Full text: 1950 (0005)

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„DIE ARBEIT“ 
Januar 1950 
Ausnahmezulage an arbeitsunfähig Erkrankte 
Handeln ist so gewiß das Beste 
wie Brüten das Schlimmste ist. 
Foutin« 
Vereinbarungen zu regeln. Die Mitbestim 
mung in diesen aufgezeigten Formen ist 
eng verbunden mit der Mitverantwortung. 
Wird diese Mitverantwortung von den Ar 
beitnehmern übernommen, so kann damit 
keineswegs der Verantwortungsbereich 
der bisher dafür Verantwortlichen beseitigt 
oder geschmälert werden. Diese Verant 
wortung muß bestehen bleiben. Sie ver 
stärkt sich jedoch um die hinzukommen 
de Mitverantwortung der Arbeitnehmer. 
Mitbestimmung so verstanden, wird sich 
zum Segen der Wirtschafts- und Sozial 
politik emes Landes und Volkes auswir 
ken. in dem 'nicht nur die Vertreter des 
Kapitals für sich allein das Recht bean 
spruchen Entscheidungen zu treffen, die 
in erster Linie den Menschen angehsn, 
der von diesen Entscheidungen betroffen 
wird. Das Mitbestimmungsrecht der Be 
legschaft eines Betriebes ist so wichtig für 
die Gestaltung unseres wirtschaftlichen 
sozialen Lebens, so bedeutsam, daß es 
von allen Beteiligten cmgepackt und ge 
löst werden muß. Es sind dabei die Ver 
hältnisse der Gegenwart zu beachten, die 
weder durch ein starres Festhalten an den 
Gewohnheiten der Vergangenheit, noch 
durch übertriebene Wunschträume getrübt 
werden dürfen. Es muß auch im Saarland 
möglich sein, die Forderung der Arbeit 
nehmerschaft auf Mitbestimmung einer 
geeigneten und für alle Beteiligten gang 
baren Lösung entgegenzuführen. 
Urlaubsbeihilfä für Versicherungsan 
gestellte im Innen- und Außendienst 
Die vorläufige Verwaltung der Versi 
cherungsgesellschaften im Saarland ge 
nehmigte für die Angestellten des Innen- 
und Außendienstes der Versicherungen 
Provinzial - Leben, Provinzial - Feuer, 
Bayern, Terra - Leben, Volkshilfe, Volks 
wohlbund und Volksfürsorge die Urlaubs 
beihilfe für das Jahr 1949 in derselben 
Höhe wie in Frankreich. Für die übrig«! 
Gesellschaften und Gruppen von Gesell 
schaften bestehen wegen Genehmigung 
der Urlaubsbeihilfe Verhandlungen. Es 
ist mit einem günstigen Resultat zu rech 
nen. 
Neugiiiadung des Deutschen Arbeitsgerichts 
verbandes e. V. 
Der Deutsch« Arbeitsgerichtsverband, der sich 
in der nationalsozialistischen Zeit auflösen muß 
te, wurde am 15. Dezember 1949 in Köln neu ge 
gründet. Zweck des Verbandes ist. die deut 
schen Arbeitsgerichte durch laufenden Gedan 
ken- und Erfahrungsaustausch zu verbinde^ und 
die Wissenschaft und Praxis des Arbeitsrechts 
zu fördern. Zu Präsidenten des Arbeitsgerichts 
verbandes wurden Professor Dr Nipperdey, Köln, 
und Dr. Herbert Monjau, Präsident des Landes 
arbeitsgerichts Düsseldorf gewählt. Die Ge 
schäftsstelle des Verbandes befindet sich bis auf 
weiteres in Köln-Marienburg, Wolfgang-Müller- 
Straße 15. 
Dar Landtag hat in erster Lesung einer 
Gesetzesvorkige xugestimmt, wonach an ar 
beitsunfähig Erkrankte eine einmalige Son 
de neu läge gewährt wird. Nach der Behand 
lung im sozialpolitischen Ausschuß ist be 
reits in allernächster Zeit mit der Verab 
schiedung und damit Inkraftsetzung der 
Vorlage zu rechnen. Inhalt und Begründung 
der Vorlage besagen im wesentlichen: 
Fine einmalige Ausnahmezulage erhal 
ten solche Personen, die im Monat Ok 
tober 1949 
a) bei einem gesetzlichen Krankenver- 
sicharungsträger arbeitsunfähig 
krank gemeldet und nicht mit Kran 
kengeld ausgesteuert waren, oder 
b) sich auf Kosten eines Rentenversi 
cherungsträgers in Heilstättenbe 
handlung befanden 
und für Oktober 1949 oder Teile dessel 
ben nur deswegen keine Ausnahmszulage 
nach der Verordnung betr. Zahlung einer 
einmaligen Aus nähme Zulage vom 23. No 
vember 1949 erhalten können, weil sie 
aus dem Beschäftigungsverhältnis ausge 
schieden waren. 
