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„DIE ARBEIT««
Januar 1950
Neuordnung der Sozialversicherung im Saarland
Die deutsche Sozialversicherung, auf
der wir gelußt haben, besteht bald 76 Jah
re. Ihre Geschichte ist reich, lehrreich
u ->d auch für die neue Zeit unschätzbar
nützlich. Nicht nur in Deutschland, in
allen Ländern der Welt, die Sozialversi
cherung als staatspolitisches Gut pflegen,
sind die Probleme ihrer Ausgestaltung,
ihrer Umbildung, ihrer Wirtschaftlichkeit
lebendig; vor allem dann, wenn ein
Staat — ähnlich dem Saarland — nach
einem Wendepunkt in seiner Geschichte
vor seiner eigenen Neugestaltung steht.
Nach Beendigung des furchtbaren zwei
ten Weltkrieges, mit all seinen Folgen
und Begleiterscheinungen, ist es um die
Frage nach Form und Inhalt der künftigen
Sozialversicherung sehr rege geworden.
Siegerstaaten wie Frankreich und England
haben in großzügiger Weise ihre Sozial
versicherung auf- und ausgebaut. Frank
reich durch sein System der „Securite
Soziale“ und England über seinen Beve-
ridgeplan.
Mit dem Zusammenbruch des Dritten
Reiches war die deutsche Sozialversiche
rung zunächst völlig zum Erliegen
gekommen. Durch die Lostrennung des
Saarlandes wurden jahrzehntealte Bezie
hungen zwischen den einzelnen Versiche-
ruagsträgern durchschnitten.
Bei dem Wiederaufbau an der Saar
kann man zwei Perioden unterscheiden;
Die erste Periode währt vom Zusammen
bruch bis zum 30. 6. 1947, es ist die Zeit
des Wiederaufbaues auf Grund des beim
Zusammenbruch geltenden Reichsrechts.
Die zweite Periode beginnt mit dem 1. 7.
1947; dieser Tag leitet die teilweise Neu
gestaltung der Sozialversicherung an der
Saar in organisatorischer Hinsicht in An
lehnung an das französische System der
sozialen Sicherheit ein.
Das Leistungsrecht der deutschen So
zialversicherung konnte nach dem Zu
sammenbruch ohne wesentliche Aende-
ru gen übernommen werden. Lediglich
e nige Bestimmungen, die nationalsoziali
stisches Gedankengut enthielten, mußten
entsprechend einer Anordnung der Besat
zungsmächte unbeachtet bleiben.
Während also das materielle Versiche
rungsrecht, das Leistungsrecht, für die
Saar ir.i großen und ganzen unverändert
übernommen werden konnte, fehlte es je
doch vielfach an den Versicherungsträ
gem, die das Versicherungsrecht in die
Tat Umsätzen und den Versicherten und
ihren Angehörigen die Leistungen gewäh
re soll e . Ce -.tützt auf die Ermächtigung
der Militärregierung wurde für den Be
reich der Invaliden- und Angestelltenver
sicherung die La-riesversicheuingsanstalt
für das Saarland durch Neuordnung vom
20. 9. 1945 für den Bereich der knapp-
s . huf liehen und hüttenknappschaftlichen
Versicherung die Saarknappschaft durch
Verordnung om 4. Dezember 1945 und
die Saarhüttenknappschaft laut Verord-
nu g vom 27. 12. 1945 errichtet.
Nach ier Rechtsanordnung zur Ergän
zt- g der Verordnung über die Errichtung
e er LVA. für das Saarland vom 7. März
1947 hat die LVA. d:e Ansprüche derVer-
£- .herisn gegen die Reichsversicherungs-
cnrialt für Angestellte mit Wirkung ab 1,
jßcleikasten
E. G. Breb. Auf Ihre Anfrage betr. Darlehen
erhalten Sie in den nächsten Tagen schriftlich
genauen Bescheid.
