Full text: 5.1950 (0005)

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DIE ARBEIT 11 
April 1950 
M 
Ein Vormittag beim Arbeitsgericht 
An die Betriebsräte und an die 
Kreisverwaltungen 
Es wird gebeten, ta den Betrieben um 
gehend Erhebungen darüber anzu stellen, 
inwieweit noch Lohn- und Gehaltsemp 
fänger vorhanden sind, die während des 
letzten Krieges zu Schanzarbeiten einge 
setzt waren, ohne daß ihnen dafür Be- 
siige ausbezahlt wurden. 
Die Betriebsräte und Kreisverwaltuai- 
gen wollen die gemachten Erhebungen 
alsbald an die Hauptverwaltung 
übermitteln. 
Zufriedene Mitglieder 
Wir haben schon wiederholt darüber be 
richtet, daß die Abteilung Rechtsbera 
tung und Rechtschutz von den Mitgliedern 
unter den gewerkschaftlichen Einrichtun 
gen mit am meisten in Anspruch genom 
men wird. 
Diese Abteilung, die jährlich Tausenden 
von Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite 
steht und die durch Rechtsberatung vor 
Schaden bewahrt und ihnen durch den ge 
währten Rechtschutz zu ihrem Rechte ver 
hütt, erstreitet jährlich viele Millionen 
vorsnthaltene Lohn-, Urlaubs- und andere 
Gelder für die Mitglieder. 
Es ist nichts Seltenes, daß die Gewerk 
schaft von ihren Mitgliedern Briefe be 
kommt, in denen diese Leistungen beson 
ders anerkannt werden, wie e-s beispiels 
weise der nachfolgend abgedruckte Brijef 
wiederum beweist. 
An die 
Einheitsgewerkschaft der 
Arbeiter, Angestellten und Beamten 
des Saarlandes 
Kreisgeschäftsstelle 
Saarloul« 
Alte Brauereislr. 3 
Roden, den 37. 3. 1990 
Liebe Kollegen! 
Ich bestätige hiermit den Eingang der mir 
zugesandten 
70 952— Franken 
als Erlös aus meinem Prozess gegen meine 
frühere Firma. Bin sehr erfreut darüber, 
daß es Euerem zähen und energischen 
Einsatz gelungen ist, mir zu meinem Rechte 
zu verhelfen, was mir, das gebe ich zu, 
ohne Euere Hilfe nicht gelungen wäre. Ich 
danke Euch für die viele Mühe und Arbeit, 
die Ihr meinetwegen gehabt habt. Erst 
jetzt, wo ich um meinen wohlverdienten 
Lohn gebracht werden sollte, habe ich den 
Wert der Gewerkschaft erst so richtig 
kennengelernt. Ihr könnt Euch darauf ver 
lassen, daß ich von nun an zu Eueren 
tüchtigsten Werbern zählen werde. 
Mit kollegialem Grüßt 
Christian Balg 
Saarlouis-Roden 
Gerberstraße 4 
Wie lange nach ? . . . 
... will ein Arbeitgeber seinen Arbeitern 
verb eten, sich in der Einheitsgewerkschaft 
zu organisieren und bei Nichtbefoigung 
mit Entlassung drohen? 
... wird ein Arbeiter mit 36 Prs. Stun 
denlohn bezahlt? 
... weigert sich ein Arbeitgeber, d*e vom 
Gesetzgeber bestimmte Ausnahmezulage 
von 3000 ffrs. zu zahlen. 
...soll auf das Betriebsrätegesetz ge 
wartet werden? 
. . dauert es, bis das Tarifvertragsge- 
•etz zustande kommt? 
... sollen die Gewerkschaftsversammlun 
gen polizeilich überwacht werden? 
Aus der Erkenntnis, der breiten Masse 
der Schaffenden gegenüber der Willkür 
mancher Unternehmer zum Recht zu ver 
helfen, wurden die Arbeitsgerichte ge 
schaffen. In den meisten Fällen sind es 
Arbeitnehmer, die entlassen und nirl 
durch die Arbeitsgerichte klären lassen, 
ob sie zu Recht oder Unrecht aus dem 
Betrieb entfernt wurden. Auch treten Fähe 
auf, bei denen die Arbeitsgerichte die 
Unternehmer für die tarifliche Bezahlung 
ihrer Arbeiter und Angestellten verpflich 
ten müssen. Dies ist aber nicht allein die 
Aufgabe der /abeitsgeucnte, sondern die 
Tätigkeit dieser Gerichte ist je nach Be 
gebenheit bedeutend umfangreicher. Wenn 
man den Verhandlungen ab und zu bei 
wohnen kann, und das sei jedem Arbeit 
nehmer empfohlen, dann muß man in vie 
len Fällen die unangenehme Feststellung 
machen, daß der Unorganisierte sich 
selbst verteidigen muß und daher sein ge 
wünschtes Ziel nicht immer erreicht. 
