Full text: 1950 (0005)

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„DIE ARBEIT«« 
Januar 1950 
Neuordnung der Sozialversicherung im Saarland 
Die deutsche Sozialversicherung, auf 
der wir gelußt haben, besteht bald 76 Jah 
re. Ihre Geschichte ist reich, lehrreich 
u ->d auch für die neue Zeit unschätzbar 
nützlich. Nicht nur in Deutschland, in 
allen Ländern der Welt, die Sozialversi 
cherung als staatspolitisches Gut pflegen, 
sind die Probleme ihrer Ausgestaltung, 
ihrer Umbildung, ihrer Wirtschaftlichkeit 
lebendig; vor allem dann, wenn ein 
Staat — ähnlich dem Saarland — nach 
einem Wendepunkt in seiner Geschichte 
vor seiner eigenen Neugestaltung steht. 
Nach Beendigung des furchtbaren zwei 
ten Weltkrieges, mit all seinen Folgen 
und Begleiterscheinungen, ist es um die 
Frage nach Form und Inhalt der künftigen 
Sozialversicherung sehr rege geworden. 
Siegerstaaten wie Frankreich und England 
haben in großzügiger Weise ihre Sozial 
versicherung auf- und ausgebaut. Frank 
reich durch sein System der „Securite 
Soziale“ und England über seinen Beve- 
ridgeplan. 
Mit dem Zusammenbruch des Dritten 
Reiches war die deutsche Sozialversiche 
rung zunächst völlig zum Erliegen 
gekommen. Durch die Lostrennung des 
Saarlandes wurden jahrzehntealte Bezie 
hungen zwischen den einzelnen Versiche- 
ruagsträgern durchschnitten. 
Bei dem Wiederaufbau an der Saar 
kann man zwei Perioden unterscheiden; 
Die erste Periode währt vom Zusammen 
bruch bis zum 30. 6. 1947, es ist die Zeit 
des Wiederaufbaues auf Grund des beim 
Zusammenbruch geltenden Reichsrechts. 
Die zweite Periode beginnt mit dem 1. 7. 
1947; dieser Tag leitet die teilweise Neu 
gestaltung der Sozialversicherung an der 
Saar in organisatorischer Hinsicht in An 
lehnung an das französische System der 
sozialen Sicherheit ein. 
Das Leistungsrecht der deutschen So 
zialversicherung konnte nach dem Zu 
sammenbruch ohne wesentliche Aende- 
ru gen übernommen werden. Lediglich 
e nige Bestimmungen, die nationalsoziali 
stisches Gedankengut enthielten, mußten 
entsprechend einer Anordnung der Besat 
zungsmächte unbeachtet bleiben. 
Während also das materielle Versiche 
rungsrecht, das Leistungsrecht, für die 
Saar ir.i großen und ganzen unverändert 
übernommen werden konnte, fehlte es je 
doch vielfach an den Versicherungsträ 
gem, die das Versicherungsrecht in die 
Tat Umsätzen und den Versicherten und 
ihren Angehörigen die Leistungen gewäh 
re soll e . Ce -.tützt auf die Ermächtigung 
der Militärregierung wurde für den Be 
reich der Invaliden- und Angestelltenver 
sicherung die La-riesversicheuingsanstalt 
für das Saarland durch Neuordnung vom 
20. 9. 1945 für den Bereich der knapp- 
s . huf liehen und hüttenknappschaftlichen 
Versicherung die Saarknappschaft durch 
Verordnung om 4. Dezember 1945 und 
die Saarhüttenknappschaft laut Verord- 
nu g vom 27. 12. 1945 errichtet. 
Nach ier Rechtsanordnung zur Ergän 
zt- g der Verordnung über die Errichtung 
e er LVA. für das Saarland vom 7. März 
1947 hat die LVA. d:e Ansprüche derVer- 
£- .herisn gegen die Reichsversicherungs- 
cnrialt für Angestellte mit Wirkung ab 1, 
jßcleikasten 
E. G. Breb. Auf Ihre Anfrage betr. Darlehen 
erhalten Sie in den nächsten Tagen schriftlich 
genauen Bescheid. 
