Februar 1950
„DIE ARBEIT"
Seite 3
DIE STIMME DER VERBÄNDE
Industrie-Verband Metall:
Berufssrziehungsverhältnis - Beihilfen - Zulagensätze
1. Allgemeine Berufe:
a) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses vor Voll
endung des 16 Lebensjahres
Lehr- oder. Anlernjahr
I
Lohnzone
II
III
IV
1, Lehrjahr
1957
1854
1751
1648
2- Lehrjahr
2584
2448
2312
2176
3 Lehrjahr
3211
3042
2873
2704
TT Halbjahr
3914
3708
3502
3296
d) ne* Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach
Vollendung des 16. jedoch vor Vollendung des 18.
Lebensjahres
1. Lehrjahr
2356
2232
2108
1984
2 Lehrjahr
3135
2970
2805
2640
S Lehrjahr
3914
3708
3502
3296
7. Halbjahr
4703
4455
4208
3960
c) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach
Vollendung des 18. aber vor Vollendung des 21. Le
bensjahres
1. Lehrjahr
2746
2601
2457
3212
2. Lehrjahr
3525
3339
3154
2968
3. Lehrjahr
4304
4077
3851
3624
7. Halbjahr
5092
4824
4556
4288
d) bei Beginn
des
Bexuferzjehungsverhältnisses
nach
Vollendung des
21. Lebensjahres.
1. Lehrjahr
3525 3339
3154
2968
2. Lehrjahr
4304 4077
3851
3624
3. Lehrjahr
fQ92 4824
4556
4288
e) bei Beginn
des
Beiu^erziehungsverhältnisses
nach
Vollendung des
22. Lebensjahres.
1. Lehrjahr
4304 4077
3851
3624
2. Lehr'
5092 4824
4556
4288
Lehrl d Anlernlinge, die während des Berufserzie-
hungsve ..nisses das 24. Lebensjahr vollenden, erhalten
von diesem Zeitpunkt ab
9396 8901 8407 7912
f) bei Beginn des Berufserziehungsverhältnisses nach
Vollendung des 23. Lebensjahres.
1. Lehrjahr 5092 4824 4556 4288
2. Lehrjahr 9396 8901 8407 7912
g) bei Beginn des Erziehungsverhältnisses nach Vollen
dung des 24. Lebensjahres erhalten die Lehrlings
(Anlernlinge) grundsätzlich während der Ausbildungs
zeit
9396 8910 8407 7912
Zu den bestehenden Sätzen werden für
folgenden Berufe in der Metallindustrie
noch besondere Erschwerniszulagen be
zahlt und zwar für Lehr- und Anlernlinge:
Hochöfner, Martin- und Elektrostahl-
werker, Thomasstahlwerker, Metalihütten-
werker. Walzwerker, Former, Schmied
(Formschmied einschl. Huf-, Beschlag- u.
Wagenschmied), Amboßschmied, Ketten-
schm’ed Kesselschmied, Gesenkschmied,
Schmelzschweißer, Nieter und ßtahlbcru-
schlosser.
Die Erschwerniszulage beträgt für das
1. Lehr-und Anlernjahr 8 Prozent
2. Lehr- und Anlerajahr 10 Prozent
3. bezw. 4. Lehr- und An
lernjahr 12 Prozent
des Bezugssatzes. Die Zulagen sind auf
volle 10 ffrs. nach oben aufzurunden.
Wichtige Entscheidung der Regierung des
Saarlandes über die Vergütung der Lehr
linge für die Zeit zwischen Lehrzeit und
Lehrabschlußprüfung.