Die Ausnahmezulage nach Abs. 1 wird 
nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf 
Zahlung einer einmaligen Sonderzulage 
oder Ausnahmezulage nach dem Gesetz 
vom 30. November 1949 über die Gewäh 
rung einer einmaligen Sonderzulage in der 
Rentenversicherung oder dem Erlaß vom 
30. November 1949 über die Gewährung 
einer einmaligen Ausnahmezulage an die 
Kriegsbeschädigten, Kriegshinterblisba- 
nen und ihnen gleichgestellten Personen 
besteht. 
Die Ausnahme Zulage übernimmt in Fäl 
len des Abs. 1 Buchst, b) der zuständige 
Rentenversicherungsträger, in den übri 
gen Fällen der zuständige Träger der 
Kr anken versiehe rang. 
Die Ausnahmezulage wird für jeden Tag 
des Monats Oktober, an dem der Berech 
tigte nachweislich arbeitsunfähig krank 
oder in Heilstättenbehandlung war und 
für den ihm nicht eine Ausnahmezulage 
auf Grund der Verordnung vom 23. No 
vember 1949 odeT Arbeitslosenunterstüt 
zung zusteht, gezählt. Sie beträgt 
50.— Franken täglich, höchstens aber 
1500.— Franken. 
Die Ausnahme Zulage nach Abs. 1 er 
höht sich 
1 für die Ehefrau oder eine dieser nach 
der Verordnung über Familienzulagen 
vom 2. März 1948 in der Fassung des 
Aenderungsgesetzes vom 19. JulÄ 1948 
gleichgestellte Person 
um 4.— Frankem täglich, höchstens 
aber um 120 Franken 
2 für Kinder, für die nach der Verord 
nung über Familienzulagen vom 2. 
März 1948 in der Fassung des Aende- 
rungsgesetzes vom 19. Juli 1948 An 
spruch auf Kindergeld besteht, und 
zwar 
für das 1. Kind um 4.— Franken täg 
lich, höchstens aber um 100 Frs. 
für jedes weitere Kind um 7.— Fran 
ken täglich, höchstens aber 200 Frs. 
Die Ausnahmezulage wird nur auf An 
trag gewährt. Der Antrag ist bei der Stelle 
abzugeben, die für die Auszahlung des 
Kranken-, Haus- oder Taschengeldes im 
Oktober 1949 zuständig war. 
In der Begründung zu dem Gesetzent 
wurf heißt es: Nach der Verordnung betr, 
Zahlung einer einmaligen Ausnahmezu 
lage vom 23. November 1949 erhalten die 
Angehörigen bestimmter Arbeitnehmar 
gruppen, die im Oktober 1949 oder Teile 
desselben in einem Beschäftigungsver- 
hältnis gestanden haben, eine Ausnahme 
zulage, auch wenn sie im Monat Oktober 
arbeitsunfähig krank waren. Die Aus 
nahmezulage nach dieser Verord 
nung können aber nicht solche Angehöri 
gen der betreffenden Arbeitnehmergrup 
pen erhalten, die im Oktober 1949 arbeits 
unfähig krank odeT in Heilstättenbehand- 
lung waren und deren Beschäftigungs- 
Verhältnis gelöst war. Es ist erforderlich, 
diese Lücke zu schließen. Da es nicht 
angängig ist, die früheren Arbeitgeber zy» 
verpflichten, die Ausnahmezulage auch in 
solchen Fällen zu zahlen, bleiben nur die 
Sozialversicherungsträger, denen die geld 
liehe Betreuung dieses Personenkreises 
obliegt, als Träger der Ausnahmezulage 
übrig. 
Lohnsteuer und Weihnachtszuwendungen 
Ein Freibetrag von 10 000.— Frs. liegt 
bei WeihnachtszuWendungen zugrunde. 
Darüber hinaus gezahlte Zuwendungen 
sind lohnsteuerpflichtig und unterliegen 
auch der Beitragspflicht zur Sozialversi 
cherung. 