* 
** 
K. Hz. Dudweiler. Wie tief sind die Ruhrzechen? 
Vor etwa 100 Jahren wurden dort die ersten 
Zechen eröffnet, deren Schachtbetrieb bei 28 
bezw. 48 Lachter Tiefe begann. (1 Lachter = 80 
Zoll = 2.0924 Meter) Um 1900 rechnete -man im 
Durchschnitt mit einer Teufe von 500 bis 600 m. 
Die Ruhrzechen bauen in der Gegenwart in der 
Tiefe von 600 bis 1200 m ab. Die größte Teufe 
h:rben die am nördlichsten gelegenen Zechen, 
nämlich Radbod in Bochum-Hövel mit 1100 m 
und die Zeche Westfalen in Ahlen mit 1500 m. 
Im Saarland ist die größte Teufe 1000 m und 
zwar Frankenholz. 
* 
00 
K. L. Ihre Frage ist zu bejahen. Auch aue 
Hundefellen werden nach Gerbung Gebrauchs 
handtaschen und dergleichen hergestellt. 
*0 
K. M. Merzig. Einkünfte eines USA-Abgeordne- 
ten: 
Nach der in USA gegenwärtig in Kraft befind 
lichen Regelung betragen die Diäten eines Ab 
geordneten 12 500 Dollar pro Jahr (1 Dollar => 
360 ffrs.). wozu noch 2500 Dollar steuerfreie Auf 
wandsentschädigung und Vergütung für Spesen 
kommen. Außerdem hat jeder Abgeordnete und 
Senator das Recht, bis zu 20 000 Dollar jährlich 
für Bürohilfskräfte zu verlangen. Das Repräsen 
tantenhaus zählt 435 Abgeordnete. 
Ein Abgeordneter in Frankreich bezieht gegen 
wärtig 89 460.— ffrs. pro Monat. Dazu kommen 
noch monatlich 7 394.— ffrs. Wohnungsentschä 
digung und 1000.— ffrs. Teuerungszulage. Somit 
hat ein franz. Abgeordneter ein Einkommen von 
97 854.— ffrs. Dazu hat er Anspruch auf Familien- 
beihilfen. Das Net f o-Einkommen des franz. Ab 
geordneten beträgt rd. 80 000.— ffrs. 
10. 1945 zu erfüllen, sofern der Berechtigte 
irr Saarland wohnt. Durch die Verord 
nung über den Uebergang der Invaliden 
versicherung der Saarhüttenknappschaft 
auf die LVA. für das Saarland vom 15. 
12.1945 wurde bestimmt, daß die Invali 
denversicherung der knappschaftlich ver 
sicherten Hüttenarbeiter ab 1. 1. 1946 
durch die LVA. durchzuführen ist. 
Die Saarhüttenknappschaft ist von die 
sem Tag ab nur noch Träger der Kran 
ken- und Pensionsversicherung für die 
auf den Saarhütten beschäftigten Arbei 
ter gewesen. 
In der Folge wurden dann noch felgend 3 
Versicherungsträger errichtet: 
Die Allgemeine Unfallversicherungsge 
nossenschaft, die Bergbau-Berufsgenos 
senschaft, die Landwirtschaftliche Berufs 
genossenschaft, der Gemeinde-Unfallver 
band. 
Für die Arbeitnehmer der Saarbahnen 
führen die Eisenbahnbetriebskrankenkas 
se die Eisenbahn-Versicherungsanstalt u. 
die Eisenbahn-Unfallversicherungsbe - 
hörde die Kranken-, r Invaliden- und Un 
fallversicherung durch. 
Auf dem Gebiet der Krankenversiche 
rung haben die beim Zusammenbruch be 
stehenden Versicherungstxäger auch über 
diesen Zeitpunkt hinaus ihre Aufgaben 
erfüllt. 
Am Ende des ersten Abschnittes des 
Wiederaufbaues der Sozialversicherung 
an der Saar, also am 30. 6. 1947, haben 
wir folgende Versicherungsträger: 
8 Allgemeine Ortskrankenkassen, 26 
Betriebskranke ikassen, 1 Innungskranken 
kasse, 3 Verwaltungsstellen von Ange- 
stellten-Ersatzkrankenkassen, 2 Träger der 
Invalidenversicherung, 1 Träger der An 
gestelltenversicherung, 5 Träger der Un 
fallversicherung, 2 Träger der knapp- 
schaftlichen Versicherung. 
