Tanuar 1950
DIE ARBEIT“
Seite 3
{Berichte aas den Jiceisen
üiiniiiiiuiiiiiiDHiiimni
Völklingen. In einer gutbesuchten Funktionär-
Versammlung des Ortsausschusses der Einheits
gewerkschaft der Arbeiter, Angestellten und Be
amten des Saarlandes sprach das Mitglied des
Hauptvorstandes und Organisa'ionsleiter Faul
Obermeier über das neue Eelriebsrä'.egesetz
und über die Sofortforderungen, die auf der Ge
neralversammlung der Einheitsgewerkschaft in
Sulzbach gestellt wurden. Sein Referat fand
starken Anklang. Die Diskussion legte Zeugnis
ab von dem fortschrittlichen Geinte und Wilien,
der in den Reihen der Funktionäre der Einheits
gewerkschaft herrscht. Die Tagung nahm lei
gende Resolution einstimmig an:
..Die am 18. Dezember 1919 in Völklingen ver
sammelten Funktionäre des Ortsausschusses der
Einheitsgewerkschaft der Arbeiter. Angestellten
und Beamten des Saarlandes nahmen zu der
Vorlage des neuen Betriebsrä egese^zes Steilung.
Sie wiesen die Ang i'fe des Arbeitgeberverban
des, wie sie durch einen Artikel in der ..Die
Saarwirtschaft" zum Ausdruck kamen, mit aller
Entschiedenheit zurück. Sich berulend auf die
Artikel 57 und 58 unserer Verfassung, in der das
Mllbestimmungsrecht der schaffenden Menschen
verankert ist. fordern die Gewerkschaftler, daß
die Vorlage des Eetriebsrätegesetzes der Ein
heitsgewerkschaft ohne jede Abänderung vom
Laod'ag des SaarlanJes angenommen wird, weil
Sn ihr der Wille der Mehrheit des Saarvolkes
ihren Niederschlag findet und eine Abänderung
derselben e’nan Angriff auf die demckra’ischcn
Rechte des Saarvolkes darsfellen würde. Des
weiteren begrüßen die Funktionäre die Initiative
der Delegierten-GeneiaiversamiTilung der Ein-
Ecitsgewedcschaft. die an 19. und 23. November
1919 in Sulzbach stattfand und erklären, daß sie
eile Kräfte einsetzen, danlt die dort erhobenen
Forderungen in nächs'er Zeit verwirklicht werden.
St. Ingbert. Die Arbeiter und Meister der Fir
ma Lederwerke St. Ingbert haben zu Weihnach
ten eine Sammlung für ein erkranktes Beleg
schaftsmitglied durchgeführt. Obwohl der Be
trieb Kurzarbeit e ; ngeführt hat und die Beleg
schaft keine Gratifika inn erhielt, wurde dis
Summe von 3910 ffrs. zusammenaebracht und
dem kranken Kameraden zur Verfügung gestellt.
Briefkasten.
I. R. O. Internationaler Suchdienst, Arolsen
bei Kassel, sucht:
Gabaglio, Giovartni {Vater: Paguor’e), Ita
liener. geb. 14. 5. 28 in Como; kam am 18. 10. 44
nach Deutschland.
G r a n i e r Marcel, geb. 9. 8. 20 in Celle l’Eves-
cault. wurde an» 9. 3. 43 deportiert, ist am 20. 3.
45 in einem Hospital in Ste'tln gesehen worden.
V/aszkiewicz Stefan (El'e'n: Wladyslaw u.
Michalhia). Pole. geb. 1. 2. 23. letzte Nachricht am
13. 7. 46 durch Richard Beyer, Biedershausen bei
Zweibrücken.
Wol if, Jan-Mieczyslaw (Eltern: Stanislaw
u. Helene geb. van der Beek), Pole. gab. 1. 7. 23
in Warschau, wurde während des Warschauer
Aufstandes verhaftet und nach Stutthof trans
portiert. hielt sich in November 1945 in einem
Lager in dar Nähe der franz. Grenze auf.
Bruch Emilia. geb. Kaiinsky, Jüdin, geb. 1900
in Saarbrücken, letzte Nachricht aus Deutsch
land.
£He JheatecQzmeitide teilt mit:
Die für dei 22. Januar für Miete 1
vorgesehene Vorstellung ,L o h e n g r i n’
iindet erst am 29. Januar statt.
Die Großkundgebung in Homburg
Der Redner gab sodann ein Bild des
Zerfalls des Vermögens der deutschen So
zialversicherungsinstitute infolge des
Krieges und des Zusammenbruchs.