Schon seit geraumer Zeit wird die Fas
sung des § 12 der Anordnung über die
Vereinheitlichung der Erziehungsbeihilfen
und sonstigen Leistungen an Lehr- und
Anlernlinge in dar privaten Wirtschaft
vom 28. Juli 1948 von Arbeitgebersaite an-
gefochtsn. D~r Arukei 12 besagt u. a.
daß nach erfolgreicher Ablegung der Prü
fung vom Tage der Beendigung der Lelir-
zeu ab der Lohn des Facharbeiters oder
das Gehalt des kaufmännischen Ange
stellten zu bezahlen ist. Nach der nun
vorliegenden Entscheidung entfällt dieser
Absatz, so daß die Zeit, die zwischen der
Beendigung der Lehrzeii und dem Tage
der Ablegung der Prüfung in Höhe von
120 Prozent des Bezugssatzes zu vergü
ten ist Da« Jugendsekretarkrt hat sich
entschieden gegen die Aenderung in die
sem Sinne gewehrt und konnte sich nicht
entschließen, dafür seine Zustimmung zu
geben. Diese Anordnung ist im Amtsblatt
Nr. 7-50 vom 28. Januar enthalten, und
tritt ab 1. Januar 1950 in Kraft.
Lehrlingsausbildung
und ErziehungsbeihiÜe
Von Friedei Bauer
Mit dem Ausscheiden aus der Volks
schule ist die erste Erziehungsperiode für
den jungen Menschen abgeschlossen.
Liegt bis zum 6. Lebensjahre ausschließ
lich die Erziehung des Kindes in den Hän
den der Eltern, so schaltet sich mit dem
Tage der Einschulung die Lehrkraft als
außerhalb der Familie stehende Person
ein mit der vom Gesetzgeber übertrage
nen Erziehungsberechtigung. Wohl sind
die Erziehungsmaßnahmen wahrend der
Schulzeit festgelegt und begrenzt. Sie er
strecken sich nicht nur auf die Förde
rung der charakterlichen Eigenschaften
und die Pflege der guten Sitten, sondern
darüber hinaus obi egt der Lehrperson
die Verpflichtung, dem Kinde ein be
stimmtes Maß von Wissen zu übermitteln,
ein elementares Wissen, das als Voraus
setzung für den späteren Lebensweg un
entbehrlich ist.
Noch ein Kind, jedoch ausgesiattet mit
einem abgeschlossenen Bildungsgang,
wird der ins Erwerbsleben tretende jun
ge Mensch in den Kreis der Erwachsenen
aufgenommen. Sich seinem neuen Auf
gabenkreis noch nicht völlig bewußt, si^ht
er sich doch in eine andere Umgebung
gestellt. Von anderen Eindrücken erfaßt,
reift nach und nach in ihm die Erkennt
nis, daß er mit seinem Leben selbst fer
tig werden muß. Die ersten Anzeichen des
Lebenskampfes drängen sich ihm auf, de
nen er in seiner vorerst noch kindlichen
Auffassung zu parieren versucht.
Sofern der Jugendliche einen Beruf er
lernt, tritt nun neben den Eltern der Lehr-
herr als Erziehungsberechtigter auf. Die
von dem Kind während der Schulzeit zur
Entwicklung gebrachten Fähigkeiten, c'ie
von der Lehrperson zu beobachten, waren,
sind für die spätere Berufsberatung von
einer nicht zu unterschätzenden Bedeu
tung. Sie bilden in der Regel die Grund
lagen für die Wahl des Berufes. Neben
Fleiß, Aufmerksamkeit und Wille, die für
die Erlernung eines Berufes gleich wei
cher Art immer erforderlich sind, werden
durch Eignungsprüfungen mit Hilfe der
Psychotechnik die besonderen Veranla
gungen ermittelt, die auf einen geistig
oder körperlich tätigen Beruf schließen
lassen. Das Ziel soll sein, den mit guten
inneren Werten ausgestatleten jungen
Menschen zu einem nützlichen Glied in
der menschlichen Gesellschaft heran
zubilden.
Das zu erreichen, ist Aufgabe des Lehr-
herm oder seines Vertreters, des Lehr
ling scrusbilders und der Berufsschule.