Beispiel: Der laufende Arbeits 
lohn eines verheirateten Arbeitnehmers 
(Steuerkl. II) beträgt monatlich 23 000.— 
Franken. Am 20. Dezember wird ihm 
ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt. 
Weinachtszuwendung 23 000 Frs. 
Freibetrag 10 000 Frs. 
Steuerpflichtiger Betrag 
13 000 Frs. 
Lohnsteuer 12 v. H. des 
steuerpfl. Betrages 1 560 
Kirchensteuer 8 v.H, 125 
Wiederaufbauabgabe 
9 v. H. 140 
Arbeitnehmerbeitrag 
Vor neuer Sozialordnung 
für die westdeutschen Bergwerke 
Nach einer Zeitungsmeldung, die so 
eben verbreitet wird, erklärte General 
direktor Dr. Heinrich Kost auf einer 
Versammlung in Duisburg, daß für die 
westdeutschen Bergwerke alsbald eine 
neue Sozialordnuxtg bekanntge 
geben werde. In ihr sei eine gerechte 
Beteiligung eines jeden Arbeiters 
berücksichtigt. 
Welfer betonte Dr. Kost, er wünsche, 
daß von jetzt an jeder, gleich ob Di 
rektor oder einfacher Arbeiter, mit sei 
nem Namen und nicht mit seinem Titel 
angeredet werde. 
Bernhard Göring f 
Der zweite Vorsitzende des FDGB, 
Bernhard Göring, ist Anfang De 
zember, als er von einer Gewerkschalts- 
kundgebung in Sachsen nach Berlin zu 
rückkehren wollte, einem Herzschlag er 
legen. Der Verstorbene, der über 30 Jahre 
im Gewerkschaftsleben tätig ist, hat sich 
um den Aufbau des FDGB sehr verdient 
gemacht. Sein Tod bedeutet für die Ge 
werkschaft eine große Lücke. 
Bernhard Göring wurde 1897 in Ber 
lin geboren. Er war gelernter Kaufmann. 
Schon früh bekleidete Göring verantwort 
liche gewerkschaftliche Funktionen. We 
gen seiner antifaschistischen Tätigkeit 
wurde er in den Jahren 1937 bis 1940 
mehrfach verhaftet. A» den gewerk 
schaftlichen Vorbereitungen im Zusam 
menhang mit den Ereignissen des 20. 
Juli 1944 war Bernhard Göring hervor 
ragend beteiligt. 
Für die Gewerkschftsbewegung ist der frühe 
Tod Bernhard Görings ein schwerer Verlust. In 
vielen Nachrufen fand die Bedeutung dieses Ge 
werkschaftlers ihre nachhaltige Betonung. Auch 
wir bringen unser herzliches Beileid zum Aus 
druck. 
Karl Arndt f 
Der langjährige frühere Bezirkssekretär des 
ADGB für Sachsen. Karl Arndt, ist an den 
Folgen einer längeren Krankheit gestorben. 
Alwin Brandes f 
Im Alter von 83 Jahren ist Alwin Brandes 
am 6. November aus seinem arbeitsreichen 
Leben geschieden. Er war der frühere Vor 
sitzende des Deutschen Metallarbeiterverbandes, 
eine der markantesten Persönlichkeiten der 
deutschen Gewerkschaftsbewegung. Besonders 
die Arbeiter der Schwerindustrie werden sich 
seiner erinnern, denn die Kämpfe in den Jahren 
1926 bis 1928 im Ruhrgebiet um den 8-Stundentag 
und den kollektiven Arbeitsvertrag wurden 
unter seiner Leitung geführt. 
z. Sozialversicher. 147 1 972 Frs. 
21 028 Frs. 
Allen Mitgliedern und Familienangehörigen 
wünschen Hauptverwaltung und Industrieverbände 
ein glückliches neues Jahr 
Die Botschaft hör' ich wohl.... 
(Fortsetzung von Seite 1) 
Wenn deshalb unsere besondere Auf 
merksamkeit dem weiteren Auf- und Aus 
bau der Sozialversicherung des Soarlan- 
des gilt, so ist eine unserer ersten und 
dringlichsten Forderungen die Schaffung 
einer neuen Versicherungsordnung, in 
welcher bestehende Härten beseitigt und 
ein übersichtliches Gesetsgebungswerk 
geschaffen wird. Der bis jetzt begonnene 
Aufbau der gesamten Sozialversicherung 
des Saarkindes hat sich zum Vorteil dar 
gesamten Arbeitnehmerschaft entwickelt. 