Die sich daran anschließenden Anga
ben über den Wiederau'bau der Sozia'ver-
sicherung an der Saar zeigen, daß in kur
zer Zeit hier wirklich Großes geleistet
worden ist, wenn auch' noch manches zu
leisten übrig blieb. Ehe neu» Versichc-
rungsordnung sei unerk'cr’ich.
Es sei bedauerlich, daß gewisse Ele
mente am Werke seien, um das. was müh
selig geschahen worden sei, wieder aus
einander zu reißen. Es seien ausgerech
net solche Elemente, die in der Zeit des
schwierigen Wiederaufbaues nicht zu se
hen waren.
Der schlechte finanzielle Status der
Krankenversicherung sei auf die relativ
niedrigen Einnahmen im Vergleich zu den
hohen Aufgaben, z. B. für Arzneien, zu
rückzuführen. Manche redeten von den
hohen Personalkosten eines angeblichen
Mamu'.gebildes. Die f üh-re Orlskranken-
kassen hätten teOocb z. B. einen P~rso~al-
aufwand von 10,54 Proz. verursacht, wäh
rend die entsprechenden Kosten bei der
LandesversicherungsansfaU nur 5,9 Proz.
betragen. Dabei seien die heutigen Aufga
ben weit umfangreicher und hinzu käme,
daß von Juli 1947 bis Oktober 1949 für
60 Millionen Franken Material und Uten
silien angeschafft werden mußten, da ja
fas*- nichts mehr vorhanden war.
..Der Versicherutiosfräoer muß, ste’Pe
der Redner mit Betonung fest“ und ich
spreche h ; er im Sinne des Herrn Arbm f s-
ministe r s. so bedp’-en wie er >fzt
int, vr-il das ricVinr ist uni dem sozin’en
Gewissen entspricht Wenn interessierte
Kreise fordern, daß die Frsatzkrankerkas-
sen wieder kommen sollen, so ist dieses
Verlangen weder christlich noch sozial,
sondern rein egoistisch.
Ist es solidarisch oder ist es egoistisch,
wenn man bei der Röchling’schen Be-
triebskrankenkasse 40 Jahre versichert
war und dort gewissermaßen durch den
verdienten Lohn einen günstigen Risiko-
ausoleich hatte, um dann zur sogenann
ten Fürsorge abgeschoben zu werden? Für
uns kann nur der Grundsatz geilen: Einer
trage des andern Last.“
Gemeinsame Hüttenknappschaft notwendig
Koll. Ammann gab dann einen fTeher-
1 lick über die Entwicklung der Hütieo-
kneronschaft und bemerkte: Wenn jemand
30 Jahre in einer Betriebspensionskasse
ist, dann w 11 er seine Rechte nicht mehr
verlieren. Er ist an den Betrieb oebunden.
Wo soll er z. B. die Kampfkraft für eine
evtl. I ohnbeweauna aufbrinaen? Wir wol
len ein soziales Niveau, das allen Ar
beitnehmern einen gesicherten T e'^ens-
abend garantiert. Es kann night so '■ein,
daß die Völklinger Hüde eine 3’gens Pen
sionskasse haben will, oder irgend ein
anderer Betrieb, sondern alle sollen in
einer gemeinsamen Hütfenk n appsc’* a ’ t
sein, und diese Pensionskasse muß auf
öffentkch-rechtlicher Grundlage aufoe-
baut werden und nicht rein p:i;at-versl-
sicherungsmäfiig.
Was die Rentenzahlungen anfcetrifft, so
hört man viele Klagen. AN>er e> ist oft
schwierig, die Renten genau zu errech
nen, weil vielfach die Unterlagen nur
schwer zu beschaffen sind: aber man
kann einen Uebergang finden. Mit den
heutigen Beitragsleistunqen reichen aber
die Einnahmen der Landesversicherungs
anstalt nicht aus. Von .den Gesamtbeiträ
gen von 32 Prozent, an denen die Arbeit
nehmer mit 8 Proz. beteiligt sind, erhält
die Krankenkasse 6 Proz., die Rentenver
sicherung 10 Proz., der Landesstock 2
Prozent und die Familienzulagekassc 14
Prozent. Es müssen Mittel des Staa
tes flüssig gemacht werden, um die Ren
ten zu erhöhen. Diejenigen, die aus dem
Arbeitsprozeß ausscheiäen müssen, ha
ben einen Rechtsanspruch an das ge
samte Steueraufkommen. Der Arbeitsmi
nister hat die bisherigen Mittel und Wege
im Rahmen des Möglichen restlos er
schöpft.“
. Kollege Ammann wandte sich hierauf
dem Acrzteberuf zu und behandelte
die Folgen dtar starken Uaberfüllung die
ses Berufes. Unter dem Mißverhältnis
zwischen Preisen und Einkommen litten
sovicle Eerufsgruppen und es könnten
keine davon ausgenommen werden. Die
Landesversichcrungsanstalt habe großes
Entgegenkommen geze’at. Di» Versiche-
rungsträger müßten mitbcstimmemd sein.