Mit dem 1. Juli 1947 beginnt der zweite 
Abschnitt in der Entwicklungsgeschichte 
der Sozialversicherung an der Saar. Die 
ser Tag steht an der Wegscheide zweier 
Sozialversicherungssysteme, gebildet von 
dem deutschen Sozialversicherungssy 
stem, gekennzeichnet durch eine stark 
ausgeprägte Selbstverwaltung, durch die 
Vielgestaltigkeit der Versicherungsträger 
insbesondere auf dem Gebiete der Kran 
kenversicherung und durch die weitge 
hende Durchsetzung mit berufsstänch^en 
Gedanken und der französischen mehr 
zentralistisch ausgerichteten Einheitsver 
sicherung. 
Einrichtung für soziale Sicherheit 
Durch die Verordnung Nr. 74 des Ober 
kommandierenden der französischen Be 
satzungsarmee über die Schaffung einer 
Einrichtung für soziale Sicherheit für das 
gesamte Gebiet des Saarlandes vom 8 
12. 1946 wurde diese Entwicklung einge 
leitet. Auf Grund dieser Verordnung wird 
für das gesamte Saarland eine eigens 
für dieses Land bestimmte Einrichtung 
für soziale Sicherheit ins Leben gerufen 
Der Gouverneur de la Sarre erließ einis 
Verfügung über die Neuordnung der So 
zialversicherung im Saarland vom 20. 12. 
1946 durch nachstehende Richtlinien: 
a) Die Landesversicherungsanstalt für 
das Saarland wird mit der Durchfüh 
rung des Planes über die soziale Si 
cherheit im Saarland beauftragt; sie 
wird Rechtsnachfolgerin sämtlicher 
saarländischer Versicherungsträger, 
die der Bergbaubetriebe und der Eisen 
bahnverwaltung ausgenommen. 
b) In jedem Kreisgebiet wird eine Kreis 
versicherungsanstalt als untergeordnete 
und er lieh der Landesversicherungsan 
stalt entsprechende Dienststelle ge 
schaffen. 
c) Der Versicherungspflicht unterliegen 
grundsätzlich alle Berufstätigen im 
Saarland und zwar ohne Rücksicht auf 
die Höhe ihres jährlichen Einkommens. 
Für die freiberuflich Tätigen erfolgt 
später eine besondere Regelung. 
d) Der Eeitragsberechnung ist grundsätz 
lich das Jahreseinkommen zugrunde 
ge’egt. 
e) Für die Sozialversicherung wird eine' 
besondere Gerichtsbarkeit geschaffen. 
f) Das Mitglied der Verwaltungskommis 
sion des Saarlandes für Arbeit u. Wohl 
fahrt — heute Minister für Arbeit und 
Wohlfahrt — ist oberste Verwaltungs 
behörde; es hat alle Maßnahmen, die 
zur Ausführung der Verfügung vom 20. 
Dezember 1946 erforderlich sind, umge 
hend zu ergreifen. 
g) Alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse 
und Anordnungen über die Sozialversi 
cherung des Saarlcmdes treten mit dem 
Tag des Inkrafttretens des neuen So 
zialversicherung splanes außer Kraft. 
Fassen wir das Ergebnis der zweiten 
Entwicklungsperiode kurz zusammen. 
Zur Zeit haben wir an der Saar folgende 
Versicherungsträger: 
1. Die Saarknappschaft als Träger der 
Kranken- und Rentenversicherung für 
die Arbeitnehmer im saarländischen 
Bergbau. 
2. Die Bergbau-Perafsgenossen^chaft als 
Träger der Unfallversicherung für die 
im saarländischen Bergbau beschäf 
tigten Arbeitnehmer. 
3. Die Eisenbahn-Versicherungsanstalt als 
Sonderanstalt der Invalidenversiche 
rung für den Bereich der Saarländi 
schen Eisenbahnen. 
4. Die E’senbahn-Betrebskasse. 
5. Die Ffse^bahndtrektion als Unfallversi 
cherungsbehörde. 