Das Lehrverhältnis kommt durch einen
besonderen Lehrvertrag zustande und ent
hält die Verpflichtung, daß der Lehrling
nach Beendigung der Lehrzeit sich einer
praktischen und theoretischen Prüfung un
terziehen muß, um als Gehilfe in seinem
Fach anerkannt zu werden. Die allge
meinen und besonderen! 'Bestimmungen,
die das Lahrlingsverhältnis regelt, sind
in den §§ 126 bis 132 der Gewerbeordnung
enthalten. (Fortsetzung folgt!)
anderen aus dem Staatssäckel zu-
geschossen werden. Interessant ist, daß
die Zustimmung des Finanzministeriums
bereits vorliegt. Wir werden bei anderen
Gelegenheiten noch öfters auf diesen Ei
fer zurückkommen. Vorderhand begnügen
wir uns mit der Feststellung, daß er ei
ner besseren Sache wert gewesen wäre.
Wenn unsere Proteste und V orstellun-
gen nichts nützen und wider unseren Wil
len an der Hand der saarländischen Ra
dierung die Hochblüte des europäischen
Uniform- usd D enstgradab etebenwe e-s
heraufeeführt wird, dann müßten wir lei
der unseren alten Uniformen das Grab
lied singen. Zu ihrem Ruhme müssen v ir
besonders auf ihre Einfachheit und
Schlichtheit hinweisen. Darin waren sie
allen anderen Uniformen, die wir aus
Deutschland .her in Erinneiung haben,
weitaus überlecen. Die laufbahnmäßige
und die damit ~zum Teil verbundene so
ziale Stufenleiter fand, verhältnisma ij
unauffällig ihren Niederschlag auf d^.i
Kragenspiegeln. Die Postbed enste en
werden ihnen — solltest sie ausgerech: et
nach dem zweiten Weltkrieg und im Z i-
chen des Gesetzes zum Schutze der de
mokratischen Staatsordnung abtre.en
müssen — ein gutes Andenken bewahren.
Ortsverein Merzig im I. V. Graphik:
Buchdrucker für aktive Demonstration
Einmdl jühnich findet in den Ortsgrup
pen der einzelnen Industneverbänden die
Jahres-Hauptversammlung statt. Sie ist
für die Mitglieder ein Ereignis, denn der
alte Vorstand legt Rechenschaft über die
bisherige Tätigkeit ab, und die Mitglieder
k; irisieren oder sind zufrieden und wählen
diesen Vorstand auch für die kommende
Pe iode. Wenn letzteres der Fall ist, dann
he rscht Uebereinstimmung, dann weiß
man, daß Vorstand und Mitglieder ihre
~ki. i ch i erüüilcn.
Nicht seiten finden wir derartige Zu
sammenkünfte, und die Generalversamm
lung der Buchdrucker in Merzig am 21.
Januar 1950 war als einmütiges Bekennt
nis zur Einheit mit einem e nzigartigen So-
• lidaritätsgeist und als breites Vertrauens
votum zur Verbandsleitung zu werten.
Als Gäste waren die Kollegen Stärk
und Wambach und erstmalig auch die
neuen Kolleginnen und Kollegen der
Demmler Werke aus Merrig erschienen.
Kollege Darimont, der Vorsitzende
des Ortsvereins Merzig im graph. Indu
st. ieverband, eröffnet« die Versammlung,
begrüßte die Erschienenen und übergab
dem Kollegen Jager das Wort zur letz
ten Quarfcalsverscrmmlung. Der Kassenbe
richt des Koll. Th e l s e n ließ nichts zu
wünschen übng, und der Vorsitzende be
gann mi- seinem Rückblick ins verflossene
Jahr Freud’ und Leid wieder zu wecken.
Viele hätten sich, so betonte Darimont,
zur Lösung des schwierigsten Problems,
der Wiedergenehmigung der Heimatzei
tungen. eingesetzt. Allen sagte er Dank,
obwohl die Arbeit erfolglos war. Einmal
würde auch den Buchdruckern aus deT
Provinz wieder Recht gesprochen und die
Existenz, um die sie so erbittert ringen
müßten, gesichert sein. Für die Zukunft
sei die Verabschiedung des Betriebsräte
gesetzes und die Verhütung des Staats-
schutzgesetzes in vorgelegter Form das
wichtigste. Er forderte 24 Stunden Ar
beitsruhe für den Tag, an dem das Be
triebsrätegesetz im Landtag zur Verab
schiedung vorliegt.
