Full text: 1950 (0005)

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DIE ARBEIT“ 
Februar 1950 
11 
Trübe Brille des „Saar-Handwerker" 
Der „Saar-Handwerker“, das Organ d. 
saarländischen Handwerks veröffentlicht 
in der Ausgabe Nr. 22 eine flache iro 
nische Betrachtung zum neuen Betnebs- 
xätegesetz. Wenn wir eine solche Art von 
Polemik ablehnen, so wollen wir doch 
die Zeilen unseren Lesern nicht vorent 
halten. Der „Saar-Handwerker" schreibt 
wörtlich: 
Zum neuen Betrieösrätegesetz 
Wir veröffentlichen in unserer heutigen Aus 
gabe den Entwurf des Arbeitsministeriums zum 
reuen ..Betriebsrätegesetz“ und geben gleichzei 
tig unsere Stellungnahme dazu bekannt. An 
gesichts der ungeheuren Tragweite dieser Rege 
lung raten wir unseren Lesern dringend, sich den 
Inhalt der vorgesehenen Neuregelung genaue- 
e ®ns anzuse' en und in diesem Falle einmal nicht 
an einem ..langweiligen, ellenlangen Gesetz" vor- 
beizulesen. Gewiß geben wir allen denen recht, 
die immer sagen- 
Man könnte es auch kürzer lassen". 
Wir haben daher einen Vorschlag zu machen, 
we’cher der Sachlage ebenso gerecht wird, aber 
d=n Vo-zug der Kürze und absoluten Klarheit hat. 
Unser Gegenvorschlag krutets 
§ i 
Der Arbeitgeber hat das Recht und die Pflicht! 
1) die zur Zahlung von Löhnen und Gehältern 
erforderlichen Mittel pünktlich und ausrei 
chend bereitzustellen; 
2) Sozialversicherungsbelträg« regelmäßig und 
pünkt’ichst abzulühren; 
3) re'Te'mätig sämtliche Steuern zu beazhien. 
S 2 
Alle in § 1 nicht auf^elührten Rechte »leben ln 
Gleichberechtigung den Vertretern der Ge 
werkschaft und dem Betriebsrat zu. Auel 
Was soll man zu solcher Haltung sa 
gen? Schon bei einfacher Betrachtung 
der besagten Zeilen stellt jeder Leser 
fest, daß sie nicht nur ein Armutszeug 
nis, sondern auch ein Kennzeichen für 
den rückständigen Geist darstellen, der 
in diesen Kreisen herrscht, bewiesen da 
durch, daß ihnen nichts anderes einfälÄ, 
I. R. O. ln emotionaler Suchdienst. Arolsen bei 
Kassel, sucht: 
Berg. Ernst, Luxemburger, geb. 7, 4. 42 in Saar 
brücken, war 1944 in Guben und zuletzt an 
geblich in Bad Kreuznach; 
Bonnern. Berthold, deutscher Jude, geb. 1926 i» 
Deutschland, letzte Nachricht aus Alencon, 
Frankreich; 
Groll. Johann. Luxemburger, geb. 9. 3. 22 m 
Differdingen, Luxemburg, vermißt »eit 19. 10. 48 
in der Gegend von Dubrowno; 
Jost. Roger, Luxemburger, geb. 9. 8. 26 m Esch'/ 
Aizette. letzte Nachricht vom 20. 1. 48 aus der 
Nähe von Zinten, Ostpr.; 
Keilen Peter. Luxemburger, geb. 29. 7, 28 in 
Bourscheid. letzte Nachricht vom Dezember 
aus Iwankina. Bez. Witebsk, UdSSR, Feldpoet- 
Nr. 19226 F; 
Linpert. Joseph, Luxemburger, geb. 28. S. 20 ki 
Nospelt vermißt seit 28. 6. 44 bei örsoha, 
UdSSR; 
Bloch Max. luemburgischer Juge. geb. 15. 11. 1886 
in Saarbrücken, wurde nach Auschwitz depor 
tiert. 
um eine sachliche Auseinandersetzung au 
führen. 
Solche Fomulierungen sind nur mög 
lich infolge Mangels an sozialem Denken. 
Es fehlt an der rechten Auffassung von 
den Pflichten in einer demokratischen Ge 
sellschaft und über die Entstehung der 
Werte und der Mehrwerte. 