Der Redner richtete einen Appell cfn die
Versicherten, in Bezug auf die Benutzung
der Krankenkasse auch solidarisch zu
denken. Es komme darauf an, alle unnö
tigen Unkosten zu vermeiden.
Die Rede des Kotl. Ammann und sein.
Anpell an die Arbeitnehmer, die Gewerk
schaft zu einem immer stärkeren Macht-
faktor zu machen, wurden mit lebhaftem
Beifall aufgenommen.
Die Diskussion
In der Diskussion kamen verschiedene
Gesich'spunkte, die sich auf die Re berate
bezogen, in anderem Lichte zur Gabunq.
Manche Seite wumle wertvoll ergänzt.
Vor allem wurde die Verabschiedung des
Betriebsrätegesetzes für die nächste Zeit
energisch verlangt, und zwar im Sinne
der Entwurfes der Einheitsnewerkschaft.
Es wurde ein Kampf um die Gleichbe
rechtigung der Schaffenden gefordert und
manche Klarheit geschaffen. Men brauche
nicht nur genaue Gesetze, z. B. für die
Betriebsräte, sondern auch die Männer,
die sich entsprechend durchsetzen. Wohl
jeder in der Versammlung erkannte die
Wahrheit der Worte über echtes Solidari
tätsgefühl und die Kraft der Einheit. Den
Unorganisierten mögen diese Worte eine
besondeie Beherzigung sein.
Kollege Rauch und Koll. Ammann be
antworteten einige Fragen und brachten
erneut ihr Vertrauen in weitere Erfolge
zum Ausdruck, wenn sich überall der ge-
we'kschaftUche Geist so zeige wie hier.
Kollege Rauch teilte noch mit, es sei zu
erwarten, daß für das Saarland bald ein
Gesetz erlassen werde, wonach im Jahrs
6 Feiertage bezahlt werden.
Kollege Simon verlas zum Schluß den
Wortlcut nachstehender Resolution, d*ie
mit überwältigender Mehrheit angenom
men wurde.
Entschließung:
Die heute am 5. Januar 1953 tagende
öffentliche Gewerkschaftsversammlung
erhebt folgende Forderungen:
1. Umfassende Reform der Sozialversi
cherung. Dringend notwendig ist die
Scha fung einer Versiebet ungsordnung, da
di'» bestehende Gesetzgebung manoe haft,
unübersichtlich und den wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht gerecht wird. Der jet
zige Kurs im Aufbau der Sozialversiche
rung muß beibehaltan werden. Das viel
seitige Unrecht in der Invalidenversiche-
che^ung miA im Interesse der fchaffenden
Menschen beseitigt werden. Beim Able
ben des Invaliden-Versicherten z. B., muß
die Witwe genau so behandelt werden;,
wie die des Angestellten oder des Beam
ten, da ja das Gesetz allen Menschen
gleiches Recht zuerkennt.
Weiter fordern wir die Beseitigung der
Brüning’sehen Notverordnung und deren
Kürzungsbestimmungen. Die Einführung
des Selbstverwaltungsrechtes in der So
zialversicherung, das der Arbeitnehmer
schaft d’e Mehrheit garantiert.
2. f u! rühr tsrecM ichem Gebiet fordern
wir e ? n forlschrittiches Betriebsrätegesetz
so wie es ats Vorlage von der Einheits
gewerkschaft airsgearheitet wur^e, unter
BerücksicM gung, der von dem Industrie
verband öffe^tTch-er Betriebe beantragten
Abänderungen. Drs Mitbestimmungsrecht,
so wie das MIfwirkrngsrzcht müssen im
Gesetz verankert sein.
3. Schaffung des Tarifvert agsrechtes
äu-ch Erlaß eines Tarifvcrfrcgsge^atzes
mit Schlichtungswesen.
Die jetzigen Lohn- und Gehaltsbestim-
mungen entsprechen nicht mehr den Lei
stungen die vom Arbeitnehmer verlangt
werden.
Wir sind uns bewußt, daß Lohn- und
Gehaltsvereinbarungen auf freier Grund
lage zu kämo'en innerhalb unserer Wirt
schaft führen wird.
