Full text: 1950 (0005)

Februar 1950 
Seite 3 
„PIE ARBEIT“ 
miF. STIMME DER VERBXNDF 
I. V. Bergbau 
(Am 1. März 1950 erscheint die Beilage 
Saar-Bergbau wieder in der gewohn 
ten Weise). 
Versammlungskalender 
Bildstock. Am Sonntag, dem 26. Fe 
bruar 1950, um 17 Uhr, findet im Lokale 
Fr. Risch eine Jugend-Versammlung al 
ler Berufsgruppen zur „Gründung einer 
Orlsjugendgruppe“ statt. Alle Jungkame 
raden und Jungkameradinnen sind herz- 
lichst eingeladen. 
Bildstock. Unsere nächste Mitglieder 
sammlung der Ortsgruppe, Industrie-Ver 
band Bergbau, findet am 5. März 1950, um 
17 Uhr, im Lokale „Trierer Hof“ statt. 
Der Vorstand. 
Oitsgruppe Riegelsberg 
Am 29. Januar 1950 fand die diesjäh 
rige Generalversammlung des I. V.-Berg- 
bau statt. Nach Eröffnung durch Kollegen 
Henry ergriff der Referent Kollege Hein 
rich Siegwarth vom Gesamtbetriebs 
rat das Wort. Er begann mit einer Schil 
derung des Kampfes der Väter im Ver 
gleich mit dem Wiederaufbau der Ge 
werkschaften und betonte, daß es ganze 
Männer waren, die sich selbstlos in den 
Dienst der Gemeinschaft stellten. Er kam 
auf das Bergbaustatut zu sprechen und 
geißelte die Mißstände, die es immer noch 
aufweist. Auch befaßte sich der Redner 
mit der Lohnstufeneinteilung, Wohnungs 
wesen und Kohlengeld. 
Folgende Kollegen wurden in den neuen 
Vorstand gewählt: 
1. Vorsitzender Koll. Robert Schwindling 
2. Vorsitzender Koll. Helmut Grün 
1. Kassierer Koll. Anton Many 
2. Kassierer Koll. Otto Steimer 
Schriftführer Koll. Ludwig Luchhardt 
1. Beisitzer Koll. Otto Bach 
2. Ee sitzer Koll. Ludwig Luchhardt. 
Die Versammlung verurteilte die im 
mer noch bestehende polizeiliche Ueber- 
wachung der Gewerkschaftsversammlun 
gen- L. L. 
Ortsgruppe Herrensohr 
. Am Sonntag, dem 15. 1. wurde die dies- 
phr'-ffe gut besuchte Generalversamm 
lung der Ortsgruppe Herrensohr durch- 
jer: h; t. Der Vorsitzende, Koll. Hinsberger 
oiaf n te die Versammlung. Der Geschäfts- 
' ericht ergab, daß die Ortsgruppe im vetr- 
.. ngenen Jahre einen Fortschritt auf or 
ganisatorischem Wege und besonders in 
der Zunahme von Mitgliedern zu verzeich 
nen halte. Aus dem Kassenbericht konnte 
man ersehen, daß die Ortsgruppenkasse 
gegenüber dem vergangenen Jahr eine 
Mehre;nnähme buchen konnte. 
Bei der Verstandswahl wurden folgende 
Kollegen gewählt: 
I. Vorsitzender: Hinsberger, Ferdinand 
II Vorsitzender: Groß, Peter 
I. Kassierer: Butz, Leo 
Schriftführer: Schmitt, Eugen 
Sozialpolitik: Klos, Peter 
Jugendleiter: Oschmann, Walter 
Beisitzer: Bohlinger, Peter, Seiler, Joh., 
Bernhard, Hans. 
Alle Kollegen wurden einstimmig in den 
Vorstand gewählt. 
Zu Punkt Organisationsangelegenheiten 
sprach Kollege Lauer. „Die Gewerkschaf 
ten sind aus der Not der Arbeiterschaft 
geboren.“ Nur eine einheitlich geschlos 
sene Gewerkschaft kann in der heutigen 
Zeit des modernen Kapitalismus der Ar 
beitnehmerschaft zu ihrem Recht verhel 
fen, und deshalb ist es notwendig daß 
der letzte Kamerad gewerkschaftlich or 
ganisiert sein muß. Er zeigte dann weiter 
d e Erfolge, die der Industrieverband Berg 
bau seit seiner Gründung bis heute er 
zielt hat, und wies auf die großen Auf 
gaben und Probleme hin, die noch gelöst 
werden müssen. In erster Linie gelte es, 
den Kampf zu führen gegen eine Verpach 
tung dar Saargruben, dann um ein Be 
triebsrätegesetz mit Mitbestimmung, um 
Abschluß von Kollektivverträgen Und um 
e.ne bessere Sozialversicherung. Diese 
Forderungen können nur erzielt werden, 
wenn eine starke und geschlossene Ge 
werkschaft der Reaktion entgegengestsllt 
werden kann. 