Offensichtlich verteidigen sie, wenn 
auch in unmöglicher Art und Weise, ei 
nen im 19. Jahrhundert üblichen Stand 
punkt. Rechte wollen sie, aber die Pflich 
ten sollen dem Arbeitnehmer aufgebürdet 
werden, der seine Arbeitskraft, sein ein 
ziges Kapital, an sie verkaufen muß, um 
überhaupt existieren zu können. Wir ver 
kennen keinesfalls die Tatsachen, daß 
der Gewerbetreibende auch Sorgen hat, 
meist finanzieller Art. Aber das hat mit 
dem Betriebsrätegesetz nichts zu tun. 
Was wollen eigentlich die Gewerk 
schaften mit dem neuen Betriebsrätege 
setz? Sie wollen, daß der Arbeitnehmer 
neben seinen Pflichten auch ein Recht 
auf Mitbestimmung in dem Betrieb haben 
soll, mit dem er auf Gedeih und Ver- 
Die stete Sorge des schaffenden Men 
schen um Lohn und Arbeitsplatz und dfe 
in vielen Betrieben geübte soziale Ungerech 
tigkeiten zum Nachteil der wirtschaftlich 
Schwächeren ließen im Laufe der Zeit die 
Arbeitsgerichte entstehen. Der Arbeitneh 
mer, der, in Verfassungen alter Kulturländer 
verankert, ein Recht auf Arbeit hat, soll ge 
gen Willkürmaßnabmen geschützt werden. 
Die Arbeit dieser Gerichte liegt auch darin, 
durch seine Entscheidungen die Unterneh 
mer und Gewerbetreibende zur richtigen An 
wendung bestehender Betriebsrätegesetze 
. oder -Verordnungen zu veranlassen. Wie 
notwendig dies ist, zeigt folgender Fall, den 
wir aus der „Welt der Arbeit“ entnehmen 
und allen, die es emgeht, zum eingehenden 
Studium empfehlen. 
Bei den Voßwerken in Sarstedt war es 
»wischen der Belegschaft und der Be 
triebsleitung zu Diff erenzen gekommen, die 
*u einer eintägigen Arbeitsniederlegung 
geführt hatten. Ursache war eine inner 
betriebliche Umsetzung von Arbeitskräf 
ten, gegen die sich die Betroffenen wehr 
ten. Als der Betriebsrat den Vertreter der 
Industriegewerkschaft Metall aufforderte, 
an einer Betriebsversammlung teilzuneh 
men, wurde diesem von der Werksleitung 
der Zutritt verboten. 
Daß um Entscheidung angerufene Ar 
beitsgericht Hildesheim erhielt daraufhin 
eine einstweilige Verfügung, nach der dem 
Gewerkschaftsvertreter unter Androhung 
einer Strafe in Höhe von 2000 DM die 
Teilnahme an der Betriebsversammlung zu 
gewähren war. Die Voßwerke hielten ihr 
verbot trotzdem aufrecht und erhoben ge 
gen die einstweilige Verfügung Wider 
spruch. 
Das Arbeitsgericht Hildesheim verwarf 
jedoch den Widerspruch u. verurteilte die 
Voßwerke zur Zahlung der angedrohten 
derb verbunden ist. Zahlreiche Beispiele 
lassen diese Notwendigkeit bei der heu 
tigen Wirtschaftsform erkennen; und 
dem fortschrittlichen Arbeitgeber, dem 
das Wohl seines eigenen Betriebes am 
Herzen liegt, müßte die Mitbestimmung 
seines Betriebsrates, dem die fähigsten 
seiner Arbeitnehmer angehören, wahr 
lich keine Sorgen bereiten. 
Ein kleines Beispiel aus dem Kreise 
Merzig soll veranschaulichen, wie not 
wendig die Mitbestimmung des Arbeit 
nehmers sein kann. Zunehmende Ver 
fehlungen der Betriebs- und Geschäfts 
führung ließen die Existenz eines Betrie 
bes und damit der Arbeiterschaft ins 
Wanken geraten. Unregelmäßigkeiten seit 
1946 wurden bis zur Korruption gestei 
gert, ohne daß der Betriebsrat im Inter 
esse des Betriebes die rechtliche Hand 
habe hatte, einzugreifen und dem ver 
werflichen Tun Einhalt zu gebieten. Soll 
der schaffende Mensch in diesem Falle 
auch zusehen, wenn seine eigene Exi 
stenz und damit die seiner Familie ge 
fährdet wird? Das kann man mit dem be 
sten Willen dem fleißigen Arbeiter nicht 
zumuten und das wird auch der ehrliche 
Gewerbetreibende unter den Saar-Hand 
werkern einsehen! Und wieviele andere 
Beispiele gibt es noch! —Wb— 
Strafe in Höhe von 2000 DM. Nach den Ar 
tikeln 7 und 8 des Kontrollratsgesetzes 
Nr. 22 so begründete das Gericht sein 
Urteil, steht dem Betriebsrat das Recht zu 
einer engen Zusammenarbeit mit den Ge 
werkschaften und zur Abhaltung einer Be 
triebsversammlung in jedem Vierteljahr 
zu. Diese Zusammenarbeit sei aber nur 
möglich, wenn dem Gewerkschaftsvertre 
ter die Teilnahme an den Betriebsver 
sammlungen gestattet wird. Nur dann sei 
er imstande, die gewerkschaftlichen Be 
lange dem Arbeitgeber gegenüber zu ver 
treten. 