6. Die J.cmdesversicherungsanstalt für das 
Saarland als Träger der Kranken-, Un 
fall-, Invaliden- und Angestelltenver 
sicherung für alle Arbeitnehmer außer 
halb des Bergbaues und der Eisenbahn; 
schließlich ist die LVA. auch noch Trä 
ger der Kasse für Familienzulagen. 
In der Regel besitzt jeder Versicherungs 
träger mindestens zwei Oragne, ein Or 
gan für die laufende Verwaltung und ein 
Repräsentativorgan. 
Das Organ der laufenden Verwaltung 
trägt in der Regel die Bezeichnung „der 
Vorstand“. Einen Vorstand haben wir bei 
der Saarknappschaft, bei der Bergbau- 
Berufsgenossenschaft und bei der Eisen 
bahn-Versicherungsanstalt. 
Bei der LVA. kann man den Techni 
schen Ausschuß dem Vorstand gleich 
setzen. Der Technische Ausschuß ist nur 
eine vorübergehende Erscheinung. Als 
Selbstverwaltungsorgan der LVÄ. ist im 
Gesetz der sogenannte Verwaltungsrat 
vorgesehen. 
Das Repräsentativorgan trägt in der 
knappschaftlichen Versicherung die Be 
zeichnung „Generalversammlung“ und in 
der Kranken- und Invalidenversicherung 
„Ausschuß“. 
In der früheren Angestelltenversiche- 
rung kannte man die Bezeichnung „Ver 
waltungsrat“. Eine diesen Organen ent 
sprechende Einrichtung hat der saarlän 
dische Gesetzgeber für die LVA. bis jetzt 
noch nicht vorgesehen. Der vorgesehene 
„Beratende Ausschuß“ kann diesen Orga 
nen nicht gleichgesetzt werden. 
Die gesetzlichen Vorschriften. 
a) Saarknappschaft: Nach Paragr. 4 der 
Verordnung über die Errichtung der Saar 
knappschaft vom 4. 12. 1945 bestehen de 
ren Organe, der Vorstand und die Gene 
ralversammlung, je zur Hälfte aus Ver 
tretern der Arbeitgeber und der Versicher 
ten; wevlel Mitglieder jedes der beiden 
Organe zählen soll, ist bis jetzt gesetz 
lich noch nicht festgelegt. 
Zusammenfassend läßt sich über den 
gegenwärtigen Stand der Organe der 
saarländischen Versicherungsträger fol 
gendes sagen: 
Das zweite Organ — Generalversamm 
lung — Genossenschaftsversammlung — 
Hauotveisammlung, oder auch Ausschuß 
genannt, gibt es bei keinem saarländi 
schen Ver sicherungs träger. 
Die vorläufigen Vorstände sind nirgends 
auf Grund von Vorschlagslisten der Ar- 
behaeber- und Arbeitnehmerverbände ge 
wählt. Eine Selbstverwaltung, ausschließ 
lich von dem Willen der Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer getragen, entsprechend dien 
Vorschriften der RVÖ. und des RKG. aus 
der Zeit vor dem 30. 1. 1933 gibt es zur 
Zeit bei keinem saarländischen Versiche 
rungsträger. 
Der saarländisch" Gesetzgeber wird auf 
die Dauer nicht umhin können, den im 
Artikel 46 der saarländischen Verfassung 
verankerten Grundsatz, wonach — Sozial- 
und Arbeitslosenversicherung unter Mit 
wirkung der Arbeitgeber unterstehen — 
die gesetzlichen Formen zu geben. 
Im Hinblick darauf, daß die Sozialver 
sicherung des Saarlandes nur unter den 
schwierigsten Verhältnissen aufgebaut 
werden mußte, ist die von den in Frage 
kommenden Stellen geleistete Arbeit dan 
kend anzuerkennen. Vieles bleibt jedoch 
noch zu tun übrig. Die Einheitsgewerk 
schaft des Saarlandes hat auf ihrem 1. 
Kongreß am 19. und 20. November 1949, 
sowie auch der Industrieverband Bergbau 
der Einheitsgewerkschaft auf seiner am 
13. November 49 gehaltenen Revier- bszw. 
Delegiertenkonferenz zu der dringend not 
wendigen Reform der Sozialversicherung 
eingehend Stellung genommen. (Siehe die 
damaligen Berichte.) 
