Full text: 1950 (0005)

Tanuar 1950 
DIE ARBEIT“ 
Seite 3 
{Berichte aas den Jiceisen 
üiiniiiiiuiiiiiiDHiiimni 
Völklingen. In einer gutbesuchten Funktionär- 
Versammlung des Ortsausschusses der Einheits 
gewerkschaft der Arbeiter, Angestellten und Be 
amten des Saarlandes sprach das Mitglied des 
Hauptvorstandes und Organisa'ionsleiter Faul 
Obermeier über das neue Eelriebsrä'.egesetz 
und über die Sofortforderungen, die auf der Ge 
neralversammlung der Einheitsgewerkschaft in 
Sulzbach gestellt wurden. Sein Referat fand 
starken Anklang. Die Diskussion legte Zeugnis 
ab von dem fortschrittlichen Geinte und Wilien, 
der in den Reihen der Funktionäre der Einheits 
gewerkschaft herrscht. Die Tagung nahm lei 
gende Resolution einstimmig an: 
..Die am 18. Dezember 1919 in Völklingen ver 
sammelten Funktionäre des Ortsausschusses der 
Einheitsgewerkschaft der Arbeiter. Angestellten 
und Beamten des Saarlandes nahmen zu der 
Vorlage des neuen Betriebsrä egese^zes Steilung. 
Sie wiesen die Ang i'fe des Arbeitgeberverban 
des, wie sie durch einen Artikel in der ..Die 
Saarwirtschaft" zum Ausdruck kamen, mit aller 
Entschiedenheit zurück. Sich berulend auf die 
Artikel 57 und 58 unserer Verfassung, in der das 
Mllbestimmungsrecht der schaffenden Menschen 
verankert ist. fordern die Gewerkschaftler, daß 
die Vorlage des Eetriebsrätegesetzes der Ein 
heitsgewerkschaft ohne jede Abänderung vom 
Laod'ag des SaarlanJes angenommen wird, weil 
Sn ihr der Wille der Mehrheit des Saarvolkes 
ihren Niederschlag findet und eine Abänderung 
derselben e’nan Angriff auf die demckra’ischcn 
Rechte des Saarvolkes darsfellen würde. Des 
weiteren begrüßen die Funktionäre die Initiative 
der Delegierten-GeneiaiversamiTilung der Ein- 
Ecitsgewedcschaft. die an 19. und 23. November 
1919 in Sulzbach stattfand und erklären, daß sie 
eile Kräfte einsetzen, danlt die dort erhobenen 
Forderungen in nächs'er Zeit verwirklicht werden. 
St. Ingbert. Die Arbeiter und Meister der Fir 
ma Lederwerke St. Ingbert haben zu Weihnach 
ten eine Sammlung für ein erkranktes Beleg 
schaftsmitglied durchgeführt. Obwohl der Be 
trieb Kurzarbeit e ; ngeführt hat und die Beleg 
schaft keine Gratifika inn erhielt, wurde dis 
Summe von 3910 ffrs. zusammenaebracht und 
dem kranken Kameraden zur Verfügung gestellt. 
Briefkasten. 
I. R. O. Internationaler Suchdienst, Arolsen 
bei Kassel, sucht: 
Gabaglio, Giovartni {Vater: Paguor’e), Ita 
liener. geb. 14. 5. 28 in Como; kam am 18. 10. 44 
nach Deutschland. 
G r a n i e r Marcel, geb. 9. 8. 20 in Celle l’Eves- 
cault. wurde an» 9. 3. 43 deportiert, ist am 20. 3. 
45 in einem Hospital in Ste'tln gesehen worden. 
V/aszkiewicz Stefan (El'e'n: Wladyslaw u. 
Michalhia). Pole. geb. 1. 2. 23. letzte Nachricht am 
13. 7. 46 durch Richard Beyer, Biedershausen bei 
Zweibrücken. 
Wol if, Jan-Mieczyslaw (Eltern: Stanislaw 
u. Helene geb. van der Beek), Pole. gab. 1. 7. 23 
in Warschau, wurde während des Warschauer 
Aufstandes verhaftet und nach Stutthof trans 
portiert. hielt sich in November 1945 in einem 
Lager in dar Nähe der franz. Grenze auf. 
