Full text: 1950 (0005)

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November 1950 
Das zweite Studienjahr an der AdA 
Vorlesungen über weitere Wissensgebiete - Der Lehrplan 
Nach den großen Semesterferien haben 
am 6. November die Vorlesungen an der 
Akademie der Arbeit wieder begonnen. 
Gar mancher Schüler war erstaunt, daß 
auch diejenigen, die an den freiwilligen 
Abschlußprüfungen nicht teilnehmen 
konnten oder wollten, zur Fortsetzung des 
Studiums wieder erschienen waren. Es ist 
durchaus erfreulich, daß sich die Zahl der 
wissendurstigen Hörer aus den gewerk 
schaftlich organisierten Arbeitnehmer 
kreisen, die an den Vorlesungen in den 
Abendstunden nach getaner, zum Teil 
schwerer Arbeit, unermüdlich teilnehmen, 
zu Beginn des dritten Semesters nicht ver 
ringert hat. 
Schnell verrann die Zeit des ersten Stu 
dienjahres, als ein Zeichen dafür, daß die 
Schüter den Vorlesungen mit Interesse be 
gegnet waren. Wenn auch der Erfolg nicht 
ganz so war, wie es erwartet wurde, so 
ist dies aut einige winzige Mängel zurück 
zu'ühren, die bei gutem Willen und ge 
genseitiger Verständigung im zweiten und 
letzten Jahr ausgsmerzt werden können, 
sodaß dte Vorlesungen an der Akademie 
der Arbeit sich zum Wohle der Sache 
noch erfolgversprechender gestalten wer 
den. Die Vorlesungen an der Akademie 
der Arbeit werden dieses Institut des Ar 
beiters zu dem machen, was es sein soll, 
wenn sich die Vortragsfolge für den Hö- 
Zerkreis noch verständlicher gestaltet. 
Ebenso wichtig ist aber auch intensives 
Studium durch alle Schüler. 
Das begonnene Studienjahr sieht neben 
der Fortführung der Vorlesungen über 
Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspo 
litik, Betriebswirtschaft und Buchhaltung 
drei neue Gebiete vor, nämlich Arbeits 
recht, Einführung in die Berufspsycholo 
gie und Verfassungsrecht. Die Erkenntnis, 
daß das Arbeitsrecht ein Gebiet ist, über 
das der berufstätige Mensch nie genug 
wissen kann, führte dazu, daß das Organ 
„Die Arbeit“ manches Wesentliche zur 
Aufklärung beitrug. Fast in jeder Aus 
gabe erscheinen Arbeitsrechtsfälle aus 
dem täglichen Berufsleben. Es wird von 
a’len Schülern offensichtlich begrüßt, daß 
Vorlesungen über das Arbeitsrecht im 
Heuen Lehrplan eingebaut sind. Ebenso 
erfreulich ist die Tatsache, daß die Ein 
führung in die Berufspsychologie erfolgt 
ünd daß dadurch je les Wissen vermittelt 
wird das verantwortungsbewußte Ge 
werkschaftsfunktionäre ebenso wie Mit 
glieder der Betriebsräte dazu befähigen 
soll, sich selbst und die Arbeitskamera 
den besser zu erkennen. Von den Schü 
lern werden auch die Vorlesungen über 
Verfassungsrecht mit Uebungen unter der 
besonderen Berücksichtigung finanztech 
nischer Verfassungsbestimmungen be 
grüßt. 
Bei Berücksichtigung dieser Gesichts 
punkte innerhalb des neuen Lehrplanes 
und mit viel Fleiß ist ein erfolgverspre 
chender Abschluß des letzten Studienjah 
res zu erwarten. 
Der Lehrplan für das Wintersemester 
Arbeit und Recht 
Niemand kann behaupten, daß er mit 
dem Gesetz me in Berührung komme. 
Jeder von uns sitzt mitten im Dickicht 
von vielen tausend Paragraphen, ohne 
daß es sonderlich bewußt wird. Die Kol 
leginnen und Kollegen durch das Para 
graphengestrüpp zu geleiten, den Sinn 
für rechtliches Denken zu schärfen, das 
ist der Zweck unserer Abhandlungen 
unter dieser Rub'ik, in denen wir kleine 
Rechtsfälte aus dem täglichen Arbeits 
leben schildern. 
Der kaufmännische Angestellte, Koltege 
K., ist seit einigen Wochen arbeitslos. 
Fast täglich spricht er beim Arbeitsamt 
vor und sucht um Beschäftigung nach. 
Und eines Tages ist es so weit, man gibt 
ihm Arbeit: Er soll vorübergehend in ei 
ner Fabrik arbeiten, die in der Nähe sei 
nes Wohnortes liegt. Kollege K. verwahrt 
sich dagegen, denn er sei gelernter Kauf 
mann, von der Fabrikarbeit verstehe er 
nichts. Kurz und gut, er nimmt die Stella 
nicht an. Die Frage, die sich hier aufwirft, 
ist die: Kann ihm daraufhin die Arbeits 
losenunterstützung entzogen werden? 
