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„DIE ARBEIT“
Januar 1950
Ausnahmezulage an arbeitsunfähig Erkrankte
Handeln ist so gewiß das Beste
wie Brüten das Schlimmste ist.
Foutin«
Vereinbarungen zu regeln. Die Mitbestim
mung in diesen aufgezeigten Formen ist
eng verbunden mit der Mitverantwortung.
Wird diese Mitverantwortung von den Ar
beitnehmern übernommen, so kann damit
keineswegs der Verantwortungsbereich
der bisher dafür Verantwortlichen beseitigt
oder geschmälert werden. Diese Verant
wortung muß bestehen bleiben. Sie ver
stärkt sich jedoch um die hinzukommen
de Mitverantwortung der Arbeitnehmer.
Mitbestimmung so verstanden, wird sich
zum Segen der Wirtschafts- und Sozial
politik emes Landes und Volkes auswir
ken. in dem 'nicht nur die Vertreter des
Kapitals für sich allein das Recht bean
spruchen Entscheidungen zu treffen, die
in erster Linie den Menschen angehsn,
der von diesen Entscheidungen betroffen
wird. Das Mitbestimmungsrecht der Be
legschaft eines Betriebes ist so wichtig für
die Gestaltung unseres wirtschaftlichen
sozialen Lebens, so bedeutsam, daß es
von allen Beteiligten cmgepackt und ge
löst werden muß. Es sind dabei die Ver
hältnisse der Gegenwart zu beachten, die
weder durch ein starres Festhalten an den
Gewohnheiten der Vergangenheit, noch
durch übertriebene Wunschträume getrübt
werden dürfen. Es muß auch im Saarland
möglich sein, die Forderung der Arbeit
nehmerschaft auf Mitbestimmung einer
geeigneten und für alle Beteiligten gang
baren Lösung entgegenzuführen.
Urlaubsbeihilfä für Versicherungsan
gestellte im Innen- und Außendienst
Die vorläufige Verwaltung der Versi
cherungsgesellschaften im Saarland ge
nehmigte für die Angestellten des Innen-
und Außendienstes der Versicherungen
Provinzial - Leben, Provinzial - Feuer,
Bayern, Terra - Leben, Volkshilfe, Volks
wohlbund und Volksfürsorge die Urlaubs
beihilfe für das Jahr 1949 in derselben
Höhe wie in Frankreich. Für die übrig«!
Gesellschaften und Gruppen von Gesell
schaften bestehen wegen Genehmigung
der Urlaubsbeihilfe Verhandlungen. Es
ist mit einem günstigen Resultat zu rech
nen.
Neugiiiadung des Deutschen Arbeitsgerichts
verbandes e. V.
Der Deutsch« Arbeitsgerichtsverband, der sich
in der nationalsozialistischen Zeit auflösen muß
te, wurde am 15. Dezember 1949 in Köln neu ge
gründet. Zweck des Verbandes ist. die deut
schen Arbeitsgerichte durch laufenden Gedan
ken- und Erfahrungsaustausch zu verbinde^ und
die Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts
zu fördern. Zu Präsidenten des Arbeitsgerichts
verbandes wurden Professor Dr Nipperdey, Köln,
und Dr. Herbert Monjau, Präsident des Landes
arbeitsgerichts Düsseldorf gewählt. Die Ge
schäftsstelle des Verbandes befindet sich bis auf
weiteres in Köln-Marienburg, Wolfgang-Müller-
Straße 15.
Dar Landtag hat in erster Lesung einer
Gesetzesvorkige xugestimmt, wonach an ar
beitsunfähig Erkrankte eine einmalige Son
de neu läge gewährt wird. Nach der Behand
lung im sozialpolitischen Ausschuß ist be
reits in allernächster Zeit mit der Verab
schiedung und damit Inkraftsetzung der
Vorlage zu rechnen. Inhalt und Begründung
der Vorlage besagen im wesentlichen:
Fine einmalige Ausnahmezulage erhal
ten solche Personen, die im Monat Ok
tober 1949
a) bei einem gesetzlichen Krankenver-
sicharungsträger arbeitsunfähig
krank gemeldet und nicht mit Kran
kengeld ausgesteuert waren, oder
b) sich auf Kosten eines Rentenversi
cherungsträgers in Heilstättenbe
handlung befanden
und für Oktober 1949 oder Teile dessel
ben nur deswegen keine Ausnahmszulage
nach der Verordnung betr. Zahlung einer
einmaligen Aus nähme Zulage vom 23. No
vember 1949 erhalten können, weil sie
aus dem Beschäftigungsverhältnis ausge
schieden waren.
