Februar 1950
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„PIE ARBEIT“
miF. STIMME DER VERBXNDF
I. V. Bergbau
(Am 1. März 1950 erscheint die Beilage
Saar-Bergbau wieder in der gewohn
ten Weise).
Versammlungskalender
Bildstock. Am Sonntag, dem 26. Fe
bruar 1950, um 17 Uhr, findet im Lokale
Fr. Risch eine Jugend-Versammlung al
ler Berufsgruppen zur „Gründung einer
Orlsjugendgruppe“ statt. Alle Jungkame
raden und Jungkameradinnen sind herz-
lichst eingeladen.
Bildstock. Unsere nächste Mitglieder
sammlung der Ortsgruppe, Industrie-Ver
band Bergbau, findet am 5. März 1950, um
17 Uhr, im Lokale „Trierer Hof“ statt.
Der Vorstand.
Oitsgruppe Riegelsberg
Am 29. Januar 1950 fand die diesjäh
rige Generalversammlung des I. V.-Berg-
bau statt. Nach Eröffnung durch Kollegen
Henry ergriff der Referent Kollege Hein
rich Siegwarth vom Gesamtbetriebs
rat das Wort. Er begann mit einer Schil
derung des Kampfes der Väter im Ver
gleich mit dem Wiederaufbau der Ge
werkschaften und betonte, daß es ganze
Männer waren, die sich selbstlos in den
Dienst der Gemeinschaft stellten. Er kam
auf das Bergbaustatut zu sprechen und
geißelte die Mißstände, die es immer noch
aufweist. Auch befaßte sich der Redner
mit der Lohnstufeneinteilung, Wohnungs
wesen und Kohlengeld.
Folgende Kollegen wurden in den neuen
Vorstand gewählt:
1. Vorsitzender Koll. Robert Schwindling
2. Vorsitzender Koll. Helmut Grün
1. Kassierer Koll. Anton Many
2. Kassierer Koll. Otto Steimer
Schriftführer Koll. Ludwig Luchhardt
1. Beisitzer Koll. Otto Bach
2. Ee sitzer Koll. Ludwig Luchhardt.
Die Versammlung verurteilte die im
mer noch bestehende polizeiliche Ueber-
wachung der Gewerkschaftsversammlun
gen- L. L.
Ortsgruppe Herrensohr
. Am Sonntag, dem 15. 1. wurde die dies-
phr'-ffe gut besuchte Generalversamm
lung der Ortsgruppe Herrensohr durch-
jer: h; t. Der Vorsitzende, Koll. Hinsberger
oiaf n te die Versammlung. Der Geschäfts-
' ericht ergab, daß die Ortsgruppe im vetr-
.. ngenen Jahre einen Fortschritt auf or
ganisatorischem Wege und besonders in
der Zunahme von Mitgliedern zu verzeich
nen halte. Aus dem Kassenbericht konnte
man ersehen, daß die Ortsgruppenkasse
gegenüber dem vergangenen Jahr eine
Mehre;nnähme buchen konnte.
Bei der Verstandswahl wurden folgende
Kollegen gewählt:
I. Vorsitzender: Hinsberger, Ferdinand
II Vorsitzender: Groß, Peter
I. Kassierer: Butz, Leo
Schriftführer: Schmitt, Eugen
Sozialpolitik: Klos, Peter
Jugendleiter: Oschmann, Walter
Beisitzer: Bohlinger, Peter, Seiler, Joh.,
Bernhard, Hans.
Alle Kollegen wurden einstimmig in den
Vorstand gewählt.
Zu Punkt Organisationsangelegenheiten
sprach Kollege Lauer. „Die Gewerkschaf
ten sind aus der Not der Arbeiterschaft
geboren.“ Nur eine einheitlich geschlos
sene Gewerkschaft kann in der heutigen
Zeit des modernen Kapitalismus der Ar
beitnehmerschaft zu ihrem Recht verhel
fen, und deshalb ist es notwendig daß
der letzte Kamerad gewerkschaftlich or
ganisiert sein muß. Er zeigte dann weiter
d e Erfolge, die der Industrieverband Berg
bau seit seiner Gründung bis heute er
zielt hat, und wies auf die großen Auf
gaben und Probleme hin, die noch gelöst
werden müssen. In erster Linie gelte es,
den Kampf zu führen gegen eine Verpach
tung dar Saargruben, dann um ein Be
triebsrätegesetz mit Mitbestimmung, um
Abschluß von Kollektivverträgen Und um
e.ne bessere Sozialversicherung. Diese
Forderungen können nur erzielt werden,
wenn eine starke und geschlossene Ge
werkschaft der Reaktion entgegengestsllt
werden kann.