*
**
K. Hz. Dudweiler. Wie tief sind die Ruhrzechen?
Vor etwa 100 Jahren wurden dort die ersten
Zechen eröffnet, deren Schachtbetrieb bei 28
bezw. 48 Lachter Tiefe begann. (1 Lachter = 80
Zoll = 2.0924 Meter) Um 1900 rechnete -man im
Durchschnitt mit einer Teufe von 500 bis 600 m.
Die Ruhrzechen bauen in der Gegenwart in der
Tiefe von 600 bis 1200 m ab. Die größte Teufe
h:rben die am nördlichsten gelegenen Zechen,
nämlich Radbod in Bochum-Hövel mit 1100 m
und die Zeche Westfalen in Ahlen mit 1500 m.
Im Saarland ist die größte Teufe 1000 m und
zwar Frankenholz.
*
00
K. L. Ihre Frage ist zu bejahen. Auch aue
Hundefellen werden nach Gerbung Gebrauchs
handtaschen und dergleichen hergestellt.
*0
K. M. Merzig. Einkünfte eines USA-Abgeordne-
ten:
Nach der in USA gegenwärtig in Kraft befind
lichen Regelung betragen die Diäten eines Ab
geordneten 12 500 Dollar pro Jahr (1 Dollar =>
360 ffrs.). wozu noch 2500 Dollar steuerfreie Auf
wandsentschädigung und Vergütung für Spesen
kommen. Außerdem hat jeder Abgeordnete und
Senator das Recht, bis zu 20 000 Dollar jährlich
für Bürohilfskräfte zu verlangen. Das Repräsen
tantenhaus zählt 435 Abgeordnete.
Ein Abgeordneter in Frankreich bezieht gegen
wärtig 89 460.— ffrs. pro Monat. Dazu kommen
noch monatlich 7 394.— ffrs. Wohnungsentschä
digung und 1000.— ffrs. Teuerungszulage. Somit
hat ein franz. Abgeordneter ein Einkommen von
97 854.— ffrs. Dazu hat er Anspruch auf Familien-
beihilfen. Das Net f o-Einkommen des franz. Ab
geordneten beträgt rd. 80 000.— ffrs.
10. 1945 zu erfüllen, sofern der Berechtigte
irr Saarland wohnt. Durch die Verord
nung über den Uebergang der Invaliden
versicherung der Saarhüttenknappschaft
auf die LVA. für das Saarland vom 15.
12.1945 wurde bestimmt, daß die Invali
denversicherung der knappschaftlich ver
sicherten Hüttenarbeiter ab 1. 1. 1946
durch die LVA. durchzuführen ist.
Die Saarhüttenknappschaft ist von die
sem Tag ab nur noch Träger der Kran
ken- und Pensionsversicherung für die
auf den Saarhütten beschäftigten Arbei
ter gewesen.
In der Folge wurden dann noch felgend 3
Versicherungsträger errichtet:
Die Allgemeine Unfallversicherungsge
nossenschaft, die Bergbau-Berufsgenos
senschaft, die Landwirtschaftliche Berufs
genossenschaft, der Gemeinde-Unfallver
band.
Für die Arbeitnehmer der Saarbahnen
führen die Eisenbahnbetriebskrankenkas
se die Eisenbahn-Versicherungsanstalt u.
die Eisenbahn-Unfallversicherungsbe -
hörde die Kranken-, r Invaliden- und Un
fallversicherung durch.
Auf dem Gebiet der Krankenversiche
rung haben die beim Zusammenbruch be
stehenden Versicherungstxäger auch über
diesen Zeitpunkt hinaus ihre Aufgaben
erfüllt.
Am Ende des ersten Abschnittes des
Wiederaufbaues der Sozialversicherung
an der Saar, also am 30. 6. 1947, haben
wir folgende Versicherungsträger:
8 Allgemeine Ortskrankenkassen, 26
Betriebskranke ikassen, 1 Innungskranken
kasse, 3 Verwaltungsstellen von Ange-
stellten-Ersatzkrankenkassen, 2 Träger der
Invalidenversicherung, 1 Träger der An
gestelltenversicherung, 5 Träger der Un
fallversicherung, 2 Träger der knapp-
schaftlichen Versicherung.
