Full text: 1950 (0005)

Februar 1950 
„DIE ARBEIT" 
Seite 3 
DIE STIMME DER VERBÄNDE 
Industrie-Verband Metall: 
Berufssrziehungsverhältnis - Beihilfen - Zulagensätze 
1. Allgemeine Berufe: 
a) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses vor Voll 
endung des 16 Lebensjahres 
Lehr- oder. Anlernjahr 
I 
Lohnzone 
II 
III 
IV 
1, Lehrjahr 
1957 
1854 
1751 
1648 
2- Lehrjahr 
2584 
2448 
2312 
2176 
3 Lehrjahr 
3211 
3042 
2873 
2704 
TT Halbjahr 
3914 
3708 
3502 
3296 
d) ne* Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach 
Vollendung des 16. jedoch vor Vollendung des 18. 
Lebensjahres 
1. Lehrjahr 
2356 
2232 
2108 
1984 
2 Lehrjahr 
3135 
2970 
2805 
2640 
S Lehrjahr 
3914 
3708 
3502 
3296 
7. Halbjahr 
4703 
4455 
4208 
3960 
c) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach 
Vollendung des 18. aber vor Vollendung des 21. Le 
bensjahres 
1. Lehrjahr 
2746 
2601 
2457 
3212 
2. Lehrjahr 
3525 
3339 
3154 
2968 
3. Lehrjahr 
4304 
4077 
3851 
3624 
7. Halbjahr 
5092 
4824 
4556 
4288 
d) bei Beginn 
des 
Bexuferzjehungsverhältnisses 
nach 
Vollendung des 
21. Lebensjahres. 
1. Lehrjahr 
3525 3339 
3154 
2968 
2. Lehrjahr 
4304 4077 
3851 
3624 
3. Lehrjahr 
fQ92 4824 
4556 
4288 
e) bei Beginn 
des 
Beiu^erziehungsverhältnisses 
nach 
Vollendung des 
22. Lebensjahres. 
1. Lehrjahr 
4304 4077 
3851 
3624 
2. Lehr' 
5092 4824 
4556 
4288 
Lehrl d Anlernlinge, die während des Berufserzie- 
hungsve ..nisses das 24. Lebensjahr vollenden, erhalten 
von diesem Zeitpunkt ab 
9396 8901 8407 7912 
f) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach 
Vollendung des 23. Lebensjahres. 
1. Lehrjahr 5092 4824 4556 4288 
2. Lehrjahr 9396 8901 8407 7912 
g) bei Beginn des Erziehungsverhältnisses nach Vollen 
dung des 24. Lebensjahres erhalten die Lehrlings 
(Anlernlinge) grundsätzlich während der Ausbildungs 
zeit 
9396 8910 8407 7912 
Zu den bestehenden Sätzen werden für 
folgenden Berufe in der Metallindustrie 
noch besondere Erschwerniszulagen be 
zahlt und zwar für Lehr- und Anlernlinge: 
Hochöfner, Martin- und Elektrostahl- 
werker, Thomasstahlwerker, Metalihütten- 
werker. Walzwerker, Former, Schmied 
(Formschmied einschl. Huf-, Beschlag- u. 
Wagenschmied), Amboßschmied, Ketten- 
schm’ed Kesselschmied, Gesenkschmied, 
Schmelzschweißer, Nieter und ßtahlbcru- 
schlosser. 
Die Erschwerniszulage beträgt für das 
1. Lehr-und Anlernjahr 8 Prozent 
2. Lehr- und Anlerajahr 10 Prozent 
3. bezw. 4. Lehr- und An 
lernjahr 12 Prozent 
des Bezugssatzes. Die Zulagen sind auf 
volle 10 ffrs. nach oben aufzurunden. 
Wichtige Entscheidung der Regierung des 
Saarlandes über die Vergütung der Lehr 
linge für die Zeit zwischen Lehrzeit und 
Lehrabschlußprüfung. 