Wenn andererseits Bestrebungen im Gan 
ge sind, an Stelle - der Zentralisation eine 
Dezentralisation der gesamten Sozialver 
sicherung wieder herbeizuführen, so wird 
die Einheitsgewerkschaft sich mit allen ihr 
zu Gebote stehenden Mitteln gegen einen 
derartigen Rückschritt wehren. Wir be 
trachten es als unsere Pflicht, dieser un 
sachlichen Kritik und diesen Bestrebun 
gen entschieden entgegen zu treten, nach 
dem Hunderte unserer Funktionäre zu ei 
ner Zeit, als die Pensionäre, Witwen und 
Waisen nicht wußten, wo sie das Stück 
Brot für den nächsten Tag hernehmen 
sollten, sich bemühten, durch Beschaffung 
von Mitteln und Wiederaufbau dar Soziai- 
versicherungsträger allergrößte Not be 
seitigen zu helfen. Nicht nur im Saar 
land. sondern auch im übrigen Deutsch 
land, ist es das Streben dar Gewerk 
schaftsbewegung, zu einer Zentralisation 
und damit zu einer Verbreiterung und Ver 
besserung der Sozialversicherung zu kom 
men. Es ist uns unbegreiflich, daß im 
Saarland selbst das Christentum dazu be- 
nu.zt wird, um den Beweis zu erbringen, 
daß der Neuaufbau und die Zentralisie 
rung der Sozialversicherung sich nicht mit 
der christlichen Weitanschauung verein 
baren ließe. Wir müssen es ablehnen, uns 
von Menschen, die einmal mir allen Mit 
teln für die christliche Diktatur ein ge tre 
ten sind in diesar Form eine christliche 
Demokratie aufoktioieren zu lassen. Mö 
gen doch diese Menschen, wie viele Tau 
sende endlich zu der Erkenntnis kommen, 
daß die Gewerkschaftsbewegung für die 
arbeitende und notleidende Menschheit 
die einzige Brücke zur Ueberwindung der 
parteipolitischen Gegensätze ist, daß eine 
parteipolitisch und religiös neutrale Ge 
werkschaftsbewegung einen hoffnungs 
vollen Ausblick eröffnet auf eine künftige 
friedliche Weltordnung, die den schaffen 
den Menschen aller Völker dieser Erde 
die freie Entfaltung ihrer Lebensrechte ge 
währleistet und damit den Weg frei macht 
für eine bessere, lichtere Zukunft der 
Menschheit. 
Ebenso notwendig ist die immer und im 
mer wieder von uns geforderte Neurege 
lung des gesamten Lohn- und Gehalts 
systems. das längst seine Berechtigung 
nach dem Bestehen der freien Marktwirt 
schaft verloren hat. Die Regierung hat 
die Pflicht, ein Tarifvertragsrecht zu 
schaffen, das entsprechend den Leistun 
gen und der beruflichen Tätigkeit der Ar 
beitnehmerschaft, unter besonderer Be 
rücksichtigung der dauernden PToduk- 
tkmssteigerung. eine gerechte Lohn- und 
Gehaltsregelung durch Abschluß voh Kol 
lektivverträgen zwischen den Gewerk 
schaften und Arbeitgebern gewährleistet. 
Diese Forderung ist um so dringender und 
die Schaffung des Gesetzes um so not 
wendiger, da ein großer Teil unser« Part 
ner in der Wirtschaft die Vergangenheit 
vergessen und nichts hinzugelernt hat. 
Wohl glauben sie, ihre demokratischen 
Gefühle immer und immer wieder zum 
Ausdruck zu bringen, vergessen jedoch 
dabei, daß der Herr-im-Hause-Standpunkt 
und sei er auch noch so verbrämt, mit 
Wirtschaftsdemokratie nichts zu tun hot. 
Unsere Meinung ist, daß derselbe nicht 
weiter bestehen kann, nachdem er in der 
Politik längst seinen Sinn verloren. 