D:e Ausführungen des Kollegen Lauer
fanden eine rege Diskussion. Die Kame
raden standen auf dem Standpunkt, alles
einzusetzen, um auch im Saarland eine
gesunde Wirtschafts- und Sozialpolitik zu
erhalten.
Am Schlüße der Generalversammlung
bekannte man sich zur Parole:
WERBT DEN 2. MANN}“
Eugen Schmitt
Ortsgruppe Hühnerfeld
Kollege Heinrich Obermann eröffnet©
die Generalversammlung am 29. Jan. 195Q
und stellte erfreulicher Weise ein An
wachsen der Versammlungsteilnehmer
fest. Im Geschäftsbericht nahm man mit
Befriedigung von einem weiteren Anwach
sen der Ortsgruppe Kenntnis. Nachdem
dem Kassierer Heinr. Weber Entlastung
erteilt war, gab dieser einen ausführlichen
Bericht über seine Kassierertätigkeit.
Der Vorstand setzt sich aus folgenden
Kollegen zusammen:
1. Vorsitzender: Heinr. Obermann
2. Vorsitzender: Karl Dymnik
Schriftführer: Ernst Lorenz
Kassierer: Heinr. Weber
Jugendobmann: Heinz Pinkle
Beisitzer: Herger, Loch, Bauerkember.
Kaltem
Revisoren: Obermann K., Linn W.,
Hampel J.
Darauf ergriff Kolllege Pfleger von der
Sozialabteilung das Wort zur allgemeinen
Lage. In seinen Ausführungen nahm er
besonders gegen die vorgesehene Ver
pachtung der Saargruben und gegen das
Staatsschutzgesetz Stellung. Reicher Bei
fall belohnte seine mit großer Sachlich
keit und Ueberzeugung vorgetragene
Rede und stellte somit unter Beweis, daß
die Ortsgruppe Hühnerfeld geschlossen
hinter ihren Funktionären steht.
In der anschließenden freien Ausspra
che gaben die Kollegen Pfleger und Be
trieb sobmann Herger allen Fragestellern
erschöpfende Aufklärung. Kollege Pfleger
appellierte im Schlußwort nochmals an
alle Kollegen, neue Mitglieder zu werben,
um der Einheitsgewerkschaft in den kom
menden Kämpfen um eine Besserstellung
der Arbeiterschaft an der Saar d*n Rücken
zu stärken.
E. Lorenz
Ortsgruppe Fürth
Am Sonntag, dem 29. 1. 1950, fand im
Lokale Zwalla die Generalversamm
lung der Ortsgruppe Fürth des I. V. Berg
bau statt.
Der Vorsitzende, Adolf Bolz, eröffnete
die Versammlung, gab den Geschäfts
bericht und stellte dabei fest, daß die
Ortsgruppe im vergangenen Jahr einen
bedeutenden Mitgliederzuwachs zu ver
zeichnen hatte.
Dem Kassierer Richard B o m m wurde
Entlastung erteilt. Bei der Vorstandswahl
wurde der alte Vorstand einstimmig wia-
dergewählt. Anstelle des Kollegen Bolz,
der wegen Ueberlastung zurücktrat,
wurde der bisherige 2. Vorsitzende Willi
Kiefer zum 1. Vorsitzenden gewählt.
Kollege Bolz wurde 2. Vorsitzender. Als
Jugendobmann wurde der Kollege Eduard
Schramm neu hinzugewählt.
Nach dem Referat des Kollegen Lieb
lang, der zu den akuten Bergarbeiter
fragen Stellung nahm, entwickelte sich
eine gute Diskussion.
In der Diskussion wurde angeführt, daß
man für den Entwurf eines Staatsschutz
gesetzes nur 24 Stunden benötigt, aber
die Ausarbeitung eines Knappschaftsge
setzes bis jetzt seit 2 Jahren von den Ver
sicherten erwartet wird. Ferner wurde auf
die ungerechte Berechnung der Vollrenten
hingewiesen.