Die Ausnahmezulage nach Abs. 1 wird
nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf
Zahlung einer einmaligen Sonderzulage
oder Ausnahmezulage nach dem Gesetz
vom 30. November 1949 über die Gewäh
rung einer einmaligen Sonderzulage in der
Rentenversicherung oder dem Erlaß vom
30. November 1949 über die Gewährung
einer einmaligen Ausnahmezulage an die
Kriegsbeschädigten, Kriegshinterblisba-
nen und ihnen gleichgestellten Personen
besteht.
Die Ausnahme Zulage übernimmt in Fäl
len des Abs. 1 Buchst, b) der zuständige
Rentenversicherungsträger, in den übri
gen Fällen der zuständige Träger der
Kr anken versiehe rang.
Die Ausnahmezulage wird für jeden Tag
des Monats Oktober, an dem der Berech
tigte nachweislich arbeitsunfähig krank
oder in Heilstättenbehandlung war und
für den ihm nicht eine Ausnahmezulage
auf Grund der Verordnung vom 23. No
vember 1949 odeT Arbeitslosenunterstüt
zung zusteht, gezählt. Sie beträgt
50.— Franken täglich, höchstens aber
1500.— Franken.
Die Ausnahme Zulage nach Abs. 1 er
höht sich
1 für die Ehefrau oder eine dieser nach
der Verordnung über Familienzulagen
vom 2. März 1948 in der Fassung des
Aenderungsgesetzes vom 19. JulÄ 1948
gleichgestellte Person
um 4.— Frankem täglich, höchstens
aber um 120 Franken
2 für Kinder, für die nach der Verord
nung über Familienzulagen vom 2.
März 1948 in der Fassung des Aende-
rungsgesetzes vom 19. Juli 1948 An
spruch auf Kindergeld besteht, und
zwar
für das 1. Kind um 4.— Franken täg
lich, höchstens aber um 100 Frs.
für jedes weitere Kind um 7.— Fran
ken täglich, höchstens aber 200 Frs.
Die Ausnahmezulage wird nur auf An
trag gewährt. Der Antrag ist bei der Stelle
abzugeben, die für die Auszahlung des
Kranken-, Haus- oder Taschengeldes im
Oktober 1949 zuständig war.
In der Begründung zu dem Gesetzent
wurf heißt es: Nach der Verordnung betr,
Zahlung einer einmaligen Ausnahmezu
lage vom 23. November 1949 erhalten die
Angehörigen bestimmter Arbeitnehmar
gruppen, die im Oktober 1949 oder Teile
desselben in einem Beschäftigungsver-
hältnis gestanden haben, eine Ausnahme
zulage, auch wenn sie im Monat Oktober
arbeitsunfähig krank waren. Die Aus
nahmezulage nach dieser Verord
nung können aber nicht solche Angehöri
gen der betreffenden Arbeitnehmergrup
pen erhalten, die im Oktober 1949 arbeits
unfähig krank odeT in Heilstättenbehand-
lung waren und deren Beschäftigungs-
Verhältnis gelöst war. Es ist erforderlich,
diese Lücke zu schließen. Da es nicht
angängig ist, die früheren Arbeitgeber zy»
verpflichten, die Ausnahmezulage auch in
solchen Fällen zu zahlen, bleiben nur die
Sozialversicherungsträger, denen die geld
liehe Betreuung dieses Personenkreises
obliegt, als Träger der Ausnahmezulage
übrig.
Lohnsteuer und Weihnachtszuwendungen
Ein Freibetrag von 10 000.— Frs. liegt
bei WeihnachtszuWendungen zugrunde.
Darüber hinaus gezahlte Zuwendungen
sind lohnsteuerpflichtig und unterliegen
auch der Beitragspflicht zur Sozialversi
cherung.
Beispiel: Der laufende Arbeits
lohn eines verheirateten Arbeitnehmers
(Steuerkl. II) beträgt monatlich 23 000.—
Franken. Am 20. Dezember wird ihm
ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt.