Wir beginnen das neue Jahr in dem Be 
wußtsein, daß eine neue Phase unseres 
Ringens begonnen hat, bei der mehr als 
je unsere Einheit und klare Ausrichtung 
auf unser Ziel im Vordergrund unserer 
künftigen Arbeit stehen muß. Die kom 
menden Monate stellen uns vor größte 
Aufgaben, und der Weg, den wir zu ge 
hen haben, soll uns neben dem demokra-- 
tischen Staatsbürger endlich zum demo 
kratischen Wirtschaftsbürger führen. Wir 
erinnern uns all der Lippenbekenntnisse 
nach dem Zusammenbruch, wobei immer 
der Gedanke dar Wirtschaftsdemokratie 
aus allen Lagern zu hören war und müs 
sen heute im Gegensatz dazu feststellen, 
daß jede Weiterentwicklung auf diesem 
Weg von denselben Menschen konsequent 
abgelehnt wird. Es ist ein böses Zeichen 
beim Beginn des Neuaufbaus unserer 
Wirtschaft, wo so viel von sozialer Ge 
rechtigkeit und christlichem Sozialstaat 
gesprochen wird, feststeillen zu müssen, 
daß nichts unversucht bleibt, um das alte 
liberalistisch-kapitalistische Wirtschafts 
system, das uns so viel Unglück gebracht 
hat, erneut wieder auf Kosten der schaf 
fenden Menschen aufzubauen und die 
Wirtschaft und deren Erträgnisse als die 
ureigenste Angelegenheit des Unterneh 
mertums zu betrachten. Wenn schon von 
Reaierungsmitgl'edem bei dam Kampf um 
Mitbestimmung in der Wirtschaft auf Aus 
sprachen d. Heiligen Vaters zurückgegrif 
fen wird, um damit den Beweis zu erbrin 
gen. daß einzig und allein dar Unterneh 
mer Herr der wirtschaftlichen Entschlüsse 
bleiben muß, wo wird dabei vergessen 
oder aber bewußt verschwiegen, daß an 
dere höchste Vertreter des Christentums 
wiederholt sich mit diesem Problem be 
schäftigt haben. Wir erinnern an die En 
zyklika „Quadragesimo anno“ von Papst 
Pius XI., m welcher er sagt: „So wenig 
das Kapital ohne die Arbeit, so wenig 
kann die Arbeit ohne Kapital bestehen. 
Es widerstreitet daher den Tatsachen, ei 
nem der beiden, dem Kapital oder dar Ar 
beit, die Alleinursächlichkeit an dem Er 
trag des Zusammenwirkens zuzuschrei 
ben. Vollends widerspricht es der Ge 
rechtigkeit, wann der eine oder andere 
Teil, auf diese angebliche Alleinursäch- 
lichkeit pochend, das ganze Ergebnis für 
sich beansprucht. Lange genug konnte in 
der Tat das Kapital ein Uebermaß für 
sich vorwegnehmen. Das gesamte Erträg 
nis. die gesamten Ueberschüsse, rahm 
das Kapital vorweg für sich in Anspruch, 
dem Arbeiter kaum die Notdurft fiir die 
Erhaltung der Arbaitskiaft und lh r e Repro 
duktion überlassend.“ Und wenn dam so 
ist. dann haben wir als Gewerkschaften 
das Rechi und die Pflicht, ein neues Würt- 
schaftsrecht zu fordern. Ausgehend von 
dieser Erkenntnis sind wir uns aber auch 
darüber klar daß für die Arbeiter, An 
gestellten und Beamten es eine Lebens 
notwendigkeit ist, uns imsea einheitliche 
Gewerkschaftsbewegung zu erhalten, Mur 
darin liegt unsere Stärke, und die Gegner 
der neuen sozialen Ordnung haben dies 
längst erkannt und sind auch bestrebt, 
neue Zersplitterung in unsere einheitliche 
Gewerkschaftsbewegung zu tragen. 
Für uns als Einheitsgewerkschatt steht 
unumstößlich fest, daß das Grundgesetz 
der politischen und wirtschaftspolitischen 
Demokratie entweder bejaht oder abge 
lehnt werden kann; ein Zwischending 
kann es nicht geben. Was wir wünschen, 
wollen und fordern ist Anwendung und 
Anerkennung ehrlicher demokratischer 
Handlungen. Einzig und allain von einet - 
solchen Entscheidung wird es qbhängen, 
ob wir als gewerkschaftliche Organisa 
tion. unter Wahrung des sozialen Frie 
dens, bei dem Ringen um unsere wirt- 
schaftspolitischen Ziele im kommenden 
Jahr Verständnis finden oder ob wir ge 
zwungen werden, als Kampiorganisatio.l 
den Unbelehrbaren Einhalt zu gebieten. 
Unsere Arbeit im neuen Jahr ist und 
bleibt die Beseitigung jeder sozialen Not 
und das Ringen zur Herbeiführung men 
schenwürdiger Arbeits- und Lebensbedhv 
gungen für dia schaffenden Menschen, für 
alle, ob Arbeiter, Angestellte oder Be 
amte. 
HEINRICH WACKER.
	        
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