$3 3m ythein dec Qtideuiamße
Gefrierfleisch auf Grube Camphausen
Auf Grube Camphausen hat man am
1. Februar mit einem Gefrierfleischverfah
ren der Arbeiter begonnen. Es kommt
nicht darauf an „die ein- sowie ausfah
rende Belegschaft 10—15 Minuten auf Ge
frierpunkt im Schacht hängen zu lassen,
damit der Arbeiter die Kraft des Arbeit
gebers merkt.“ Es wurde zwar behaup
tet, es sei die eigene Schuld der Arbeiter.
„Aber wär die Verhältnisse kennt, weiß
auch, daß es an der Verwaltung hängt.“
Es ist zwar unmöglich sich in einer Zeit
von 10 Minuten sich umzukleiden, weil
die Verhältnisse in der Badekaue es nicht
erlauben. Aber es geht ja auch nicht an,
daß die Belegschaft eine Stunde früher zur
Arbeit fährt, um nur der Verwaltung
dienen zu können. Es ist ja auch so, daß
man zu Hause bei seiner Familie sein
soll.
Es würde sich über diesen Fall einen
Bericht in das unendliche schreiben las
sen. Aber muß das alles sein, daß die
arbeitsame saarländische Arbeiterschaft
in einer solchen Atmosphäre schwebt?
So mußte man im Zuge unter fremden
Mitreisenden seine Schuhe binden, Hadre
kämmen, Augen putzen und so weiter.
Da brauch die Verwaltung nicht den Jung
bergmann zu lehren, das Ansehen der
Bergarbeiter zu stärken, wenn sie uns
die Zeit raubt.
Dankschreiben der Bergarbeitergewerkschatt „Force Ouvriere"
Paris, den 3. Februar 1950
An den
Vorsitzenden <ies Betriebsrates
der R4gie des Mines de la Sarre
Sarrebruck
W;r haben erfahren, daß Ihr Betriebsrat
der R6gie des Mines de la Sarre in groß
zügiger Weise seine Verbundenheit be
wiesen hat, indem er den Beschluß faßte,
eine Summe bis zü 1000 000.— Frs, für
die Hinterbliebenen der Opfer der Kata
strophe von St. Eloy-les-Mines za spen
den.
Im Namen der Bergarbeiter-Gewerk
schaft „Force Ouvriere“ spreche ich hier
mit meinen tiefempfundenen Dank aus.
Ich würde gern jedem einzelnen Mit
glied Ihres Betriebsrats und der gesamten
Belegschaft der Rügie des Mines de la
Sarre unsere besondere Dankbarkeit zum
Ausdruck bringen. Da dies jedoch nicht
möglich ist, bitte ich vielmals, diesen
Brief als ein an sie alle gerichtetes Dank
schreiben zu betrachten.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die
Versicherung meiner Hochachtung.
Der General-Sekretär:
gez.: NoelSinot
Dank für Spende
An die Bergleute von Ensheim-Eschingen.
Für die uns zugedachte Spende in Höhe
von 3130 Franken danken bestens Frau
Kiel und Kinder!
I, V. Metall
Beispiel einer monatlichen Gehaltserrechnung
Neben den Sorgen um die Bestreitung
der Lebenshaltungskosten muß der Durch
schnittsarbeitnehmer noch eine beson
dere geistige Gewandtheit aufbringen, um
sein Einkommen auf der Lohn- oder Ge-
haltsnachweisung auf die Richtigkeit
nachprüfen zu können. Setzt sich sein Ein
kommen aus mehreren Bestandteilen zu
sammen, so sieht er sich sogar vor ein
Problem gestellt, das nur mit Hilfe eines
sach- und fachkundigen Bearbeiters zu
lösen ist. Diese Behauptung darf als nicht
übertrieben betrachtet werden und stützt
sich aut Anfragen, die aus allen Berufs
schichten an uns herantreten.
Vor uns liegt ein Lohnzettel, größer als
ein DIN A4- Format, der neben der Auf
zeichnung der täglich geleisteten Stunden
alle Merkmale enthält, die den verdien
ten Lohn ergeben. Nicht weniger als 4
verschiedene Einstufungslöhne nebst den
dazu gehörigen Prämien und Zeitlohnzu
lagen sind darauf enthalten, ohne die Zu
schläge, die für Mehr- und Sonntagsar
beit anzuwenden sind.. Erfordert die Nach
prüfung einer solchen Lohnerrechnung
für den Lohnkunäigen schon einen be
stimmten Aufwand an Zeit, so sind es
nicht wenige, denen das vollständig un
möglich ist, auch dann, wenn eine ge
wisse Uebung im Rechnen vorhanden ist,
weil ihnen die gesetzlichen Lohnbestim
mungen und ihre Anwendung bis ins al
lerkleinste nicht genügend bekannt sind.