D:e Ausführungen des Kollegen Lauer 
fanden eine rege Diskussion. Die Kame 
raden standen auf dem Standpunkt, alles 
einzusetzen, um auch im Saarland eine 
gesunde Wirtschafts- und Sozialpolitik zu 
erhalten. 
Am Schlüße der Generalversammlung 
bekannte man sich zur Parole: 
WERBT DEN 2. MANN}“ 
Eugen Schmitt 
Ortsgruppe Hühnerfeld 
Kollege Heinrich Obermann eröffnet© 
die Generalversammlung am 29. Jan. 195Q 
und stellte erfreulicher Weise ein An 
wachsen der Versammlungsteilnehmer 
fest. Im Geschäftsbericht nahm man mit 
Befriedigung von einem weiteren Anwach 
sen der Ortsgruppe Kenntnis. Nachdem 
dem Kassierer Heinr. Weber Entlastung 
erteilt war, gab dieser einen ausführlichen 
Bericht über seine Kassierertätigkeit. 
Der Vorstand setzt sich aus folgenden 
Kollegen zusammen: 
1. Vorsitzender: Heinr. Obermann 
2. Vorsitzender: Karl Dymnik 
Schriftführer: Ernst Lorenz 
Kassierer: Heinr. Weber 
Jugendobmann: Heinz Pinkle 
Beisitzer: Herger, Loch, Bauerkember. 
Kaltem 
Revisoren: Obermann K., Linn W., 
Hampel J. 
Darauf ergriff Kolllege Pfleger von der 
Sozialabteilung das Wort zur allgemeinen 
Lage. In seinen Ausführungen nahm er 
besonders gegen die vorgesehene Ver 
pachtung der Saargruben und gegen das 
Staatsschutzgesetz Stellung. Reicher Bei 
fall belohnte seine mit großer Sachlich 
keit und Ueberzeugung vorgetragene 
Rede und stellte somit unter Beweis, daß 
die Ortsgruppe Hühnerfeld geschlossen 
hinter ihren Funktionären steht. 
In der anschließenden freien Ausspra 
che gaben die Kollegen Pfleger und Be 
trieb sobmann Herger allen Fragestellern 
erschöpfende Aufklärung. Kollege Pfleger 
appellierte im Schlußwort nochmals an 
alle Kollegen, neue Mitglieder zu werben, 
um der Einheitsgewerkschaft in den kom 
menden Kämpfen um eine Besserstellung 
der Arbeiterschaft an der Saar d*n Rücken 
zu stärken. 
E. Lorenz 
Ortsgruppe Fürth 
Am Sonntag, dem 29. 1. 1950, fand im 
Lokale Zwalla die Generalversamm 
lung der Ortsgruppe Fürth des I. V. Berg 
bau statt. 
Der Vorsitzende, Adolf Bolz, eröffnete 
die Versammlung, gab den Geschäfts 
bericht und stellte dabei fest, daß die 
Ortsgruppe im vergangenen Jahr einen 
bedeutenden Mitgliederzuwachs zu ver 
zeichnen hatte. 
Dem Kassierer Richard B o m m wurde 
Entlastung erteilt. Bei der Vorstandswahl 
wurde der alte Vorstand einstimmig wia- 
dergewählt. Anstelle des Kollegen Bolz, 
der wegen Ueberlastung zurücktrat, 
wurde der bisherige 2. Vorsitzende Willi 
Kiefer zum 1. Vorsitzenden gewählt. 
Kollege Bolz wurde 2. Vorsitzender. Als 
Jugendobmann wurde der Kollege Eduard 
Schramm neu hinzugewählt. 
Nach dem Referat des Kollegen Lieb 
lang, der zu den akuten Bergarbeiter 
fragen Stellung nahm, entwickelte sich 
eine gute Diskussion. 
In der Diskussion wurde angeführt, daß 
man für den Entwurf eines Staatsschutz 
gesetzes nur 24 Stunden benötigt, aber 
die Ausarbeitung eines Knappschaftsge 
setzes bis jetzt seit 2 Jahren von den Ver 
sicherten erwartet wird. Ferner wurde auf 
die ungerechte Berechnung der Vollrenten 
hingewiesen. 