Wir fordern a'ie Arbeitnehmer auf, sich
der bestehen 'e 1 Einheitsg werk'C a t, ro-
weit sie noch nicht Mitglied sind, anzu
schließen.
Dem Hauptvorstend der Fi iheitsgeweik-
schaft sprachen wir unser volles Ver
trauen aus u.id gef oben, im entscheiden
den Augenblick, den Weisungen der Orga
nisation Folge zu kielen.
ett
M. W. Sch. Zwischen den USA und Rußland
hat es bisher noch keinen Krieg gegeben. Alaska,
das früher russischer Besitz war, kam 1867 durch
Kauf an die USA.
- H. J. Die Annahme eines Briefes, auch eines
Einschreibebriefes, kann verweigert werden. Es
ist zu überlegen, ob durch die Verweigerung
dem Absender kein Schaden en’.stehen kann. Im
übrigen käme d ; e Zustellung von Amts wegen
durch einen Gerichtsvollzieher in Betracht.
Kn. Nicht ohne weiteres ist die Sammlung,
die Sie in der Vereiivgung vornehmen wollen,
steuerfrei. Rich’en Sie vorher einen entsprechen
den Antrag an die Behörde.
^BüefkasZ
Der heimgekehrte Kriegsgefangene
Seine Beziehungen zur Sozialversicherung
von Ernst Gr«h, KVA Saarbrütken-land
(Schluß)
2. Das Verhältnis zur Reuten Versicherung.
In der Invaliden-, Angestellten- und
knappscha t ichen Rentenversicherung gilt
für die seit 26. 8. 1939 eingetreter.ea
und bis zum Ablauf des auf das Kriegs
ende folgenden Kalenderjahres eintre
tende Versicherungsfälle die Anwart
schaft als erhalten. Das Kriegsende ist
noch nicht festgesetzt. Eei Versicherten,
die während des Krieges als So'dai-en oder
Personen, die zwar nicht als Soldaten
eingezogen waren, aber ähn'ichen D.enst
leisteten und infolge einer Beschädigung
bei besondere n Einsatz oder einer Wehr
dienstbeschädigung Invalide oder berufs
unfähig geworden sind, gilt die Warte
zeit als erfüllt (§ 17 des Gesetzes über
weitere Maßnahmen ia der Reichsversi
cherung aus Anlaß des Krieoes vom 15.
1. 1941 — RGBl. I S. 34 —). Aehnlicher
.Dienst int jede Dienstleistung bei beson-
-ders kriegsmäßig bedingtem Einsatz ee
ner Einheit. Diese Vorschrift gilt nach
dem- Rundschreiben des früheren RVA
vom 29. 4. 1942 nur für Versicherte, d.h.
für Personen, die im Zeitpunkt ihrer Ein
berufung zum Wehrdienst mindestens
einen Beitrag zur Re ltenversicherungaul-
zuweisen haben, aus dem die Anwart
schaft noch erhalten ist. Dies ist bei
Personen, die seit dem 1. 1. 1924. über
haupt nur einen Beitrag -entrichtet haben,
nach § 3 des. Gesetzes vom 24. 7. 1941
(RGBL I S .443) ohne weiteres der Fall.
■Die Zeiten des besondere 1 Einsatzes der
Wehrmacht werden für die Erfüllung dar
Wartezeit .eingerechnet und erhalten die
Anwartschaft. Diese Ersatz Zeiten stehen
Pflichtbeiträgen g'cich.
Ist der ehemalige Wehrmachtsange
hörige während des Krieges durch Kampf-
nandiur.gcn oder durch rai'itürische Maß
nahmen, dis mit diesen in unirf ttelba-
rem Zuc-auiipznhaeg sieben oder als Sol
dat infolge einer Beschädigung bei be
sonderem Einsatz oder infolge einer
Wehrdienstbeschädigung Invalide odsr
berufsunfähig geworden, so beginnt d.e
Invalidenrente oder das Ruhegeld mit
dem Ablauf nies Monats, in dem der
Versichsrungsfall eincetreten ist. D'eses
gilt aber nur, wenn die Reute vor Ablauf
des auf das Kriegsende folgenden Ka
lenderjahres beantragt wird. Das Kriegs
ende ist, wie bereits gesagt, noch nicht
eingstreien. Bei Soldaten tritt der Ver
sicherungsfall der Inva’idität odsr Be
rufsunfähigkeit nicht vor der Entlassung
aus der Kriegsgefangenschaft ein.
