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November 1950
Das zweite Studienjahr an der AdA
Vorlesungen über weitere Wissensgebiete - Der Lehrplan
Nach den großen Semesterferien haben
am 6. November die Vorlesungen an der
Akademie der Arbeit wieder begonnen.
Gar mancher Schüler war erstaunt, daß
auch diejenigen, die an den freiwilligen
Abschlußprüfungen nicht teilnehmen
konnten oder wollten, zur Fortsetzung des
Studiums wieder erschienen waren. Es ist
durchaus erfreulich, daß sich die Zahl der
wissendurstigen Hörer aus den gewerk
schaftlich organisierten Arbeitnehmer
kreisen, die an den Vorlesungen in den
Abendstunden nach getaner, zum Teil
schwerer Arbeit, unermüdlich teilnehmen,
zu Beginn des dritten Semesters nicht ver
ringert hat.
Schnell verrann die Zeit des ersten Stu
dienjahres, als ein Zeichen dafür, daß die
Schüter den Vorlesungen mit Interesse be
gegnet waren. Wenn auch der Erfolg nicht
ganz so war, wie es erwartet wurde, so
ist dies aut einige winzige Mängel zurück
zu'ühren, die bei gutem Willen und ge
genseitiger Verständigung im zweiten und
letzten Jahr ausgsmerzt werden können,
sodaß dte Vorlesungen an der Akademie
der Arbeit sich zum Wohle der Sache
noch erfolgversprechender gestalten wer
den. Die Vorlesungen an der Akademie
der Arbeit werden dieses Institut des Ar
beiters zu dem machen, was es sein soll,
wenn sich die Vortragsfolge für den Hö-
Zerkreis noch verständlicher gestaltet.
Ebenso wichtig ist aber auch intensives
Studium durch alle Schüler.
Das begonnene Studienjahr sieht neben
der Fortführung der Vorlesungen über
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspo
litik, Betriebswirtschaft und Buchhaltung
drei neue Gebiete vor, nämlich Arbeits
recht, Einführung in die Berufspsycholo
gie und Verfassungsrecht. Die Erkenntnis,
daß das Arbeitsrecht ein Gebiet ist, über
das der berufstätige Mensch nie genug
wissen kann, führte dazu, daß das Organ
„Die Arbeit“ manches Wesentliche zur
Aufklärung beitrug. Fast in jeder Aus
gabe erscheinen Arbeitsrechtsfälle aus
dem täglichen Berufsleben. Es wird von
a’len Schülern offensichtlich begrüßt, daß
Vorlesungen über das Arbeitsrecht im
Heuen Lehrplan eingebaut sind. Ebenso
erfreulich ist die Tatsache, daß die Ein
führung in die Berufspsychologie erfolgt
ünd daß dadurch je les Wissen vermittelt
wird das verantwortungsbewußte Ge
werkschaftsfunktionäre ebenso wie Mit
glieder der Betriebsräte dazu befähigen
soll, sich selbst und die Arbeitskamera
den besser zu erkennen. Von den Schü
lern werden auch die Vorlesungen über
Verfassungsrecht mit Uebungen unter der
besonderen Berücksichtigung finanztech
nischer Verfassungsbestimmungen be
grüßt.
Bei Berücksichtigung dieser Gesichts
punkte innerhalb des neuen Lehrplanes
und mit viel Fleiß ist ein erfolgverspre
chender Abschluß des letzten Studienjah
res zu erwarten.
Der Lehrplan für das Wintersemester
Arbeit und Recht
Niemand kann behaupten, daß er mit
dem Gesetz me in Berührung komme.
Jeder von uns sitzt mitten im Dickicht
von vielen tausend Paragraphen, ohne
daß es sonderlich bewußt wird. Die Kol
leginnen und Kollegen durch das Para
graphengestrüpp zu geleiten, den Sinn
für rechtliches Denken zu schärfen, das
ist der Zweck unserer Abhandlungen
unter dieser Rub'ik, in denen wir kleine
Rechtsfälte aus dem täglichen Arbeits
leben schildern.
Der kaufmännische Angestellte, Koltege
K., ist seit einigen Wochen arbeitslos.
Fast täglich spricht er beim Arbeitsamt
vor und sucht um Beschäftigung nach.
Und eines Tages ist es so weit, man gibt
ihm Arbeit: Er soll vorübergehend in ei
ner Fabrik arbeiten, die in der Nähe sei
nes Wohnortes liegt. Kollege K. verwahrt
sich dagegen, denn er sei gelernter Kauf
mann, von der Fabrikarbeit verstehe er
nichts. Kurz und gut, er nimmt die Stella
nicht an. Die Frage, die sich hier aufwirft,
ist die: Kann ihm daraufhin die Arbeits
losenunterstützung entzogen werden?