$3 3m ythein dec Qtideuiamße 
Gefrierfleisch auf Grube Camphausen 
Auf Grube Camphausen hat man am 
1. Februar mit einem Gefrierfleischverfah 
ren der Arbeiter begonnen. Es kommt 
nicht darauf an „die ein- sowie ausfah 
rende Belegschaft 10—15 Minuten auf Ge 
frierpunkt im Schacht hängen zu lassen, 
damit der Arbeiter die Kraft des Arbeit 
gebers merkt.“ Es wurde zwar behaup 
tet, es sei die eigene Schuld der Arbeiter. 
„Aber wär die Verhältnisse kennt, weiß 
auch, daß es an der Verwaltung hängt.“ 
Es ist zwar unmöglich sich in einer Zeit 
von 10 Minuten sich umzukleiden, weil 
die Verhältnisse in der Badekaue es nicht 
erlauben. Aber es geht ja auch nicht an, 
daß die Belegschaft eine Stunde früher zur 
Arbeit fährt, um nur der Verwaltung 
dienen zu können. Es ist ja auch so, daß 
man zu Hause bei seiner Familie sein 
soll. 
Es würde sich über diesen Fall einen 
Bericht in das unendliche schreiben las 
sen. Aber muß das alles sein, daß die 
arbeitsame saarländische Arbeiterschaft 
in einer solchen Atmosphäre schwebt? 
So mußte man im Zuge unter fremden 
Mitreisenden seine Schuhe binden, Hadre 
kämmen, Augen putzen und so weiter. 
Da brauch die Verwaltung nicht den Jung 
bergmann zu lehren, das Ansehen der 
Bergarbeiter zu stärken, wenn sie uns 
die Zeit raubt. 
Dankschreiben der Bergarbeitergewerkschatt „Force Ouvriere" 
Paris, den 3. Februar 1950 
An den 
Vorsitzenden <ies Betriebsrates 
der R4gie des Mines de la Sarre 
Sarrebruck 
W;r haben erfahren, daß Ihr Betriebsrat 
der R6gie des Mines de la Sarre in groß 
zügiger Weise seine Verbundenheit be 
wiesen hat, indem er den Beschluß faßte, 
eine Summe bis zü 1000 000.— Frs, für 
die Hinterbliebenen der Opfer der Kata 
strophe von St. Eloy-les-Mines za spen 
den. 
Im Namen der Bergarbeiter-Gewerk 
schaft „Force Ouvriere“ spreche ich hier 
mit meinen tiefempfundenen Dank aus. 
Ich würde gern jedem einzelnen Mit 
glied Ihres Betriebsrats und der gesamten 
Belegschaft der Rügie des Mines de la 
Sarre unsere besondere Dankbarkeit zum 
Ausdruck bringen. Da dies jedoch nicht 
möglich ist, bitte ich vielmals, diesen 
Brief als ein an sie alle gerichtetes Dank 
schreiben zu betrachten. 
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die 
Versicherung meiner Hochachtung. 
Der General-Sekretär: 
gez.: NoelSinot 
Dank für Spende 
An die Bergleute von Ensheim-Eschingen. 
Für die uns zugedachte Spende in Höhe 
von 3130 Franken danken bestens Frau 
Kiel und Kinder! 
I, V. Metall 
Beispiel einer monatlichen Gehaltserrechnung 
Neben den Sorgen um die Bestreitung 
der Lebenshaltungskosten muß der Durch 
schnittsarbeitnehmer noch eine beson 
dere geistige Gewandtheit aufbringen, um 
sein Einkommen auf der Lohn- oder Ge- 
haltsnachweisung auf die Richtigkeit 
nachprüfen zu können. Setzt sich sein Ein 
kommen aus mehreren Bestandteilen zu 
sammen, so sieht er sich sogar vor ein 
Problem gestellt, das nur mit Hilfe eines 
sach- und fachkundigen Bearbeiters zu 
lösen ist. Diese Behauptung darf als nicht 
übertrieben betrachtet werden und stützt 
sich aut Anfragen, die aus allen Berufs 
schichten an uns herantreten. 
Vor uns liegt ein Lohnzettel, größer als 
ein DIN A4- Format, der neben der Auf 
zeichnung der täglich geleisteten Stunden 
alle Merkmale enthält, die den verdien 
ten Lohn ergeben. Nicht weniger als 4 
verschiedene Einstufungslöhne nebst den 
dazu gehörigen Prämien und Zeitlohnzu 
lagen sind darauf enthalten, ohne die Zu 
schläge, die für Mehr- und Sonntagsar 
beit anzuwenden sind.. Erfordert die Nach 
prüfung einer solchen Lohnerrechnung 
für den Lohnkunäigen schon einen be 
stimmten Aufwand an Zeit, so sind es 
nicht wenige, denen das vollständig un 
möglich ist, auch dann, wenn eine ge 
wisse Uebung im Rechnen vorhanden ist, 
weil ihnen die gesetzlichen Lohnbestim 
mungen und ihre Anwendung bis ins al 
lerkleinste nicht genügend bekannt sind. 