Mit dem 1. Juli 1947 beginnt der zweite
Abschnitt in der Entwicklungsgeschichte
der Sozialversicherung an der Saar. Die
ser Tag steht an der Wegscheide zweier
Sozialversicherungssysteme, gebildet von
dem deutschen Sozialversicherungssy
stem, gekennzeichnet durch eine stark
ausgeprägte Selbstverwaltung, durch die
Vielgestaltigkeit der Versicherungsträger
insbesondere auf dem Gebiete der Kran
kenversicherung und durch die weitge
hende Durchsetzung mit berufsstänch^en
Gedanken und der französischen mehr
zentralistisch ausgerichteten Einheitsver
sicherung.
Einrichtung für soziale Sicherheit
Durch die Verordnung Nr. 74 des Ober
kommandierenden der französischen Be
satzungsarmee über die Schaffung einer
Einrichtung für soziale Sicherheit für das
gesamte Gebiet des Saarlandes vom 8
12. 1946 wurde diese Entwicklung einge
leitet. Auf Grund dieser Verordnung wird
für das gesamte Saarland eine eigens
für dieses Land bestimmte Einrichtung
für soziale Sicherheit ins Leben gerufen
Der Gouverneur de la Sarre erließ einis
Verfügung über die Neuordnung der So
zialversicherung im Saarland vom 20. 12.
1946 durch nachstehende Richtlinien:
a) Die Landesversicherungsanstalt für
das Saarland wird mit der Durchfüh
rung des Planes über die soziale Si
cherheit im Saarland beauftragt; sie
wird Rechtsnachfolgerin sämtlicher
saarländischer Versicherungsträger,
die der Bergbaubetriebe und der Eisen
bahnverwaltung ausgenommen.
b) In jedem Kreisgebiet wird eine Kreis
versicherungsanstalt als untergeordnete
und er lieh der Landesversicherungsan
stalt entsprechende Dienststelle ge
schaffen.
c) Der Versicherungspflicht unterliegen
grundsätzlich alle Berufstätigen im
Saarland und zwar ohne Rücksicht auf
die Höhe ihres jährlichen Einkommens.
Für die freiberuflich Tätigen erfolgt
später eine besondere Regelung.
d) Der Eeitragsberechnung ist grundsätz
lich das Jahreseinkommen zugrunde
ge’egt.
e) Für die Sozialversicherung wird eine'
besondere Gerichtsbarkeit geschaffen.
f) Das Mitglied der Verwaltungskommis
sion des Saarlandes für Arbeit u. Wohl
fahrt — heute Minister für Arbeit und
Wohlfahrt — ist oberste Verwaltungs
behörde; es hat alle Maßnahmen, die
zur Ausführung der Verfügung vom 20.
Dezember 1946 erforderlich sind, umge
hend zu ergreifen.
g) Alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse
und Anordnungen über die Sozialversi
cherung des Saarlcmdes treten mit dem
Tag des Inkrafttretens des neuen So
zialversicherung splanes außer Kraft.
Fassen wir das Ergebnis der zweiten
Entwicklungsperiode kurz zusammen.
Zur Zeit haben wir an der Saar folgende
Versicherungsträger:
1. Die Saarknappschaft als Träger der
Kranken- und Rentenversicherung für
die Arbeitnehmer im saarländischen
Bergbau.
2. Die Bergbau-Perafsgenossen^chaft als
Träger der Unfallversicherung für die
im saarländischen Bergbau beschäf
tigten Arbeitnehmer.
3. Die Eisenbahn-Versicherungsanstalt als
Sonderanstalt der Invalidenversiche
rung für den Bereich der Saarländi
schen Eisenbahnen.
4. Die E’senbahn-Betrebskasse.
5. Die Ffse^bahndtrektion als Unfallversi
cherungsbehörde.