Hierbei wurde eine umfassende Reform 
der Sozialversicherung gefordert. Der 
Aufbau der Sozialversicherung, wie er bis 
jetzt erfolgt, muß beibehalten und weiter 
aus gebaut werden. 
Die Sozialversicherung ist für die Allge 
meinheit am wirksamsten, wenn sie die 
den Staat erhaltenden Kräften mit dem 
Höchstmaß an Leistungsfähigkeit fördert. 
Dazu gehören nicht nur die pflegliche 
Behandlung der Volks ge sundheit und die 
Sicherung des inneren sozialen Friedens, 
sondern auch der Einklang mit der Ge 
sundung der Wirtschaft und der Wahrung 
einer natürlichen demokratischen Verwal 
tung. Für uns Saarländer kommt die Ver 
ständigung mit unseren Nachbarländern 
noch besonders hinzu. 
Es hat sich erwiesen, daß das Ver 
trauen des Volkes zur staatlich geord 
neten Sozial- namentlich Rentenversiche 
rung als Sicherstellung seines Lebens 
abends für den Bestand des Staates un 
entbehrlich ist. Wir haben in einem Men 
schenalter zweimal eine Katastrophe üb£r 
uns ergehen lassen müssen. 
Die am Aufbau unseres jungen Staa 
tes tätigen Männer und Frauen, die 
Gewerkschaften, die politischen Parteien 
und die Unternehmerschaften, aber auch 
die Angehörigen der Aerzteschaft und der 
übrigen Heilberufe, sollen beim Neubau 
der Sozialversicherung einen Weg gehen, 
der dem schaffenden Volk an der Saar 
die Gewähr steter Ruhe und Sicherheit 
bietet. Die sorgfältigste Prüfung aller 
Grundfragen und die Abwägung des Be 
währten sind unerläßlich. 
Selbstverständlich muß hierbei mit vie 
len, auch dem, was zu seiner Zeit zweck 
mäßig und gut war, gebrochen werden 
um einem noch Besseren Platz zu ma-' 
chen. 
Was brauchbar ist, muß bleiben, Ver 
besserungsbedürftiges wird verbessert, 
aber darüber darf es keinen Zweifel ge 
ben, Ueberaltertes muß beseitigt werden, 
um den Lauf der Zeit nicht zu hemmen. 
Kurt Wey rieh 
Geeichte aus den Jiceisen 
«iiiiiiitiiiiitiinmiiiiitmnmiitmtmiimuHiiiiiiimMtmimmiimiiimimtHmjiiimiiiit# 
Siark besuchte Arbeitstagung in Merzig. 
Zu einer Arbeitstagung in Merzig, im Saale 
Merll-Rielf, versammelten sich am Sonntag, den 
15. Januar die Kreisfunktionäre der Einheitsge 
werkschaft, Betriebsräte und Betriebsfuktionäre 
der größeren Industriebetriebe unseres Kreises, 
ebenso Funktionäre und Betriebsräte der Saar 
ländischen Eisenbahn (Beirkz Merzig), der öf 
fentlichen Betriebe und Verwaltungen, sowie des 
Industrieverbandes Baugewerbe. 
Im Verlauf dieser Tagung kam vor allem die 
Notwendigkeit und das unumstößliche Recht auf 
Mitbestimmung der Werktätigen in Wirtschaft 
und Verwaltung zum stärksten Ausdruck, wie es 
insbesondere von Seiten der Einheitsgewerk 
schaft — Hauptverwaltung — sowie von Seiten 
der Vorstände aller Industrie verbände, im Ver 
lauf des vergangenen Jahres, in der Gewerk 
schaftspresse, in Eingaben, Versammlungen, 
größeren Kundgebungen und auf dem Gewerk 
schafts-Kongreß der Einheitsgewerkschaft in 
Sulzbach, ais die derzeitig vordringlichste For 
derung der Werktätigen des Saarlandes mit 
Nachdruck gestellt wurde. 