Bruch Emilia. geb. Kaiinsky, Jüdin, geb. 1900 
in Saarbrücken, letzte Nachricht aus Deutsch 
land. 
£He JheatecQzmeitide teilt mit: 
Die für dei 22. Januar für Miete 1 
vorgesehene Vorstellung ,L o h e n g r i n’ 
iindet erst am 29. Januar statt. 
Die Großkundgebung in Homburg 
Der Redner gab sodann ein Bild des 
Zerfalls des Vermögens der deutschen So 
zialversicherungsinstitute infolge des 
Krieges und des Zusammenbruchs. 
Die sich daran anschließenden Anga 
ben über den Wiederau'bau der Sozia'ver- 
sicherung an der Saar zeigen, daß in kur 
zer Zeit hier wirklich Großes geleistet 
worden ist, wenn auch' noch manches zu 
leisten übrig blieb. Ehe neu» Versichc- 
rungsordnung sei unerk'cr’ich. 
Es sei bedauerlich, daß gewisse Ele 
mente am Werke seien, um das. was müh 
selig geschahen worden sei, wieder aus 
einander zu reißen. Es seien ausgerech 
net solche Elemente, die in der Zeit des 
schwierigen Wiederaufbaues nicht zu se 
hen waren. 
Der schlechte finanzielle Status der 
Krankenversicherung sei auf die relativ 
niedrigen Einnahmen im Vergleich zu den 
hohen Aufgaben, z. B. für Arzneien, zu 
rückzuführen. Manche redeten von den 
hohen Personalkosten eines angeblichen 
Mamu'.gebildes. Die f üh-re Orlskranken- 
kassen hätten teOocb z. B. einen P~rso~al- 
aufwand von 10,54 Proz. verursacht, wäh 
rend die entsprechenden Kosten bei der 
LandesversicherungsansfaU nur 5,9 Proz. 
betragen. Dabei seien die heutigen Aufga 
ben weit umfangreicher und hinzu käme, 
daß von Juli 1947 bis Oktober 1949 für 
60 Millionen Franken Material und Uten 
silien angeschafft werden mußten, da ja 
fas*- nichts mehr vorhanden war. 
..Der Versicherutiosfräoer muß, ste’Pe 
der Redner mit Betonung fest“ und ich 
spreche h ; er im Sinne des Herrn Arbm f s- 
ministe r s. so bedp’-en wie er >fzt 
int, vr-il das ricVinr ist uni dem sozin’en 
Gewissen entspricht Wenn interessierte 
Kreise fordern, daß die Frsatzkrankerkas- 
sen wieder kommen sollen, so ist dieses 
Verlangen weder christlich noch sozial, 
sondern rein egoistisch. 
Ist es solidarisch oder ist es egoistisch, 
wenn man bei der Röchling’schen Be- 
triebskrankenkasse 40 Jahre versichert 
war und dort gewissermaßen durch den 
verdienten Lohn einen günstigen Risiko- 
ausoleich hatte, um dann zur sogenann 
ten Fürsorge abgeschoben zu werden? Für 
uns kann nur der Grundsatz geilen: Einer 
trage des andern Last.“ 
Gemeinsame Hüttenknappschaft notwendig 
Koll. Ammann gab dann einen fTeher- 
1 lick über die Entwicklung der Hütieo- 
kneronschaft und bemerkte: Wenn jemand 
30 Jahre in einer Betriebspensionskasse 
ist, dann w 11 er seine Rechte nicht mehr 
verlieren. Er ist an den Betrieb oebunden. 
Wo soll er z. B. die Kampfkraft für eine 
evtl. I ohnbeweauna aufbrinaen? Wir wol 
len ein soziales Niveau, das allen Ar 
beitnehmern einen gesicherten T e'^ens- 
abend garantiert. Es kann night so '■ein, 
daß die Völklinger Hüde eine 3’gens Pen 
sionskasse haben will, oder irgend ein 
anderer Betrieb, sondern alle sollen in 
einer gemeinsamen Hütfenk n appsc’* a ’ t 
sein, und diese Pensionskasse muß auf 
öffentkch-rechtlicher Grundlage aufoe- 
baut werden und nicht rein p:i;at-versl- 
sicherungsmäfiig. 