Das von der Betriebsleitung der Voß 
werke aus den Artikeln 13 und 14 des 
Bonner Grundgesetzes geltend gemachte 
Hausrecht werde durch ale Bestimmungen 
des Kontrollratsgesetzes Nr. 22 begrenzt. 
Hausfriedensbruch begehe, wer sich un 
befugt in das Eigentum eines anderen be 
gebe. Das dem Gewerkschaftsvertreter zu 
stehende Teilnahme recht an den Betriebs 
versammlungen schließe jedoch diesen 
Tatbestand aus. Selbst eine Betriebsver 
einbarung, die etwa die Mitwirkung der 
Gewerkschaften ausschließe, sei rechtlich 
ohne Bedeutung, da sie in Gegensatz zu 
den Bestimmungen des Kontrollratsge 
setzes 22 stehe. 
Diese bedeutsame und grundsätzliche 
Entscheidung, gegen die noch das Rechts 
mittel der Berufung beim Landesarbeits 
gericht möglich ist, stellt also ausdrück 
lich fest, daß den Gewerkschaftsvertretern 
der Zutritt zu den Betriebsversammlungen 
auch gegen den Willen der Betriebs 
leitung gestattet ist. Ein Widerspruch ge 
gen diese an sich selbstverständliche Ge 
pflogenheit konnte auch nur in einem Wer 
ke entstehen, das durch fortgesetzte Dif 
ferenzen mit seiner Arbeiterschaft in 
wachsende soziale Spannungen geriet. 
„Herr Im Hause" wurde bestraft 
2000 DM Strafe, weil man Gewerkschaftsvertretern Zutritt verweigerte 
Posi aus dem Ausland 
Deutschland. Der aul dem Gründungskongreß 
des Deutschen Gewerkschaftsbundes ln Mün 
chen beschlossene Kulturpreis für hervorragende 
Werke auf den Gebieten Theater, Musik, Film, 
Bildende Kunst, Literatur und Wissenschaft soll 
um ersten Male im Jahre lz950 verliehen wer 
den. Der Kulturpreis der Gewerkschaften soll 
als Dauereinrichtung an Künstler und Gelehrte 
verliehen werden, die einen besonders wertvolleh 
Beitrag für die Arbeiterbewegung leisten 
Frankreich Das französische Arbeitsministe 
rium veröffentlicht eine Aufstellung der Arbeits 
kräfte. die von verschiedenen Zweigen der fran 
zösischen Wirtschaft im Jahre 1950 benötigt wer 
den. Die Landwirtschaft braucht insgesamt 21 300 
Arbeitskräfte. Von dieser Zähl werden rund 7000 
für dauernde Arbeit gesuoht und die übrigen 
für Saisonarbeiten angefordert. Für die Kohlen 
gruben sucht man 60 000 Mann, die jedoeh nicht 
zusätz'ich benötigt werden, sondern andere 
Arbeitskräfte ablösen sollen. Etwa 2000 ausländi 
sche Bergarbeiter werden angefordert. Die fran 
zösische Metallindustrie sucht fOOO hochqualifi 
zierte Facharbeiter. In der Textilindustrie des 
Nordens und in den Vogesen sucht man weib-, 
liehe Arbeitskräfte. 
ln der am 7. Januar abschließenden Woche 
betrug die Kohlenförderung in französischen 
Bergwerken 1 061 000 Tonnen. In der gleichen 
Woche förderte man an der Saar 307 000 Ton 
nen. Eingeführt wurtien in Frankreich Insgesamt 
228 000 Tonnen Kohle, die aus Westdeutschland, 
Großbritannien. Belgien und Polen kamen. 
Die Stromerzeugung betrug in der am 12. Ja 
nuar endenden Woche 612 Millionen Kilowatt 
stunden, hiervon 238 Millionen hydraulischer und 
374 Millionen Kw-Sh thermischer Herkunft. Die 
Staubecken verfügen gegenwärtig über einen gu 
ter, Wasserstand (51 Prozent). 