Diese Feststellung trifft nicht nur zu bei 
den Arbeitnehmern, sondern kehrt auch 
als Mangel hervor bei den Arbeitgebern, 
insbesondere in den Kleinbetrieben, die 
oftmals und vielleicht ohne böse Absicht 
den Lohn oder das Gehalt nach eigenem 
Ermessen festlegen und berechnen, weil 
ihnen die anzuwendende Methode der ge 
setzlichen Verfügungen einfach nicht ge 
läufig ist. Deswegen ist es nicht verwun 
derlich, wenn immer und immer wieder 
Beschwerden bei uns eingehen um Be 
richtigung des Lohnes und, soweit sich 
Nachforschungen daraus ergeben, diesel 
ben in den meisten Fällen eingeklagt wer 
den müssen, insbesondere, wenn die For 
derungen sich auf einen längeren Zeit 
raum erstrecken. Das Urteil lautet in der 
Regel: Unkenntnis der gesetzlichen Be 
stimmungen entbindet nicht von der Ver- 
E flichtung zut Zahlung des zustehenden 
ohnes. 
Mit der Verabschiedung des Kollektiv 
vertragsgesetzes in Frankreich ist der 
Zeitpunkt nicht mehT allzufern, um auch 
hier an der Saar zum Abschluß von Lohn- 
und Kollektivverträgen zu gelangen. Ei 
nerlei wie und unter welchen Umständen 
die Verträge zustande kommen, muß das 
Bestreben vorliegen, eine Grundlage zu 
finden, die es jedem Durchschnittsarb ait- 
nehmer ermöglicht, ohne besondere Mühe 
und geistigen Aufwand seinen verdienten 
Lohn oder sein Gehalt selbst zu errech 
nen und somit sein Arbeitseinkommen auf 
die Richtigkeit zu überprüfen. Mag man 
zu dem jetzt bestehendan System der 
Koeffizienten, die den Ausgangspunkt zur 
Errechnung des Einkommens bilden, in 
der Beibehaltung oder Aufhebung dersel 
ben geteilter Meinung sein, so darf schon 
jetzt darauf hingewiesen werden, daß 
mehr Beweglichkeit und größerer Spiel 
raum für die Gestaltung der Löhne und 
Gehälter erreicht werden muß. Die Viel 
zahl der Stufen und Zwischenstufen, die 
heute in einen starren Rahmen gepreßt 
sind, sind zu überwinden, ebenso auch 
die verschiedenen Gebietsklassen hier an 
der Saar. Die Stundenzuschläge, soga- 
nannte Teuerungszulage, ebenso der 
Mehrarbeitszeit-Zuschlag, der von der 41, 
bis 48. wöchentlich Arbeitsstunde ge 
währt wird, kann schon von vornherein 
im Kategorielohn enthalten sein, sodaß 
die umständliche Ermittlung des Katego 
rielohnes entfällt, worauf sich die Lei- 
stungs- und Dienstalterszulagen aufbau 
en. Auch die Lohnsteuerrückerstattung, 
die nur an Hand der Dezima-Gesamtab- 
zugstabelle ermittelt werden kann, ist 
nach einem besonderen Schlüssel so um 
zulegen, da sie ein unmittelbarer Be 
standteil des Lohnes wird. Je einfacher 
die Methode, um so besser und leichter 
läßt sich eine Lohn- oder Gehaltsnach« 
weisung auf seine Richtigkeit nachprüfen, 
* 
Um den Anfragen aus den Betrieben 
Rechnung zu tragen, bringen wir hier ein 
Beispiel, wie das Monatsgehalt ei 
nes Angestellten mit einem Koeffizienten 
von 220 der Lohnzone I zu errechnen ist. 
Die Stundenzahl beträgt 224 bei 26 Ar 
beitstagen, davon sind 16 Ueberstunden 
mit 50 Prozent zu verrechnen. Leistungs 
und Dienstalterszulage betragen je 15 
Prozent. 