Was die Rentenzahlungen anfcetrifft, so 
hört man viele Klagen. AN>er e> ist oft 
schwierig, die Renten genau zu errech 
nen, weil vielfach die Unterlagen nur 
schwer zu beschaffen sind: aber man 
kann einen Uebergang finden. Mit den 
heutigen Beitragsleistunqen reichen aber 
die Einnahmen der Landesversicherungs 
anstalt nicht aus. Von .den Gesamtbeiträ 
gen von 32 Prozent, an denen die Arbeit 
nehmer mit 8 Proz. beteiligt sind, erhält 
die Krankenkasse 6 Proz., die Rentenver 
sicherung 10 Proz., der Landesstock 2 
Prozent und die Familienzulagekassc 14 
Prozent. Es müssen Mittel des Staa 
tes flüssig gemacht werden, um die Ren 
ten zu erhöhen. Diejenigen, die aus dem 
Arbeitsprozeß ausscheiäen müssen, ha 
ben einen Rechtsanspruch an das ge 
samte Steueraufkommen. Der Arbeitsmi 
nister hat die bisherigen Mittel und Wege 
im Rahmen des Möglichen restlos er 
schöpft.“ 
. Kollege Ammann wandte sich hierauf 
dem Acrzteberuf zu und behandelte 
die Folgen dtar starken Uaberfüllung die 
ses Berufes. Unter dem Mißverhältnis 
zwischen Preisen und Einkommen litten 
sovicle Eerufsgruppen und es könnten 
keine davon ausgenommen werden. Die 
Landesversichcrungsanstalt habe großes 
Entgegenkommen geze’at. Di» Versiche- 
rungsträger müßten mitbcstimmemd sein. 
Der Redner richtete einen Appell cfn die 
Versicherten, in Bezug auf die Benutzung 
der Krankenkasse auch solidarisch zu 
denken. Es komme darauf an, alle unnö 
tigen Unkosten zu vermeiden. 
Die Rede des Kotl. Ammann und sein. 
Anpell an die Arbeitnehmer, die Gewerk 
schaft zu einem immer stärkeren Macht- 
faktor zu machen, wurden mit lebhaftem 
Beifall aufgenommen. 
Die Diskussion 
In der Diskussion kamen verschiedene 
Gesich'spunkte, die sich auf die Re berate 
bezogen, in anderem Lichte zur Gabunq. 
Manche Seite wumle wertvoll ergänzt. 
Vor allem wurde die Verabschiedung des 
Betriebsrätegesetzes für die nächste Zeit 
energisch verlangt, und zwar im Sinne 
der Entwurfes der Einheitsnewerkschaft. 
Es wurde ein Kampf um die Gleichbe 
rechtigung der Schaffenden gefordert und 
manche Klarheit geschaffen. Men brauche 
nicht nur genaue Gesetze, z. B. für die 
Betriebsräte, sondern auch die Männer, 
die sich entsprechend durchsetzen. Wohl 
jeder in der Versammlung erkannte die 
Wahrheit der Worte über echtes Solidari 
tätsgefühl und die Kraft der Einheit. Den 
Unorganisierten mögen diese Worte eine 
besondeie Beherzigung sein. 
Kollege Rauch und Koll. Ammann be 
antworteten einige Fragen und brachten 
erneut ihr Vertrauen in weitere Erfolge 
zum Ausdruck, wenn sich überall der ge- 
we'kschaftUche Geist so zeige wie hier. 
Kollege Rauch teilte noch mit, es sei zu 
erwarten, daß für das Saarland bald ein 
Gesetz erlassen werde, wonach im Jahrs 
6 Feiertage bezahlt werden. 
Kollege Simon verlas zum Schluß den 
Wortlcut nachstehender Resolution, d*ie 
mit überwältigender Mehrheit angenom 
men wurde. 
