdienst 
dürfen wir ohne Ueberheblichkeit die Be 
soldungsregelung für die untere Beam- 
tenlaufbbahn hervorkehren. Es steht je 
dem frei, an Hand der Amtsblätter die 
Vorteile gegenüber früheren Regelungen 
und dem übrigem öffentlichen Dienst nach 
zuprüfen. Die Uebernahme von Arbeitern 
ins Beamtenverhältnis wird deshalb künf 
tig kaum noch von der bangen Frage ver 
dunkelt werden, ob sich der Uebergang 
auch finanziell lohne. 
Der zweite Erfolg wird bei einem Blick 
auf die Planstellenzahl sichtbar, die sich 
in allen Laufbahnen wesentlich erhöht 
hat. Neben der Sicherung eines angemes 
senen Einkomme ns handelte es sich 
hier um die Behebung des dringendsten 
Notstandes. Zu Beginn des Jahres wa 
ren noch 1462 Planstellen vorhanden, und 
diese waren restlos besetzt. Ernennun 
gen und Beförderungen wären nur im 
Zuge planmäßiger Abgänge möglich ge 
wesen. Bei der augenblicklichen perso 
nellen Struktur zweifellos für viele 
eine harte und lange Nervenbelastung! 
Aus den Zugeständnissen des Land 
tages, die dieser am 30. 6. 49 abgab, ist 
leider keine reine Freude geworden. Bis 
heute ist erst ca. ein Drittel aller Erneiir 
nungen und Beförderungen durchgeführt 
Gewiß ein kläglicher Prozentsatz, wenn 
wir an den möglichen denken. Der Büro 
kratismus ist verschieden interpretiert 
worden. Wir haben ihn in diesem Zusam 
menhang als einen endlosen Schlauch von 
Instanzen, Kommissionen, Zuständigkeiten 
und Unterschriften kennengelernt. Dieser 
Riesenschlauch mit seinen Engpässen und 
Windungen har uns schon manchmal das 
Leben sauer gemacht und den Betroffenen 
nicht geringen Aerger verursacht. Di* 
entsetzliche Steilheit — hoffentlich nur wie 
bei Kleinstkindern eine vorübergehende 
Erscheinung! — grenzt zuweilen ans Lä 
cherliche. Was hat nicht alles heute der 
Ministerrat oder zumindest der Minister 
letztinstanzlich zu entscheiden! Aus den 
vielen Belastungen greifen wir nur da« 
Reisekostengesetz heraus. (!) Da braucht 
es uns nicht zu wundern, wenn der Voll 
zug einer einzigen Unterschrift zwei bis 
drei Wochen dauert. 
Unser Wunsch zur Jahreswende geht 
dahin, das alte Verfahren wieder aufzu 
greifen, wonach die OPD’en im Rahmen 
der ge lehmigten Planstellen bis zur Be 
soldungsgruppe A4bl selbständig ent 
scheiden konnten, darüber hinaus war 
das Reichspostministerium bezw. der 
Reichskanzler zuständig. Wenn wir an die 
$telle des Reichspostministeriums das 
Verkehrsministerium bezw. den Minister 
rat setzen könnten, wäre eine Lösung ge 
funden, die alle Beteiligten zufrieden stel 
len würde. 
Einen besonders krassen Fall von V e r- 
schleppu ng stellt die Neufassung der 
Sonderregelung über die Entschädigung 
von Beamten des Fernmeldedienstes des 
§ 27 der Dienstanweisung für das Kraft 
postwesen und des § 18 der Dienstord 
nung für die Arbeiter dar. Bereits vor 
einem halben Jahr haben wir dem Wirt 
schaftsministerium unsere Vorschläge un 
terbreitet. Anfang November wurde über 
unsere Abänderungsvorschläge beim Per 
sonalamt verhandelt. Unter Berücksichti 
gung der Aenderungen hat die OPD dar 
auf die betreffenden Dienstvorschriften 
neu gefaßt und dem Wirtschaftsministe- 
rium zugeleitet. Im guten Glauben an die 
gegebenen Versprechungen teilten wir 
auf die zahllosen Anfragen hin mit, daß 
die neuen Sätze bestimmt noch, vor Weih 
nachten zur Auszahlung kämen. Aber 
Weihnachten und Neujahr sind vorbeige 
gangen, ohne daß der Minist er rat, der 
auch in dieser Frage zuständig ist, Zeit 
gefunden hätte, sie zum guten Abschluß 
zu bringen. Was wir weiter oben beton 
ten gilt auch für diesen Fall: man sollte 
den Hinweg abkürzen, dann wird der 
Rückweg von selbst kürzer. 