USA 
Der Streik der fast 100 000 Bergarbeiter dauert 
or. Trumen versuchte wiederholt zu vermitteln, 
neueruings durch Vorschlag eines 70iägigen Waf 
fenstillstandes. Ein Untersuchungsausschuß soll 
ki dieser Zeit die Möglichkeiten für eine Einigung 
prüfen. Immer mehr ergeben sich durch den 
Kohlenauefall Rückwirkungen auf die Stahlpro 
duktion. 
V 
Internationale 
Gewerkschaftskonferenz in Aachen 
Am 15. Januar 1950 fand in Aachen eine in 
ternationale Konferenz »tatt, an der die Vertre 
ter der Metall- und Bergarbeitergewerkschaften 
aus den Vereinigten Staaten, Belgien, Frankreich, 
Luxemburg, Holland, England und Deutschland 
teilnahmen. Die Konferenzteilnehmer beschäftig 
ten sich eingehend mit dem Problem des Ruhr 
gebietes. Sie faßten drei wichtige Entschließun 
gen, denen wir auszugsweise das Wichtigste ent 
nehmen. 
I. 
Die Vertreter der metallurgischen und der berg- 
werklichen gewerkschaftlichen Organisationen 
bestätigten, nach einer neuerlichen Prüfung des 
Problems des Ruhrgebietes, die früheren Ent 
schließungen in Luxemburg am 14. und 15. Marz 
1949 und fai Brüssel am 15. und 16. September 
1949. 
Die Konferenz von Aachen bekräftigt erneut 
ihren Willen, daß dieses wichtige Industriegebiet 
herausg-enommen wird aus der Macht der Trusts 
und reorganisiert wird unter solchen Bedingun 
gen, daß die Industrien der Ruhr fürderhin aus 
schließlich zur Entwicklung des europäischen 
Wirtschaftslebens verwendet werden. 
II. 
Die Konferenz unterstützt das Verlangen der 
deutschen Gewerkschaften, ihren Einfluß in der 
Kohlen-, Eisen- und Sahl-vir'schaff zu verstärken. 
III. 
Die Konferenz richtet an die Signatarmächte 
des Ruhrstatutes die Forderung, daß der nach 
§ 3 des Ruhrstcäuts zu ernennende Stellvertreter 
aui Vorschlag der ge - e kscLaLlichen Organ -'a- 
tion des jeweiligen Landes ernannt wird, mit den 
gleichen Rechten wie das ordentliche Mitglied. 
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ZuscfiuUm aus dem teseckceis 
Verschiedene Zuschriften befaßten sich 
mit der plötzlichen Erhöhung der Eisen- 
bahntaiife. Ein Leser schrieb u. a.: 
Das war doch starker Tuback die Preis 
erhöhung von 33 Prozent aut einen Schlag, 
Sie können sich denken, daß ich den letz 
ten Aufschlag bei der Eisenbahn mei 
ne. Daß damit hauptsächlich die 3. Klas 
se, also die Arbeiterkarten am meisten 
betroffen wurden, so was sollte man kaum 
für möglich halten. Und dabei ohne jede 
Rücksicht auf das Einkommen. Was hat 
sich die Eisenbahnverwaltung eigentlich 
gedacht? Hat sie gedacht sie müßte 
schnell noch andern zuvorkommen die 
ebenfalls Erhöhungspläne haben? Man 
hört schon seit Wochen, daß auch die 
Miete wieder höher werden soll. 
Auf alle Fälle, hier ist wieder einmal 
von oben herab falsch gehandelt wor 
den. Es hat sich ja schon herumgeSpro- 
chen daß am Tage der Erhöhung der 
Tarife viele Arbeiter das Geld nicht bei 
sich hatten um den Mehrpreis zu bezah 
len und so eine Schicht verloren oder sich 
extra eine gewöhnliche Karte kaufen muß 
ten und am Tage später wieder extra eine 
Wochenkarte zu dem neuen Preis. 
Wer zahlt den Arbeitern den Schaden? 
Soll auch hier wieder die breite Masse 
die Lasten tragen? 
Die geschädigten Arbeiter haben das 
Vertrauen, daß die Gewerkschaft sich 
energisch der Sache annimmt. 
In der Frage sind die Gewerkschafts 
vertreter sofort beim Arbeitsminister vor 
stellig geworden, und auf Grund der Ini 
tiative des Arbeitsministers wurde dann 
über den Landesstock sehr bald eine Re 
gelung gefunden, die, wie das Arbeits 
ministerium mitteilt, eine gewisse Erstat 
tung des Lohnausfalls vorsieht. Die Ein 
zelheiten wurden inzwischen durch Ta 
gespresse und Rundfunk bekanntgegeben. 