Entschließung: 
Die heute am 5. Januar 1953 tagende 
öffentliche Gewerkschaftsversammlung 
erhebt folgende Forderungen: 
1. Umfassende Reform der Sozialversi 
cherung. Dringend notwendig ist die 
Scha fung einer Versiebet ungsordnung, da 
di'» bestehende Gesetzgebung manoe haft, 
unübersichtlich und den wirtschaftlichen 
Verhältnissen nicht gerecht wird. Der jet 
zige Kurs im Aufbau der Sozialversiche 
rung muß beibehaltan werden. Das viel 
seitige Unrecht in der Invalidenversiche- 
che^ung miA im Interesse der fchaffenden 
Menschen beseitigt werden. Beim Able 
ben des Invaliden-Versicherten z. B., muß 
die Witwe genau so behandelt werden;, 
wie die des Angestellten oder des Beam 
ten, da ja das Gesetz allen Menschen 
gleiches Recht zuerkennt. 
Weiter fordern wir die Beseitigung der 
Brüning’sehen Notverordnung und deren 
Kürzungsbestimmungen. Die Einführung 
des Selbstverwaltungsrechtes in der So 
zialversicherung, das der Arbeitnehmer 
schaft d’e Mehrheit garantiert. 
2. f u! rühr tsrecM ichem Gebiet fordern 
wir e ? n forlschrittiches Betriebsrätegesetz 
so wie es ats Vorlage von der Einheits 
gewerkschaft airsgearheitet wur^e, unter 
BerücksicM gung, der von dem Industrie 
verband öffe^tTch-er Betriebe beantragten 
Abänderungen. Drs Mitbestimmungsrecht, 
so wie das MIfwirkrngsrzcht müssen im 
Gesetz verankert sein. 
3. Schaffung des Tarifvert agsrechtes 
äu-ch Erlaß eines Tarifvcrfrcgsge^atzes 
mit Schlichtungswesen. 
Die jetzigen Lohn- und Gehaltsbestim- 
mungen entsprechen nicht mehr den Lei 
stungen die vom Arbeitnehmer verlangt 
werden. 
Wir sind uns bewußt, daß Lohn- und 
Gehaltsvereinbarungen auf freier Grund 
lage zu kämo'en innerhalb unserer Wirt 
schaft führen wird. 
Wir fordern a'ie Arbeitnehmer auf, sich 
der bestehen 'e 1 Einheitsg werk'C a t, ro- 
weit sie noch nicht Mitglied sind, anzu 
schließen. 
Dem Hauptvorstend der Fi iheitsgeweik- 
schaft sprachen wir unser volles Ver 
trauen aus u.id gef oben, im entscheiden 
den Augenblick, den Weisungen der Orga 
nisation Folge zu kielen. 
ett 
M. W. Sch. Zwischen den USA und Rußland 
hat es bisher noch keinen Krieg gegeben. Alaska, 
das früher russischer Besitz war, kam 1867 durch 
Kauf an die USA. 
- H. J. Die Annahme eines Briefes, auch eines 
Einschreibebriefes, kann verweigert werden. Es 
ist zu überlegen, ob durch die Verweigerung 
dem Absender kein Schaden en’.stehen kann. Im 
übrigen käme d ; e Zustellung von Amts wegen 
durch einen Gerichtsvollzieher in Betracht. 
Kn. Nicht ohne weiteres ist die Sammlung, 
die Sie in der Vereiivgung vornehmen wollen, 
steuerfrei. Rich’en Sie vorher einen entsprechen 
den Antrag an die Behörde. 