Weinachtszuwendung 23 000 Frs.
Freibetrag 10 000 Frs.
Steuerpflichtiger Betrag
13 000 Frs.
Lohnsteuer 12 v. H. des
steuerpfl. Betrages 1 560
Kirchensteuer 8 v.H, 125
Wiederaufbauabgabe
9 v. H. 140
Arbeitnehmerbeitrag
Vor neuer Sozialordnung
für die westdeutschen Bergwerke
Nach einer Zeitungsmeldung, die so
eben verbreitet wird, erklärte General
direktor Dr. Heinrich Kost auf einer
Versammlung in Duisburg, daß für die
westdeutschen Bergwerke alsbald eine
neue Sozialordnuxtg bekanntge
geben werde. In ihr sei eine gerechte
Beteiligung eines jeden Arbeiters
berücksichtigt.
Welfer betonte Dr. Kost, er wünsche,
daß von jetzt an jeder, gleich ob Di
rektor oder einfacher Arbeiter, mit sei
nem Namen und nicht mit seinem Titel
angeredet werde.
Bernhard Göring f
Der zweite Vorsitzende des FDGB,
Bernhard Göring, ist Anfang De
zember, als er von einer Gewerkschalts-
kundgebung in Sachsen nach Berlin zu
rückkehren wollte, einem Herzschlag er
legen. Der Verstorbene, der über 30 Jahre
im Gewerkschaftsleben tätig ist, hat sich
um den Aufbau des FDGB sehr verdient
gemacht. Sein Tod bedeutet für die Ge
werkschaft eine große Lücke.
Bernhard Göring wurde 1897 in Ber
lin geboren. Er war gelernter Kaufmann.
Schon früh bekleidete Göring verantwort
liche gewerkschaftliche Funktionen. We
gen seiner antifaschistischen Tätigkeit
wurde er in den Jahren 1937 bis 1940
mehrfach verhaftet. A» den gewerk
schaftlichen Vorbereitungen im Zusam
menhang mit den Ereignissen des 20.
Juli 1944 war Bernhard Göring hervor
ragend beteiligt.
Für die Gewerkschftsbewegung ist der frühe
Tod Bernhard Görings ein schwerer Verlust. In
vielen Nachrufen fand die Bedeutung dieses Ge
werkschaftlers ihre nachhaltige Betonung. Auch
wir bringen unser herzliches Beileid zum Aus
druck.
Karl Arndt f
Der langjährige frühere Bezirkssekretär des
ADGB für Sachsen. Karl Arndt, ist an den
Folgen einer längeren Krankheit gestorben.
Alwin Brandes f
Im Alter von 83 Jahren ist Alwin Brandes
am 6. November aus seinem arbeitsreichen
Leben geschieden. Er war der frühere Vor
sitzende des Deutschen Metallarbeiterverbandes,
eine der markantesten Persönlichkeiten der
deutschen Gewerkschaftsbewegung. Besonders
die Arbeiter der Schwerindustrie werden sich
seiner erinnern, denn die Kämpfe in den Jahren
1926 bis 1928 im Ruhrgebiet um den 8-Stundentag
und den kollektiven Arbeitsvertrag wurden
unter seiner Leitung geführt.
z. Sozialversicher. 147 1 972 Frs.
21 028 Frs.
Allen Mitgliedern und Familienangehörigen
wünschen Hauptverwaltung und Industrieverbände
ein glückliches neues Jahr
Die Botschaft hör' ich wohl....
(Fortsetzung von Seite 1)
Wenn deshalb unsere besondere Auf
merksamkeit dem weiteren Auf- und Aus
bau der Sozialversicherung des Soarlan-
des gilt, so ist eine unserer ersten und
dringlichsten Forderungen die Schaffung
einer neuen Versicherungsordnung, in
welcher bestehende Härten beseitigt und
ein übersichtliches Gesetsgebungswerk
geschaffen wird. Der bis jetzt begonnene
Aufbau der gesamten Sozialversicherung
des Saarkindes hat sich zum Vorteil dar
gesamten Arbeitnehmerschaft entwickelt.