% 
Ein Beispiel eines Unorganisierten, der 
diesem Umstand einen nich«. unbedeuten 
den wirtschaftlichen Schaden zu verdan 
ken hat, beweist, wie notwendig die Ver 
tretung durch die Gewerkschaft nun ein 
mal ist. Ein Arbeiter eines kleinen Be 
triebes wurde wegen einer Verfehlung 
fristlos entlassen. Er klagte beim Ar 
beitsgericht aut Bezahlung des entfallenen 
Lohnes für die im Betrieb übliche Kündi 
gungszeit. Nachdem die Verfehlung vom 
Kläger zugegeben war und sie al's Grund 
zu einer fristlosen Entlassung aus 
reichte, mußte die Klage abgewijesem wer 
den. Bei diesem Falle wäre nichts beson 
deres aufgefallen, wenn sich nicht aus 
der eingeklagten Lohnsumme ergeben 
hätte, daß der betreffende Unternehmer 
nicht einmal den gesetzlichen Mindest 
lohn gezahlt hatte. Hätte der Kläger ei 
nen gewerkschaftlichen Vertreter stellen 
können, so hätte für diesen die Möglich 
keit bestanden, die Klage umzufoarmulie- 
xen, um den zu wenig erhaltenen Lohn 
rückwirkend einzuklagen. 
Wer am vergangenen Mittwoch, dem 29. 
März, das Arbeitsgericht in Saarlouis be 
suchte, der konnte zwei Verhandlungen 
ejleben, die interessant, aufschlußreich 
und für die Beklagte bezeichnend wa 
ren. Der Kläger K. war bis zu seiner Ein 
berufung zum Wehrdienst als Leitungs 
aufseher bei der Merzig-Büschieldler Ei 
senbahn beschäftigt. Vor etwa zwei Jah 
ren kehrte dieser aus der Gefangenschaft 
in seine Heimat zurück und seilte sofort 
seine Arbeitskraft der Bahn zur Verfü- 
gnug, wurde aber aus politischen Grün 
den nicht eingestellt. K. ließ die vorge 
brachten Gründe seitens des Unterneh 
mens nicht gelten und betrieb seinje Epu- 
ratäan. Nachdem er diese erhalten hatte 
und als Mitläufer eingestuft worden war, 
bewarb er sich erneut um seine Stelle. 
Wieder fand man seitens der MBE unan 
nehmbare Gründe, die die Einstellung des 
Klägers verzögerten. Die Gewerkschaft 
legte ihm nahe, sein Recht durch das Ar 
beitsgericht zu suchen. Es kam zur Ver 
handlung, und als deT Vertreter der MEB 
seine Einwendungen machte, die dler Rich 
ter absolut nicht akzeptieren konnte und 
auf den § 13 des Bereinigungsgesetzes 
fußten, machte der Richter eine Bemer 
kung, die im Zuhörerraum schaltendes 
Gelächter ausiäste. D'.e Klage lautete auf 
Anerkennung des Dienstverhältnisses 
durch die MBE. Diese hatte dem Kläger 
niemals gekündigt, so daß die Beklagte 
wohl oder übel, nach langem Zögern und 
Ueberwindung einer „Angstpsychose“ des 
mit Vollmachten des Geschäftsführers 
ausgerüsteten „Vertreters“ der MEB auf 
einen Vergleich eingehien mußte. Danach 
besteht das Dienstverhältnis des K. nach 
wie vor und die MBE ist verpflichtet, ihn 
einzustellen und seinen Lohn seit derEpur 
ration nachzuzahlen. 