^BüefkasZ 
Der heimgekehrte Kriegsgefangene 
Seine Beziehungen zur Sozialversicherung 
von Ernst Gr«h, KVA Saarbrütken-land 
(Schluß) 
2. Das Verhältnis zur Reuten Versicherung. 
In der Invaliden-, Angestellten- und 
knappscha t ichen Rentenversicherung gilt 
für die seit 26. 8. 1939 eingetreter.ea 
und bis zum Ablauf des auf das Kriegs 
ende folgenden Kalenderjahres eintre 
tende Versicherungsfälle die Anwart 
schaft als erhalten. Das Kriegsende ist 
noch nicht festgesetzt. Eei Versicherten, 
die während des Krieges als So'dai-en oder 
Personen, die zwar nicht als Soldaten 
eingezogen waren, aber ähn'ichen D.enst 
leisteten und infolge einer Beschädigung 
bei besondere n Einsatz oder einer Wehr 
dienstbeschädigung Invalide oder berufs 
unfähig geworden sind, gilt die Warte 
zeit als erfüllt (§ 17 des Gesetzes über 
weitere Maßnahmen ia der Reichsversi 
cherung aus Anlaß des Krieoes vom 15. 
1. 1941 — RGBl. I S. 34 —). Aehnlicher 
.Dienst int jede Dienstleistung bei beson- 
-ders kriegsmäßig bedingtem Einsatz ee 
ner Einheit. Diese Vorschrift gilt nach 
dem- Rundschreiben des früheren RVA 
vom 29. 4. 1942 nur für Versicherte, d.h. 
für Personen, die im Zeitpunkt ihrer Ein 
berufung zum Wehrdienst mindestens 
einen Beitrag zur Re ltenversicherungaul- 
zuweisen haben, aus dem die Anwart 
schaft noch erhalten ist. Dies ist bei 
Personen, die seit dem 1. 1. 1924. über 
haupt nur einen Beitrag -entrichtet haben, 
nach § 3 des. Gesetzes vom 24. 7. 1941 
(RGBL I S .443) ohne weiteres der Fall. 
■Die Zeiten des besondere 1 Einsatzes der 
Wehrmacht werden für die Erfüllung dar 
Wartezeit .eingerechnet und erhalten die 
Anwartschaft. Diese Ersatz Zeiten stehen 
Pflichtbeiträgen g'cich. 
Ist der ehemalige Wehrmachtsange 
hörige während des Krieges durch Kampf- 
nandiur.gcn oder durch rai'itürische Maß 
nahmen, dis mit diesen in unirf ttelba- 
rem Zuc-auiipznhaeg sieben oder als Sol 
dat infolge einer Beschädigung bei be 
sonderem Einsatz oder infolge einer 
Wehrdienstbeschädigung Invalide odsr 
berufsunfähig geworden, so beginnt d.e 
Invalidenrente oder das Ruhegeld mit 
dem Ablauf nies Monats, in dem der 
Versichsrungsfall eincetreten ist. D'eses 
gilt aber nur, wenn die Reute vor Ablauf 
des auf das Kriegsende folgenden Ka 
lenderjahres beantragt wird. Das Kriegs 
ende ist, wie bereits gesagt, noch nicht 
eingstreien. Bei Soldaten tritt der Ver 
sicherungsfall der Inva’idität odsr Be 
rufsunfähigkeit nicht vor der Entlassung 
aus der Kriegsgefangenschaft ein. 
Ist die Inva’idität odar Berufsunfähig 
keit nicht auf eine Kriegsdienstbeschä 
digung zurückzuführen, so gelten die 
allgemeinen Bestimmungen. Die Rente 
beginnt mit dem Ablauf des Ka’eade:- 
-monats, in dem dia Voraussetzungen er 
füllt sind. Wird sie jedoch nach dem 
Ende des folgenden Ka’endermonats be 
antragt, so beginnt sie erst mit dem 
-Ablauf des Antrogsmonats. Es ist also 
notwendig, darx Antrag auf Rente oder 
Ruhegeld sofort zu stel'en, wenn Invali 
dität oder Beralsunfähigkeit eingetre- 
ten ist. 
3. Beziehungen zur Kasse für Familienzu 
lagen. 
Die früheren Angehö igen der ehemali 
gen Wehrmacht und ähnlicher Verbände 
erha'ten von ihrer Heimkehr ab die Fa- 
mi ienzu’agen nach der Verordnung über 
Familicnzu’agen vom 2. 3. 1948 — A3!. S. 