Schon seit geraumer Zeit wird die Fas 
sung des § 12 der Anordnung über die 
Vereinheitlichung der Erziehungsbeihilfen 
und sonstigen Leistungen an Lehr- und 
Anlernlinge in dar privaten Wirtschaft 
vom 28. Juli 1948 von Arbeitgebersaite an- 
gefochtsn. D~r Arukei 12 besagt u. a. 
daß nach erfolgreicher Ablegung der Prü 
fung vom Tage der Beendigung der Lelir- 
zeu ab der Lohn des Facharbeiters oder 
das Gehalt des kaufmännischen Ange 
stellten zu bezahlen ist. Nach der nun 
vorliegenden Entscheidung entfällt dieser 
Absatz, so daß die Zeit, die zwischen der 
Beendigung der Lehrzeii und dem Tage 
der Ablegung der Prüfung in Höhe von 
120 Prozent des Bezugssatzes zu vergü 
ten ist Da« Jugendsekretarkrt hat sich 
entschieden gegen die Aenderung in die 
sem Sinne gewehrt und konnte sich nicht 
entschließen, dafür seine Zustimmung zu 
geben. Diese Anordnung ist im Amtsblatt 
Nr. 7-50 vom 28. Januar enthalten, und 
tritt ab 1. Januar 1950 in Kraft. 
Lehrlingsausbildung 
und ErziehungsbeihiÜe 
Von Friedei Bauer 
Mit dem Ausscheiden aus der Volks 
schule ist die erste Erziehungsperiode für 
den jungen Menschen abgeschlossen. 
Liegt bis zum 6. Lebensjahre ausschließ 
lich die Erziehung des Kindes in den Hän 
den der Eltern, so schaltet sich mit dem 
Tage der Einschulung die Lehrkraft als 
außerhalb der Familie stehende Person 
ein mit der vom Gesetzgeber übertrage 
nen Erziehungsberechtigung. Wohl sind 
die Erziehungsmaßnahmen wahrend der 
Schulzeit festgelegt und begrenzt. Sie er 
strecken sich nicht nur auf die Förde 
rung der charakterlichen Eigenschaften 
und die Pflege der guten Sitten, sondern 
darüber hinaus obi egt der Lehrperson 
die Verpflichtung, dem Kinde ein be 
stimmtes Maß von Wissen zu übermitteln, 
ein elementares Wissen, das als Voraus 
setzung für den späteren Lebensweg un 
entbehrlich ist. 
Noch ein Kind, jedoch ausgesiattet mit 
einem abgeschlossenen Bildungsgang, 
wird der ins Erwerbsleben tretende jun 
ge Mensch in den Kreis der Erwachsenen 
aufgenommen. Sich seinem neuen Auf 
gabenkreis noch nicht völlig bewußt, si^ht 
er sich doch in eine andere Umgebung 
gestellt. Von anderen Eindrücken erfaßt, 
reift nach und nach in ihm die Erkennt 
nis, daß er mit seinem Leben selbst fer 
tig werden muß. Die ersten Anzeichen des 
Lebenskampfes drängen sich ihm auf, de 
nen er in seiner vorerst noch kindlichen 
Auffassung zu parieren versucht. 
Sofern der Jugendliche einen Beruf er 
lernt, tritt nun neben den Eltern der Lehr- 
herr als Erziehungsberechtigter auf. Die 
von dem Kind während der Schulzeit zur 
Entwicklung gebrachten Fähigkeiten, c'ie 
von der Lehrperson zu beobachten, waren, 
sind für die spätere Berufsberatung von 
einer nicht zu unterschätzenden Bedeu 
tung. Sie bilden in der Regel die Grund 
lagen für die Wahl des Berufes. Neben 
Fleiß, Aufmerksamkeit und Wille, die für 
die Erlernung eines Berufes gleich wei 
cher Art immer erforderlich sind, werden 
durch Eignungsprüfungen mit Hilfe der 
Psychotechnik die besonderen Veranla 
gungen ermittelt, die auf einen geistig 
oder körperlich tätigen Beruf schließen 
lassen. Das Ziel soll sein, den mit guten 
inneren Werten ausgestatleten jungen 
Menschen zu einem nützlichen Glied in 
der menschlichen Gesellschaft heran 
zubilden. 
Das zu erreichen, ist Aufgabe des Lehr- 
herm oder seines Vertreters, des Lehr 
ling scrusbilders und der Berufsschule. 