Kollege Stärk als Referent des Abends
klärte seine Mitglieder über die wichtig
sten Ereignisse der letzten Tage und Wo
chen auf. Insbesondere gab er einen aus
führlichen Bericht über die Lohnverhand
lungen, die nur teilweise zum Erfolg führ
ten. Die neuen Beitrags- und Unterstüt
zungssätze erläuterte er und fand allsei
tig© Zustimmung. Und das ist es, was
die Buchdrucker so festigt, bindet und
stark macht — Lhr traditionelles Solidari
tätsgefühl, den Armen aus ihren Reihen
zu helfen. Die Buchdrucker zahlen heute
durchschnittlich einen Beitrag von 100 Frs.
in der Woche und ermöglichen es so,
ihren kranken, invaliden und arbeitslosen
Kollegen aus den eigenen Reihen mit an
ständigen Unterstützungen helfend unter
die Arme greifen zu können. Das Betriebs
rätegesetz, die Notwendigke t der Mitbe
stimmung und das neue Gesetz zum
Schutze des Staates standen ebenfalls
im Mittelpunkt seiner Ausführungen de
nen es nichts hinzuzufügen gab~ daher
auch die geringe Beteiligung an der Dis
kussion.
Als einziger Diskussionsredner ergriff
Kollege Wambach das Wort und
brachte seine Freude zum Ausdruck, daß
in den Reihen der Buchdrucker die Soli
darität vorbildlich und treu geübt wird.
Das Betriebsrätegesetz, erwähnte der
Sprecher, sei nicht nur Schutzgesetz, son
dern es müsse in erster Linie dem Schaf
fenden die Möglichkeit der absoluten Mit
bestimmung zur Erhaltung seiner Existenz
eingeräumt werden. Wie notwendig das
se’, erläuterte der Sprecher an einem Bei
spiel der Merzig-Büschtelder-Eisenbahn,
wo seit 1946 Veruntreuungen und Ver
fehlungen seitens der Direktion und Ge
schäftsführung begangen wurden. Ob
wohl der Betriebsrat etwas wußte, hatte
er nicht de Möglichkeit der intensiven
Ver'o’gung, um den Rechtsweg beschrei
ten zu können. Das enorme Defizit sei
zum Teil gestiegen und die Entlassungs
liste mit weiteren Namen bereichert wor
den. Erst als der stellv. Geschäftsführer
gewählt und bestätigt und sich Einblick
verschaffen konnte, wurden ein Teil der
Vorfälle aufgedeckt und der Staatsan
waltschaft übergeben. Es müsse, auf
grund derartiger Vergehen, die die Exi
stenz der Beschäftigten gefährden und
den Staat schädigen, so betonte Wam
bach, auch Aufgabe der kleinen Gruppe
von Euchdruckern sein, sich für die ab
solute Mitbestimmung restlos einzusetzen.
Zum Staatsschutzgesetz stellungnehmend
bezeichnet« der Redner dies im vorliegen
den Text als „Höchste Form der Demo
kratie.“ Die Einheitsgewerkschaft sei mit
ein entscheidender Faktor an' der Saar,
um sich d : «ser Form der totalen Diktatur
enfgegenzustemmen.
Nach dem weiteren Verlauf der Ver
sammlung wurde dem Vorstand Entlas
tung erteilt, worauf er in seiner bisheri
gen Zusammensetzung wieder gewählt
v/u v de. Zur Durchführung des Johannis
festes 1950 wurde ein Festausschuß ge
bildet, der die Vorbereitungen zu treffen
hat. Nach Verlesung einer einstimmig an
genommenen Reso’ution an die Hauptver
waltung war der offizielle Teil beendet u.