Wesentlich ist, daß die Anforderung des 
Erstattungsbetrages über den Arbeitgeber 
innerhalb von vier Wochen nach Veröf 
fentlichung der Verordnung im Amtsblatt 
vorzunehmen iet. 
* 
Zum Kapitel Zentralisation oder Dezentralisa 
tion der Sozialversicherung möchte ich anhand 
eines besonderen Falles schildern, wie be 
rechtigt die Forderunge der Einheitsgewerk 
schaft auf Zentralisation der Soziat-Versicherung 
ist: 
> 
Als kurz vor Weinnacnien die L. V. A. die ein 
malige Sonderzulage an die Rentner und Witwen 
auszahlte, kam eine über 80 Jahre alte Frau 
zu mir "und trug. wo sie die 700.— Frs. herkriegen 
sollte, sie sei auf dem Postamt gewesen, dort 
sei ihr gesagt worden, daß für sie nichts da sei. 
Auf meine Frage, ob sie die Witwenrente von 
der L. V. A. beziehe, konnte sie mir keine Ant 
wort geben. Ich stellte dann fest, daß sie. da 
ihr Mann bei Gebr. Lüttgens in Burbach beschäf-^ 
tigt war, schon im Jahre 1908 tödlich verun 
glückte. nur die Unfallrente bezog. Da aber die 
Unfallversicherung die Sonderzulage nicht aus 
zahlte. konnte die Witwe die Sonderzulage nir 
gends erhalten. Als ich im Jahre 1945 nach 
lOjähriger Unterbrechung während des 1000- 
jährigen Reiches, wieder zum Knappschaftsäties- 
ten ernannt wurde, stellte ich bei der Renten 
zahlung, die wir als Aelteste tätigten, fest, daß 
in meinem Sprengel noch 4 alte Witwen waren, 
die nur die Knappschaftsrente bezogen, weil 
ihre Männer vor 1912 verstorben waren. Die Voll 
rente wurde diesen 4 Witwen auf meinen Antrag 
gewährt. Auf Grund dessen stellte ich v. Monat 
für diese Witwe auch den Antrag an die L. V.A. 
auf Gewährung der Witwenrente aus der Inv.- 
Versicherung. weil ich der Auffassung war, daß 
der Absatz des Art. 71 das Einf. Gesetz zur 
r. v. O. für alle aufgehoben sei. Inzwischen hatte 
ich aber festgestellt, daß der Abs. 1, Art. 71 
R. V. O.. nur für die Angehörigen der in knapp- 
scliaftlichen Betrieben Versicherten aufgehoben 
ist und daß nur diesen die Witwenrente gewährt 
werde, auch wenn deren Ehemann vor dem 
1. 1. 1912 verstorben ist. Die L. V. A. hat nun auch 
der Witwe mitgeteilt, daß sie nach Art. 71. Abs. 1 
des Einf. Ges. zur R. V.. O. keinen Anspruch auf 
Gewährung der Witwenrente hat, weil ihr Mann 
schon 1908 verstorben ist. Die Witwe hat also, 
trotzdem sie die Unfallrente bezieht, keinen An 
spruch auf die Sonderzulage und was noch 
schlimmer ist, keinen Anspruch auf die freie 
ärztl. Behandlungen. Dies alles, weil ihr Ehe 
mann nicht in einem knappscbaftlichen Betrieb 
beschäftigt war. 
Derselbe Fall ist mir jetzt von einer Witwe 
bekannt geworden, deren Mann bei den Röch- 
ling’schen Eisen- und Stahlwerke beschäftigt 
war. Für die ärztliche Versorgung werden dann 
die Kinder herangezogen, die aber meistens 
nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, 
dann muß das Fürsorgeamt die Kosten über 
nehmen. 
Wie man bei dieser Sachlage noch für eine 
Dezentralisierung der Sozialversicherung eintre- 
ten kann, ist mir unverständlich. 
Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und 
auch der Menschlichkeit halte ich es für an 
gebracht. diese ungeheuere Härte endlich und 
sofort zu beseitigen, zumal nach fast 40 Jahren 
nur noch wenige dieser Witwen am Leben sind. 
So daß die Aufhebung des Abs. 1, Art. 71 der 
-RVO für den Versicherungsträger tragbar sein 
muß. 
Ich bitte nun die Einheitsgewerkschaft, daß sie 
sich bei dem Herrn Minister für Arbeit und Wohl 
fahrt dafür etnestzt. daß die liier geschilderte 
unbillige Härte beseitigt wird und diesen armen 
Witwen ihre schwerste Sorge genommen wird. 
Mit „Giüok-Aui“ 
E. B,
	        
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