6. Die J.cmdesversicherungsanstalt für das
Saarland als Träger der Kranken-, Un
fall-, Invaliden- und Angestelltenver
sicherung für alle Arbeitnehmer außer
halb des Bergbaues und der Eisenbahn;
schließlich ist die LVA. auch noch Trä
ger der Kasse für Familienzulagen.
In der Regel besitzt jeder Versicherungs
träger mindestens zwei Oragne, ein Or
gan für die laufende Verwaltung und ein
Repräsentativorgan.
Das Organ der laufenden Verwaltung
trägt in der Regel die Bezeichnung „der
Vorstand“. Einen Vorstand haben wir bei
der Saarknappschaft, bei der Bergbau-
Berufsgenossenschaft und bei der Eisen
bahn-Versicherungsanstalt.
Bei der LVA. kann man den Techni
schen Ausschuß dem Vorstand gleich
setzen. Der Technische Ausschuß ist nur
eine vorübergehende Erscheinung. Als
Selbstverwaltungsorgan der LVÄ. ist im
Gesetz der sogenannte Verwaltungsrat
vorgesehen.
Das Repräsentativorgan trägt in der
knappschaftlichen Versicherung die Be
zeichnung „Generalversammlung“ und in
der Kranken- und Invalidenversicherung
„Ausschuß“.
In der früheren Angestelltenversiche-
rung kannte man die Bezeichnung „Ver
waltungsrat“. Eine diesen Organen ent
sprechende Einrichtung hat der saarlän
dische Gesetzgeber für die LVA. bis jetzt
noch nicht vorgesehen. Der vorgesehene
„Beratende Ausschuß“ kann diesen Orga
nen nicht gleichgesetzt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften.
a) Saarknappschaft: Nach Paragr. 4 der
Verordnung über die Errichtung der Saar
knappschaft vom 4. 12. 1945 bestehen de
ren Organe, der Vorstand und die Gene
ralversammlung, je zur Hälfte aus Ver
tretern der Arbeitgeber und der Versicher
ten; wevlel Mitglieder jedes der beiden
Organe zählen soll, ist bis jetzt gesetz
lich noch nicht festgelegt.
Zusammenfassend läßt sich über den
gegenwärtigen Stand der Organe der
saarländischen Versicherungsträger fol
gendes sagen:
Das zweite Organ — Generalversamm
lung — Genossenschaftsversammlung —
Hauotveisammlung, oder auch Ausschuß
genannt, gibt es bei keinem saarländi
schen Ver sicherungs träger.
Die vorläufigen Vorstände sind nirgends
auf Grund von Vorschlagslisten der Ar-
behaeber- und Arbeitnehmerverbände ge
wählt. Eine Selbstverwaltung, ausschließ
lich von dem Willen der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen, entsprechend dien
Vorschriften der RVÖ. und des RKG. aus
der Zeit vor dem 30. 1. 1933 gibt es zur
Zeit bei keinem saarländischen Versiche
rungsträger.
Der saarländisch" Gesetzgeber wird auf
die Dauer nicht umhin können, den im
Artikel 46 der saarländischen Verfassung
verankerten Grundsatz, wonach — Sozial-
und Arbeitslosenversicherung unter Mit
wirkung der Arbeitgeber unterstehen —
die gesetzlichen Formen zu geben.
Im Hinblick darauf, daß die Sozialver
sicherung des Saarlandes nur unter den
schwierigsten Verhältnissen aufgebaut
werden mußte, ist die von den in Frage
kommenden Stellen geleistete Arbeit dan
kend anzuerkennen. Vieles bleibt jedoch
noch zu tun übrig. Die Einheitsgewerk
schaft des Saarlandes hat auf ihrem 1.
Kongreß am 19. und 20. November 1949,
sowie auch der Industrieverband Bergbau
der Einheitsgewerkschaft auf seiner am
13. November 49 gehaltenen Revier- bszw.
Delegiertenkonferenz zu der dringend not
wendigen Reform der Sozialversicherung
eingehend Stellung genommen. (Siehe die
damaligen Berichte.)