Das Grundgehalt beträgt bei einem 
Koeffizienten 100 in der Zone Paris, bei 
einer 40stündigen Arbeitszeit in der 
Woche = 173 Stunden im Monat = 6 590 
Frs., das ergibt bei einer Lohnzonenvar 
minderung von 5 Prozent ein Grundgehalt 
von 6 261 Frs. für die Lohnzone I. Bei einer 
48stündigen Arbeitszeit in der Woche wer 
den umgelegt auf den Monat 173 4* 35 
= 208 Stunden erzielt. Da nach den ge 
setzlichen Bestimmungen die 35 Stunden 
mit einem Mehrarbeitszeit-Zuschlag von 
25 Prozent zu vergüten sind, so sind noch 
weitere 9 Stunden, die den Mehrarbeits- 
zeit-Zuschla# darstellen zu den 208 Stun 
den zu addieren. Das Grundgehalt mit 
einem Koeffizient 100, Zone I, bei einer 
wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden 
wird ermittelt, indem ich 6 261 durch 173 
teile und das Ergebnis mit 217 multipli 
ziere. Das Resultat beträgt 7,853. Mit ei 
nem Koeffizient von 220 multipliziert er 
gibt eine Summe von 17 277, die den 
Grund- oder Kategorielohn darslellt. Hin 
zu kommen eine 15prozentige Leistungs 
zulage = 2 592 und ebenso eine lSprozen- 
tige Dienstalterszulage mit demselben Be 
trag. Die Stundenzulage für die Lohnzona 
I beträgt 16,15 Frs. Da dieselbe mit dem 
25prozentigen Mehrarbeitszuschlag zu 
vergüten ist, ist die Art der Verrechnung 
wie bei der Stundenzahl auch in diesem 
Falle anzuwenden, um das Resultat für 
einen Monat zu erzielen. Sie beträgt 3 506. 
Das Mindestgehalt beträgt somit für den 
Monat 25 967.— Frs. Hinzu kommen noch 
die 16 Ueberstunden einschließlich des 
25p ro zentige n Ueber s i undenz us chlag 3 s. 
Die Errechnung geschieht nun wie folgt; 
Die Summe von 25 967 dividiere ich 
durch 208, die einen Stundenlohn von 
124 84 Frs. ergibt einschließlich des 25pro- 
zentigen Ueberstundenzuschlages. Das 
Ergebnis multipliziere ich mit 16. das 
wiederum einen Betrag von 1997,44 er 
gibt. Von dieser Summe ist ein 50prozen- 
tiger Ueberstundenzuschlag zu vergüten, 
der einen Betrag von 999 darstellt. Das 
Bruttogehalt einschließlich der geleisteten 
Ueberstunden beträgt danach 28 968 Frs, 
J. G. 
Fahrgelderstattung an Arbeitnehmer 
Die plötzlich eingetretene Erhöhung der 
Personentarife auf der Eisenbahn veran 
laßt uns, beim Arbeitgeber vorstellig zu 
werden, um eine Neuregelung in der Fahr 
gelderstattung zu erzielen. Unter dem Vor 
sitz des Ministers Kirn fand eine Aus 
sprache statt unter Anwesenheit der Ver- „ 
tretex sämtlicher Arbeitgeberverbände und 
der Gewerkschaften. 
Für die Eisen- und Metaliinduslr e wur 
de nachfolgende Regelung getroffen, die 
der Arbeitgeberverband seinen Mitglie 
dern zur Durchführung empfohlen hat: 
„Wie bekannt, sind mit Wirkun ab 
23. 1. 50 die Personentarife der Eisen 
bahn erhöht worden, und zwar für die 
dritte Klasse um 33'/3°/o. 
Im Zusammenhang damit haben auf 
Veranlassung des Arbeitsministeri- 
ums unter dem Vorsitz von Herrn Mi 
nister Kim am 26. 1. und 2. 2. 195Q 
Besprechungen mit Vertretern der Be 
rufsorganisationen stattgefunden, bei 
denen Herr Minister Kim angeregt hat, 
die Arbeitgeber möchten sich im Hin 
blick auf die sehr fühlbare Mehrbe 
lastung der Arbeitnehmer infolge der 
Tariferhöhung an diesen Mehrkosten 
beteiligen. 
In Anerkennung der Berechtigung 
dieser Bitte und in dem Bestreben, 
dadurch den von dieser erneuten Ta 
riferhöhung betroffenen Arbeitneh 
mern die entstandene Mehrbelastung 
zu erleichtern, hat das Präsidium ui 
seiner Sitzung am 27. 1. 50 folgenden 
Beschluß gefaßt: 
Unter grundsätzlicher Beibehaltung 
der in dem Rundschreiben Nr. 14 vom 
(Fortsetzung nächste Seite)
	        
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