Das Lehrverhältnis kommt durch einen 
besonderen Lehrvertrag zustande und ent 
hält die Verpflichtung, daß der Lehrling 
nach Beendigung der Lehrzeit sich einer 
praktischen und theoretischen Prüfung un 
terziehen muß, um als Gehilfe in seinem 
Fach anerkannt zu werden. Die allge 
meinen und besonderen! 'Bestimmungen, 
die das Lahrlingsverhältnis regelt, sind 
in den §§ 126 bis 132 der Gewerbeordnung 
enthalten. (Fortsetzung folgt!) 
anderen aus dem Staatssäckel zu- 
geschossen werden. Interessant ist, daß 
die Zustimmung des Finanzministeriums 
bereits vorliegt. Wir werden bei anderen 
Gelegenheiten noch öfters auf diesen Ei 
fer zurückkommen. Vorderhand begnügen 
wir uns mit der Feststellung, daß er ei 
ner besseren Sache wert gewesen wäre. 
Wenn unsere Proteste und V orstellun- 
gen nichts nützen und wider unseren Wil 
len an der Hand der saarländischen Ra 
dierung die Hochblüte des europäischen 
Uniform- usd D enstgradab etebenwe e-s 
heraufeeführt wird, dann müßten wir lei 
der unseren alten Uniformen das Grab 
lied singen. Zu ihrem Ruhme müssen v ir 
besonders auf ihre Einfachheit und 
Schlichtheit hinweisen. Darin waren sie 
allen anderen Uniformen, die wir aus 
Deutschland .her in Erinneiung haben, 
weitaus überlecen. Die laufbahnmäßige 
und die damit ~zum Teil verbundene so 
ziale Stufenleiter fand, verhältnisma ij 
unauffällig ihren Niederschlag auf d^.i 
Kragenspiegeln. Die Postbed enste en 
werden ihnen — solltest sie ausgerech: et 
nach dem zweiten Weltkrieg und im Z i- 
chen des Gesetzes zum Schutze der de 
mokratischen Staatsordnung abtre.en 
müssen — ein gutes Andenken bewahren. 
Ortsverein Merzig im I. V. Graphik: 
Buchdrucker für aktive Demonstration 
Einmdl jühnich findet in den Ortsgrup 
pen der einzelnen Industneverbänden die 
Jahres-Hauptversammlung statt. Sie ist 
für die Mitglieder ein Ereignis, denn der 
alte Vorstand legt Rechenschaft über die 
bisherige Tätigkeit ab, und die Mitglieder 
k; irisieren oder sind zufrieden und wählen 
diesen Vorstand auch für die kommende 
Pe iode. Wenn letzteres der Fall ist, dann 
he rscht Uebereinstimmung, dann weiß 
man, daß Vorstand und Mitglieder ihre 
~ki. i ch i erüüilcn. 
Nicht seiten finden wir derartige Zu 
sammenkünfte, und die Generalversamm 
lung der Buchdrucker in Merzig am 21. 
Januar 1950 war als einmütiges Bekennt 
nis zur Einheit mit einem e nzigartigen So- 
• lidaritätsgeist und als breites Vertrauens 
votum zur Verbandsleitung zu werten. 
Als Gäste waren die Kollegen Stärk 
und Wambach und erstmalig auch die 
neuen Kolleginnen und Kollegen der 
Demmler Werke aus Merrig erschienen. 
Kollege Darimont, der Vorsitzende 
des Ortsvereins Merzig im graph. Indu 
st. ieverband, eröffnet« die Versammlung, 
begrüßte die Erschienenen und übergab 
dem Kollegen Jager das Wort zur letz 
ten Quarfcalsverscrmmlung. Der Kassenbe 
richt des Koll. Th e l s e n ließ nichts zu 
wünschen übng, und der Vorsitzende be 
gann mi- seinem Rückblick ins verflossene 
Jahr Freud’ und Leid wieder zu wecken. 
Viele hätten sich, so betonte Darimont, 
zur Lösung des schwierigsten Problems, 
der Wiedergenehmigung der Heimatzei 
tungen. eingesetzt. Allen sagte er Dank, 
obwohl die Arbeit erfolglos war. Einmal 
würde auch den Buchdruckern aus deT 
Provinz wieder Recht gesprochen und die 
Existenz, um die sie so erbittert ringen 
müßten, gesichert sein. Für die Zukunft 
sei die Verabschiedung des Betriebsräte 
gesetzes und die Verhütung des Staats- 
schutzgesetzes in vorgelegter Form das 
wichtigste. Er forderte 24 Stunden Ar 
beitsruhe für den Tag, an dem das Be 
triebsrätegesetz im Landtag zur Verab 
schiedung vorliegt. 