Hierbei wurde eine umfassende Reform
der Sozialversicherung gefordert. Der
Aufbau der Sozialversicherung, wie er bis
jetzt erfolgt, muß beibehalten und weiter
aus gebaut werden.
Die Sozialversicherung ist für die Allge
meinheit am wirksamsten, wenn sie die
den Staat erhaltenden Kräften mit dem
Höchstmaß an Leistungsfähigkeit fördert.
Dazu gehören nicht nur die pflegliche
Behandlung der Volks ge sundheit und die
Sicherung des inneren sozialen Friedens,
sondern auch der Einklang mit der Ge
sundung der Wirtschaft und der Wahrung
einer natürlichen demokratischen Verwal
tung. Für uns Saarländer kommt die Ver
ständigung mit unseren Nachbarländern
noch besonders hinzu.
Es hat sich erwiesen, daß das Ver
trauen des Volkes zur staatlich geord
neten Sozial- namentlich Rentenversiche
rung als Sicherstellung seines Lebens
abends für den Bestand des Staates un
entbehrlich ist. Wir haben in einem Men
schenalter zweimal eine Katastrophe üb£r
uns ergehen lassen müssen.
Die am Aufbau unseres jungen Staa
tes tätigen Männer und Frauen, die
Gewerkschaften, die politischen Parteien
und die Unternehmerschaften, aber auch
die Angehörigen der Aerzteschaft und der
übrigen Heilberufe, sollen beim Neubau
der Sozialversicherung einen Weg gehen,
der dem schaffenden Volk an der Saar
die Gewähr steter Ruhe und Sicherheit
bietet. Die sorgfältigste Prüfung aller
Grundfragen und die Abwägung des Be
währten sind unerläßlich.
Selbstverständlich muß hierbei mit vie
len, auch dem, was zu seiner Zeit zweck
mäßig und gut war, gebrochen werden
um einem noch Besseren Platz zu ma-'
chen.
Was brauchbar ist, muß bleiben, Ver
besserungsbedürftiges wird verbessert,
aber darüber darf es keinen Zweifel ge
ben, Ueberaltertes muß beseitigt werden,
um den Lauf der Zeit nicht zu hemmen.
Kurt Wey rieh
Geeichte aus den Jiceisen
«iiiiiiitiiiiitiinmiiiiitmnmiitmtmiimuHiiiiiiimMtmimmiimiiimimtHmjiiimiiiit#
Siark besuchte Arbeitstagung in Merzig.
Zu einer Arbeitstagung in Merzig, im Saale
Merll-Rielf, versammelten sich am Sonntag, den
15. Januar die Kreisfunktionäre der Einheitsge
werkschaft, Betriebsräte und Betriebsfuktionäre
der größeren Industriebetriebe unseres Kreises,
ebenso Funktionäre und Betriebsräte der Saar
ländischen Eisenbahn (Beirkz Merzig), der öf
fentlichen Betriebe und Verwaltungen, sowie des
Industrieverbandes Baugewerbe.
Im Verlauf dieser Tagung kam vor allem die
Notwendigkeit und das unumstößliche Recht auf
Mitbestimmung der Werktätigen in Wirtschaft
und Verwaltung zum stärksten Ausdruck, wie es
insbesondere von Seiten der Einheitsgewerk
schaft — Hauptverwaltung — sowie von Seiten
der Vorstände aller Industrie verbände, im Ver
lauf des vergangenen Jahres, in der Gewerk
schaftspresse, in Eingaben, Versammlungen,
größeren Kundgebungen und auf dem Gewerk
schafts-Kongreß der Einheitsgewerkschaft in
Sulzbach, ais die derzeitig vordringlichste For
derung der Werktätigen des Saarlandes mit
Nachdruck gestellt wurde.