Wird ein stellungsloser kaufmännischer 
Angestellter, um wieder in den Arbeits 
prozeß eingegliedert zu werden, in eine 
Aushilfstäligkeit, die seiner Ausbildung 
an der Akademie der Arbeit ist folgen 
der; 
Montag: 
Allgemeine Volkswirtschaftslehre 
Professor Dr. Teich 
Einführung in die Berufspsychologie 
D r. Weber 
Mittwoch: 
Verfassungsrecht mit Uebungen un 
ter besonderer Berücksichtigung fi 
nanztechnischer Verfassungsbestim 
mungen, Prof. Dr. Aufermann 
Arbeitsrecht, Dr. Hauprichs 
Freitag: 
Volkswirtscbaftspolitik, Dr. Senf 
Buchhaltung Teil III und betriebswirt 
schaftliches Seminar (14tägig im 
Wechsel), Dr. Heimen. -w- 
diese Fabrik!" 
und seinem bisherigen Beruf oder seiner 
bisherigen Betätigung in etwa entspricht, 
bzw. in eine Fabrik vermittelt und leistet 
er dieser Aufforderung nicht Folge,, so 
kann ihm tatsächlich die Arbeitslosenun 
terstützung auf Zeit entzogen wer 
den. Der Vermittelte ist verpflichtet, eine 
Arbeit anzunehmen, ailch wenn sie au 
ßerhalb seines Wohnortes zu verrichten 
ist. Lehnt er ohne berechtigten Grund 
ab, so erhält er für etliche Wochen keine 
Arbeitslosenunterstützung. 
Berechtigte .Gründe für die Ablehnung 
einer derartigen Vermittlung dagegen sind 
es z. B. jene, wenn die Arbeit nicht tarif 
mäßig bezahlt wird, oder wenn der Ar 
beitslose sie körperlich nicht leisten kann. 
Er kann die Arbeit auch dann ablehnen, 
wenn die Unterkunft gesundheitsschädlich 
ist, oder wenn er einen neuen Wohnort 
nehmen muß, von wo aus er seine An 
hörigen nicht mehr hinreichend versor 
gen kann. 
Der vorerwähnte Fall einer Vermittlung 
des Arbeitslosen in eine Aushilfstätigkeit 
gilt auch für weibliche Arbeitnehmerinnen 
und es ist notwendig, daß auch von ihnen 
die kleinen Rechtsfälle laufend beachtet 
werden. 
„Ich gehe nicht in 
^Briefkasten 
' A. W Sulzbach Interessenten für die 
Büchergilde Gutenberg, mögen sich an 
den Kollegen Martin Kipper, Fischbach- 
Saar, Bahnstraße 36, wenden. 
1 I. M., Homburg. 1. Die Anschrift lau 
tet: Patentamt bei der Regierung des 
Saarlandes, Saarbrücken, Gerichtsstrrfte 
— im Hause der Kreissparkasse —. 2, 
Baufachzeitschriften: „Bauanzeiger für 
das Saarland.“ Redaktion: Saarbrücken 
3, Karcherstraße 18; „Der Saarhandwer- 
ker“. Fachverband Bau, Redaktion: Saar 
brücken 3, Eahnhofstraße 31-33. — 3. Die 
Lose der franz. Nationallotterie erhalten 
Sie in nahezu allen Buchhandlungen und 
Tabakgeschäften; ein Zehntel Los ko 
stet 100.— Frs. 
S. Heusweitep j>er Arbeitsrresser irt 
fein Leistungsmesser, ein Gerät zum Mes 
sen der von einer Maschine verbrauch 
ten Arbeit oder erreichten Leistung. 
Arb. Saarbrücken. D ; e Zahl der unter 
stützten Arbeitslosen betrug in Deutsch 
land im Januar 1920 rund 379 000, im Ja 
nuar 1924 rund 1 572 000, im Dezember 
1925 rund 826 000, im Januar 1926 rund 
2 030 000. Ende Seotember zählte man in 
der Bundesrepublik 1 394 207 Arbeitslose 
bei 13,3 Mill. Beschäftigten. 
M. Dillingen. Die Zahl der beschäftigten’ 
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Saarland 
betrug am Ende des Monats August 1959 
insgesamt 27 173, davon Arbeiter 218 764, 
Angestellte 58 409. 6 246 waren Grenz 
gänger und Saargänger 6 217. Hinzu kom 
men 12 502 Beamte. 
Neunkirchen. Autofahren als Schulfach! 
gibt es einstweiten nur in Amerika. 7759 
höhere Schuten haben das Autofahren als 
Unterrichtsfach im letzten Schuljahr auf 
genommen. 
20. Geislautern. Der Buß- und Berta# 
am Mittwoch, dem 22- November 1950, 
wird im Saarland als gesetzlicher Feier 
tag begangen. 
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