Kollege Stärk als Referent des Abends 
klärte seine Mitglieder über die wichtig 
sten Ereignisse der letzten Tage und Wo 
chen auf. Insbesondere gab er einen aus 
führlichen Bericht über die Lohnverhand 
lungen, die nur teilweise zum Erfolg führ 
ten. Die neuen Beitrags- und Unterstüt 
zungssätze erläuterte er und fand allsei 
tig© Zustimmung. Und das ist es, was 
die Buchdrucker so festigt, bindet und 
stark macht — Lhr traditionelles Solidari 
tätsgefühl, den Armen aus ihren Reihen 
zu helfen. Die Buchdrucker zahlen heute 
durchschnittlich einen Beitrag von 100 Frs. 
in der Woche und ermöglichen es so, 
ihren kranken, invaliden und arbeitslosen 
Kollegen aus den eigenen Reihen mit an 
ständigen Unterstützungen helfend unter 
die Arme greifen zu können. Das Betriebs 
rätegesetz, die Notwendigke t der Mitbe 
stimmung und das neue Gesetz zum 
Schutze des Staates standen ebenfalls 
im Mittelpunkt seiner Ausführungen de 
nen es nichts hinzuzufügen gab~ daher 
auch die geringe Beteiligung an der Dis 
kussion. 
Als einziger Diskussionsredner ergriff 
Kollege Wambach das Wort und 
brachte seine Freude zum Ausdruck, daß 
in den Reihen der Buchdrucker die Soli 
darität vorbildlich und treu geübt wird. 
Das Betriebsrätegesetz, erwähnte der 
Sprecher, sei nicht nur Schutzgesetz, son 
dern es müsse in erster Linie dem Schaf 
fenden die Möglichkeit der absoluten Mit 
bestimmung zur Erhaltung seiner Existenz 
eingeräumt werden. Wie notwendig das 
se’, erläuterte der Sprecher an einem Bei 
spiel der Merzig-Büschtelder-Eisenbahn, 
wo seit 1946 Veruntreuungen und Ver 
fehlungen seitens der Direktion und Ge 
schäftsführung begangen wurden. Ob 
wohl der Betriebsrat etwas wußte, hatte 
er nicht de Möglichkeit der intensiven 
Ver'o’gung, um den Rechtsweg beschrei 
ten zu können. Das enorme Defizit sei 
zum Teil gestiegen und die Entlassungs 
liste mit weiteren Namen bereichert wor 
den. Erst als der stellv. Geschäftsführer 
gewählt und bestätigt und sich Einblick 
verschaffen konnte, wurden ein Teil der 
Vorfälle aufgedeckt und der Staatsan 
waltschaft übergeben. Es müsse, auf 
grund derartiger Vergehen, die die Exi 
stenz der Beschäftigten gefährden und 
den Staat schädigen, so betonte Wam 
bach, auch Aufgabe der kleinen Gruppe 
von Euchdruckern sein, sich für die ab 
solute Mitbestimmung restlos einzusetzen. 
Zum Staatsschutzgesetz stellungnehmend 
bezeichnet« der Redner dies im vorliegen 
den Text als „Höchste Form der Demo 
kratie.“ Die Einheitsgewerkschaft sei mit 
ein entscheidender Faktor an' der Saar, 
um sich d : «ser Form der totalen Diktatur 
enfgegenzustemmen. 
Nach dem weiteren Verlauf der Ver 
sammlung wurde dem Vorstand Entlas 
tung erteilt, worauf er in seiner bisheri 
gen Zusammensetzung wieder gewählt 
v/u v de. Zur Durchführung des Johannis 
festes 1950 wurde ein Festausschuß ge 
bildet, der die Vorbereitungen zu treffen 
hat. Nach Verlesung einer einstimmig an 
genommenen Reso’ution an die Hauptver 
waltung war der offizielle Teil beendet u. 