Wenn andererseits Bestrebungen im Gan
ge sind, an Stelle - der Zentralisation eine
Dezentralisation der gesamten Sozialver
sicherung wieder herbeizuführen, so wird
die Einheitsgewerkschaft sich mit allen ihr
zu Gebote stehenden Mitteln gegen einen
derartigen Rückschritt wehren. Wir be
trachten es als unsere Pflicht, dieser un
sachlichen Kritik und diesen Bestrebun
gen entschieden entgegen zu treten, nach
dem Hunderte unserer Funktionäre zu ei
ner Zeit, als die Pensionäre, Witwen und
Waisen nicht wußten, wo sie das Stück
Brot für den nächsten Tag hernehmen
sollten, sich bemühten, durch Beschaffung
von Mitteln und Wiederaufbau dar Soziai-
versicherungsträger allergrößte Not be
seitigen zu helfen. Nicht nur im Saar
land. sondern auch im übrigen Deutsch
land, ist es das Streben dar Gewerk
schaftsbewegung, zu einer Zentralisation
und damit zu einer Verbreiterung und Ver
besserung der Sozialversicherung zu kom
men. Es ist uns unbegreiflich, daß im
Saarland selbst das Christentum dazu be-
nu.zt wird, um den Beweis zu erbringen,
daß der Neuaufbau und die Zentralisie
rung der Sozialversicherung sich nicht mit
der christlichen Weitanschauung verein
baren ließe. Wir müssen es ablehnen, uns
von Menschen, die einmal mir allen Mit
teln für die christliche Diktatur ein ge tre
ten sind in diesar Form eine christliche
Demokratie aufoktioieren zu lassen. Mö
gen doch diese Menschen, wie viele Tau
sende endlich zu der Erkenntnis kommen,
daß die Gewerkschaftsbewegung für die
arbeitende und notleidende Menschheit
die einzige Brücke zur Ueberwindung der
parteipolitischen Gegensätze ist, daß eine
parteipolitisch und religiös neutrale Ge
werkschaftsbewegung einen hoffnungs
vollen Ausblick eröffnet auf eine künftige
friedliche Weltordnung, die den schaffen
den Menschen aller Völker dieser Erde
die freie Entfaltung ihrer Lebensrechte ge
währleistet und damit den Weg frei macht
für eine bessere, lichtere Zukunft der
Menschheit.
Ebenso notwendig ist die immer und im
mer wieder von uns geforderte Neurege
lung des gesamten Lohn- und Gehalts
systems. das längst seine Berechtigung
nach dem Bestehen der freien Marktwirt
schaft verloren hat. Die Regierung hat
die Pflicht, ein Tarifvertragsrecht zu
schaffen, das entsprechend den Leistun
gen und der beruflichen Tätigkeit der Ar
beitnehmerschaft, unter besonderer Be
rücksichtigung der dauernden PToduk-
tkmssteigerung. eine gerechte Lohn- und
Gehaltsregelung durch Abschluß voh Kol
lektivverträgen zwischen den Gewerk
schaften und Arbeitgebern gewährleistet.
Diese Forderung ist um so dringender und
die Schaffung des Gesetzes um so not
wendiger, da ein großer Teil unser« Part
ner in der Wirtschaft die Vergangenheit
vergessen und nichts hinzugelernt hat.
Wohl glauben sie, ihre demokratischen
Gefühle immer und immer wieder zum
Ausdruck zu bringen, vergessen jedoch
dabei, daß der Herr-im-Hause-Standpunkt
und sei er auch noch so verbrämt, mit
Wirtschaftsdemokratie nichts zu tun hot.
Unsere Meinung ist, daß derselbe nicht
weiter bestehen kann, nachdem er in der
Politik längst seinen Sinn verloren.