331 — in der Fassung des Gesetzes vom 
19. 7. 1948 — ABI. S. 1055 —, wenn sie 
zu dem anspruchsberechtigten Personen 
kreis gehören und die sonstigen Vor 
aussetzungen zur Gewährung desFrauen- 
und Unterhaitsgeläes oder Kindergeldes 
vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen 
für die Gewährung der Familienzulagen 
an Heimkehrer aas der Kriegsgefangen 
schaft ist: 
1. Die Zugehörigkeit zu dem im Gesetz 
bezeichne.en Personenkreis. 
c) auf Grund gesetzlicher Vorschrif 
ten zu Ruhegehalt, Wartegeld oder 
ähnlichen Bezügen bereits ein Zu 
schuß für die Ehefrau oder Kinder 
gezahlt worden ist. 
2. Das Vorliegan von Arbeitsunfähigkeit 
oder unfreiwilliger Erwerbs.osigkeit 
in folgenden Fällen: 
a) wenn der ehemalige Kriegsgefan 
gene bei der Heimkehr arbe.tsun.- 
fähig erkrankt oder 
b) vor Arbeitsaufnahme innerhalb 2 
Wochen oder nach der Heimkehr 
arbeitsunfähig krank wird oder 
c) nach Ablauf von zwei Wochen 
nach der Heimkehr noch unfrei 
willig erwerbslos ist. 1 
Neben den angeführten, : in dar Person 
des Heimkehrers geforderten Vorausset 
zungen für den Anspruch auf Familienzu 
lagen, müssen die übrigen, für al.e Be 
rechtigten geltenden Vorschriften für d e 
Zahlung des Frauen- und Unterhaltsgel 
des bszw. des Kindergelds« erfüllt sein. 
Ausführungen hiarüber gehen über den 
Rahmen dieses Aufsatzes hinaus. 
Dis Zahlung der Familienzulagen sul 
- Grund de: besonderen Vorschriften für 
frühere Angehörige der ehemaligen, 
Wehrmacht erfolgt für die Länqstaai’er 
von 2b Wochen. Dis Kasse für Fami’ en- 
zulagen nimmt die Zahlung unmittelbar 
vor. Der Antrag auf Familienzulagen ist 
unter Vorlage der erforderlichen Beweis 
mittel bei der für den Wohnort des He.m- 
kshrars zuständigen Kie.sversicherungs- 
-anstalt zu stellen; für in Saarbrücken 
wohnhafte Hcimkeher unmit'-C-bar bc-i 
der Kasse für Familienzulage 1 m.Saar 
brücken, Alieestrgße 65. Scfca.d der 
Heimkehrer wieder eine versicherungs 
pflichtige Beschäftigung aufnimmt, er 
folgt die Zahlung dar Familienzulagen, 
nach den allgemeinen Vorschriften. 
Der Heimgekehrte muß vor seiner 
Einberufung zur früheren Wehrmacht 
auf Grund der Reichsversicherungs- 
ordnung, des Angastelltenversiche- 
rungsgesetzes oder das Reichsknapp- 
schaftsgesetzen im Saarland in der 
Kranken-, Renten- oder knappschaft- 
lichen Rentenversicherung versichert 
gewesen sein. Er darf ferner rieht zu 
den Personen gehören, für dis d:e 
Familienzulagen nicht durch die 
Kasse für Fami ianzu'agen zu zäh en 
sind. Die’ Gewährung von Familien 
zulagen durch dia Kasse für Fami- 
lienzu'aaen i"t ausgesch'osre •>. wenn 
der Heimoekehrte vor der Einberu 
fung zur Wehrmacht 
o) bei der Eisenbahn beschält.gt war, 
b) Vergütung oder Lohn rach den 
Bestimmungen der TO A oder B 
für Beschäftigte in öffentlichen 
Dienst oder nach der TO für Be 
legschaftsmitglieder in den Kran 
ken-, Heil- und Pf eoeansta'.ten des 
Staates, der Gemeinden {Gemein 
deverbände) und der Träger der 
Sozialversicherung bezogen hat,
	        
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