Gestehen wir es offen: Die Ueberschrift 
ist zu schwach für das, was wir zum Aus 
druck bringen wollen. Unsere Angelegen 
heit übertrifft die einstigen Maientage bei 
weitem. Der neue Mai, der da bevor 
steht, ist bei weitem bunter und schil 
lernder. Die saarländische Oeffentlich- 
keit wird aus dem Stau :en nicht mehr 
herauskommen, und vielleicht wird man. 
zur Enträtselung altes dessen, was da 
auf Mützen, Kragenspiegeln und Aerireln 
auf sie einzustürmen sich anschirkt, Son 
derkurse über „Dienstgradabzeichen“ ei l- 
führen müssen. Dafür würde dann weäer- 
um unsere Ueberschrift ausreichen, denn 
diese Unterrichtsstunden sind uns aus 
den Maientagen verflossener Systeme 
größtenteils noch bekannt. 
Für die Völkerrechtsgelehrten und 
eine Neuauflage der Nürnberger Ge 
richtstage halten wir fest, daß die neu 
en Uniformen und Dienstgradabzeichen 
von der saarländischen Regierung vor- 
geschkigen werden und die Postbedien 
steten — wir haben nur ihre Ansicht 
die Schwarzkünstler fanden sich zura 
ewiggewohnten „Schoppen“ gemütlich zu 
sammen. —Wb — 
Entschließung 
Die anläßlich ihrer Jahreshauptver 
sammlung zusammengekommer.en Mit 
glieder des Industrieverbandes Graphik, 
Ortsverein Merzig, senden an die Adresse 
des Hauptvorstandes der Einheitsgewerk 
schaft nachstehende einstimmig gefaßte 
Entschließung: 
Nach langer Verschleppungstaktik 
soll nun endlich in der kommenden Sit 
zungsperiode des saarländischen Land 
tages das seit langem geforderte Be- 
trietsrätegesetz zur Verabschiedung 
kommen. 
Mit der Veröffentlichung des Regie 
rungsentwurfes zu diesem Gesetz hat 
seitens der Unternehmerschaft eine 
scharfe Polemik eingesetzt mit dem 
Ziel, diesen an sich unzulänglichen 
Entwurf noch weiter zu Ungunsten der 
Arbeitnehmerschaft zu beschneiden. 
Demge reniibex erheb en wir die Forde 
rung, daß! der von der Einheitsgewerk 
schaft eingereichte Entwurf zum Be 
triebsrätegesetz zur Annahme durch 
den Landtag ge’angt. UTn unserer For 
derung Nachdruck zu verleihen und 
eindeutig zu demonstrieren, welchen 
Machtfaktor die in der Einheitsgewerk 
schaft versammelten saarländischen 
Arbeitnehmer darstellen, bitten wir die 
Hauptverwaltung, an dem Tage, an c e n 
das Betriebsrätegesetz im Landtag zur 
Debatte steht, 
eine 24stündige Arbeitsruhe 
anzuordnen. 
Wir nehmen damit dasselbe Recht 
für uns in Anspruch, das die Regierung 
ihrerseits anläßlich des Jahrestages der 
saarländischen Verfassung den Re e- 
rungs- und kommunalen Behörden ebe 
räumte. Das Betriebsrätegesetz ist für 
uns Arbeitnehmer von nicht minder 
wichtiger Bedeutung. 
zum Ausdruck zu bringen — ste ein 
mütig abtehnen. Diese Feststellung er 
scheint uns im Hinblick auf das Wech 
selspiel zwischen Ursache und Wirkung 
und zur Beurteilung der Schuldfrace au 
ßerordentlich wichtig. 
Aber nicht allein deshalb sind wi r ge 
gen die geplanten Uniformen und Dienst 
gradabzeichen, sondern ebenso sehr cus 
allgemein menschlichen und sozialen Er 
wägungen heraus. Wir können nicht zu 
lassen, daß man ohne Fernglas beispiels 
weise den Postfacharbeiter schon auf 1 
Kilometer Entfernung von dem Inspektor 
usw. unterscheiden kann. D e me 'sch 
lichen und sozialen Auswirkungen dieses 
glitzernden Uniformfimrrete si:>d gerade 
zu katastrophal. Daß dieser Lapus aus 
gerechnet unserer Regierung passie’en 
muß, sollte zum Nachdenken anregen. 
Die finanzielle Seite der Angelegenheit 
können wir nur schätzen, aber einige 
nette Zahlen dürften schon heraussprin 
gen. Die Mehrlasten müssen zur Hälfte 
von den „Betroffenen“ aufgebracht, zur 
Ortsverein Merzig 
V. Post und Fernmeldewesen: 
Wie einst im Mai!
	        
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