Der Referent der Tagung, das Mitglied des
Landesvorstandes, Kollege Obermeier, gab ein
leitend eine Rückschau über die bisherigen
Leistungen der Einheitsgewerkschatt auf aen Ge
bieten des Sozial-, Lohn- und Arbeitsrechts. Ei
gab nebenher eine ebenso überzeugende Dar
legung der produktiven Wiederaufbau-Leistungen
der Arbeiter, Angestellten und Beamten in den
Betrieben und Verwaltung. An Hand all dieser
Leistungsnachweise konnte er mit stärkster Be
tonung das Recht der Arbeitnehmer und der
Gewerkschaftsorganisaiionen auf Mitbestimmung
bei Mitverantwortung in Wirtschaft und Verwal
tung des Saarlandes heraussteilen.
Die abschließenden Ausführungen im Referat
zu den Vorbehalten des Arbeitnehmerverbandes
gegen den Gesetzentwurf des ArbettsmimstprF
ums für das Betriebsrätegestz fanden im Verlauf
der weiteren Arbeitstagung die Zustimmung aller
Redner der Betriebe.
Die Betriebsberichte der verschiedenen an
wesenden Funktionäre und Betriebsräte zeigten
die unmißverständliche zunehmende Erregung
und Ungeduld der Beschäftigter! hinsichtlich der
Monate währenden Verzögerung des Mitbesum-
mungsrechts, in Form eines fortschrittlichen Be-
triebsrätegesetzes*? Alle Redner der Tagung er
brachten Beweise aus der Praxis ihrer betrieb
lichen Tätigkeit, daß das volle Mitbestimmungs
recht, festgeiegt in der Form des Entwurfs der
Einheitsgewerkschaft, für das neue Betriebsräte
gesetz, in kürzester Frist und wenn notwendig
mit der Anwendung aller legalen gewerkschaft
lichen Kampfmittel errungen werden müsse.
Diese Arbeitstagung der Einheitsgewerkschaft
Merzig-Waderti war entsprechend ihrem starken
Besuch, mehr noch, entsprechend dem Geiste
aller Teilnehmer eine Demonstration für alle der
zeitig dringlichen Forderungen der Einheitsge
werkschaft-Saar.
Nachruf!
Ein hartes Schicksal hat am 10. Jan.
1950 einen der besten Funktionäre unseres
Verbandes nach schwerem Leiden durch
den Tod aus unseren Reihen gerissen:
JOHANN ZENGERLE
Betriebsgruppenobmann
der Betriebsgruppe Heusweiler
Wir alle werden ihm ein ehrendes An
denken in unseren Herzen bewahren.
Sein Idealismus und sein Wissen und
Können seien uns stets Vorbild im Kampfe
um die Besserstellung des schaffenden
Volkes an der Saar.
Industrieverband
Verkehr und Transport
1. A.: Klaus Heinz
Kollege Martin Schmidt f
Kollege Martin Schmidt, der ehemalige Sekre
tär des Holzarbeiterverbandes Saar, ist am 10.
Januar in Weinheim an der Bergstraße gestorben.
1907 übernahm Schmidt die Geschäftsführung des
Holzarbeiterverbandes an der Saar. Seiner eifri
gen Tätigkeit und seinem umfangreichen Wissen
um die gewerkschaftlichen Belange waren man
che Erfolge zu verdanken. Schmidt war ein Ge
werkschaftler vom guten alten Schlag. Kaum aus
der Schule, trat er mit 14 Jahren In den Deut
schen Tischlerverband ein, um nach dessen Um
wandlung in den Holzarbeiterverband all die
Jahrzehnte hindurch dessen eifriges Mitglied zu
bleiben.
Herausgeber: Hauptverwaltung der Ein
heitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, Brauerstr. 6-8.
Verantwortlich für den Gesamünhalt: Heinriöb
Wacker. Redaktion: Sozial- und Wirtschafts
politik C. Schubler, Industrieverbände, Jugend
sowie Feuilleton 1. P. Wambach. - Drucks
Druckerei Saar-Zeitung Dr, Nikolaus Fontaine,
Saarlouis