Aber nicht immer sind es Arbeiter und 
kleinere Angestellte, die die Hilfe der Ar 
beitsgerichte in Anspruch nehmen müs 
sen, sondern es gibt auch höhere Ange 
stellte und Beamte, die 
durch den Arbeitsrichter eine Entschei 
dung herbeiführen müssen. Am gleichen 
Mittwoch fand in Saarlouis eine Verhand 
lung des ehemaligen Direktors He. der 
Merzig-Büschfelder Eisenbahn statt, der 
mit Hilfe des Gerichtes gegen das ge 
setzwidrige Verhalten der Geschäftsfüh 
rung ankämpfen mußte. Der Zuschauer 
raum wot wie auch beim vorgenannten 
Falle fast bis auf den letzten Platz besetzt, 
meistens ^Arbeiter und Angestellte der 
MBE. Der Kläger stellte zu Beginn der 
Verhandlung den Antrag an das Gericht, 
daß dieses feststellen möge, ob das Ar 
beitsverhältnis auch in seinem Falle noch 
besteht. Die Verhandlung währte nicht 
lange. Der Arbeitsrichter stellte an die 
Beklagte mehrmals die Frage, ob dem 
ehemaligen Direktor gekündigt worden 
sei, worauf dieser verneinte. Im Verlaufe 
dei Verhandlung trat nur zu deutlich zu 
tage, daß das Arbeitsverhältnis besteht 
und niemals gekündigt war. Der Kläger 
war darüber hinaus in der Lage, einen 
Dienstvertrag auf Lebenszeit, wie bei der 
SEB, vorzulegen. Auch in diesem Falle 
war die Beklagte zu einem Vergleich ge 
nötigt, so daß Herr He. seinen Dienst wie 
der an treten kann. 
Wenn wir den letzten Fall in der „Ar 
beit“ ebenfalls kurz zitieren, so geschieht 
es deshalb, weil der ehern. Direktor auf 
eine rechtswidrige Art und Weise 
seines Amtes enthoben wurde und stets 
als Fachmann mit gesundem Sozial- und 
Rechtsempfinden geachtet war. Das ge 
samte Personal hatte sich unlängst 100- 
prozentig für die Wiederkehr des H. m 
einer Betriebsversammlung ausgespro 
chen. Ein Zeichen dafür, daß das Perso 
nal seinerzeit gerecht behandelt wurde 
und ihrem Vorgesetzten vertrauten. Wiel- 
che Zustände heute herrschen und welch* 
Gründe eine Rolle spielen, daß beide 
Kläger noch nicht im Dienst sind, wer 
den wir in einem ausführlicheren Bericht 
in einer der nächsten Nummern kommenr 
tieren. 
Eines steht fest, daß auch dieser Be 
trieb sich dem Recht beider Arbeitnehmer 
beugen muß, und daß irgendeine Rück 
sichtnahme auf Einzelinteressen oder gar 
parteipolitische Zielsetzungen auf keinen 
Fall in Frage kommen kann und darf. 
J. Wb 
Herausgeber: Hauptverwaltung der Ein 
heitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, Brauersti. 6-8, 
Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Heinrich 
Wacker. Redaktion: Sozial- und Wirtschafts 
politik C. Schuhler, Industrieverbände, Jugend 
sowie Feuilleton J. P. Wambach. — Druck» 
Druckerei Saar-Zeitung Dr. Nikolaus Fontaine« 
KONSUMGENOSSENSCHAFT 
FBANTZEN 
/ Qutec Plan 
Nachdem der Frühling im Lande wieder 
seinen Einzug gehalten hat, ist die Zeit 
des Wanderns und der „Fahrten ins Blaue“ 
gekommen. Wie im vergangenen Jahr 
werden von den Betriebsgruppen auch 
in den kommenden Monaten derartige Er 
holungsfahrten für die Belegschaften ver 
anstaltet, die «ich sicher reger Beteili 
gung erfreuen werden. So wollen wir 
schon jetzt an die Erholungsstunden den 
ken und durch folgenden Bericht über 
e-’ne Fahrt ins Blaue den Funktionären 
und Gewerkschaftsmitgliedern zeigen, wie 
durch Initiative und Kameradschaftsgeist 
auch auf dem Gebiete der Freizeitge 
staltung etwas wirklich Schöne« vollbracht 
werden kann. Damit solohes Werk gelingt, 
muß man allerdings rechtzeitig planen 
und mit Lust und Liebe dabei sein. 
Funktionäre stellen fortwährend einen Teil 
ihrer freien Stunden der Allgemeinheit zur Ver 
fügung. Ganz gleich wo sie stehen, Freizeit 
gilt es jederzeit zu opfern. Daß nach Wochen 
und Monaten angestrengter Tätigkeit der Ge 
danke eines Ausgleiche auftaucht, oder die 
bessere Ehehälfte eine nicht unberechtigte For 
derung stellt, wonach der Ehemann die Fa 
milie nicht benachteiligen darf, ist nur zu gut 
zu verstehen. So war es zu begrüßen, daß tn 
einer Funktionärsitzung des 1- V. VerkehT und 
Transport, Betriebsgruppe, der Saarbrücker 
Straßenbahn der Vorschlag gemacht wurde, 
eine „Fahrt bis Miaue“ zu veranstalten. Ein 
herrliches Wetter bot Gelegenheit zur genüge. 