Diese Feststellung trifft nicht nur zu bei
den Arbeitnehmern, sondern kehrt auch
als Mangel hervor bei den Arbeitgebern,
insbesondere in den Kleinbetrieben, die
oftmals und vielleicht ohne böse Absicht
den Lohn oder das Gehalt nach eigenem
Ermessen festlegen und berechnen, weil
ihnen die anzuwendende Methode der ge
setzlichen Verfügungen einfach nicht ge
läufig ist. Deswegen ist es nicht verwun
derlich, wenn immer und immer wieder
Beschwerden bei uns eingehen um Be
richtigung des Lohnes und, soweit sich
Nachforschungen daraus ergeben, diesel
ben in den meisten Fällen eingeklagt wer
den müssen, insbesondere, wenn die For
derungen sich auf einen längeren Zeit
raum erstrecken. Das Urteil lautet in der
Regel: Unkenntnis der gesetzlichen Be
stimmungen entbindet nicht von der Ver-
E flichtung zut Zahlung des zustehenden
ohnes.
Mit der Verabschiedung des Kollektiv
vertragsgesetzes in Frankreich ist der
Zeitpunkt nicht mehT allzufern, um auch
hier an der Saar zum Abschluß von Lohn-
und Kollektivverträgen zu gelangen. Ei
nerlei wie und unter welchen Umständen
die Verträge zustande kommen, muß das
Bestreben vorliegen, eine Grundlage zu
finden, die es jedem Durchschnittsarb ait-
nehmer ermöglicht, ohne besondere Mühe
und geistigen Aufwand seinen verdienten
Lohn oder sein Gehalt selbst zu errech
nen und somit sein Arbeitseinkommen auf
die Richtigkeit zu überprüfen. Mag man
zu dem jetzt bestehendan System der
Koeffizienten, die den Ausgangspunkt zur
Errechnung des Einkommens bilden, in
der Beibehaltung oder Aufhebung dersel
ben geteilter Meinung sein, so darf schon
jetzt darauf hingewiesen werden, daß
mehr Beweglichkeit und größerer Spiel
raum für die Gestaltung der Löhne und
Gehälter erreicht werden muß. Die Viel
zahl der Stufen und Zwischenstufen, die
heute in einen starren Rahmen gepreßt
sind, sind zu überwinden, ebenso auch
die verschiedenen Gebietsklassen hier an
der Saar. Die Stundenzuschläge, soga-
nannte Teuerungszulage, ebenso der
Mehrarbeitszeit-Zuschlag, der von der 41,
bis 48. wöchentlich Arbeitsstunde ge
währt wird, kann schon von vornherein
im Kategorielohn enthalten sein, sodaß
die umständliche Ermittlung des Katego
rielohnes entfällt, worauf sich die Lei-
stungs- und Dienstalterszulagen aufbau
en. Auch die Lohnsteuerrückerstattung,
die nur an Hand der Dezima-Gesamtab-
zugstabelle ermittelt werden kann, ist
nach einem besonderen Schlüssel so um
zulegen, da sie ein unmittelbarer Be
standteil des Lohnes wird. Je einfacher
die Methode, um so besser und leichter
läßt sich eine Lohn- oder Gehaltsnach«
weisung auf seine Richtigkeit nachprüfen,
*
Um den Anfragen aus den Betrieben
Rechnung zu tragen, bringen wir hier ein
Beispiel, wie das Monatsgehalt ei
nes Angestellten mit einem Koeffizienten
von 220 der Lohnzone I zu errechnen ist.
Die Stundenzahl beträgt 224 bei 26 Ar
beitstagen, davon sind 16 Ueberstunden
mit 50 Prozent zu verrechnen. Leistungs
und Dienstalterszulage betragen je 15
Prozent.