Gestehen wir es offen: Die Ueberschrift
ist zu schwach für das, was wir zum Aus
druck bringen wollen. Unsere Angelegen
heit übertrifft die einstigen Maientage bei
weitem. Der neue Mai, der da bevor
steht, ist bei weitem bunter und schil
lernder. Die saarländische Oeffentlich-
keit wird aus dem Stau :en nicht mehr
herauskommen, und vielleicht wird man.
zur Enträtselung altes dessen, was da
auf Mützen, Kragenspiegeln und Aerireln
auf sie einzustürmen sich anschirkt, Son
derkurse über „Dienstgradabzeichen“ ei l-
führen müssen. Dafür würde dann weäer-
um unsere Ueberschrift ausreichen, denn
diese Unterrichtsstunden sind uns aus
den Maientagen verflossener Systeme
größtenteils noch bekannt.
Für die Völkerrechtsgelehrten und
eine Neuauflage der Nürnberger Ge
richtstage halten wir fest, daß die neu
en Uniformen und Dienstgradabzeichen
von der saarländischen Regierung vor-
geschkigen werden und die Postbedien
steten — wir haben nur ihre Ansicht
die Schwarzkünstler fanden sich zura
ewiggewohnten „Schoppen“ gemütlich zu
sammen. —Wb —
Entschließung
Die anläßlich ihrer Jahreshauptver
sammlung zusammengekommer.en Mit
glieder des Industrieverbandes Graphik,
Ortsverein Merzig, senden an die Adresse
des Hauptvorstandes der Einheitsgewerk
schaft nachstehende einstimmig gefaßte
Entschließung:
Nach langer Verschleppungstaktik
soll nun endlich in der kommenden Sit
zungsperiode des saarländischen Land
tages das seit langem geforderte Be-
trietsrätegesetz zur Verabschiedung
kommen.
Mit der Veröffentlichung des Regie
rungsentwurfes zu diesem Gesetz hat
seitens der Unternehmerschaft eine
scharfe Polemik eingesetzt mit dem
Ziel, diesen an sich unzulänglichen
Entwurf noch weiter zu Ungunsten der
Arbeitnehmerschaft zu beschneiden.
Demge reniibex erheb en wir die Forde
rung, daß! der von der Einheitsgewerk
schaft eingereichte Entwurf zum Be
triebsrätegesetz zur Annahme durch
den Landtag ge’angt. UTn unserer For
derung Nachdruck zu verleihen und
eindeutig zu demonstrieren, welchen
Machtfaktor die in der Einheitsgewerk
schaft versammelten saarländischen
Arbeitnehmer darstellen, bitten wir die
Hauptverwaltung, an dem Tage, an c e n
das Betriebsrätegesetz im Landtag zur
Debatte steht,
eine 24stündige Arbeitsruhe
anzuordnen.
Wir nehmen damit dasselbe Recht
für uns in Anspruch, das die Regierung
ihrerseits anläßlich des Jahrestages der
saarländischen Verfassung den Re e-
rungs- und kommunalen Behörden ebe
räumte. Das Betriebsrätegesetz ist für
uns Arbeitnehmer von nicht minder
wichtiger Bedeutung.
zum Ausdruck zu bringen — ste ein
mütig abtehnen. Diese Feststellung er
scheint uns im Hinblick auf das Wech
selspiel zwischen Ursache und Wirkung
und zur Beurteilung der Schuldfrace au
ßerordentlich wichtig.
Aber nicht allein deshalb sind wi r ge
gen die geplanten Uniformen und Dienst
gradabzeichen, sondern ebenso sehr cus
allgemein menschlichen und sozialen Er
wägungen heraus. Wir können nicht zu
lassen, daß man ohne Fernglas beispiels
weise den Postfacharbeiter schon auf 1
Kilometer Entfernung von dem Inspektor
usw. unterscheiden kann. D e me 'sch
lichen und sozialen Auswirkungen dieses
glitzernden Uniformfimrrete si:>d gerade
zu katastrophal. Daß dieser Lapus aus
gerechnet unserer Regierung passie’en
muß, sollte zum Nachdenken anregen.
Die finanzielle Seite der Angelegenheit
können wir nur schätzen, aber einige
nette Zahlen dürften schon heraussprin
gen. Die Mehrlasten müssen zur Hälfte
von den „Betroffenen“ aufgebracht, zur
Ortsverein Merzig
V. Post und Fernmeldewesen:
Wie einst im Mai!