An einem frühen Sonntagmorgen setzten 
sich die beiden Autobusse mit 75 Teilnehmern 
in Richtung Elsaß in Bewegung. Im flotten 
Reisetempo führte der Weg über Saargemünd, 
Saaralben, Saarunion, Drufingen nach Lützel- 
- gut getan ! 
stein. Nach einer Frühstückspause hatten die 
Teilnehmer Gelegenheit, die Burg, die ihrer 
schönen Lage wegen auf steiler Bergeshöhe 
•inen nachhaltigen Eindruck hinterließ, zu be 
sichtigen. Weiter ging die Fahrt an schönen 
Sägemühlen und Höfen vorbei ins Zinseltal. 
Die Verhältnisse, die in Grafthal sich darboten, 
sind bemerkenswert, denn dieser Ort ist durch 
seine noch jetzt benutzten Höhlenwohnungen 
bekannt. Es war dies früher, ehe die Holz 
industrie bis nach hier vordrang, eine sehr 
arme Gegend und es scheint bis heute auch 
noch nicht besser zu sein, denn sonst 
dürften di« Höhlenwohnungen längst der Ver 
gangenheit angehören. Die Fahrtroute führte 
die Funktionäre mit ihren Frauen weiter nach 
Phalzbourg, ein hübsches kleines Kanton 
städtchen mit einem großen Marktplatz, der 
früher als Exerzierplatz diente, als es noch 
Festung war. Nach Genehmigung eines kurzen 
Frühschoppens, gings dann weiter nach 
Lützelbourg im Zomtal. Hier war die 
große Mittagsrast vorgesehen, die aber 
nicht elngehalten werden konnte wegen un 
günstiger Platzgelegenheit. Es war sehr schade, 
denn viele hatten sich schon auf die Burgbe 
sichtigung gefreut. Vielleicht bietet sich später 
hin einmal Gelegenheit um dies nachzuholen. 
Um nun einen Ausgleich zu schaffen fuhren 
wir kurz entschlossen nach Dagsburg. Dieser 
Abschnitt der Fahrt wird den meisten unver 
geßlich bleiben. Wunderbar windet sich di« 
Straße über Schäferhof durchs Tal aufwärts. 
Imposant war der Anblick der Leokapelle auf 
ihrem hohen Felsen, als wir sie nach einer 
Kurve mitten über dem Tclende auftauchen 
sahen. Bei unserer Ankunft in Dabo um 12,15 
Uhr merkte man aber auch, daß es ein 
Touristenzentrum erster Ordnung war. In einem 
Lokal, das für die Gesellschaft gerade aus 
reichte, wurde nun Mittagsrast gehalten.' Die 
Unentwegten hatten sich kaum die Zeit ge 
gönnt, um rechtzeitig auf die Felsenkapelle 
zu kommen. Ein anderer Teil war zu bequem, 
um die Strapazen des Aufstieges auf 
Bich zu nehmen. Herrlich war der Aus 
blick über das weite Lothringer-Land und 
die Vogesen. Gegen 15,30 Uhr wurde der Heim 
weg angetreten. Bei Artzviller hatte man noch 
Gelegenheit ein Kunstwerk der Technik, den 
Kanal- und Eisenbahntunnel sich anzusehen, 
ein Bauwerk, das für die meisten der Teil 
nehmer etwas ganz Neues war. In den späten 
Abendstunden traf der Transport wieder in 
Saarbrücken ein. 
Diese Fahrt wird den dabei Beteiligten sehr 
lange im Gedächtnis bleiben, war sie docK 
getragen von dem Geist echter Kameradschaft 
die letzten Endes der Grundzug unserer ganzen 
Gewerkschaftsarbeit ist. Auch möchte ich di« 
Worte unseres Vorsitzenden, Kollegen Adolf 
Presser, nicht unerwähnt lassen, die er in 
seiner Ansprache an die Teilnehmer gesprochen 
hat, als er erklärte, was eigentlich der ZwecK 
dieser Fahrt war. Er sprach von dem inneren 
Zusammenhalt der einzelnen Funktionäre unter 
sich und bat sie, diesen Zusammenhalt auch 
auf die anderen Betriebs- und Gewerkschafts 
kameraden zu übertragen, damit unsere ge 
werkschaftlichen Ziele auch den Boden finden, 
auf dem sie gedeihen können. B,
	        
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