Das Grundgehalt beträgt bei einem
Koeffizienten 100 in der Zone Paris, bei
einer 40stündigen Arbeitszeit in der
Woche = 173 Stunden im Monat = 6 590
Frs., das ergibt bei einer Lohnzonenvar
minderung von 5 Prozent ein Grundgehalt
von 6 261 Frs. für die Lohnzone I. Bei einer
48stündigen Arbeitszeit in der Woche wer
den umgelegt auf den Monat 173 4* 35
= 208 Stunden erzielt. Da nach den ge
setzlichen Bestimmungen die 35 Stunden
mit einem Mehrarbeitszeit-Zuschlag von
25 Prozent zu vergüten sind, so sind noch
weitere 9 Stunden, die den Mehrarbeits-
zeit-Zuschla# darstellen zu den 208 Stun
den zu addieren. Das Grundgehalt mit
einem Koeffizient 100, Zone I, bei einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden
wird ermittelt, indem ich 6 261 durch 173
teile und das Ergebnis mit 217 multipli
ziere. Das Resultat beträgt 7,853. Mit ei
nem Koeffizient von 220 multipliziert er
gibt eine Summe von 17 277, die den
Grund- oder Kategorielohn darslellt. Hin
zu kommen eine 15prozentige Leistungs
zulage = 2 592 und ebenso eine lSprozen-
tige Dienstalterszulage mit demselben Be
trag. Die Stundenzulage für die Lohnzona
I beträgt 16,15 Frs. Da dieselbe mit dem
25prozentigen Mehrarbeitszuschlag zu
vergüten ist, ist die Art der Verrechnung
wie bei der Stundenzahl auch in diesem
Falle anzuwenden, um das Resultat für
einen Monat zu erzielen. Sie beträgt 3 506.
Das Mindestgehalt beträgt somit für den
Monat 25 967.— Frs. Hinzu kommen noch
die 16 Ueberstunden einschließlich des
25p ro zentige n Ueber s i undenz us chlag 3 s.
Die Errechnung geschieht nun wie folgt;
Die Summe von 25 967 dividiere ich
durch 208, die einen Stundenlohn von
124 84 Frs. ergibt einschließlich des 25pro-
zentigen Ueberstundenzuschlages. Das
Ergebnis multipliziere ich mit 16. das
wiederum einen Betrag von 1997,44 er
gibt. Von dieser Summe ist ein 50prozen-
tiger Ueberstundenzuschlag zu vergüten,
der einen Betrag von 999 darstellt. Das
Bruttogehalt einschließlich der geleisteten
Ueberstunden beträgt danach 28 968 Frs,
J. G.
Fahrgelderstattung an Arbeitnehmer
Die plötzlich eingetretene Erhöhung der
Personentarife auf der Eisenbahn veran
laßt uns, beim Arbeitgeber vorstellig zu
werden, um eine Neuregelung in der Fahr
gelderstattung zu erzielen. Unter dem Vor
sitz des Ministers Kirn fand eine Aus
sprache statt unter Anwesenheit der Ver- „
tretex sämtlicher Arbeitgeberverbände und
der Gewerkschaften.
Für die Eisen- und Metaliinduslr e wur
de nachfolgende Regelung getroffen, die
der Arbeitgeberverband seinen Mitglie
dern zur Durchführung empfohlen hat:
„Wie bekannt, sind mit Wirkun ab
23. 1. 50 die Personentarife der Eisen
bahn erhöht worden, und zwar für die
dritte Klasse um 33'/3°/o.
Im Zusammenhang damit haben auf
Veranlassung des Arbeitsministeri-
ums unter dem Vorsitz von Herrn Mi
nister Kim am 26. 1. und 2. 2. 195Q
Besprechungen mit Vertretern der Be
rufsorganisationen stattgefunden, bei
denen Herr Minister Kim angeregt hat,
die Arbeitgeber möchten sich im Hin
blick auf die sehr fühlbare Mehrbe
lastung der Arbeitnehmer infolge der
Tariferhöhung an diesen Mehrkosten
beteiligen.
In Anerkennung der Berechtigung
dieser Bitte und in dem Bestreben,
dadurch den von dieser erneuten Ta
riferhöhung betroffenen Arbeitneh
mern die entstandene Mehrbelastung
zu erleichtern, hat das Präsidium ui
seiner Sitzung am 27. 1. 50 folgenden
Beschluß gefaßt:
Unter grundsätzlicher Beibehaltung
der in dem Rundschreiben Nr. 14 vom
(Fortsetzung nächste Seite)