Zum Graupäßler-Problem 
Zu unseren Neujahrswünschen zählt 
auch die baldige Bereinigung des Grau- 
päßler-Problems. Es will uns scheinen, 
daß hier eine schwerwiegende Frage ge 
nau so falsch angepackt wird wie seiner 
zeit die Entnazifizierung, mit der sie im 
Endeffekt vieles gemeinsam hat. Man 
spricht davon, daß „gewisse Vorkomm 
nisse“ es hätten geraten erscheinen las 
sen, gewisse Sicherungen einzubaue.i. 
Nun, wir haben im allgemeinen nichts 
gegen Sicherungen, wir müssen uns aber 
in jedem Falle gegen die Bestrafung Un 
schuldiger wenden, die genau wie jeder 
andere mit einem roten Paß ihre Kräfte, 
Fähigkeiten und guten Willen dem glei 
chen Staat zur Verfügung stellen. Und 
wenn man vom ,.Prinzip“ partout nicht ab 
weichen will, müßte zu erreichen sein, die 
Einbürgerungsanträge zu beschleunigen, 
um damit der Willenskundgebung der Be 
troffenen entgegenzukommen. Solange 
man weder den Mut hat, die Schuldigen 
van den Unschuldigen zu trennen, noch 
sich benehmen, als der eigentliche Eigen 
tümer selbst es tun würde. Durch dieses 
Gesetz ist jeder Meister, Betriebsleiter 
usw. in der Lage, den Arbeiter unter 
Druck zu setzen und wenn der betref 
fende nicht nach seiner Pfeife tanzt, d. h. 
ihm nicht dient, dann ist in den meisten 
Fällen, insbesondere aber in Notzeiten, 
wie aus Erfahrung festgestellt ist, mit 
der härtesten Strafe, d. h. Entlassung, zu 
rechnen. 
Der Vorstand der Einheitsgewerkschaft 
der Fabrikarbeiter hat am 4. November 
1949 sich mit dem obengenannten Ge 
setz beschäftigt und hat die Hauptver 
waltung der Einheitsgewerkschaft auf 
gefordert, dem Landtag eine Revidierung 
des Gesetzes „Die Gewerbeordnung“vot~ 
geschlagen, da das Gesetz nicht mehr 
zeitgemäß ist. 
Wir sind der Auffassung, daß Entlas 
sungen, gleich aus welchem Grunde, nur 
unter Mitbestimmungsrecht des- Betriebs 
rates ausgesprochen werden dürfen, 
selbst bei Tätlichkeiten oder Diebstahl 
gegenüber dem Arbeitgeber. Dem Arbeit 
geber stehen ja dann die bürgerlichen 
Gesetze zur Verfügung, was ja allen 
übrigen Sterblichen auch nur zur Ver 
fügung steht. Wenn ein Arbeiter oder 
Privatmann tätlich angegriffen oder be 
stohlen wird, ist eT ja auch gezwungen, 
zivilrechtlich zu klagen. In den letzten 
Jahrzehnten wurde sehr wenig von die 
sem Recht seitens des Arbeitgebers Ge 
brauch gemacht. Es blieb einigen Reak 
tionären (kleine Gernegroße) Vorbehal 
ten, dieses Gesetz nach dem zweiten 
Weltkrieg wieder auszugraben. 
Es wäre u. E. nach an der Zeit, dieses 
Gesetz entsprechend zu ändern. Wir 
sind sogar der Meinung, daß noch mehr 
so verstaubte und reformbedürftige Ge 
setze ihr Dasein fristen. 
Deutschland. Ein im Anschluß an die Unter 
redung zwischen den Vertretern des westdeut 
schen Gtewerkscbaftsbundes und dem Bundes 
kanzler herausgegebenes Kommunique gibt be 
kannt, daß man sich über die Frage der Kompe 
tenzen und Aufgaben sowohl der internationalen 
Ruhrbehörde als auch des Stellvertreters des 
deutschen Vertreters, der ein Gewerkschafter 
sein wird, geeinigt hat. 
Belgien. Die belgischen Kohlengruben erhalten 
zusätzlich Modernisierungskredite, die unter an 
derem die weitere Ausbeutung des Werkes Es- 
couftiaux ermöglichen, das stillgelegt werden 
sollte. Die neuen Kredite kommen in erster Linie 
aus Marshallplan-Mitteln. 
„Ucianelre , '-BaH€rie 
mtl verlängerter Brenndauer. 
... 
firmo G* WEfiLE . tommertyifr««, M - SAARBRÜCKEN 3 
„EK” Einheits-Kleinpreis-Kauüuras f d. 
Werktätigen, St. Joh. Markt 49. Gut 
und billig: Textilwaren, Schuhe usw., 
stets günstige Gelegenheiten. 
die Einbürgerung zu beschleunigen, kön* 
nen wir uns von der Feststellung’ nicht 
freimachen, daß hier analog zur Entnazi 
fizierung ein Schatten heraufbeschworen 
wird, der viele Existenzen zeit ihres Le 
bens gefährlich verdunkeln wird. 