Wird ein stellungsloser kaufmännischer
Angestellter, um wieder in den Arbeits
prozeß eingegliedert zu werden, in eine
Aushilfstäligkeit, die seiner Ausbildung
an der Akademie der Arbeit ist folgen
der;
Montag:
Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Professor Dr. Teich
Einführung in die Berufspsychologie
D r. Weber
Mittwoch:
Verfassungsrecht mit Uebungen un
ter besonderer Berücksichtigung fi
nanztechnischer Verfassungsbestim
mungen, Prof. Dr. Aufermann
Arbeitsrecht, Dr. Hauprichs
Freitag:
Volkswirtscbaftspolitik, Dr. Senf
Buchhaltung Teil III und betriebswirt
schaftliches Seminar (14tägig im
Wechsel), Dr. Heimen. -w-
diese Fabrik!"
und seinem bisherigen Beruf oder seiner
bisherigen Betätigung in etwa entspricht,
bzw. in eine Fabrik vermittelt und leistet
er dieser Aufforderung nicht Folge,, so
kann ihm tatsächlich die Arbeitslosenun
terstützung auf Zeit entzogen wer
den. Der Vermittelte ist verpflichtet, eine
Arbeit anzunehmen, ailch wenn sie au
ßerhalb seines Wohnortes zu verrichten
ist. Lehnt er ohne berechtigten Grund
ab, so erhält er für etliche Wochen keine
Arbeitslosenunterstützung.
Berechtigte .Gründe für die Ablehnung
einer derartigen Vermittlung dagegen sind
es z. B. jene, wenn die Arbeit nicht tarif
mäßig bezahlt wird, oder wenn der Ar
beitslose sie körperlich nicht leisten kann.
Er kann die Arbeit auch dann ablehnen,
wenn die Unterkunft gesundheitsschädlich
ist, oder wenn er einen neuen Wohnort
nehmen muß, von wo aus er seine An
hörigen nicht mehr hinreichend versor
gen kann.
Der vorerwähnte Fall einer Vermittlung
des Arbeitslosen in eine Aushilfstätigkeit
gilt auch für weibliche Arbeitnehmerinnen
und es ist notwendig, daß auch von ihnen
die kleinen Rechtsfälle laufend beachtet
werden.
„Ich gehe nicht in
^Briefkasten
' A. W Sulzbach Interessenten für die
Büchergilde Gutenberg, mögen sich an
den Kollegen Martin Kipper, Fischbach-
Saar, Bahnstraße 36, wenden.
1 I. M., Homburg. 1. Die Anschrift lau
tet: Patentamt bei der Regierung des
Saarlandes, Saarbrücken, Gerichtsstrrfte
— im Hause der Kreissparkasse —. 2,
Baufachzeitschriften: „Bauanzeiger für
das Saarland.“ Redaktion: Saarbrücken
3, Karcherstraße 18; „Der Saarhandwer-
ker“. Fachverband Bau, Redaktion: Saar
brücken 3, Eahnhofstraße 31-33. — 3. Die
Lose der franz. Nationallotterie erhalten
Sie in nahezu allen Buchhandlungen und
Tabakgeschäften; ein Zehntel Los ko
stet 100.— Frs.
S. Heusweitep j>er Arbeitsrresser irt
fein Leistungsmesser, ein Gerät zum Mes
sen der von einer Maschine verbrauch
ten Arbeit oder erreichten Leistung.
Arb. Saarbrücken. D ; e Zahl der unter
stützten Arbeitslosen betrug in Deutsch
land im Januar 1920 rund 379 000, im Ja
nuar 1924 rund 1 572 000, im Dezember
1925 rund 826 000, im Januar 1926 rund
2 030 000. Ende Seotember zählte man in
der Bundesrepublik 1 394 207 Arbeitslose
bei 13,3 Mill. Beschäftigten.
M. Dillingen. Die Zahl der beschäftigten’
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Saarland
betrug am Ende des Monats August 1959
insgesamt 27 173, davon Arbeiter 218 764,
Angestellte 58 409. 6 246 waren Grenz
gänger und Saargänger 6 217. Hinzu kom
men 12 502 Beamte.
Neunkirchen. Autofahren als Schulfach!
gibt es einstweiten nur in Amerika. 7759
höhere Schuten haben das Autofahren als
Unterrichtsfach im letzten Schuljahr auf
genommen.
20. Geislautern. Der Buß- und Berta#
am Mittwoch, dem 22- November 1950,
wird im Saarland als gesetzlicher Feier
tag begangen.
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