Wir beginnen das neue Jahr in dem Be
wußtsein, daß eine neue Phase unseres
Ringens begonnen hat, bei der mehr als
je unsere Einheit und klare Ausrichtung
auf unser Ziel im Vordergrund unserer
künftigen Arbeit stehen muß. Die kom
menden Monate stellen uns vor größte
Aufgaben, und der Weg, den wir zu ge
hen haben, soll uns neben dem demokra--
tischen Staatsbürger endlich zum demo
kratischen Wirtschaftsbürger führen. Wir
erinnern uns all der Lippenbekenntnisse
nach dem Zusammenbruch, wobei immer
der Gedanke dar Wirtschaftsdemokratie
aus allen Lagern zu hören war und müs
sen heute im Gegensatz dazu feststellen,
daß jede Weiterentwicklung auf diesem
Weg von denselben Menschen konsequent
abgelehnt wird. Es ist ein böses Zeichen
beim Beginn des Neuaufbaus unserer
Wirtschaft, wo so viel von sozialer Ge
rechtigkeit und christlichem Sozialstaat
gesprochen wird, feststeillen zu müssen,
daß nichts unversucht bleibt, um das alte
liberalistisch-kapitalistische Wirtschafts
system, das uns so viel Unglück gebracht
hat, erneut wieder auf Kosten der schaf
fenden Menschen aufzubauen und die
Wirtschaft und deren Erträgnisse als die
ureigenste Angelegenheit des Unterneh
mertums zu betrachten. Wenn schon von
Reaierungsmitgl'edem bei dam Kampf um
Mitbestimmung in der Wirtschaft auf Aus
sprachen d. Heiligen Vaters zurückgegrif
fen wird, um damit den Beweis zu erbrin
gen. daß einzig und allein dar Unterneh
mer Herr der wirtschaftlichen Entschlüsse
bleiben muß, wo wird dabei vergessen
oder aber bewußt verschwiegen, daß an
dere höchste Vertreter des Christentums
wiederholt sich mit diesem Problem be
schäftigt haben. Wir erinnern an die En
zyklika „Quadragesimo anno“ von Papst
Pius XI., m welcher er sagt: „So wenig
das Kapital ohne die Arbeit, so wenig
kann die Arbeit ohne Kapital bestehen.
Es widerstreitet daher den Tatsachen, ei
nem der beiden, dem Kapital oder dar Ar
beit, die Alleinursächlichkeit an dem Er
trag des Zusammenwirkens zuzuschrei
ben. Vollends widerspricht es der Ge
rechtigkeit, wann der eine oder andere
Teil, auf diese angebliche Alleinursäch-
lichkeit pochend, das ganze Ergebnis für
sich beansprucht. Lange genug konnte in
der Tat das Kapital ein Uebermaß für
sich vorwegnehmen. Das gesamte Erträg
nis. die gesamten Ueberschüsse, rahm
das Kapital vorweg für sich in Anspruch,
dem Arbeiter kaum die Notdurft fiir die
Erhaltung der Arbaitskiaft und lh r e Repro
duktion überlassend.“ Und wenn dam so
ist. dann haben wir als Gewerkschaften
das Rechi und die Pflicht, ein neues Würt-
schaftsrecht zu fordern. Ausgehend von
dieser Erkenntnis sind wir uns aber auch
darüber klar daß für die Arbeiter, An
gestellten und Beamten es eine Lebens
notwendigkeit ist, uns imsea einheitliche
Gewerkschaftsbewegung zu erhalten, Mur
darin liegt unsere Stärke, und die Gegner
der neuen sozialen Ordnung haben dies
längst erkannt und sind auch bestrebt,
neue Zersplitterung in unsere einheitliche
Gewerkschaftsbewegung zu tragen.
Für uns als Einheitsgewerkschatt steht
unumstößlich fest, daß das Grundgesetz
der politischen und wirtschaftspolitischen
Demokratie entweder bejaht oder abge
lehnt werden kann; ein Zwischending
kann es nicht geben. Was wir wünschen,
wollen und fordern ist Anwendung und
Anerkennung ehrlicher demokratischer
Handlungen. Einzig und allain von einet -
solchen Entscheidung wird es qbhängen,
ob wir als gewerkschaftliche Organisa
tion. unter Wahrung des sozialen Frie
dens, bei dem Ringen um unsere wirt-
schaftspolitischen Ziele im kommenden
Jahr Verständnis finden oder ob wir ge
zwungen werden, als Kampiorganisatio.l
den Unbelehrbaren Einhalt zu gebieten.
Unsere Arbeit im neuen Jahr ist und
bleibt die Beseitigung jeder sozialen Not
und das Ringen zur Herbeiführung men
schenwürdiger Arbeits- und Lebensbedhv
gungen für dia schaffenden Menschen, für
alle, ob Arbeiter, Angestellte oder Be
amte.
HEINRICH WACKER.