Ist die Inva’idität odar Berufsunfähig
keit nicht auf eine Kriegsdienstbeschä
digung zurückzuführen, so gelten die
allgemeinen Bestimmungen. Die Rente
beginnt mit dem Ablauf des Ka’eade:-
-monats, in dem dia Voraussetzungen er
füllt sind. Wird sie jedoch nach dem
Ende des folgenden Ka’endermonats be
antragt, so beginnt sie erst mit dem
-Ablauf des Antrogsmonats. Es ist also
notwendig, darx Antrag auf Rente oder
Ruhegeld sofort zu stel'en, wenn Invali
dität oder Beralsunfähigkeit eingetre-
ten ist.
3. Beziehungen zur Kasse für Familienzu
lagen.
Die früheren Angehö igen der ehemali
gen Wehrmacht und ähnlicher Verbände
erha'ten von ihrer Heimkehr ab die Fa-
mi ienzu’agen nach der Verordnung über
Familicnzu’agen vom 2. 3. 1948 — A3!. S.
331 — in der Fassung des Gesetzes vom
19. 7. 1948 — ABI. S. 1055 —, wenn sie
zu dem anspruchsberechtigten Personen
kreis gehören und die sonstigen Vor
aussetzungen zur Gewährung desFrauen-
und Unterhaitsgeläes oder Kindergeldes
vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen
für die Gewährung der Familienzulagen
an Heimkehrer aas der Kriegsgefangen
schaft ist:
1. Die Zugehörigkeit zu dem im Gesetz
bezeichne.en Personenkreis.
c) auf Grund gesetzlicher Vorschrif
ten zu Ruhegehalt, Wartegeld oder
ähnlichen Bezügen bereits ein Zu
schuß für die Ehefrau oder Kinder
gezahlt worden ist.
2. Das Vorliegan von Arbeitsunfähigkeit
oder unfreiwilliger Erwerbs.osigkeit
in folgenden Fällen:
a) wenn der ehemalige Kriegsgefan
gene bei der Heimkehr arbe.tsun.-
fähig erkrankt oder
b) vor Arbeitsaufnahme innerhalb 2
Wochen oder nach der Heimkehr
arbeitsunfähig krank wird oder
c) nach Ablauf von zwei Wochen
nach der Heimkehr noch unfrei
willig erwerbslos ist. 1
Neben den angeführten, : in dar Person
des Heimkehrers geforderten Vorausset
zungen für den Anspruch auf Familienzu
lagen, müssen die übrigen, für al.e Be
rechtigten geltenden Vorschriften für d e
Zahlung des Frauen- und Unterhaltsgel
des bszw. des Kindergelds« erfüllt sein.
Ausführungen hiarüber gehen über den
Rahmen dieses Aufsatzes hinaus.
Dis Zahlung der Familienzulagen sul
- Grund de: besonderen Vorschriften für
frühere Angehörige der ehemaligen,
Wehrmacht erfolgt für die Länqstaai’er
von 2b Wochen. Dis Kasse für Fami’ en-
zulagen nimmt die Zahlung unmittelbar
vor. Der Antrag auf Familienzulagen ist
unter Vorlage der erforderlichen Beweis
mittel bei der für den Wohnort des He.m-
kshrars zuständigen Kie.sversicherungs-
-anstalt zu stellen; für in Saarbrücken
wohnhafte Hcimkeher unmit'-C-bar bc-i
der Kasse für Familienzulage 1 m.Saar
brücken, Alieestrgße 65. Scfca.d der
Heimkehrer wieder eine versicherungs
pflichtige Beschäftigung aufnimmt, er
folgt die Zahlung dar Familienzulagen,
nach den allgemeinen Vorschriften.
Der Heimgekehrte muß vor seiner
Einberufung zur früheren Wehrmacht
auf Grund der Reichsversicherungs-
ordnung, des Angastelltenversiche-
rungsgesetzes oder das Reichsknapp-
schaftsgesetzen im Saarland in der
Kranken-, Renten- oder knappschaft-
lichen Rentenversicherung versichert
gewesen sein. Er darf ferner rieht zu
den Personen gehören, für dis d:e
Familienzulagen nicht durch die
Kasse für Fami ianzu'agen zu zäh en
sind. Die’ Gewährung von Familien
zulagen durch dia Kasse für Fami-
lienzu'aaen i"t ausgesch'osre •>. wenn
der Heimoekehrte vor der Einberu
fung zur Wehrmacht
o) bei der Eisenbahn beschält.gt war,
b) Vergütung oder Lohn rach den
Bestimmungen der TO A oder B
für Beschäftigte in öffentlichen
Dienst oder nach der TO für Be
legschaftsmitglieder in den Kran
ken-, Heil- und Pf eoeansta'.ten des
Staates, der Gemeinden {Gemein
deverbände) und der Träger der
Sozialversicherung bezogen hat,