Der Referent der Tagung, das Mitglied des 
Landesvorstandes, Kollege Obermeier, gab ein 
leitend eine Rückschau über die bisherigen 
Leistungen der Einheitsgewerkschatt auf aen Ge 
bieten des Sozial-, Lohn- und Arbeitsrechts. Ei 
gab nebenher eine ebenso überzeugende Dar 
legung der produktiven Wiederaufbau-Leistungen 
der Arbeiter, Angestellten und Beamten in den 
Betrieben und Verwaltung. An Hand all dieser 
Leistungsnachweise konnte er mit stärkster Be 
tonung das Recht der Arbeitnehmer und der 
Gewerkschaftsorganisaiionen auf Mitbestimmung 
bei Mitverantwortung in Wirtschaft und Verwal 
tung des Saarlandes heraussteilen. 
Die abschließenden Ausführungen im Referat 
zu den Vorbehalten des Arbeitnehmerverbandes 
gegen den Gesetzentwurf des ArbettsmimstprF 
ums für das Betriebsrätegestz fanden im Verlauf 
der weiteren Arbeitstagung die Zustimmung aller 
Redner der Betriebe. 
Die Betriebsberichte der verschiedenen an 
wesenden Funktionäre und Betriebsräte zeigten 
die unmißverständliche zunehmende Erregung 
und Ungeduld der Beschäftigter! hinsichtlich der 
Monate währenden Verzögerung des Mitbesum- 
mungsrechts, in Form eines fortschrittlichen Be- 
triebsrätegesetzes*? Alle Redner der Tagung er 
brachten Beweise aus der Praxis ihrer betrieb 
lichen Tätigkeit, daß das volle Mitbestimmungs 
recht, festgeiegt in der Form des Entwurfs der 
Einheitsgewerkschaft, für das neue Betriebsräte 
gesetz, in kürzester Frist und wenn notwendig 
mit der Anwendung aller legalen gewerkschaft 
lichen Kampfmittel errungen werden müsse. 
Diese Arbeitstagung der Einheitsgewerkschaft 
Merzig-Waderti war entsprechend ihrem starken 
Besuch, mehr noch, entsprechend dem Geiste 
aller Teilnehmer eine Demonstration für alle der 
zeitig dringlichen Forderungen der Einheitsge 
werkschaft-Saar. 
Nachruf! 
Ein hartes Schicksal hat am 10. Jan. 
1950 einen der besten Funktionäre unseres 
Verbandes nach schwerem Leiden durch 
den Tod aus unseren Reihen gerissen: 
JOHANN ZENGERLE 
Betriebsgruppenobmann 
der Betriebsgruppe Heusweiler 
Wir alle werden ihm ein ehrendes An 
denken in unseren Herzen bewahren. 
Sein Idealismus und sein Wissen und 
Können seien uns stets Vorbild im Kampfe 
um die Besserstellung des schaffenden 
Volkes an der Saar. 
Industrieverband 
Verkehr und Transport 
1. A.: Klaus Heinz 
Kollege Martin Schmidt f 
Kollege Martin Schmidt, der ehemalige Sekre 
tär des Holzarbeiterverbandes Saar, ist am 10. 
Januar in Weinheim an der Bergstraße gestorben. 
1907 übernahm Schmidt die Geschäftsführung des 
Holzarbeiterverbandes an der Saar. Seiner eifri 
gen Tätigkeit und seinem umfangreichen Wissen 
um die gewerkschaftlichen Belange waren man 
che Erfolge zu verdanken. Schmidt war ein Ge 
werkschaftler vom guten alten Schlag. Kaum aus 
der Schule, trat er mit 14 Jahren In den Deut 
schen Tischlerverband ein, um nach dessen Um 
wandlung in den Holzarbeiterverband all die 
Jahrzehnte hindurch dessen eifriges Mitglied zu 
bleiben. 
Herausgeber: Hauptverwaltung der Ein 
heitsgewerkschaft, Saarbrücken 3, Brauerstr. 6-8. 
Verantwortlich für den Gesamünhalt: Heinriöb 
Wacker. Redaktion: Sozial- und Wirtschafts 
politik C. Schubler, Industrieverbände, Jugend 
sowie Feuilleton 1. P. Wambach. - Drucks 
Druckerei Saar-Zeitung Dr, Nikolaus Fontaine, 
Saarlouis
	        
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