Ein weiterer Anlaß zur Sorge erhob sich 
bei den Beratungen zum Haushalt für da* 
Rechnungsjahr 1950. Die außerordentli 
chen Mittel, die die Postverwaltung an- 
geforderr hatte, wurden über die Hälft« 
hinaus zusammengestrichen. Sie waren ig 
der Hauptsache für den, Wiederaufbau 
zerstörter Betriebsstätten, den Ausbau 
und die Modernisierung der Fernsprech,* 
aniagen und des Postkraftfahrwesens be 
stimmt, Jeder La:e empfindet gerade di* 
vorhandenen Fer.isprecheinrichtungen als 
absolut ungenügend. Obwohl seit Jahf 
und Tag bekannt ist, daß keine neuen 
Anschlüsse hergestallt werden können, 
liegen Hunderte von Anträgen vor. EÄ 
wären bestimmt Tausende daraus gewor 
den, wenn sich etwas zeigen würde. Di* 
Stellungnahme des Finanzministerium* 
wirkt insofern überraschend, als feststeht, 
daß die angelegten Mittel in Verhältnis» 
mäßig kurzer Zeit wieder hereinkämed 
lind dem Staat eine laufende gute Eigii 
kommensquelle erschlossen würde, Wüf 
wollen dabei auch die Tatsache nicht 
übersehen, daß im Zuge dieser Erweite* 
rungen sich die vorhandenen Arbeite» 
plätze sichern ließen und neue dazu 
gewonnen werden könnten. 
Recht interessant ist es, in diesem Zu 
sammenhang gelegentlich über die Ve*» 
teilung der Marshallmittel Näheres in Er 
fahrung zu bringen. Da sie ein GeschenÄ 
an den Staat darstellen und zweifellos 
für die angeführten Zwecke Verwendung 
linden können, wollen wir nicht hoffen, 
daß sie des verhältnismäßig hohen Zins»- 
satzes willen (7,1 Prozent) fast ausschließ 
lich der Privatindustrie zufließen. Der ge* 
sunde Menschenverstand der breitan Oefr 
fentlichkeit würde angesichts solcher Di»' 
Positionen bedenklich zu wanken be 
ginnen. 
Ueber die Verhältnisse ii* Kraftpost 
wesen wollen wir uns gelegentlich zusam 
menhängend äußern, da uns heute hierfür 
der Raum nicht zur Verfügung steht. 
Gegen Ende des Jahres 1949 verdichte* 
teten sich die Gerüchte, wonach ab 1. k 
1950 eine Verschlechterung der Bestim* 
mungen über die Beihilfen m Krank?» 
heits-, Geburts- und Todesfällen eintreten 
solle. Falls dies zu träfe, würde es sicfi 
zweifellos bereits um die zweite Schlecht 
terStellung handeln, da die erste bei Ein* 
führung des Franken dadurch eintrat, 
daß. soweit Höchstsätze in Mark vorge* 
sehen waren (Geburtsfälle und Zahner* 
satz), diese nur mit 50 umgerechnet we& 
den, obwohl der Umrechnungsatz der Ko 
sten heute auf 120 bis 150 steht. 
Wir haben uns vor Wochen an den 
Herrn Arbeitsminister gewandt und ihn um 
eine Stellungnahme gebeten. Leider steht 
sie noch aus, so daß die Gerüchte unter 
der Postbedienstetenschaft ungehemmt 
weiterlaufen müssen. 
Aus der kurzen Befrachtung, die bei 
weitem nicht alle unsere Sorgen und Pro* 
bleme aufzählen konnte, mag jeder er 
sehen, daß uns das eben begonnene Jahr 
vor nicht minder große Aufgaben stallen 
wird als das abgelaufene. Weil sie nicht 
▼cm einzelnen oder einem kleinen Grüpp* 
cnen zufrieden stellend gelöst werden kön 
nen, weil auf dieser Welt nichts ver 
schenkt wird, weil wir nicht auf Worte 
warten, sondern Taten sehen wollen, des 
halb haben wir das Vertrauen zu unseren 
Mitgliedern und auch den noch Zögern 
den, daß sie uns in diesem Kampf, der 
puch um ihre Existenz geführt wird, un 
terstützen werden. 
Unser« Kraft liegt in unserer Einigkeit! 
kaufen Sie mit Ihrem 
guten Geld dort# 
wo Sie fü r j ed e n 
Franc den höchsten 
Gegenwert erhalten. 
NEUHKI«CHENER 
KflUFHHIIS 
NEUN KIRCHEN 
FRIEDRICH STH AL
	        
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